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Betrugswarnung

ProMarketsCFD (promarketscfd.com): BaFin warnt vor Angeboten und angeblicher Regulierung

22. Oktober 202619 Min. Lesezeit
Arthur Wilms
Arthur WilmsRechtsanwalt

ProMarketsCFD (promarketscfd.com) – Betrug?

Bei ProMarketsCFD unter der Domain promarketscfd.com sollten Anleger besonders sorgfältig prüfen, mit welchem Anbieter sie es tatsächlich zu tun haben und ob die angebotenen Finanzdienstleistungen rechtlich zulässig erbracht werden. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat am 29.09.2026 vor Angeboten auf den Websites promarketscfd.com, rormarkets.com und firstrade24.com gewarnt. Nach den von der BaFin mitgeteilten Erkenntnissen bietet der Betreiber dort Bankgeschäfte beziehungsweise Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen an, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen.

Für Anleger ist diese Information insbesondere dann relevant, wenn bereits Kontakt zu ProMarketsCFD beziehungsweise zu einer der genannten Internetseiten besteht oder dort ein Investment angeboten wurde. Eine professionell gestaltete Handelsplattform, Angaben zu internationalen Standorten oder Hinweise auf eine angebliche Regulierung sind für sich genommen kein Nachweis dafür, dass ein Anbieter tatsächlich über die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen verfügt. Gerade bei Online-Investments sollte deshalb zwischen dem äußeren Internetauftritt und der tatsächlichen rechtlichen Zulässigkeit des Geschäftsmodells unterschieden werden.

Nach den von dir bereitgestellten Angaben behauptet der Betreiber von ProMarketsCFD beziehungsweise der genannten Websites, in Kanada, auf den Kaimaninseln und in Italien beaufsichtigt zu sein. Die BaFin teilt hierzu ausdrücklich mit, dass dies nicht zutrifft. Damit besteht ein wesentlicher Widerspruch zwischen den Angaben des Betreibers und den Erkenntnissen der deutschen Finanzaufsicht. Für Anleger ist eine solche Abweichung ein erhebliches Warnsignal, das bei einer Bewertung der Plattform berücksichtigt werden sollte.

Die Bezeichnung ProMarketsCFD kann dabei einen Eindruck eines auf den Handel mit Finanzprodukten spezialisierten Anbieters vermitteln. Entscheidend ist jedoch nicht allein, wie eine Plattform ihr Angebot präsentiert. Bei Finanz- und Wertpapierdienstleistungen kommt es vielmehr darauf an, wer die Leistungen tatsächlich anbietet, welche konkreten Dienstleistungen erbracht werden und ob dafür eine erforderliche Erlaubnis besteht. Die BaFin weist darauf hin, dass Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Erlaubnis angeboten werden dürfen.

Für Verbraucher ist deshalb Vorsicht angebracht, wenn ProMarketsCFD mit einer internationalen Regulierung wirbt, diese Angaben nach den vorliegenden Informationen jedoch nicht zutreffen. Anleger sollten insbesondere prüfen, ob die angegebenen Unternehmensdaten nachvollziehbar sind und ob die behauptete aufsichtsrechtliche Stellung tatsächlich besteht. Auch die Domain promarketscfd.com sollte in diesem Zusammenhang nicht isoliert betrachtet werden. Nach den vorliegenden Informationen stehen daneben rormarkets.com und firstrade24.com im Zusammenhang mit der Warnung.

Bei der Einschätzung, ob ProMarketsCFD seriös ist, reicht es daher nicht aus, die Gestaltung der Website, Handelsoberflächen oder Werbeaussagen zu betrachten. Eine professionelle Internetseite kann grundsätzlich keinen Ersatz für eine nachprüfbare Erlaubnis darstellen. Ebenso wenig lässt sich aus der bloßen Verwendung von Begriffen wie Trading, CFD, Investment, Brokerage oder Wertpapierhandel ableiten, dass ein Anbieter entsprechend reguliert ist.

