Zum Inhalt springen
Betrugswarnung

Phishing: Konto gehackt oder Geld verloren? Was Betroffene jetzt tun können und wie ein Anwalt hilft

17. August 2026104 Min. Lesezeit
Arthur Wilms
Arthur WilmsRechtsanwalt

Phishing – was ist das und wie funktionieren moderne Phishing-Angriffe?

Phishing gehört zu den häufigsten Formen des Internetbetrugs. Ziel der Täter ist es regelmäßig, sensible Daten zu erlangen oder Betroffene zu Handlungen zu veranlassen, durch die anschließend Zugriff auf Konten, Kreditkarten, E-Mail-Postfächer oder andere digitale Dienste möglich wird. Besonders problematisch ist, dass moderne Phishing-Angriffe häufig professionell gestaltet sind und sich nicht mehr ohne Weiteres anhand offensichtlicher Rechtschreibfehler oder schlecht gestalteter Internetseiten erkennen lassen.

Wer nach Phishing, Phishing Betrug oder Phishing Erfahrungen sucht, denkt häufig zunächst an eine gefälschte E-Mail mit einem Link. Tatsächlich ist das Spektrum inzwischen wesentlich größer. Phishing kann per E-Mail, SMS, Messenger, QR-Code, Telefon oder über gefälschte Internetseiten erfolgen. Teilweise werden mehrere Kommunikationswege miteinander kombiniert.

Das Grundprinzip bleibt jedoch ähnlich: Der Betroffene soll glauben, mit einem bekannten und vertrauenswürdigen Unternehmen oder einer tatsächlich existierenden Institution zu kommunizieren. Das können beispielsweise eine Bank, ein Zahlungsdienstleister, ein Paketdienst, ein Onlinehändler, ein E-Mail-Anbieter oder eine Behörde sein.

Die Täter versuchen dabei, eine Situation zu schaffen, in der der Empfänger möglichst schnell handelt und die Nachricht nicht sorgfältig überprüft.

Typische Mitteilungen lauten beispielsweise, dass ein Bankkonto aus Sicherheitsgründen gesperrt worden sei, eine ungewöhnliche Anmeldung festgestellt wurde oder das Onlinebanking dringend bestätigt werden müsse. Andere Nachrichten behaupten, eine Kreditkarte laufe ab, ein Paket könne wegen einer fehlenden Zahlung nicht zugestellt werden oder ein Benutzerkonto müsse verifiziert werden.

Der Betroffene erhält anschließend einen Link und wird auf eine Internetseite geführt, die dem echten Internetauftritt des vermeintlichen Absenders sehr ähnlich sehen kann.

Genau darin liegt eine zentrale Gefahr beim modernen Phishing-Betrug.

Eine professionell gestaltete Phishing-Seite kann Logos, Schriftarten, Farben und Menüstrukturen einer echten Bank nahezu vollständig übernehmen. Für den Nutzer entsteht dadurch der Eindruck, sich tatsächlich im Onlinebanking seiner Bank zu befinden.

Gibt er dort Benutzername und Passwort ein, landen diese Informationen möglicherweise unmittelbar bei den Tätern.

In manchen Fällen reicht die Erbeutung der Zugangsdaten allein noch nicht aus. Deshalb versuchen die Täter zusätzlich, TANs, Push-Bestätigungen oder andere Authentifizierungsmerkmale zu erhalten.

Hier kann sich der Phishing-Angriff zu einem mehrstufigen Onlinebanking-Betrug entwickeln.

Der Geschädigte erhält beispielsweise zunächst eine SMS, die scheinbar von seiner Bank stammt. Darin wird behauptet, sein Sicherheitsverfahren müsse aktualisiert werden. Er folgt dem Link und gibt seine Zugangsdaten auf der gefälschten Seite ein.

Kurz darauf meldet sich telefonisch ein angeblicher Bankmitarbeiter.

Dieser kennt möglicherweise bereits den Namen des Betroffenen oder andere Informationen und erklärt, es seien verdächtige Überweisungen festgestellt worden. Um diese zu stoppen, müsse der Kunde bestimmte Vorgänge in seiner Banking-App bestätigen.

Tatsächlich kann die vermeintliche Sicherheitsfreigabe dazu dienen, eine von den Tätern vorbereitete Zahlung zu autorisieren.

Für die spätere rechtliche Bewertung eines Phishing-Schadens ist deshalb entscheidend, den gesamten Ablauf zu rekonstruieren. Es reicht häufig nicht aus, nur festzustellen, dass irgendwann Zugangsdaten eingegeben oder eine TAN bestätigt wurde.

Entscheidend kann sein, was der Betroffene glaubte zu bestätigen und was technisch tatsächlich freigegeben wurde.

Phishing per E-Mail

Die klassische Phishing-Mail ist weiterhin weit verbreitet. Der Empfänger erhält eine Nachricht, die angeblich von einem bekannten Unternehmen stammt.

Häufig wird mit Dringlichkeit gearbeitet.

Das Konto sei eingeschränkt worden.

Eine Zahlung müsse bestätigt werden.

Eine neue Sicherheitsrichtlinie erfordere eine Verifizierung.

Eine Rechnung sei offen.

Eine ungewöhnliche Anmeldung müsse überprüft werden.

Die Nachricht enthält anschließend einen Link oder QR-Code.

Früher waren Phishing-Mails häufig an schlechtem Deutsch, ungewöhnlichen Formulierungen oder offensichtlich falschen Absendern zu erkennen. Darauf sollten sich Verbraucher heute nicht mehr verlassen. Professionelle Phishing-Nachrichten können sprachlich nahezu fehlerfrei sein.

Auch die sichtbare Absenderbezeichnung bietet keine zuverlässige Sicherheit. Im Postfach kann beispielsweise der Name einer Bank angezeigt werden, obwohl die tatsächlich verwendete E-Mail-Adresse eine völlig andere ist.

Deshalb sollte bei einer unerwarteten Sicherheitsaufforderung nicht allein der sichtbare Absendername bewertet werden.

Besonders riskant sind Nachrichten, die den Nutzer direkt über einen enthaltenen Link zum Login auffordern.

Wer unsicher ist, sollte die bekannte Website des jeweiligen Unternehmens unabhängig aufrufen oder die offizielle App verwenden, anstatt dem Link aus der Nachricht zu folgen.

Phishing per SMS – sogenanntes Smishing

Eine weitere verbreitete Variante ist SMS-Phishing, häufig als Smishing bezeichnet.

Dabei erhalten Betroffene beispielsweise eine SMS mit dem Hinweis:

Das Onlinebanking müsse aktualisiert werden.

Eine neue Bankkarte müsse aktiviert werden.

Ein Paket könne nicht zugestellt werden.

Eine offene Zollgebühr müsse bezahlt werden.

