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Betrugswarnung

Trade-Lend – Warnung vor trade-lend.com und Tradeshow Limited

7. September 20265 Min. Lesezeit
Arthur Wilms
Arthur WilmsRechtsanwalt

Trade-Lend (trade-lend.com) – Betrug?

Bei Trade-Lend und der Domain trade-lend.com bestehen erhebliche Gründe für eine besonders sorgfältige Prüfung. Nach den vorliegenden Informationen warnt die BaFin seit dem 1. September 2026 vor Angeboten auf dieser Website. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber unter dem Namen Tradeshow Limited dort ohne die erforderliche Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Auffällig ist insbesondere die Art des Angebots. Die Betreiber von trade-lend.com werben nach den vorliegenden Informationen mit angeblichen Krediten. Tatsächlich betreiben sie nach Einschätzung der BaFin jedoch allem Anschein nach eine Kryptobörse und geben vor, Kryptowerte auszuzahlen.

Diese Abweichung zwischen der beworbenen Dienstleistung und der tatsächlichen Ausgestaltung des Angebots ist für die Bewertung von Trade-Lend relevant. Wer nach „Trade-Lend Betrug“, „Trade-Lend Erfahrungen“ oder „Tradeshow Limited seriös?“ sucht, sollte sich deshalb nicht allein auf die Darstellung innerhalb der Website verlassen.

Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit der erforderlichen Zulassung angeboten werden. Nach den mitgeteilten Erkenntnissen der BaFin fehlt eine solche Zulassung bei den Betreibern von trade-lend.com. Die behördliche Information basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Eine BaFin-Warnung ist nicht mit einer strafgerichtlichen Feststellung eines Betrugs gleichzusetzen. Für Anleger stellt sie jedoch ein erhebliches Warnsignal dar. Insbesondere Unternehmensangaben, die Rolle der genannten Tradeshow Limited, tatsächliche Zahlungswege und behauptete Kryptoguthaben sollten kritisch überprüft werden.

Trade-Lend (trade-lend.com) – Verweigert Auszahlung?

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn über Trade-Lend angeblich Kryptowerte zur Auszahlung bereitstehen, die Auszahlung jedoch von weiteren Zahlungen abhängig gemacht wird.

Gerade die von der BaFin beschriebene Konstellation ist ungewöhnlich: Auf trade-lend.com wird für angebliche Kredite geworben, während die Betreiber allem Anschein nach eine Kryptobörse betreiben und vorgeben, Kryptowerte auszuzahlen.

Betroffene sollten deshalb genau prüfen, auf welcher Grundlage ein angebliches Kryptoguthaben überhaupt entstanden sein soll. Ein innerhalb einer Website angezeigter Bitcoin-, USDT- oder sonstiger Kryptobetrag beweist für sich genommen nicht, dass entsprechende Kryptowerte tatsächlich existieren.

Bei Online-Anlagebetrug treten im Zusammenhang mit einer verweigerten Auszahlung häufig zusätzliche Forderungen auf. Angeblich müsse zunächst eine Steuer, Provision, AML-Gebühr, Sicherheitsleistung oder Freischaltungsgebühr bezahlt werden. Ebenso können ein Herkunftsnachweis, eine KYC-Prüfung, eine Wallet-Verifizierung oder ein Liquiditätsnachweis verlangt werden.

Problematisch wird es insbesondere, wenn die angebliche Compliance-Abteilung nach jeder erfüllten Voraussetzung einen neuen Grund nennt, weshalb die Auszahlung noch nicht erfolgen könne.

Auch erheblicher psychologischer Druck ist ein Warnsignal. Betroffene sollten sich nicht durch kurze Zahlungsfristen, angedrohte Kontosperren oder die Behauptung unter Druck setzen lassen, Kryptowerte könnten nur noch für kurze Zeit ausgezahlt werden.

Vorsicht ist ebenfalls bei Kontakten über WhatsApp oder andere Messenger geboten. Wird zusätzlich verlangt, Fernwartungssoftware zu installieren, sollte kein Zugriff auf Onlinebanking, Kryptobörsen oder Wallets ermöglicht werden.

Trade-Lend (trade-lend.com) – Geld zurück?

Wer bereits Geld oder Kryptowährungen im Zusammenhang mit Trade-Lend, Tradeshow Limited oder trade-lend.com transferiert hat, sollte zunächst sämtliche tatsächlichen Zahlungsbewegungen rekonstruieren.