Auch Erfahrungen anderer Anleger sollten differenziert betrachtet werden. Einzelne Erfahrungsberichte können Hinweise auf Probleme geben, ersetzen aber keine rechtliche Prüfung des konkreten Sachverhalts. Umgekehrt sollte auch ein professioneller Internetauftritt nicht als Beleg dafür verstanden werden, dass ein Anbieter seriös arbeitet. Für eine belastbare Bewertung sind vielmehr die tatsächlichen Unternehmensangaben, die angebotenen Leistungen und insbesondere die aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen maßgeblich.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Transparenz. Anleger sollten darauf achten, ob eindeutig erkennbar ist, welche Gesellschaft hinter ProMarketsCFD steht, wo sich deren tatsächlicher Sitz befindet und unter welcher rechtlichen Bezeichnung das Unternehmen tätig wird. Ebenso sollte nachvollziehbar sein, welche Behörde für die behauptete Regulierung zuständig sein soll. Werden unterschiedliche Länder genannt oder wird mit mehreren internationalen Aufsichtsbehörden geworben, ohne dass die Angaben eindeutig überprüfbar sind, ist besondere Vorsicht erforderlich.

Die von der BaFin mitgeteilten Angaben betreffen gerade diesen Punkt. Der Betreiber soll nach den vorliegenden Informationen behaupten, in Kanada, auf den Kaimaninseln und in Italien beaufsichtigt zu sein. Nach der BaFin trifft diese Behauptung nicht zu. Damit sollten Anleger entsprechende Angaben auf promarketscfd.com nicht ungeprüft als Nachweis einer bestehenden Regulierung verstehen.

Bei einem möglichen Anlagebetrug sind häufig mehrere Faktoren relevant. Dazu können aggressive Werbung, hohe Renditeversprechen, persönliche Ansprechpartner, wiederholte Kontaktaufnahmen oder die Aufforderung zu weiteren Zahlungen gehören. Solche Merkmale sind allerdings nicht automatisch ein Beweis für einen Betrug. Sie können jedoch Anlass sein, das konkrete Angebot besonders sorgfältig zu prüfen. Das gilt insbesondere dann, wenn nach einer ersten Einzahlung weitere Beträge verlangt werden oder eine Auszahlung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht wird.

Auch die Frage, ob eine Auszahlung tatsächlich problemlos möglich ist, kann für Anleger von Bedeutung sein. Solange lediglich ein Angebot präsentiert wird, lässt sich aus der Existenz einer Website allein nicht ableiten, wie ein konkreter Fall später verläuft. Kommt es jedoch zu Verzögerungen, zusätzlichen Zahlungsforderungen oder widersprüchlichen Erklärungen, sollte der Sachverhalt dokumentiert und rechtlich geprüft werden.

Eine Bewertung von ProMarketsCFD sollte daher nicht allein anhand von Werbung oder Erfahrungsberichten erfolgen. Maßgeblich sind insbesondere die konkreten Informationen über den Anbieter und die von der BaFin mitgeteilten aufsichtsrechtlichen Feststellungen. Die Warnung vom 29.09.2026 stellt für Anleger einen wichtigen Hinweis dar, die Angebote von promarketscfd.com, rormarkets.com und firstrade24.com nicht ungeprüft zu nutzen.

Wer bereits Geld an ProMarketsCFD überwiesen hat oder mit einem Ansprechpartner der Plattform in Kontakt steht, sollte die vorhandenen Unterlagen sichern. Dazu gehören insbesondere Zahlungsnachweise, Kontoauszüge, E-Mails, Nachrichten, Vertragsunterlagen und Screenshots. Bei einer konkreten Schadenssituation kann zudem die Beratung durch einen auf Anlagebetrug und Internetbetrug spezialisierten Anwalt sinnvoll sein. Eine rechtliche Prüfung kann klären, welche Ansprüche und weiteren Schritte im jeweiligen Einzelfall überhaupt in Betracht kommen.

ProMarketsCFD (promarketscfd.com) – Verweigert Auszahlung?

Probleme mit einer Auszahlung gehören zu den Situationen, bei denen Anleger besonders aufmerksam werden sollten. Bei ProMarketsCFD beziehungsweise den im Zusammenhang mit der BaFin-Warnung genannten Websites promarketscfd.com, rormarkets.com und firstrade24.com ist deshalb genau zu unterscheiden, ob eine Auszahlung tatsächlich durchgeführt wird oder ob der Anleger immer wieder mit neuen Voraussetzungen konfrontiert wird. Nach den vorliegenden Informationen warnt die BaFin vor den Angeboten, weil der Betreiber dort Bankgeschäfte beziehungsweise Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbietet.

