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Betrugswarnung

Turm Ertragheim (turmertragheim.live) – BaFin warnt vor angeblicher KI-Handelsplattform

22. Oktober 202613 Min. Lesezeit
Arthur Wilms
Arthur WilmsRechtsanwalt

Turm Ertragheim (turmertragheim.live) – Betrug?

Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut vor einer Reihe nahezu identischer Websites, die nach ihren Erkenntnissen im Zusammenhang mit unerlaubt angebotenen Kryptowerte-Dienstleistungen stehen. In der aktuellen Warnung wird dabei die Website turmertragheim.live genannt. Als vermeintliches Finanzunternehmen wird die Bezeichnung Turm Ertragheim verwendet.

Nach den vorliegenden Angaben verfügen die genannten Websites über kein rechtsgültiges Impressum. Die Betreiber werden nach den Erkenntnissen der BaFin außerdem nicht von der deutschen Finanzaufsicht beaufsichtigt. Für Anleger ist die Identität des Anbieters jedoch ein wesentlicher Punkt bei der Prüfung eines Finanz- oder Kryptoangebots. Gerade wenn nicht nachvollziehbar ist, welches Unternehmen hinter einer Website steht, sollte besondere Vorsicht gelten.

Die BaFin führt aus, dass die unbekannten Betreiber der genannten Websites Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Zulassung anbieten. Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit entsprechender Erlaubnis angeboten werden. Ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, kann grundsätzlich anhand der Unternehmensdaten der Finanzaufsicht überprüft werden.

Die Website turmertragheim.live sollte daher nicht allein anhand ihres Internetauftritts beurteilt werden. Begriffe wie KI-Handelsplattform, automatisierter Handel oder Kryptowährungen können einen professionellen Eindruck vermitteln. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, wer tatsächlich für das Angebot verantwortlich ist oder ob eine erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis besteht.

Ein wesentlicher Punkt der BaFin-Warnung betrifft die Erhebung persönlicher Daten. Interessierte werden nach den Angaben der Finanzaufsicht dazu aufgefordert, ihre Daten über ein Kontaktformular auf den entsprechenden Websites zu hinterlegen. Nach Erkenntnissen der BaFin werden diese Kundendaten anschließend an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergegeben.

Damit kann die erste Kontaktaufnahme über turmertragheim.live möglicherweise nicht mit der später genutzten Handelsplattform identisch sein. Für Betroffene ist deshalb wichtig, sämtliche Internetadressen und Kontaktdaten zu dokumentieren, die im Verlauf der Kommunikation verwendet werden.

Die BaFin sieht die genannten Websites nach ihren Erkenntnissen insbesondere im Zusammenhang mit der Geschäftsanbahnung für unerlaubt erbrachte Kryptowerte-Dienstleistungen. Anleger sollten daher genau darauf achten, ob nach der Eingabe persönlicher Daten ein weiterer Anbieter, ein angeblicher Anlageberater oder eine andere Handelsplattform den Kontakt übernimmt.

Auch die fehlenden Angaben in einem rechtsgültigen Impressum sind bei der Prüfung relevant. Ein seriös erscheinendes Webdesign ersetzt keine nachvollziehbaren Unternehmensangaben. Wer sich mit einer möglichen Geldanlage beschäftigt, sollte insbesondere wissen, mit welchem Unternehmen der Kontakt besteht und welche rechtliche Grundlage für die angebotene Dienstleistung besteht.

Die Frage „Turm Ertragheim – Betrug?“ sollte deshalb nicht allein anhand einzelner Werbeversprechen beantwortet werden. Entscheidend sind die tatsächlichen Strukturen hinter dem Angebot und die von der BaFin beschriebenen Umstände. Die aktuelle Warnung stellt insbesondere heraus, dass die Betreiber nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht nicht beaufsichtigt werden und dass die Website im Zusammenhang mit unerlaubt angebotenen Kryptowerte-Dienstleistungen steht.