Eine ungewöhnliche Kontobewegung müsse bestätigt werden.

Der Vorteil für die Täter liegt darin, dass SMS häufig unmittelbar gelesen werden. Außerdem ist auf dem kleinen Smartphone-Display die tatsächliche Internetadresse schwieriger zu überprüfen.

Hinzu kommt, dass viele Menschen SMS noch immer ein höheres Maß an Vertrauen entgegenbringen als gewöhnlichen E-Mails.

Eine Phishing-SMS kann deshalb besonders effektiv sein, wenn sie zeitlich zufällig zu einem tatsächlichen Vorgang passt.

Wer beispielsweise tatsächlich auf ein Paket wartet und genau in diesem Moment eine angebliche Nachricht eines Paketdienstes erhält, kann leichter dazu verleitet werden, den Link anzuklicken.

Dort wird möglicherweise zunächst nur eine geringe Zahlung verlangt. Anschließend werden Kreditkartendaten oder Bankinformationen abgefragt.

Der wirtschaftliche Schaden muss sich dann keineswegs auf die vermeintliche Paketgebühr beschränken.

Phishing über gefälschte Bankseiten

Besonders erhebliche Schäden können bei Bank-Phishing entstehen.

Hier wird häufig der vollständige Internetauftritt eines Kreditinstituts nachgebildet. Die gefälschte Seite enthält Eingabefelder für Benutzerkennung, PIN oder andere Zugangsdaten.

Nach der Eingabe erscheint möglicherweise sogar eine Fehlermeldung oder ein vermeintlicher Ladevorgang. Während der Nutzer wartet, können die eingegebenen Daten bereits weiterverwendet werden.

Manche Angriffe sind technisch so aufgebaut, dass Eingaben nahezu in Echtzeit verarbeitet werden. Der Geschädigte glaubt, mit seiner Bank zu kommunizieren, während die Täter parallel versuchen, sich tatsächlich in das Onlinebanking einzuloggen.

Wird anschließend eine TAN oder Push-Freigabe verlangt, kann sich die Täuschung fortsetzen.

Gerade deshalb sollte bei einem Phishing-Angriff auf das Bankkonto genau dokumentiert werden, welche Eingaben auf welcher Seite vorgenommen wurden und welche Meldungen anschließend erschienen.

Phishing durch angebliche Bankmitarbeiter

Phishing endet nicht zwingend mit einer E-Mail oder Website.

Besonders gefährlich ist die Kombination aus digitalem Phishing und Social Engineering am Telefon.

Nachdem Zugangsdaten abgegriffen wurden, kann sich ein angeblicher Mitarbeiter der Bank melden. Der Anrufer behauptet beispielsweise, die Bank habe einen Betrugsversuch festgestellt.

Dadurch kehrt sich die Situation psychologisch um: Der Täter präsentiert sich ausgerechnet als die Person, die den Geschädigten vor dem angeblichen Betrug schützen möchte.

Der Anrufer kann behaupten, eine verdächtige Überweisung müsse storniert oder ein neues Sicherheitsverfahren aktiviert werden. Anschließend wird der Kunde aufgefordert, eine PushTAN zu bestätigen oder einen Vorgang in der Banking-App freizugeben.

Für Betroffene ist dies besonders schwer zu erkennen, wenn der angebliche Mitarbeiter bereits persönliche Daten kennt.

Die Kenntnis solcher Informationen beweist jedoch nicht, dass tatsächlich ein Bankmitarbeiter anruft. Daten können aus dem vorausgegangenen Phishing-Angriff oder aus anderen Quellen stammen.

Bei einem unerwarteten Anruf sollte deshalb keine Sicherheitsfreigabe allein aufgrund der Behauptung erfolgen, dadurch werde eine betrügerische Zahlung verhindert.

Phishing mit Kreditkarten

Auch Kreditkarten-Phishing ist ein wichtiger Bereich.

Hier versuchen Täter insbesondere, Kartennummer, Ablaufdatum und Sicherheitscode zu erhalten. Teilweise wird anschließend zusätzlich eine Bestätigung über das jeweilige Authentifizierungsverfahren verlangt.

Ausgangspunkt kann beispielsweise eine angebliche Paketgebühr von wenigen Euro sein.

Der geringe Betrag senkt die Aufmerksamkeit des Geschädigten. Tatsächlich geht es möglicherweise gar nicht um diese Zahlung, sondern um die Erfassung der vollständigen Kartendaten.

Nach Eingabe der Informationen können weitere Transaktionen versucht werden.

Wer nach einer verdächtigen Eingabe ungewöhnliche Kartenumsätze bemerkt, sollte deshalb nicht nur die einzelne Transaktion betrachten, sondern auch prüfen, ob die Kartendaten insgesamt kompromittiert sein könnten.

QR-Code-Phishing

Eine zunehmend relevante Variante ist das QR-Code-Phishing, teilweise auch als Quishing bezeichnet.

Der Empfänger erhält einen QR-Code und soll diesen mit seinem Smartphone scannen. Der Code führt anschließend auf eine gefälschte Website.

Der Vorteil für die Täter besteht darin, dass die eigentliche Zieladresse für den Nutzer zunächst verborgen bleibt.

QR-Codes können per E-Mail verschickt, auf gefälschten Schreiben abgedruckt oder sogar physisch über vorhandene QR-Codes geklebt werden.

Auch hier wird häufig eine vertraute Situation simuliert: Anmeldung, Rechnung, Parkgebühr, Paketlieferung oder Sicherheitsprüfung.

Ein QR-Code ist jedoch lediglich eine technische Möglichkeit, eine Internetadresse oder andere Information aufzurufen. Er sagt nichts darüber aus, ob das Ziel seriös ist.

Phishing von E-Mail-Konten

Nicht jeder Phishing-Angriff richtet sich unmittelbar gegen das Bankkonto.

Ein kompromittiertes E-Mail-Konto kann für Täter besonders wertvoll sein.

Wer Zugriff auf ein E-Mail-Postfach erhält, kann möglicherweise Passwort-Zurücksetzungen anderer Dienste auslösen, Rechnungen einsehen, persönliche Kontakte erkennen und weitere Betrugsversuche vorbereiten.

Außerdem können Täter versuchen, vorhandene E-Mail-Konversationen zu manipulieren.

Besonders problematisch kann dies im geschäftlichen Zahlungsverkehr werden. Täter verschaffen sich Zugang zu einem E-Mail-Konto und beobachten zunächst die Kommunikation. Sobald eine größere Rechnung oder Zahlung ansteht, können Zahlungsinformationen manipuliert werden.

Der Empfänger erhält dann möglicherweise eine Nachricht, die scheinbar Teil einer bereits bestehenden E-Mail-Korrespondenz ist, aber eine geänderte IBAN enthält.