Ein typisches Problem bei problematischen Online-Investments besteht darin, dass eine Auszahlung zunächst grundsätzlich möglich erscheint, später jedoch von einer weiteren Zahlung abhängig gemacht wird. Dem Anleger kann beispielsweise mitgeteilt werden, dass vor der Auszahlung noch eine Gebühr zu entrichten sei. Teilweise werden solche Forderungen als Verwaltungsgebühr, Bearbeitungsgebühr oder Transaktionskosten bezeichnet. In anderen Fällen wird behauptet, es müsse zunächst eine Provision beglichen werden.

Auch angebliche Steuern können als Voraussetzung für eine Auszahlung dargestellt werden. Ein Ansprechpartner kann beispielsweise erklären, dass zunächst ein bestimmter Betrag gezahlt werden müsse, damit eine steuerliche Freigabe erfolgen könne. Eine solche Forderung sollte nicht allein deshalb akzeptiert werden, weil sie mit steuerlichen Begriffen begründet wird. Anleger sollten vielmehr prüfen lassen, auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage eine solche Zahlung verlangt wird und an wen sie gezahlt werden soll.

Ein weiteres häufig genanntes Argument betrifft eine angebliche AML-Prüfung. AML steht für Maßnahmen gegen Geldwäsche. Im Zusammenhang mit einer Auszahlung kann einem Anleger mitgeteilt werden, dass eine interne Prüfung noch nicht abgeschlossen sei oder zunächst ein Nachweis über die Herkunft der Gelder erbracht werden müsse. Ein Herkunftsnachweis kann in bestimmten regulierten Geschäftsbeziehungen durchaus eine Rolle spielen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jede zusätzliche Zahlungsforderung unter Hinweis auf AML oder Compliance berechtigt ist.

Ähnliches gilt für einen angeblichen Liquiditätsnachweis. Anleger können mit der Behauptung konfrontiert werden, dass die Auszahlung erst erfolgen könne, wenn zusätzliches Kapital bereitgestellt wird. Auch eine Sicherheitsleistung oder eine sogenannte Freischaltungsgebühr kann verlangt werden. Entscheidend ist jeweils die konkrete Situation. Begriffe wie Compliance, KYC, AML oder Liquidität können fachlich klingen, sind aber für sich genommen kein Beweis dafür, dass eine Zahlungsforderung berechtigt ist.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn nach einer ersten Zahlung immer neue Voraussetzungen entstehen. Zunächst kann beispielsweise eine Verifizierung erforderlich sein. Anschließend wird eine Gebühr verlangt. Danach folgt möglicherweise ein Herkunftsnachweis, eine Sicherheitsleistung oder eine weitere Einzahlung. Für Anleger kann dadurch der Eindruck entstehen, dass die Auszahlung unmittelbar bevorsteht, wenn nur noch die jeweils nächste Bedingung erfüllt wird.

Bei einer Wallet kann zusätzlich eine angebliche Wallet-Verifizierung verlangt werden. Insbesondere im Zusammenhang mit Kryptowährungen können Anleger aufgefordert werden, weitere Beträge zu übertragen oder bestimmte technische Schritte durchzuführen. Auch hier sollte sorgfältig geprüft werden, was tatsächlich erforderlich ist und welche Person oder welches Unternehmen die Aufforderung ausspricht.

Die Situation kann zusätzlich dadurch erschwert werden, dass der Ansprechpartner psychologischen Druck ausübt. Denkbar sind kurze Fristen, angeblich unmittelbar bevorstehende Gebührenänderungen oder Hinweise, dass eine Auszahlung verfällt, wenn der Anleger nicht sofort handelt. Ein solcher Druck sollte nicht dazu führen, dass weitere Zahlungen ohne vorherige Prüfung vorgenommen werden.

Besonders problematisch kann der Einsatz von Fernwartungssoftware sein. Wenn ein angeblicher Broker oder Supportmitarbeiter den Anleger auffordert, eine Fernzugriffssoftware zu installieren, kann dadurch unter Umständen Zugriff auf den Computer oder bestimmte Inhalte ermöglicht werden. Anleger sollten entsprechende Aufforderungen nicht unkritisch befolgen. Wenn bereits Fernwartungssoftware installiert wurde, sollte geprüft werden, welche Zugriffsrechte bestanden und ob weitere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.