Wer bereits seine Kontaktdaten auf turmertragheim.live eingegeben hat, sollte aufmerksam beobachten, ob anschließend weitere Personen oder Plattformen Kontakt aufnehmen. Insbesondere Namen von angeblichen Beratern, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und neu genannte Internetseiten sollten gesichert werden.

Wer bereits Geld überwiesen oder Kryptowährungen übertragen hat, sollte darüber hinaus sämtliche Zahlungs- und Transaktionsdaten sichern. Dazu gehören bei Banküberweisungen insbesondere Empfänger, IBAN, BIC, Betrag, Datum und Verwendungszweck. Bei Kryptowährungen sind insbesondere Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes beziehungsweise TXIDs relevant.

Die Warnung der BaFin ist dabei ein wichtiger Hinweis für die weitere Prüfung. Sie ersetzt jedoch nicht die individuelle Betrachtung eines konkreten Vorgangs. Entscheidend ist stets, was im Einzelfall tatsächlich passiert ist und welche Personen oder Unternehmen an der Kommunikation und Zahlungsabwicklung beteiligt waren.

Turm Ertragheim (turmertragheim.live) – Verweigert Auszahlung?

Bei Online-Handelsplattformen wird die Frage nach einer Auszahlung häufig erst dann relevant, wenn bereits eine Einzahlung erfolgt ist. Wer im Zusammenhang mit Turm Ertragheim oder einer anschließend genannten Handelsplattform Schwierigkeiten mit einer Auszahlung hat, sollte die weitere Kommunikation und sämtliche Zahlungsforderungen sorgfältig dokumentieren.

Die von Ihnen bereitgestellte BaFin-Warnung enthält keine konkrete Feststellung zu einem bestimmten individuellen Auszahlungsfall bei Turm Ertragheim. Sie beschreibt vielmehr die Struktur der genannten Plattformreihe und die nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht erfolgende Weitergabe von Kundendaten an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen.

Für Betroffene kann es deshalb besonders wichtig sein, zwischen der ursprünglichen Website und einer später genannten Handelsplattform zu unterscheiden. Wird nach einer Registrierung auf turmertragheim.live eine andere Internetadresse genannt, sollte diese ebenfalls vollständig dokumentiert werden.

Vorsicht ist insbesondere bei zusätzlichen Zahlungsforderungen geboten. Im Zusammenhang mit problematischen Online-Anlagen können unter anderem angebliche Steuern, Gebühren, Provisionen, Freischaltungskosten, Compliance-Zahlungen oder Kosten für eine angebliche Verifizierung verlangt werden. Ob eine solche Forderung berechtigt ist, kann nicht allein anhand ihrer Bezeichnung beurteilt werden.

Eine zusätzliche Zahlung sollte daher nicht allein deshalb geleistet werden, weil ein angeblicher Kundenberater erklärt, ansonsten könne ein bereits vorhandenes Guthaben nicht ausgezahlt werden. Entscheidend sind die konkreten Vertragsunterlagen, der tatsächliche Zahlungsweg und die Identität des jeweiligen Zahlungsempfängers.

Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die Behauptung, eine Auszahlung könne erst nach einer weiteren Einzahlung erfolgen. Wenn ein vermeintlicher Anlageberater erklärt, dass zunächst Geld nachgeschossen werden müsse, damit ein Konto, eine Wallet oder eine Auszahlung freigeschaltet werde, sollte der Vorgang unabhängig geprüft werden.

Das Gleiche gilt für angebliche Liquiditätsnachweise oder Sicherheitsleistungen. Auch Forderungen im Zusammenhang mit AML-, KYC- oder Compliance-Prüfungen sollten nicht ungeprüft mit einer weiteren Zahlung beantwortet werden. Eine Bezeichnung als „Compliance-Gebühr“ oder „Verifizierungsgebühr“ sagt für sich genommen nichts über die tatsächliche Berechtigung einer Forderung aus.