Auch solche Fälle können dem weiteren Bereich von Phishing und Business E-Mail Compromise zugeordnet werden.

Phishing über Microsoft-, Google- oder Cloud-Zugänge

Auch gefälschte Login-Seiten für E-Mail- und Cloud-Dienste spielen eine wichtige Rolle.

Der Betroffene erhält beispielsweise ein angebliches Dokument und soll sich zunächst mit seinem Microsoft- oder Google-Konto anmelden.

Die Login-Seite ist jedoch gefälscht.

Wer dort seine Zugangsdaten eingibt, kann den Tätern Zugriff auf ein geschäftlich oder privat genutztes Konto ermöglichen.

Besonders problematisch ist dies, wenn dasselbe Passwort auch für andere Dienste verwendet wird.

Ein einzelner erfolgreicher Phishing-Angriff kann dadurch weitere Konten gefährden.

Deshalb sollten Passwörter grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden. Wird ein Passwort durch Phishing kompromittiert, müssen auch andere Konten berücksichtigt werden, bei denen dasselbe Passwort verwendet wurde.

Phishing über Messenger und soziale Netzwerke

Auch WhatsApp, Telegram und soziale Netzwerke werden für Phishing-Betrug eingesetzt.

Eine Nachricht kann scheinbar von einem Freund oder Familienmitglied stammen. Das Konto der Person wurde möglicherweise zuvor übernommen.

Der Täter bittet anschließend um einen Bestätigungscode oder schickt einen Link.

Eine bekannte Variante besteht darin, dass ein sechsstelliger Code „versehentlich“ an den Empfänger geschickt worden sei und zurückgesendet werden müsse. Tatsächlich kann dieser Code zur Übernahme eines Messenger-Kontos dienen.

Nach erfolgreicher Kontoübernahme können wiederum die Kontakte des Geschädigten angeschrieben werden.

Dadurch entsteht eine Kettenreaktion: Weil die Nachricht tatsächlich vom Konto einer bekannten Person stammt, erscheint sie glaubwürdiger.

Phishing und Fernwartungssoftware

Eine weitere Eskalationsstufe kann darin bestehen, dass der angebliche Supportmitarbeiter den Betroffenen auffordert, Fernwartungssoftware zu installieren.

Als Begründung wird beispielsweise angegeben, das Bankkonto müsse gesichert oder ein technischer Fehler behoben werden.

Erhält die andere Person Zugriff auf den Computer oder das Smartphone, kann sie möglicherweise sensible Informationen sehen oder den Nutzer bei bestimmten Transaktionen anleiten.

Fernwartungsprogramme sind für sich genommen legitime Software. Problematisch ist ihre Verwendung durch unbekannte Personen im Zusammenhang mit Bank- oder Sicherheitsproblemen.

Eine Bank sollte einen Kunden nicht dazu bringen, einem unbekannten Anrufer umfassenden Fernzugriff auf sein Gerät zu gewähren.

Phishing nutzt vor allem psychologischen Druck

Der technische Teil eines Phishing-Angriffs ist nur eine Seite. Mindestens ebenso wichtig ist die psychologische Manipulation.

Täter arbeiten häufig mit vier Elementen:

Dringlichkeit, Angst, Autorität und Vertrauen.

„Ihr Konto wird in 30 Minuten gesperrt.“

„Eine Zahlung über 4.980 Euro wurde festgestellt.“

„Unsere Sicherheitsabteilung benötigt sofort Ihre Bestätigung.“

„Handeln Sie jetzt, um einen finanziellen Schaden zu verhindern.“

Der Empfänger soll möglichst wenig Zeit zum Nachdenken haben.

Gerade die Angst vor einem finanziellen Verlust kann paradoxerweise dazu führen, dass der Betroffene selbst eine Handlung vornimmt, die erst den tatsächlichen Schaden ermöglicht.

Deshalb ist Zeitdruck eines der wichtigsten Warnzeichen bei Phishing.

Warum HTTPS und ein professionelles Design keine Sicherheit garantieren

Viele Verbraucher prüfen, ob vor einer Internetadresse ein Schloss-Symbol angezeigt wird.

Eine verschlüsselte HTTPS-Verbindung ist grundsätzlich sinnvoll. Sie bedeutet jedoch lediglich, dass die Verbindung zwischen Browser und Website verschlüsselt wird.

Sie beweist nicht, dass der Betreiber der Website vertrauenswürdig ist.

Auch eine Phishing-Website kann HTTPS verwenden.

Dasselbe gilt für professionelles Design.

Logos, Bilder und Texte echter Unternehmen lassen sich technisch leicht kopieren. Eine Seite kann deshalb nahezu identisch mit dem Original aussehen und trotzdem von völlig anderen Personen betrieben werden.

Entscheidend ist insbesondere die tatsächliche Domain.

Schon kleine Veränderungen können relevant sein: zusätzliche Buchstaben, Bindestriche, andere Domainendungen oder ähnlich aussehende Zeichen.

Auf dem Smartphone sind solche Unterschiede besonders leicht zu übersehen.

Phishing kann auch ohne unmittelbaren Geldverlust gefährlich sein

Wer einen Phishing-Link angeklickt hat, aber noch keine unberechtigte Abbuchung sieht, sollte den Vorgang nicht automatisch als erledigt betrachten.

Entscheidend ist, was nach dem Klick passiert ist.

Wurden Zugangsdaten eingegeben?

Wurde ein Passwort verwendet?

Wurden Kreditkartendaten angegeben?

Wurde eine TAN bestätigt?

Wurde eine App installiert?

Wurde eine Datei geöffnet?

Wurde eine Seed Phrase oder ein anderer Wiederherstellungscode angegeben?

Je nachdem können unterschiedliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein.

Ein erfolgreicher Phishing-Angriff muss nicht sofort zu einer Abbuchung führen. Täter können erlangte Zugangsdaten auch später verwenden.

Phishing und Identitätsmissbrauch

Neben unmittelbaren Zahlungen kann Phishing auch zu Identitätsmissbrauch führen.

Wer beispielsweise Zugangsdaten, Ausweisdokumente oder umfangreiche persönliche Informationen übermittelt hat, muss damit rechnen, dass diese Informationen möglicherweise für weitere Zwecke eingesetzt werden.

Denkbar sind beispielsweise Kontoeröffnungen, weitere Betrugsversuche oder die Verwendung der Identität gegenüber Dritten.

Deshalb sollte nach einem umfangreichen Datenabfluss nicht ausschließlich das Bankkonto betrachtet werden.

Es muss geprüft werden, welche Informationen tatsächlich offengelegt wurden.

Moderne Phishing-Angriffe sind häufig mehrstufig

Besonders gefährlich ist die Annahme, Phishing bestehe immer aus einer einzelnen gefälschten E-Mail.