Auch der Kontakt über WhatsApp sollte sorgfältig dokumentiert werden. Ein sogenannter WhatsApp-Broker kann durch persönliche Kommunikation einen besonders vertrauenswürdigen Eindruck vermitteln. Nachrichten, Sprachnachrichten, Telefonnummern, Profilinformationen und Zahlungsaufforderungen sollten deshalb gesichert werden. Gerade wenn der Ansprechpartner immer wieder neue Gründe für eine weitere Einzahlung nennt, können diese Unterlagen später für die rechtliche Bewertung des Vorgangs wichtig sein.

Bei ProMarketsCFD sollte außerdem berücksichtigt werden, dass nach den vorliegenden Angaben die behauptete Beaufsichtigung in Kanada, auf den Kaimaninseln und in Italien nicht zutrifft. Wer mit einer Regulierung wirbt, schafft damit bei einem Anleger regelmäßig eine bestimmte Erwartung hinsichtlich der rechtlichen Kontrolle des Angebots. Wenn eine solche Behauptung nach den Angaben der zuständigen deutschen Finanzaufsicht nicht zutrifft, sollte dies bei der Bewertung des Angebots berücksichtigt werden.

Eine verweigerte oder verzögerte Auszahlung ist deshalb nicht isoliert zu betrachten. Entscheidend ist die gesamte Kommunikation. Welche Einzahlung wurde ursprünglich verlangt? Welche Zusagen wurden gemacht? Welche Bedingungen wurden später genannt? Wann wurde die Auszahlung beantragt? Welche Begründung wurde für eine Verzögerung genannt? Wurden zusätzliche Zahlungen verlangt? Haben sich die Erklärungen des Ansprechpartners verändert?

Auch wenn ein Anleger bereits eine erhebliche Summe investiert hat, sollte eine weitere Zahlung nicht allein deshalb erfolgen, weil bereits viel Geld eingesetzt wurde. Weitere Zahlungen können die finanzielle Belastung erhöhen, ohne dass damit automatisch eine Auszahlung erreicht wird. Ob und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wer bei promarketscfd.com eine Auszahlung beantragt hat und anschließend mit Gebühren, Steuern, KYC-Prüfungen, AML-Anforderungen, Sicherheitsleistungen oder weiteren Zahlungsforderungen konfrontiert wird, sollte sämtliche Kommunikation dokumentieren. Ein Anwalt kann anhand der Unterlagen prüfen, welche rechtlichen Schritte hinsichtlich der Auszahlung oder eines möglichen Schadensersatzes in Betracht kommen.

ProMarketsCFD (promarketscfd.com) – Geld zurück?

Die Frage „ProMarketsCFD Geld zurück?“ stellt sich insbesondere dann, wenn bereits Zahlungen an die Plattform geleistet wurden und eine Auszahlung nicht oder nicht wie erwartet erfolgt. Eine pauschale Aussage darüber, ob verlorenes Geld zurückerlangt werden kann, ist nicht möglich. Entscheidend sind unter anderem der Zahlungsweg, der Zeitpunkt der Zahlung, der Empfänger, die vorhandene Dokumentation und die konkrete Kommunikation mit dem Anbieter.

Nach den vorliegenden Angaben warnte die BaFin am 29.09.2026 vor Angeboten auf promarketscfd.com, rormarkets.com und firstrade24.com. Nach den Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet der Betreiber dort Bankgeschäfte beziehungsweise Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Diese Information kann bei der rechtlichen Einordnung eines konkreten Schadensfalls eine wichtige Rolle spielen.

Wurde Geld per Banküberweisung eingezahlt, sollten die entsprechenden Kontoauszüge und Überweisungsbelege gesichert werden. Wichtig sind insbesondere Datum, Betrag, Empfängername, IBAN beziehungsweise Kontodaten, Verwendungszweck und gegebenenfalls weitere Angaben zum Zahlungsempfänger. Auch wenn eine Überweisung bereits einige Zeit zurückliegt, sollten die Zahlungsdaten nicht gelöscht oder verändert werden.