Bei Kryptowährungen können außerdem angebliche Wallet-Verifizierungen oder Freigabezahlungen verlangt werden. Betroffene sollten dabei genau unterscheiden, ob tatsächlich eine technische Verifizierung erforderlich ist oder ob lediglich eine weitere Zahlung gefordert wird.

Wird ein Anleger nach einer ersten Kontaktaufnahme immer wieder zu neuen Zahlungen aufgefordert, sollte die gesamte Kommunikationskette gesichert werden. Wichtig sind insbesondere die jeweiligen Begründungen für die Forderungen, die genannten Beträge, die Empfängerdaten und die angeblichen Voraussetzungen für eine Auszahlung.

Auch der Kommunikationsweg kann wichtige Hinweise liefern. Werden zunächst E-Mails verwendet und später WhatsApp, Telegram oder Telefonanrufe, sollten alle verwendeten Kontaktdaten dokumentiert werden. Gleiches gilt für angebliche Mitarbeiter oder Berater, die unter wechselnden Namen auftreten.

Bei bereits geleisteten Zahlungen sollten keine weiteren Überweisungen allein mit dem Ziel erfolgen, ein vermeintliches Guthaben freizuschalten. Ob eine Zahlung wirtschaftlich oder rechtlich sinnvoll ist, kann nur anhand der konkreten Situation beurteilt werden.

Bei Banküberweisungen sollten die Kontoauszüge und Überweisungsbelege vollständig gesichert werden. Bei Kryptowährungen sind Wallet-Adressen und Blockchain-Transaktionsdaten besonders wichtig. Wenn eine Zahlung über eine Kryptobörse erfolgt ist, sollte auch die dortige Transaktionshistorie gesichert werden.

Die Frage „Turm Ertragheim verweigert Auszahlung – was tun?“ lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Zunächst muss nachvollzogen werden, welche Plattform tatsächlich beteiligt war, an wen das Geld geflossen ist und welche Forderungen anschließend gestellt wurden.

Die BaFin-Warnung kann dabei ein wichtiger Bestandteil der Dokumentation sein. Sie weist darauf hin, dass turmertragheim.live nach den Erkenntnissen der Finanzaufsicht zu einer Reihe nahezu identischer Websites gehört und dass die dort erhobenen Kundendaten an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergegeben werden sollen.

Wer bereits mit einer solchen Plattform in Kontakt stand, sollte daher nicht nur die ursprüngliche Website betrachten. Ebenso wichtig sind sämtliche nachfolgenden Internetadressen, Zahlungsaufforderungen und Kommunikationskanäle.

Eine rechtliche Prüfung kann anschließend klären, welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen könnten und gegen welche Beteiligten sich eine mögliche weitere Vorgehensweise richten kann.

Turm Ertragheim (turmertragheim.live) – Geld zurück?

Wer über Turm Ertragheim oder eine anschließend genannte Handelsplattform Geld investiert und Schwierigkeiten mit einer Auszahlung bekommen hat, stellt häufig die Frage: Turm Ertragheim – Geld zurück? Eine seriöse Einschätzung setzt jedoch eine genaue Prüfung des individuellen Zahlungs- und Kommunikationsverlaufs voraus.

Ob eine Rückforderung möglich ist, hängt unter anderem davon ab, wie das Geld übertragen wurde, wer Zahlungsempfänger war, welche Vereinbarungen getroffen wurden und welche Personen oder Unternehmen tatsächlich beteiligt waren. Deshalb kann aus der BaFin-Warnung allein keine Aussage darüber abgeleitet werden, ob ein bestimmter Betroffener sein Geld zurückerhalten kann.

Bei Banküberweisungen sollten zunächst alle Zahlungsdaten zusammengetragen werden. Dazu gehören insbesondere Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Empfängername, IBAN, BIC, Betrag, Zahlungsdatum und Verwendungszweck. Bei mehreren Überweisungen empfiehlt sich eine chronologische Zusammenstellung.