Professionelle Angriffe können sich über mehrere Schritte erstrecken.

Zunächst kommt eine SMS.

Danach folgt eine gefälschte Website.

Anschließend ruft ein angeblicher Bankmitarbeiter an.

Schließlich wird eine PushTAN verlangt.

Für den Geschädigten wirken diese Ereignisse möglicherweise wie unterschiedliche Sicherheitsmaßnahmen. Tatsächlich können sie Bestandteile desselben Angriffs sein.

Genau deshalb ist für die spätere Bewertung eines Phishing-Falls die vollständige Chronologie wichtig.

Phishing ist nicht immer sofort eindeutig erkennbar

Auch vorsichtige und technisch erfahrene Personen können auf professionelles Phishing hereinfallen. Entscheidend ist deshalb weniger die pauschale Frage, ob man eine Nachricht „hätte erkennen müssen“, sondern die konkrete Gestaltung des Angriffs.

Wie sah die Nachricht aus?

Welche Domain wurde verwendet?

Welche Informationen kannten die Täter?

Gab es anschließend einen Anruf?

Welche Erklärung wurde für die TAN-Freigabe gegeben?

Was zeigte die Banking-App tatsächlich an?

Diese Details können später auch für die Frage relevant werden, ob und in welchem Umfang eine Bank nach einem Phishing-Schaden zur Erstattung verpflichtet sein könnte.

Phishing-Betrug sollte immer anhand des konkreten Ablaufs bewertet werden

Der Begriff Phishing umfasst damit sehr unterschiedliche Fallgestaltungen. Ein Betroffener kann lediglich auf einen Link geklickt haben, während ein anderer seine Onlinebanking-Daten eingegeben und anschließend mehrere vermeintliche Sicherheitsfreigaben bestätigt hat.

In einem dritten Fall wurde das E-Mail-Konto übernommen und eine Rechnung manipuliert.

In einem vierten Fall haben Täter Kreditkartendaten abgegriffen.

Deshalb kann auch die rechtliche Bewertung erheblich variieren.

Wer nach Phishing Hilfe, Phishing Geld zurück oder einem Anwalt für Phishing sucht, sollte den Vorgang möglichst vollständig rekonstruieren und nicht nur die letztlich erfolgte Abbuchung betrachten.

Gerade bei einem finanziellen Schaden ist die gesamte Kette entscheidend: vom Eingang der ersten Phishing-Mail oder SMS über die gefälschte Website und mögliche Telefonate bis zur tatsächlichen Zahlung.

Je genauer dieser Ablauf dokumentiert werden kann, desto besser lässt sich später prüfen, welche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind, welche Möglichkeiten gegenüber der Bank bestehen und welche weiteren rechtlichen Schritte nach einem Phishing-Betrug sinnvoll sein können.

Phishing – erkennen: Diese Warnzeichen sprechen für eine gefälschte E-Mail, SMS oder Website

Phishing zu erkennen wird zunehmend schwieriger. Während ältere Phishing-Mails häufig durch auffällige Rechtschreibfehler, schlechte Übersetzungen oder offensichtlich unseriöse Absender auffielen, können moderne Angriffe professionell gestaltet sein. Täter kopieren das Erscheinungsbild von Banken, Zahlungsdienstleistern, Paketdiensten, Onlinehändlern oder bekannten Technologieunternehmen teilweise so überzeugend, dass eine gefälschte Nachricht auf den ersten Blick authentisch wirkt.

Wer wissen möchte, ob eine E-Mail, SMS oder Website Phishing ist, sollte sich deshalb nicht auf ein einzelnes Merkmal verlassen. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung: Warum wurde die Nachricht versandt? Was soll der Empfänger tun? Wohin führt ein enthaltener Link? Welche Daten werden verlangt? Wird Zeitdruck aufgebaut? Und lässt sich die angebliche Aufforderung unabhängig über den echten Anbieter bestätigen?

Besondere Vorsicht ist immer dann geboten, wenn eine unerwartete Nachricht mit einer dringenden Handlungsaufforderung verbunden wird. Typische Aussagen sind beispielsweise, das Bankkonto werde gesperrt, das TAN-Verfahren laufe ab, eine Kreditkarte müsse neu bestätigt oder eine verdächtige Überweisung müsse sofort storniert werden.

Die Nachricht vermittelt dabei häufig den Eindruck, dass Nichtstun gefährlicher sei als sofortiges Handeln. Genau dieser psychologische Mechanismus ist für viele Phishing-Angriffe charakteristisch.

Phishing erkennen: Zeitdruck ist ein wichtiges Warnsignal

Ein häufiges Merkmal von Phishing-Betrug ist künstlich erzeugter Zeitdruck.

Der Empfänger soll möglichst wenig Gelegenheit haben, die Nachricht zu überprüfen oder seine Bank selbst anzurufen.

Typische Formulierungen können sinngemäß lauten:

„Ihr Konto wurde vorübergehend eingeschränkt.“

„Bestätigen Sie Ihre Identität innerhalb von 24 Stunden.“

„Ihre Kreditkarte wird deaktiviert.“

„Wir haben eine verdächtige Anmeldung festgestellt.“

„Bestätigen Sie den Vorgang unverzüglich.“

„Eine Zahlung wartet auf Ihre Freigabe.“

Solche Hinweise können theoretisch auch in echten Sicherheitsnachrichten vorkommen. Der Inhalt allein beweist daher noch keinen Phishing-Angriff.

Entscheidend ist, was anschließend verlangt wird.

Führt die Nachricht unmittelbar zu einer Login-Seite, auf der Onlinebanking-Daten, Kreditkartendaten, TANs oder andere sensible Informationen eingegeben werden sollen, ist besondere Vorsicht geboten.

Statt den enthaltenen Link zu verwenden, sollte der betreffende Dienst unabhängig über die bekannte App oder die selbst eingegebene Internetadresse aufgerufen werden.

Phishing-Mail erkennen: Der sichtbare Absender reicht nicht aus

Viele Nutzer prüfen zunächst den Namen des Absenders.

Dort kann beispielsweise der Name der eigenen Bank stehen. Das ist jedoch kein ausreichender Nachweis dafür, dass die Nachricht tatsächlich von dieser Bank stammt.

Bei einer Phishing-Mail können sichtbare Absenderinformationen so gestaltet werden, dass sie auf den ersten Blick vertrauenswürdig erscheinen.

Deshalb sollte die vollständige E-Mail-Adresse betrachtet werden.

Auffällig können beispielsweise ungewöhnliche Domains, zusätzliche Wörter, Zahlenkombinationen oder Schreibvarianten sein.

Allerdings gilt auch umgekehrt: Eine professionell wirkende E-Mail-Adresse ist noch kein Beweis dafür, dass die Nachricht echt ist.