Bei Banküberweisungen kann die Frage nach einem möglichen Rückruf beziehungsweise einem Recall relevant werden. Ob eine Zahlung tatsächlich zurückgeholt werden kann, hängt jedoch von den Umständen und insbesondere vom Zahlungszeitpunkt und dem weiteren Zahlungsfluss ab. Deshalb sollte nicht mit einer erfolgreichen Rückholung gerechnet werden, ohne dass die konkrete Situation geprüft wurde. Eine Bank sollte möglichst frühzeitig über einen möglichen Betrugsverdacht beziehungsweise eine problematische Zahlung informiert werden.

Anders stellt sich die Situation bei Kryptowährungen dar. Wenn Anleger Kryptowährungen an eine Wallet-Adresse übertragen haben, ist die Transaktion regelmäßig auf der Blockchain nachvollziehbar. Deshalb können Wallet-Adresse und Transaktionsdaten für eine spätere Analyse von erheblicher Bedeutung sein. Anleger sollten insbesondere Transaktions-Hashes, Wallet-Adressen, verwendete Kryptobörsen und die entsprechenden Zeitpunkte dokumentieren.

Eine Blockchainanalyse kann dabei helfen, Transaktionsbewegungen technisch nachzuvollziehen. Je nach konkretem Sachverhalt kann untersucht werden, von welcher Wallet eine Transaktion ausging und an welche weiteren Adressen die Kryptowährungen anschließend übertragen wurden. Eine solche Analyse bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sich Vermögenswerte zurückholen lassen. Sie kann vielmehr eine Grundlage für die weitere rechtliche und tatsächliche Prüfung bilden.

Auch eine Walletanalyse kann relevant sein. Werden Gelder von einer ersten Empfängeradresse an weitere Wallets transferiert, kann die Dokumentation dieser Bewegungen für die Rekonstruktion des Zahlungsflusses wichtig werden. Bei komplexeren Transaktionsketten können mehrere Folgeadressen eine Rolle spielen. Deshalb sollten Anleger nicht nur den ersten Transfer dokumentieren, sondern möglichst sämtliche bekannten Transaktionsdaten sichern.

Wenn Kryptowährungen über eine Kryptobörse erworben oder versendet wurden, sollten auch die dort vorhandenen Unterlagen gesichert werden. Dazu können Kaufbelege, Einzahlungsdaten, Auszahlungsdaten, Wallet-Adressen, Transaktions-IDs und Kontoinformationen gehören. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, die betreffende Kryptobörse über einen problematischen Vorgang zu informieren. Welche Reaktion möglich ist, hängt von den jeweiligen Umständen und den vorhandenen Daten ab.

Eine Strafanzeige kann grundsätzlich eine weitere Maßnahme sein, wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat zulasten des Anlegers begangen wurde. Sie ersetzt jedoch nicht die zivilrechtliche Prüfung möglicher Ansprüche und auch nicht die Sicherung der Zahlungs- und Kommunikationsdaten. Da die von der BaFin mitgeteilte Warnung einen konkreten aufsichtsrechtlichen Sachverhalt betrifft, sollten Anleger die entsprechenden Angaben ebenfalls zu ihren Unterlagen nehmen.

Von besonderer Bedeutung ist die Beweissicherung. Viele Anleger unterschätzen zunächst, wie wichtig vollständige Dokumentation sein kann. Screenshots sollten nicht nur von der Startseite angefertigt werden. Sinnvoll können auch Screenshots des persönlichen Kundenbereichs, der Kontostände, der Auszahlungsanträge, der Zahlungsaufforderungen und der Kommunikation mit dem angeblichen Broker sein.

Ebenso sollten E-Mails vollständig gespeichert werden. Dazu gehören nicht nur der eigentliche Nachrichtentext, sondern nach Möglichkeit auch Absenderangaben, Anhänge und relevante technische Informationen. Bei Chats über WhatsApp oder andere Messenger können Chatverläufe exportiert beziehungsweise gesichert werden. Telefonnummern, Namen der Ansprechpartner und verwendete E-Mail-Adressen sollten ebenfalls dokumentiert werden.

Für einen möglichen Schadensersatz kann die genaue Rekonstruktion des Geschehens von Bedeutung sein. Dabei kommt es nicht allein auf die Höhe der Einzahlung an. Relevant können auch Zusagen zur Auszahlung, Angaben zur Regulierung, Vertragsunterlagen, Kommunikationsinhalte und die konkrete Zahlungsabwicklung sein. Ob daraus tatsächlich Ansprüche entstehen und gegen wen diese gerichtet werden können, muss anhand des Einzelfalls geprüft werden.