Bei Kryptowährungen sind die technischen Transaktionsdaten besonders wichtig. Dazu gehören die verwendete Blockchain, die Absender- und Empfängeradresse, der Transaktions-Hash beziehungsweise die TXID, die jeweilige Kryptowährung und der übertragene Betrag.

Eine Blockchain-Analyse kann dabei helfen, den technischen Verlauf einer Transaktion nachzuvollziehen. Sie beantwortet jedoch nicht automatisch die Frage, welcher realen Person eine bestimmte Wallet-Adresse zugeordnet werden kann. Ebenso bedeutet die technische Nachverfolgbarkeit einer Kryptowährungstransaktion nicht automatisch, dass die Vermögenswerte zurückgeführt werden können.

Deshalb sollte zwischen der technischen Analyse und der rechtlichen Durchsetzung möglicher Ansprüche unterschieden werden. Bei einer konkreten Prüfung können beide Bereiche zusammengehören.

Wenn Kundendaten nach den Erkenntnissen der BaFin an weitere Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergegeben werden, kann eine genaue Rekonstruktion der Kontaktkette besonders wichtig sein. Betroffene sollten daher dokumentieren, wann sie turmertragheim.live besucht haben, wann sie ihre Kontaktdaten eingegeben haben und welche Kontaktaufnahme anschließend erfolgte.

Ebenso wichtig ist die Frage, ob später eine andere Website genannt wurde. Wenn beispielsweise nach der ersten Registrierung eine zweite Handelsplattform präsentiert wurde, sollte diese Website gesondert dokumentiert werden. Dadurch kann nachvollziehbar werden, ob mehrere Anbieter oder Internetauftritte am Vorgang beteiligt waren.

Auch angebliche Anlageberater sollten möglichst genau erfasst werden. Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und verwendete Messenger-Accounts können für die weitere Aufklärung relevant sein.

Bei einem möglichen finanziellen Schaden sollten sämtliche Nachrichten und Dokumente erhalten bleiben. Dazu gehören insbesondere angebliche Verträge, Kontoauszüge, Zahlungsaufforderungen, Rechnungen, Chatverläufe, E-Mails und Screenshots.

Werden Kryptowährungen verwendet, sollten auch Wallet-Adressen nicht nur als Screenshot gespeichert werden. Wenn möglich, sollten die vollständigen Adressen und Transaktions-IDs in Textform gesichert werden. Dadurch lässt sich später eine technische Prüfung wesentlich einfacher durchführen.

Bei Bankzahlungen kann außerdem die Empfängerbank eine Rolle spielen. Welche konkreten Möglichkeiten nach einer bereits ausgeführten Zahlung bestehen, hängt vom Einzelfall und vom Zahlungsweg ab. Eine rechtliche Bewertung sollte deshalb nicht allein auf der Frage beruhen, ob eine Überweisung bereits ausgeführt wurde.

Auch bei Zahlungen über Kryptobörsen oder andere Zahlungsdienstleister sollte dokumentiert werden, über welchen Dienst die Transaktion abgewickelt wurde. Die dort vorhandenen Kontodaten und Transaktionshistorien können für die Sachverhaltsaufklärung relevant sein.

Vorsicht ist zudem bei sogenannten Rückholangeboten geboten. Nach einem finanziellen Verlust können Betroffene erneut von Personen kontaktiert werden, die behaupten, das bereits verlorene Geld zurückholen zu können. Wenn hierfür zunächst eine Gebühr oder eine andere Zahlung verlangt wird, sollte diese Forderung besonders sorgfältig geprüft werden.

Ein Zahlungsversprechen allein ist kein Nachweis dafür, dass tatsächlich eine Rückführung von Vermögenswerten möglich ist. Betroffene sollten daher keine weiteren Zahlungen leisten, ohne die Identität des Anbieters und die Grundlage der Forderung unabhängig zu überprüfen.