Bei Banküberweisungen sind Zahlungsempfänger, IBAN, BIC, Empfängerbank, Betrag und Datum entscheidend. Wurde erst kürzlich überwiesen, kann bei der eigenen Bank ein Überweisungsrückruf beziehungsweise Recall geprüft werden. Eine erfolgreiche Rückführung kann allerdings nicht garantiert werden.

Bei Kryptowährungen ist eine andere Vorgehensweise erforderlich. Hier sollten insbesondere TxHash, Wallet-Adresse, Kryptowährung, Netzwerk, Betrag und Zeitpunkt der Transaktion dokumentiert werden.

Anhand dieser Informationen kann eine Blockchainanalyse beziehungsweise Walletanalyse durchgeführt werden. Dabei lässt sich untersuchen, auf welche Adressen Kryptowerte weitertransferiert wurden und ob im weiteren Transaktionsweg beispielsweise eine identifizierbare Kryptobörse auftaucht.

Auch Zahlungsdienstleister können für die Aufarbeitung relevant sein. Entscheidend ist nicht nur, unter welchem Namen Trade-Lend auftritt, sondern wer das Geld oder die Kryptowerte tatsächlich erhalten hat.

Daneben sollten sämtliche Beweise gesichert werden. Dazu gehören Kontoauszüge, Transaktionsübersichten, Screenshots von trade-lend.com, E-Mails, Chatverläufe, Kreditangebote und insbesondere Unterlagen über angeblich zur Auszahlung bereitstehende Kryptowerte.

Bei einem entsprechenden Verdacht kann außerdem eine Strafanzeige in Betracht kommen. Bei größeren Verlusten kann ein auf Online-Anlage- und Kryptobetrug spezialisierter Anwalt prüfen, ob Möglichkeiten der Vermögenssicherung oder Ansprüche gegenüber konkret identifizierten Beteiligten bestehen.

Ob Betroffene ihr bei Trade-Lend eingesetztes Geld zurückerhalten können, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Eine Erfolgsgarantie wäre nicht seriös.

Trade-Lend (trade-lend.com) – Was tun?

Wer bereits mit Trade-Lend beziehungsweise trade-lend.com in Kontakt steht, sollte angesichts der vorliegenden BaFin-Warnung zunächst keine weiteren Zahlungen allein aufgrund von Auszahlungsversprechen leisten.

Besonders wichtig ist die Beweissicherung. Kreditangebote, Vertragsunterlagen, E-Mails, WhatsApp-Nachrichten, Screenshots und sämtliche Zahlungsaufforderungen sollten aufbewahrt werden. Bei Bankzahlungen müssen Kontoauszüge und Überweisungsbelege gesichert werden. Bei Kryptowährungen sind Wallet-Adressen und TxHashes entscheidend.

Anleger sollten außerdem dokumentieren, wie der Kontakt zu Tradeshow Limited zustande kam und welche Erklärungen für angebliche Kredite oder Kryptowerte abgegeben wurden. Gerade die von der BaFin beschriebene Verbindung zwischen Kreditwerbung und einer allem Anschein nach betriebenen Kryptobörse kann für die weitere Aufarbeitung wichtig sein.

Wurde Fernwartungssoftware installiert, sollte der weitere Zugriff beendet und die Software entfernt werden. Zugänge zum Onlinebanking, zu E-Mail-Konten und Kryptobörsen sollten anschließend auf unbefugte Veränderungen überprüft werden.

Bei aktuellen Banküberweisungen sollte die eigene Bank zeitnah über den Sachverhalt informiert werden. Wurden Kryptowährungen über eine Kryptobörse gekauft und anschließend an vorgegebene Wallets versendet, sollte auch dort die vollständige Transaktionshistorie gesichert werden.

Daneben können eine Strafanzeige sowie die Information der zuständigen Behörden sinnvoll sein.

Betroffene sollten insbesondere vermeiden, vermeintliche Verluste durch immer neue Zahlungen ausgleichen zu wollen. Auch eine angeblich letzte Gebühr für die Freischaltung oder Auszahlung von Kryptowerten sollte nicht ungeprüft bezahlt werden.

Wer bereits einen erheblichen finanziellen Schaden im Zusammenhang mit Trade-Lend, Tradeshow Limited oder trade-lend.com erlitten hat, kann anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann die Zahlungswege, Wallet-Transaktionen und vorhandenen Unterlagen untersuchen und bewerten, welche weiteren Schritte im konkreten Fall sinnvoll sind.

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