Wer eine unerwartete Aufforderung zur Eingabe sensibler Daten erhält, sollte deshalb nicht versuchen, die Echtheit ausschließlich anhand des Absenders zu beurteilen.

Die sicherere Vorgehensweise besteht darin, den behaupteten Vorgang unabhängig zu überprüfen.

Wenn angeblich die Bankkarte gesperrt wurde, kann die Banking-App direkt geöffnet werden. Wenn eine verdächtige Zahlung behauptet wird, kann das Konto über den bekannten Zugang kontrolliert werden.

Der Link aus der verdächtigen Nachricht wird dafür nicht benötigt.

Phishing-Link erkennen: Schon kleine Abweichungen können entscheidend sein

Ein wesentliches Merkmal vieler Phishing-Angriffe ist die Verwendung einer gefälschten Internetadresse.

Täter versuchen häufig, Domains zu verwenden, die der echten Adresse eines Unternehmens ähnlich sehen.

Dabei können zusätzliche Begriffe eingesetzt werden, beispielsweise:

„secure“

„login“

„verification“

„kundenservice“

„onlinebanking“

„sicherheit“

oder „account“.

Eine Adresse kann dadurch auf den ersten Blick plausibel wirken.

Gerade auf Smartphones ist die Prüfung schwieriger, weil die vollständige URL nicht immer unmittelbar sichtbar ist.

Beim Phishing-Link erkennen sollte deshalb besonders auf die tatsächliche Domain geachtet werden und nicht lediglich darauf, ob irgendwo innerhalb der Adresse der Name einer bekannten Bank vorkommt.

Ein erfundener Beispielslink wie

„bankname-sicherheitspruefung.example“

gehört nicht deshalb zur Bank, weil deren Name darin vorkommt.

Entscheidend ist die tatsächlich registrierte Domain.

Auch zusätzliche Buchstaben, vertauschte Zeichen oder ungewöhnliche Domainendungen können Warnsignale sein.

Das Schloss-Symbol beweist nicht, dass eine Phishing-Seite seriös ist

Ein weitverbreiteter Irrtum besteht darin, eine Website allein wegen des Schloss-Symbols beziehungsweise einer HTTPS-Verbindung für sicher zu halten.

HTTPS bedeutet grundsätzlich, dass die Datenübertragung zwischen Browser und Website verschlüsselt erfolgt.

Es bedeutet jedoch nicht, dass der Betreiber der Website seriös ist.

Auch eine Phishing-Website kann ein gültiges TLS-Zertifikat verwenden und deshalb im Browser als verschlüsselte Verbindung erscheinen.

Das Schloss-Symbol schützt damit nicht davor, sensible Daten verschlüsselt direkt an einen Täter zu übertragen.

Für die Frage „Ist diese Website Phishing?“ muss deshalb vor allem die Identität des tatsächlichen Anbieters geprüft werden.

Professionelles Design schützt nicht vor Phishing

Auch die Qualität einer Website ist kein zuverlässiges Kriterium mehr.

Täter können den Internetauftritt einer Bank oder eines bekannten Unternehmens nahezu vollständig kopieren.

Logos, Schriftarten, Farben, Bilder, Menüstrukturen und Texte können identisch oder zumindest sehr ähnlich aussehen.

Eine gefälschte Login-Seite kann dadurch optisch kaum von der echten Website zu unterscheiden sein.

Manchmal funktionieren sogar einzelne Links zu Impressum, Datenschutz oder Kontakt, weil diese direkt auf die echte Website des Unternehmens führen.

Der zentrale Login-Bereich kann trotzdem gefälscht sein.

Gerade deshalb sollten Nutzer bei einem unerwarteten Link nicht denken:

„Die Seite sieht professionell aus, also muss sie echt sein.“

Das Erscheinungsbild allein erlaubt keine zuverlässige Phishing-Bewertung.

Phishing-SMS erkennen: Kurze Nachrichten können besonders gefährlich sein

Bei einer Phishing-SMS steht dem Täter nur wenig Platz zur Verfügung. Gerade deshalb sind solche Nachrichten häufig sehr direkt formuliert.

Ein angebliches Paket könne nicht zugestellt werden.

Die Bankkarte müsse aktiviert werden.

Das Onlinebanking laufe ab.

Eine Zahlung sei festgestellt worden.

Das Konto müsse verifiziert werden.

Anschließend folgt ein Link.

Das Risiko liegt unter anderem darin, dass auf dem Smartphone weniger Informationen über das tatsächliche Ziel sichtbar sind.

Zudem lesen viele Menschen SMS unmittelbar nach ihrem Eingang.

Besonders überzeugend kann eine Phishing-SMS wirken, wenn sie zufällig zu einer tatsächlichen Situation passt.

Wer gerade eine neue Bankkarte erwartet, kann auf eine angebliche Aktivierungsnachricht hereinfallen.

Wer tatsächlich ein Paket erwartet, kann eine gefälschte Liefernachricht für echt halten.

Diese Übereinstimmung beweist jedoch nicht, dass der Absender tatsächlich über Informationen zum konkreten Vorgang verfügt. Bei massenhaft versandten Nachrichten treffen solche Situationen zwangsläufig bei einem Teil der Empfänger zu.

Phishing im Namen einer Bank erkennen

Besonders kritisch sind Nachrichten, die angeblich von einer Bank stammen.

Beim Bank-Phishing wird häufig eine Sicherheitslage konstruiert.

Der Kunde soll glauben, sein Geld sei unmittelbar gefährdet.

Genau dadurch wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass er schnell reagiert.

Typische Themen sind:

angeblich verdächtige Überweisungen, ein neues Smartphone, ein ablaufendes TAN-Verfahren, eine Kontosperre, ein neues Sicherheitsupdate oder eine notwendige Geräteaktivierung.

Nach dem Klick auf den Link erscheint eine gefälschte Onlinebanking-Seite.

Der Nutzer gibt seine Zugangsdaten ein.

Danach kann eine weitere Seite erscheinen, auf der zusätzliche Informationen verlangt werden.

Das können beispielsweise Telefonnummer, Geburtsdatum, Kartendaten oder TAN-bezogene Informationen sein.

Besonders kritisch wird die Situation, wenn anschließend ein angeblicher Bankmitarbeiter anruft.

Phishing-Anruf nach einer gefälschten Nachricht

Eine der überzeugendsten Varianten kombiniert Phishing mit einem Telefonanruf.

Der Betroffene hat möglicherweise kurz zuvor seine Zugangsdaten auf einer gefälschten Website eingegeben.

Wenig später klingelt das Telefon.

Der Anrufer stellt sich als Mitarbeiter der Sicherheitsabteilung der Bank vor und kennt möglicherweise den Namen des Kunden.