Eine anwaltliche Prüfung kann bei einem konkreten Schaden insbesondere die Zahlungswege, Vertragsbeziehungen und möglichen Anspruchsgegner untersuchen. Je nach Sachverhalt können auch Fragen der Vermögenssicherung, der Zahlungsdienstleister oder einer möglichen Blockchain-Analyse relevant werden.

Ob und in welchem Umfang Geld zurückgefordert werden kann, lässt sich daher erst nach einer individuellen Prüfung beurteilen. Die von der BaFin ausgesprochene Warnung liefert dabei einen wichtigen dokumentierten Anhaltspunkt hinsichtlich der genannten Website. Sie ersetzt jedoch keine Prüfung der konkreten Zahlungen und der tatsächlich beteiligten Personen.

Wer bereits Geld verloren hat, sollte deshalb möglichst vollständig dokumentieren, was vor, während und nach der Zahlung geschehen ist. Gerade bei einer möglichen Weiterleitung von Kundendaten an andere Online-Handelsplattformen kann eine lückenlose Chronologie für die weitere rechtliche Bewertung von erheblicher Bedeutung sein.

Turm Ertragheim (turmertragheim.live) – Was tun?

Wer mit Turm Ertragheim beziehungsweise turmertragheim.live Kontakt hatte, sollte zunächst keine weiteren Zahlungen aufgrund neuer Forderungen leisten, ohne die konkrete Situation unabhängig zu prüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn bereits Geld eingezahlt wurde und anschließend eine Auszahlung von einer weiteren Zahlung abhängig gemacht wird.

Als erster Schritt sollten sämtliche Inhalte der Website dokumentiert werden. Dazu gehören Screenshots der Startseite, Kontaktformulare, Angebotsbeschreibungen, Hinweise zu angeblichen Finanzdienstleistungen sowie sämtliche Angaben über den vermeintlichen Anbieter.

Da die BaFin nach den vorliegenden Angaben darauf hinweist, dass die Website über kein rechtsgültiges Impressum verfügt, sollten insbesondere alle vorhandenen Anbieterangaben gesichert werden. Falls im weiteren Verlauf andere Unternehmensnamen oder Internetadressen genannt werden, sollten auch diese dokumentiert werden.

Ebenso wichtig ist die Sicherung der persönlichen Kommunikation. E-Mails, Messenger-Nachrichten und Chatverläufe sollten vollständig gespeichert werden. Nachrichten sollten nicht vorschnell gelöscht werden, selbst wenn der Kontakt bereits beendet wurde.

Telefonische Kontakte sollten ebenfalls dokumentiert werden. Telefonnummern, Namen von angeblichen Beratern und Zeitpunkte der Gespräche können später für die Rekonstruktion des Sachverhalts relevant sein. Wenn schriftliche Nachrichten vorhanden sind, sollten diese zusammen mit den entsprechenden Kontaktdaten gesichert werden.

Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte sämtliche Bankunterlagen zusammentragen. Dazu gehören Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Empfängerinformationen und Verwendungszwecke. Bei mehreren Zahlungen sollte eine chronologische Liste erstellt werden.

Bei Kryptowährungen sollten die Wallet-Adressen und Transaktionsdaten vollständig gesichert werden. Dazu gehören insbesondere TXIDs beziehungsweise Transaktions-Hashes, Empfängeradressen, Beträge, verwendete Kryptowährungen und Zeitpunkte.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Website turmertragheim.live und möglichen weiteren Plattformen, mit denen ein Betroffener später Kontakt hatte. Die BaFin beschreibt ausdrücklich eine mögliche Weitergabe der über Kontaktformulare erhobenen Kundendaten an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen.

Deshalb sollte festgehalten werden, welche Website den ersten Kontakt hergestellt hat und welche Plattform anschließend für eine mögliche Geldanlage genannt wurde. Auch Weiterleitungen, neue Login-Seiten oder zusätzliche Domains sollten dokumentiert werden.