Auch die Frage der Vermögenssicherung kann relevant sein. Wenn Zahlungsströme nachvollzogen werden können, kann die rechtliche Prüfung unter Umständen auch die Frage umfassen, ob Maßnahmen zur Sicherung von Vermögenswerten in Betracht kommen. Eine solche Prüfung setzt allerdings konkrete Informationen über die Beteiligten und den Zahlungsfluss voraus. Eine erfolgreiche Sicherung kann nicht vorausgesetzt werden.

Bei der Suche nach „ProMarketsCFD Geld zurück“ sollte daher vermieden werden, vorschnellen Versprechen zu vertrauen. Gerade wenn sich nach einer ersten Zahlung weitere Personen melden und behaupten, das Geld gegen eine zusätzliche Gebühr zurückholen zu können, ist Vorsicht geboten. Auch sogenannte Recovery-Angebote können zu weiteren finanziellen Verlusten führen.

Anleger sollten außerdem berücksichtigen, dass die Domains promarketscfd.com, rormarkets.com und firstrade24.com nach den vorliegenden Informationen gemeinsam Gegenstand der BaFin-Warnung sind. Die von der BaFin festgestellten Angaben zur behaupteten Regulierung können deshalb für die rechtliche Bewertung des konkreten Kontakts relevant sein.

Ein Anwalt kann anhand der vorhandenen Unterlagen prüfen, welche Ansprüche gegenüber Beteiligten, Zahlungsempfängern oder gegebenenfalls weiteren Verantwortlichen in Betracht kommen. Dabei können sowohl Bankzahlungen als auch Kryptotransaktionen berücksichtigt werden. Eine Garantie dafür, dass Geld zurückerlangt werden kann, ist damit nicht verbunden.

Entscheidend ist deshalb, möglichst frühzeitig eine vollständige Dokumentation des Sachverhalts zu erstellen. Je genauer nachvollziehbar ist, wann welcher Kontakt stattfand, welche Zusagen gemacht wurden, welche Zahlungen erfolgten und welche weiteren Forderungen anschließend gestellt wurden, desto besser lässt sich der Vorgang rechtlich einordnen.

ProMarketsCFD (promarketscfd.com) – Was tun?

Wer mit ProMarketsCFD über promarketscfd.com in Kontakt steht oder bereits Geld eingezahlt hat, sollte zunächst Ruhe bewahren und keine weiteren Zahlungen allein aufgrund neuer Forderungen leisten. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Auszahlung angeblich nur nach Zahlung einer zusätzlichen Gebühr, Steuer, Provision, Sicherheitsleistung oder eines anderen Betrags möglich sein soll.

Die von dir bereitgestellte BaFin-Warnung vom 29.09.2026 betrifft neben promarketscfd.com auch rormarkets.com und firstrade24.com. Nach den mitgeteilten Erkenntnissen bietet der Betreiber dort Bankgeschäfte beziehungsweise Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Außerdem soll der Betreiber behaupten, in Kanada, auf den Kaimaninseln und in Italien beaufsichtigt zu sein. Nach der BaFin trifft diese Behauptung nicht zu.

Diese Angaben sollten Anleger bei der weiteren Vorgehensweise berücksichtigen. Wer bereits Kontakt hatte, sollte zunächst sämtliche Informationen sichern, bevor Nachrichten, E-Mails oder andere Unterlagen gelöscht werden. Auch wenn die Kommunikation unangenehm oder belastend ist, können gerade scheinbar nebensächliche Angaben später für die Rekonstruktion des Vorgangs wichtig sein.

Keine weiteren Zahlungen zu leisten, ist insbesondere dann wichtig, wenn bereits mehrere Forderungen gestellt wurden. Wird beispielsweise nach einer ersten Einzahlung zusätzlich eine Steuer, danach eine Freischaltungsgebühr und anschließend noch eine Sicherheitsleistung verlangt, sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass die nächste Zahlung tatsächlich die Auszahlung ermöglicht. Jede weitere Zahlung kann den finanziellen Schaden vergrößern.