Dann wird erklärt, man habe gerade einen Angriff erkannt.

Für den Betroffenen erscheint dies plausibel: Schließlich hat er kurz zuvor selbst eine angebliche Sicherheitsmeldung seiner Bank erhalten.

Tatsächlich können beide Ereignisse Teil desselben Angriffs sein.

Besonders vorsichtig sollte man werden, wenn der angebliche Bankmitarbeiter eine TAN, eine Freigabe in der Banking-App oder die Installation einer Software verlangt.

Auch wenn die Telefonnummer im Display wie eine bekannte Banknummer aussieht, sollte daraus nicht automatisch auf die Identität des Anrufers geschlossen werden.

Eine bekannte Telefonnummer ist kein sicherer Identitätsnachweis

Bei der Bewertung eines möglichen Phishing-Anrufs verlassen sich Betroffene häufig auf die angezeigte Rufnummer.

Das kann problematisch sein.

Die Tatsache, dass auf dem Display eine bekannte oder plausibel wirkende Telefonnummer erscheint, sollte nicht als alleiniger Beweis dafür betrachtet werden, dass tatsächlich die Bank anruft.

Wer Zweifel hat, sollte das Gespräch beenden und die Bank selbst über eine unabhängig ermittelte offizielle Telefonnummer kontaktieren.

Dabei sollte nicht einfach eine Telefonnummer zurückgerufen werden, die der unbekannte Anrufer selbst genannt hat.

Gerade wenn angeblich eine erhebliche Überweisung verhindert werden müsse, kann diese kurze unabhängige Kontrolle einen entscheidenden Unterschied machen.

Phishing erkennen: Werden TAN oder Push-Freigaben verlangt?

Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, sobald eine TAN oder Freigabe in einer Banking-App ins Spiel kommt.

Eine solche Freigabe kann einen konkreten Zahlungsvorgang autorisieren oder eine andere sicherheitsrelevante Änderung bestätigen.

Der Betroffene sollte deshalb genau lesen, welcher Vorgang tatsächlich angezeigt wird.

Wenn ein angeblicher Bankmitarbeiter erklärt, eine TAN sei erforderlich, um eine Überweisung zu „stornieren“, während auf dem Smartphone tatsächlich die Freigabe einer Zahlung angezeigt wird, besteht ein offensichtlicher Widerspruch.

Auch die Behauptung, eine TAN müsse „zur Verifizierung“ genannt werden, sollte kritisch betrachtet werden.

TANs und App-Freigaben sind gerade dazu bestimmt, konkrete sicherheitsrelevante Vorgänge zu bestätigen.

Sie sollten deshalb nicht aufgrund telefonischer Anweisungen eines unbekannten Anrufers durchgeführt werden.

Phishing mit angeblichen Rücküberweisungen

Eine besonders manipulative Variante besteht darin, dem Geschädigten zu erklären, sein Konto sei bereits angegriffen worden und das Geld müsse deshalb auf ein „Sicherheitskonto“ übertragen werden.

Der vermeintliche Bankmitarbeiter behauptet, das Geld werde dort vorübergehend geschützt.

Der Kunde führt daraufhin selbst eine Überweisung aus.

Tatsächlich kann das angebliche Sicherheitskonto von den Tätern kontrolliert werden.

Ein seriöses Kreditinstitut wird nicht ohne nachvollziehbaren Grund verlangen, dass ein Kunde sein Vermögen aufgrund eines spontanen Telefonanrufs auf ein fremdes Konto überweist.

Die Begriffe Sicherheitskonto, Schutzkonto oder Reservekonto sollten deshalb bei unerwarteten Zahlungsaufforderungen besonders kritisch geprüft werden.

Phishing und Echtzeitüberweisungen

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Anrufer auf eine Echtzeitüberweisung drängt.

Echtzeitüberweisungen werden sehr schnell verarbeitet. Genau das kann für Täter attraktiv sein.

Wird zusätzlich erklärt, die Zahlung müsse innerhalb weniger Minuten erfolgen, weil sonst das Konto gefährdet sei, treffen zwei typische Warnsignale zusammen: ungewöhnlicher Zahlungsweg und massiver Zeitdruck.

Wer einen solchen Anruf erhält, sollte die Situation unabhängig mit seiner Bank klären, bevor eine Zahlung vorgenommen wird.

Phishing über Kreditkarten erkennen

Bei Kreditkarten-Phishing werden häufig zunächst geringe Beträge in den Vordergrund gestellt.

Der Empfänger soll beispielsweise 1,99 Euro für eine Paketzustellung oder eine kleine Nachzahlung leisten.

Der Betrag erscheint so gering, dass die Zahlung kaum als Risiko wahrgenommen wird.

Das eigentliche Ziel kann jedoch darin bestehen, vollständige Kreditkartendaten abzugreifen.

Wenn anschließend eine zusätzliche Kartenfreigabe verlangt wird, sollte genau geprüft werden, welcher Händler und welcher Betrag tatsächlich angezeigt werden.

Eine angebliche Zahlung über 1,99 Euro darf nicht blind bestätigt werden, wenn das Authentifizierungsfenster einen anderen Betrag oder einen unbekannten Händler ausweist.

QR-Code-Phishing erkennen

Bei QR-Code-Phishing ist die tatsächliche Zieladresse zunächst nicht sichtbar.

Der Nutzer scannt den Code und landet anschließend auf einer Website.

Auch hier sollte vor der Eingabe von Zugangsdaten geprüft werden, welche Domain tatsächlich geöffnet wurde.

Besonders kritisch sind QR-Codes in unerwarteten E-Mails mit Aufforderungen wie „Konto bestätigen“, „MFA aktualisieren“ oder „Sicherheitsprüfung abschließen“.

Der QR-Code macht eine Nachricht nicht vertrauenswürdiger.

Er ersetzt lediglich den klassischen anklickbaren Link.

Phishing bei Microsoft, Google und E-Mail-Konten

Nicht jede Phishing-Nachricht gibt sich als Bank aus.

Sehr häufig werden angebliche Sicherheitsmeldungen für E-Mail- oder Cloud-Konten verwendet.

Der Nutzer erhält beispielsweise die Information, sein Passwort laufe ab oder eine ungewöhnliche Anmeldung sei festgestellt worden.

Nach einem Klick erscheint eine gefälschte Login-Seite.

Gerade geschäftliche E-Mail-Konten sind attraktive Ziele, weil sie Zugang zu Rechnungen, Kundendaten und laufenden Geschäftsvorgängen ermöglichen können.

Ein Warnsignal ist insbesondere, wenn ein angebliches Dokument nur nach einer erneuten Eingabe des E-Mail-Passworts geöffnet werden könne.

Auch hier sollte der Dienst unabhängig über die bekannte Website aufgerufen werden.