Falls ein angeblicher Berater eine Fernwartungssoftware installieren wollte oder bereits Zugriff auf den Computer erhalten hat, sollte geprüft werden, ob entsprechende Programme noch installiert oder aktiv sind. Bei einem möglichen Zugriff auf persönliche Konten sollten betroffene Zugangsdaten abgesichert und gegebenenfalls geändert werden.

Besondere Vorsicht gilt bei sensiblen Zugangsdaten. Passwörter, TANs, Wiederherstellungscodes, Seed-Phrases oder private Schlüssel sollten nicht an angebliche Mitarbeiter einer Handelsplattform weitergegeben werden.

Bei bereits erfolgten Bankzahlungen kann das eigene Kreditinstitut über den Sachverhalt informiert werden. Welche Maßnahmen noch möglich sind, hängt unter anderem vom Zahlungsweg, dem Zeitpunkt der Zahlung und den konkreten Umständen ab.

Bei Kryptowährungen sollten die verwendeten Kryptobörsen oder Zahlungsdienstleister ebenfalls berücksichtigt werden. Wenn Transaktionen über ein Konto bei einer Kryptobörse abgewickelt wurden, sollte die vollständige Transaktionshistorie gesichert werden.

Die BaFin-Warnung selbst sollte ebenfalls aufbewahrt werden. Nach den vorliegenden Angaben warnt die Finanzaufsicht vor der Website turmertragheim.live im Zusammenhang mit einer Plattformreihe nahezu identischer Websites. Die unbekannten Betreiber bieten nach Erkenntnissen der BaFin ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Die Warnung besagt außerdem, dass Interessierte zur Eingabe ihrer Daten in ein Kontaktformular aufgefordert werden und dass diese Kundendaten nach Erkenntnissen der BaFin anschließend an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergegeben werden.

Für Betroffene bedeutet dies, dass der gesamte Vorgang und nicht nur die ursprüngliche Website betrachtet werden sollte. Entscheidend kann sein, welche Kontakte nach der Dateneingabe entstanden sind, welche Plattform anschließend genannt wurde und ob es zu Zahlungen oder Kryptotransaktionen kam.

Wer bereits einen finanziellen Schaden erlitten hat, sollte daher alle vorhandenen Unterlagen geordnet zusammenstellen. Eine vollständige Dokumentation erleichtert die spätere Prüfung der Zahlungswege und der beteiligten Personen oder Unternehmen.

Bei einem konkreten Verdacht auf einen Anlage- oder Kryptobetrug kann eine anwaltliche Prüfung klären, welche rechtlichen Möglichkeiten anhand des individuellen Sachverhalts bestehen. Dabei können unter anderem Zahlungsdaten, Vertragsunterlagen, Kommunikationsverläufe, Empfängerinformationen und Blockchain-Daten ausgewertet werden.

Auch bei der Frage nach einer möglichen Rückforderung sollte nicht mit pauschalen Versprechen gearbeitet werden. Ob Vermögenswerte gesichert oder Ansprüche durchgesetzt werden können, hängt vom konkreten Sachverhalt und den tatsächlich identifizierbaren Beteiligten ab.

Wer Kontakt zu turmertragheim.live hatte, sollte deshalb insbesondere keine weiteren Zahlungen aufgrund angeblicher Freischaltungs-, Verifizierungs-, Steuer- oder sonstiger Gebühren leisten, bevor die konkrete Forderung unabhängig geprüft wurde. Ebenso sollten sämtliche neuen Kontaktdaten und Internetadressen dokumentiert werden.

Die Warnung der BaFin liefert einen konkreten Anlass, das Angebot und die dahinterstehenden Strukturen besonders sorgfältig zu prüfen. Für die individuelle rechtliche Bewertung bleibt jedoch der konkrete Ablauf entscheidend: von der ersten Kontaktaufnahme über mögliche Dateneingaben bis hin zu eventuellen Banküberweisungen oder Kryptotransaktionen.

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