Auch ein vollständiger oder zumindest vorläufiger Kontaktabbruch kann sinnvoll sein, wenn ein Ansprechpartner fortlaufend zu weiteren Zahlungen drängt. Dabei sollten Anleger jedoch zunächst die vorhandene Kommunikation sichern. Telefonnummern, E-Mail-Adressen, WhatsApp-Chats, Namen, Profilbilder und sonstige Kontaktdaten sollten dokumentiert werden.

Besondere Bedeutung hat die Beweissicherung. Kontoauszüge und Zahlungsbelege sollten vollständig gespeichert werden. Bei Banküberweisungen sollten insbesondere Empfänger, IBAN, BIC, Datum, Betrag und Verwendungszweck festgehalten werden. Bei Kreditkartenzahlungen oder anderen Zahlungsdienstleistern sind ebenfalls sämtliche verfügbaren Transaktionsdaten zu sichern.

Wer Kryptowährungen übertragen hat, sollte zusätzlich sämtliche Wallet-Adressen und Transaktionsdaten dokumentieren. Ein Transaktions-Hash kann später für die technische Nachverfolgung auf der Blockchain von Bedeutung sein. Auch die verwendete Kryptobörse und die dort gespeicherten Kauf- und Transferdaten sollten gesichert werden.

Screenshots können ebenfalls wichtige Beweismittel sein. Dazu gehören beispielsweise Darstellungen des persönlichen Kontos, angebliche Gewinne, Kontostände, Auszahlungsanträge und Fehlermeldungen. Auch Aussagen über angebliche Regulierungen oder Lizenzen sollten möglichst vollständig dokumentiert werden. Gerade weil die BaFin nach den vorliegenden Angaben die behauptete Beaufsichtigung in Kanada, auf den Kaimaninseln und in Italien verneint, können entsprechende Werbeaussagen für die spätere Sachverhaltsprüfung relevant sein.

Chatverläufe sollten nicht vorschnell gelöscht werden. Dies gilt insbesondere für WhatsApp-Kommunikation mit einem angeblichen Broker oder Finanzberater. Wenn der Kontakt über Messenger erfolgte, können die Nachrichten Informationen über Zahlungsforderungen, Versprechen, Fristen und angebliche Voraussetzungen für eine Auszahlung enthalten.

Auch E-Mails sollten vollständig archiviert werden. Anleger sollten nach Möglichkeit nicht nur einzelne Nachrichten sichern, sondern den gesamten Schriftverkehr. Anhänge, Vertragsunterlagen, PDF-Dateien und Zahlungsinformationen sollten ebenfalls aufbewahrt werden.

Falls eine Fernwartungssoftware installiert wurde, sollte geprüft werden, ob diese noch auf dem Computer vorhanden ist und welche Zugriffsrechte eingeräumt wurden. Eine unbekannte oder nicht mehr benötigte Fernzugriffssoftware sollte nicht einfach weiterlaufen. Bei Unsicherheit über die Sicherheit des Geräts kann eine fachkundige technische Prüfung sinnvoll sein. Zusätzlich sollten betroffene Zugangsdaten überprüft und gegebenenfalls abgesichert werden.

Die Bank informieren sollte ebenfalls frühzeitig erwogen werden, wenn bereits eine Überweisung erfolgt ist und der Verdacht auf einen problematischen Anlagevorgang besteht. Dabei sollten der Bank die konkreten Zahlungsdaten und die vorhandenen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Ob eine Zahlung noch zurückgeholt werden kann, hängt von den jeweiligen Umständen ab und kann nicht pauschal zugesagt werden.

Bei Kryptowährungen kann es sinnvoll sein, die betreffende Kryptobörse über einen problematischen Vorgang zu informieren. Dafür sollten möglichst konkrete Angaben vorliegen, insbesondere Wallet-Adresse, Transaktions-Hash, Datum, Betrag und gegebenenfalls Informationen zum Empfänger. Auch hier ist keine bestimmte Reaktion oder Rückerstattung garantiert.

Je nach Sachverhalt können außerdem zuständige Behörden informiert werden. Die von der BaFin veröffentlichte Warnung sollte zusammen mit den eigenen Unterlagen aufbewahrt werden. Wenn der konkrete Sachverhalt weitere rechtliche Auffälligkeiten enthält, kann eine anwaltliche Prüfung klären, welche Schritte sinnvoll und welche Informationen für die weitere Bearbeitung erforderlich sind.