Phishing über Paketdienste und Onlinehändler

Paketnachrichten gehören zu den bekanntesten Phishing-Maschen.

Dabei wird häufig ein sehr kleiner Betrag verlangt.

Eine Lieferung sei wegen einer fehlenden Gebühr gestoppt worden.

Die Anschrift müsse bestätigt werden.

Es fehle angeblich eine Zollzahlung.

Der geringe Betrag dient häufig dazu, die Hemmschwelle zu senken.

Der Betroffene denkt möglicherweise, dass bei zwei oder drei Euro kaum etwas passieren könne.

Das eigentliche Risiko liegt jedoch in den Daten, die auf der folgenden Seite eingegeben werden.

Wer eine angebliche Paketnachricht erhält, kann den Lieferstatus unabhängig über die offizielle Website oder App des Paketdienstes überprüfen.

Phishing über Messenger erkennen

Auch bei WhatsApp und anderen Messengern können Phishing-Nachrichten auftreten.

Besonders gefährlich sind Nachrichten von tatsächlich bekannten Kontakten.

Das Konto eines Freundes oder Familienmitglieds kann bereits übernommen worden sein.

Die Nachricht stammt dann technisch möglicherweise tatsächlich vom bekannten Account, aber nicht von der Person, der dieser Account gehört.

Wird plötzlich um einen Bestätigungscode, Geld oder die Nutzung eines Links gebeten, sollte deshalb ein zweiter Kommunikationsweg verwendet werden.

Ein kurzer Anruf bei der bekannten Person kann klären, ob die Nachricht tatsächlich von ihr stammt.

Phishing und gefälschte Supportmitarbeiter

Ein weiteres Warnsignal ist ein angeblicher Support, der sich unaufgefordert meldet.

Der Mitarbeiter behauptet beispielsweise, auf dem Computer sei ein Sicherheitsproblem festgestellt worden oder ein Bankkonto müsse geschützt werden.

Anschließend soll Fernwartungssoftware installiert werden.

Programme für Fernzugriffe können legitim eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit einem unerwarteten Sicherheitsanruf ist jedoch erhebliche Vorsicht geboten.

Wer einer unbekannten Person Fernzugriff auf seinen Computer gewährt, kann ihr möglicherweise Einblick in Onlinebanking, E-Mails oder andere sensible Bereiche ermöglichen.

Rechtschreibfehler sind kein zuverlässiger Phishing-Test mehr

Der Rat, Phishing einfach an schlechtem Deutsch zu erkennen, ist inzwischen überholt.

Natürlich gibt es weiterhin schlecht formulierte Betrugsnachrichten.

Gleichzeitig können moderne Phishing-Mails sprachlich einwandfrei sein.

Auch personalisierte Anrede, korrektes Deutsch und professionelles Layout beweisen deshalb keine Echtheit.

Das gleiche gilt für Logos und rechtliche Hinweise.

Ein kopiertes Impressum macht eine gefälschte Website nicht seriös.

Persönliche Daten in der Nachricht beweisen keine Echtheit

Besonders überzeugend wirken Phishing-Nachrichten, wenn sie persönliche Informationen enthalten.

Der Empfänger wird mit vollständigem Namen angesprochen.

Vielleicht werden sogar Anschrift, Telefonnummer oder andere Daten genannt.

Viele Betroffene schließen daraus, dass die Nachricht tatsächlich von ihrer Bank oder einem bekannten Unternehmen stammen müsse.

Diese Schlussfolgerung ist riskant.

Persönliche Informationen können aus früheren Datenlecks, öffentlichen Quellen, kompromittierten Konten oder vorausgegangenen Kontakten stammen.

Die Kenntnis persönlicher Daten ist deshalb kein zuverlässiger Identitätsnachweis.

Phishing erkennen durch unabhängige Kontrolle

Eine der wirksamsten Methoden, Phishing zu erkennen, besteht darin, den Kommunikationsweg zu wechseln.

Eine E-Mail behauptet, das Bankkonto sei gesperrt?

Nicht den Link anklicken, sondern die Banking-App selbst öffnen.

Eine SMS behauptet, eine Kreditkarte müsse bestätigt werden?

Die bekannte App oder Website des Kartenanbieters verwenden.

Ein angeblicher Bankmitarbeiter ruft an?

Gespräch beenden und die Bank selbst unter einer unabhängig bekannten Nummer kontaktieren.

Eine Paketnachricht fordert eine Zahlung?

Die Sendungsnummer direkt beim Paketdienst prüfen.

Diese Vorgehensweise nimmt dem Täter einen entscheidenden Vorteil: Er kontrolliert nicht mehr den Kommunikationskanal.

Vorsicht vor falschen Sicherheitsmaßnahmen

Besonders perfide sind Phishing-Angriffe, bei denen die Täter ihre eigenen Handlungen als Sicherheitsmaßnahme darstellen.

Der Geschädigte glaubt beispielsweise, eine betrügerische Überweisung zu stoppen.

Tatsächlich bestätigt er sie.

Er glaubt, sein Smartphone neu zu registrieren.

Tatsächlich wird möglicherweise ein fremdes Gerät eingebunden.

Er glaubt, Geld auf ein Sicherheitskonto zu übertragen.

Tatsächlich sendet er es an die Täter.

Er glaubt, einen Sicherheitscode an einen Bankmitarbeiter weiterzugeben.

Tatsächlich wird dieser Code für eine Transaktion verwendet.

Wer einen Phishing-Betrug erkennen möchte, sollte deshalb nicht nur fragen, ob die Person glaubwürdig klingt. Entscheidend ist, welche konkrete technische oder finanzielle Handlung verlangt wird.

Mehrere Warnzeichen zusammen sind besonders kritisch

Ein einzelnes ungewöhnliches Merkmal muss nicht zwangsläufig Phishing bedeuten.

Treffen jedoch mehrere Warnsignale zusammen, sollte die Kommunikation besonders kritisch geprüft werden.

Beispielsweise:

Eine unerwartete SMS kommt angeblich von der Bank.

Sie enthält einen Link.

Der Link führt zu einer Login-Seite.

Dort werden Onlinebanking-Daten abgefragt.

Kurz darauf ruft ein angeblicher Bankmitarbeiter an.

Dieser fordert eine PushTAN.

Gleichzeitig wird massiver Zeitdruck aufgebaut.

Eine solche Kombination sollte Anlass sein, den Vorgang sofort unabhängig zu überprüfen.

Was tun, wenn man sich nicht sicher ist, ob es Phishing ist?

Wer eine Nachricht erhalten hat und nicht sicher beurteilen kann, ob sie seriös oder Phishing ist, sollte zunächst keine sensiblen Daten eingeben und keine Zahlung freigeben.

Das bedeutet nicht, dass jede ungewöhnliche Nachricht betrügerisch sein muss.