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn bereits größere Beträge verloren wurden, die Auszahlung verweigert wird oder mehrere Zahlungsforderungen gestellt wurden. Ein Anwalt kann zunächst den Sachverhalt anhand der Unterlagen ordnen und prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der beteiligten Unternehmen, Zahlungsempfänger oder weiterer Beteiligter bestehen.

Wichtig ist dabei, nicht nur die Domain promarketscfd.com zu dokumentieren. Wenn der Kontakt auch über rormarkets.com oder firstrade24.com erfolgte, sollten auch diese Internetadressen und die jeweils dazugehörigen Inhalte gesichert werden. Ebenso sollten Anleger festhalten, welche Person ihnen die Plattform empfohlen hat und über welchen Kommunikationsweg der Erstkontakt erfolgte.

Zu den typischen Fehlern gehört es, nach einer fehlgeschlagenen Auszahlung sofort eine weitere Zahlung zu leisten. Ebenfalls problematisch kann es sein, Nachrichten zu löschen, weil der Kontakt unangenehm geworden ist. Ein weiterer Fehler besteht darin, einem unbekannten Dritten vorschnell Geld für eine angebliche Rückholung bereits verlorener Gelder zu überweisen.

Auch die Annahme, ein hoher Kontostand auf einer Tradingplattform bedeute automatisch, dass tatsächlich entsprechendes Vermögen vorhanden ist, sollte vermieden werden. Entscheidend sind die tatsächlichen Zahlungsbewegungen und die rechtlich sowie technisch nachvollziehbaren Vorgänge. Eine Anzeige innerhalb eines Onlinekontos allein beweist nicht, dass ein entsprechender Betrag tatsächlich verfügbar ist.

Wer bereits eine Auszahlung verlangt hat, sollte sämtliche Daten zu diesem Antrag sichern. Dazu gehören Datum, beantragter Betrag, verwendeter Auszahlungsweg und die Antwort der Plattform. Wenn anschließend eine neue Zahlungsforderung gestellt wurde, sollte auch diese vollständig dokumentiert werden.

Besonders wichtig ist außerdem, sich nicht durch Zeitdruck zu einer Entscheidung drängen zu lassen. Aussagen wie eine Auszahlung müsse noch am selben Tag freigeschaltet werden oder eine Gebühr könne nur kurzfristig entrichtet werden, sollten nicht dazu führen, dass die Prüfung unterbleibt. Bei erheblichen finanziellen Beträgen ist eine sachliche Prüfung regelmäßig wichtiger als eine schnelle Reaktion auf Druck.

Die BaFin-Warnung vom 29.09.2026 ist für Anleger, die mit ProMarketsCFD oder den genannten Websites in Kontakt stehen, ein wesentlicher Bestandteil der Dokumentation. Nach den vorliegenden Informationen basiert die Mitteilung auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Die BaFin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland grundsätzlich nur mit entsprechender Erlaubnis angeboten werden dürfen.

Wer bereits betroffen ist, sollte deshalb die eigenen Unterlagen vollständig sichern, keine weiteren Zahlungen aufgrund nicht überprüfter Forderungen vornehmen, die Bank beziehungsweise betroffene Zahlungsdienstleister informieren und die konkrete Situation rechtlich prüfen lassen. Bei Kryptowährungen sollten insbesondere Wallet-Adressen und Transaktionsdaten erhalten bleiben. Bei einem möglichen finanziellen Schaden kann ein auf Anlage- und Internetbetrug spezialisierter Anwalt prüfen, ob Ansprüche auf Rückzahlung, Schadensersatz oder weitere rechtliche Maßnahmen bestehen.

Eine individuelle Prüfung ist insbesondere dann wichtig, wenn ProMarketsCFD eine Auszahlung verweigert oder immer neue Bedingungen nennt. Die Frage, ob und auf welchem Weg Geld zurückerlangt werden kann, lässt sich nur anhand des konkreten Zahlungsflusses und der vorhandenen Beweise beurteilen. Anleger sollten daher sämtliche Unterlagen sichern und den Vorgang nicht durch weitere unüberlegte Zahlungen verschärfen.

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