Eine unabhängige Überprüfung ist jedoch regelmäßig einfacher als die spätere Aufarbeitung eines finanziellen Schadens.

Bei Banknachrichten kann direkt über die bekannte Banking-App oder die offizielle Telefonnummer geprüft werden, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht.

Bei anderen Unternehmen sollte ebenfalls ein unabhängig aufgerufener Kommunikationskanal genutzt werden.

Bereits Daten eingegeben? Dann geht es nicht mehr nur um das Erkennen

Wer bereits auf einer Phishing-Website Daten eingegeben hat, befindet sich in einer anderen Situation als jemand, der lediglich eine verdächtige Nachricht erhalten hat.

Dann sollte nicht mehr ausschließlich geprüft werden, ob die Nachricht echt war.

Es muss vielmehr geklärt werden, welche Informationen möglicherweise kompromittiert wurden.

Waren es nur Name und Anschrift?

Oder auch das Passwort?

Onlinebanking-Zugangsdaten?

Kreditkartendaten?

Eine TAN?

Eine Seed Phrase?

Wurde eine App installiert oder einem unbekannten Dritten Fernzugriff gewährt?

Die erforderlichen Maßnahmen hängen davon ab, welche Daten betroffen sind.

Phishing rechtzeitig erkennen kann hohe Schäden verhindern

Das entscheidende Merkmal moderner Phishing-Angriffe ist häufig nicht eine technisch schlechte Fälschung, sondern eine überzeugende Geschichte.

Der Täter möchte den Betroffenen dazu bringen, unter Zeitdruck selbst zu handeln.

Deshalb sollten insbesondere unerwartete Aufforderungen zur Eingabe von Zugangsdaten, TANs, Kreditkartendaten oder zur Durchführung von Überweisungen kritisch geprüft werden.

Wer Phishing erkennen möchte, sollte sich nicht allein auf Logo, Absendername, gutes Deutsch, HTTPS oder eine bekannte Telefonnummer verlassen.

Wesentlich aussagekräftiger ist die Frage:

Kann ich die behauptete Situation über einen Kommunikationsweg überprüfen, den ich selbst und unabhängig ausgewählt habe?

Gerade bei angeblichen Bankproblemen sollte dieser Grundsatz konsequent angewendet werden.

Denn bei professionellem Bank-Phishing kann die Nachricht täuschend echt aussehen, die Website professionell gestaltet sein und der angebliche Bankmitarbeiter überzeugend auftreten. Die unabhängige Überprüfung über die echte Banking-App oder eine selbst ermittelte Telefonnummer kann dann der entscheidende Schritt sein, um einen finanziellen Schaden zu verhindern.

Phishing – Geld vom Konto abgebucht: Wie können Betroffene ihr Geld zurückbekommen?

Wer durch Phishing Geld verloren hat, stellt sich regelmäßig vor allem eine Frage: Wie bekomme ich mein Geld zurück? Besonders belastend sind Fälle, in denen innerhalb kurzer Zeit hohe Beträge vom Girokonto verschwinden, Kreditkarten belastet werden oder Betroffene aufgrund einer geschickten Täuschung selbst eine Überweisung veranlasst haben. Häufig erklärt die Bank anschließend, der Kunde habe die Zahlung selbst bestätigt und eine Erstattung komme deshalb nicht in Betracht.

Eine solche Aussage sollte nicht ungeprüft übernommen werden. Gleichzeitig wäre es falsch, davon auszugehen, dass eine Bank nach einem Phishing-Betrug automatisch jeden Schaden ersetzen muss. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.

Für die rechtliche Bewertung muss zunächst genau rekonstruiert werden, wie das Geld vom Konto abgeflossen ist. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob die Täter ohne Wissen des Kontoinhabers eine Zahlung ausgelöst haben, ob eine TAN aufgrund einer Täuschung weitergegeben wurde oder ob der Geschädigte selbst eine Überweisung an ein vermeintliches Sicherheitskonto vorgenommen hat.

Auch die Zahlungsart spielt eine wichtige Rolle. Eine klassische Überweisung, eine Echtzeitüberweisung, eine Kreditkartenzahlung und eine Lastschrift unterliegen unterschiedlichen Abläufen und Rückabwicklungsmöglichkeiten.

Wer nach „Phishing Geld zurück“, „Bank Phishing Geld zurück“ oder „Phishing Bank Erstattung“ sucht, sollte deshalb nicht ausschließlich auf die Höhe des Schadens schauen. Zunächst muss der technische und tatsächliche Zahlungsvorgang aufgearbeitet werden.

Phishing Geld zurück – zuerst muss der Zahlungsweg geklärt werden

Der erste Schritt besteht darin, sämtliche unbekannten oder aufgrund einer Täuschung vorgenommenen Zahlungen vollständig zu erfassen.

Bei einer Überweisung sind insbesondere folgende Informationen relevant:

Datum, Uhrzeit, Betrag, Empfängername, IBAN, BIC und Empfängerbank.

Ebenso sollte dokumentiert werden, wie die betreffende Zahlung zustande kam.

Hat der Geschädigte die Überweisung selbst im Onlinebanking eingegeben?

Wurde sie von einem unbekannten Dritten vorbereitet?

Hat ein angeblicher Bankmitarbeiter telefonisch Anweisungen erteilt?

Wurde eine PushTAN bestätigt?

Welche Informationen wurden dabei angezeigt?

Wurde behauptet, die Zahlung werde durch die Bestätigung storniert?

Oder wurde der Geschädigte aufgefordert, sein Geld selbst auf ein angebliches Sicherheitskonto zu überweisen?

Diese Einzelheiten können für die Frage, ob nach einem Phishing-Angriff Geld zurückgefordert werden kann, von zentraler Bedeutung sein.

Nicht autorisierte Zahlung oder selbst ausgeführte Überweisung?

Eine der wichtigsten Fragen bei einem Phishing-Schaden ist, ob der betreffende Zahlungsvorgang vom Kontoinhaber tatsächlich autorisiert wurde.

Eine typische Konstellation liegt vor, wenn Täter durch eine gefälschte Banking-Seite Zugangsdaten erlangen und anschließend ohne Wissen des Kontoinhabers eine Überweisung durchführen.

Davon zu unterscheiden sind Fälle, in denen der Geschädigte selbst eine Freigabe vorgenommen hat.

Auch hier muss allerdings genau untersucht werden, was tatsächlich bestätigt wurde.

Der Betroffene kann beispielsweise aufgrund eines Anrufs eines vermeintlichen Bankmitarbeiters davon ausgegangen sein, mit einer PushTAN eine betrügerische Zahlung zu stoppen. Tatsächlich wurde mit derselben Freigabe möglicherweise erst eine Zahlung ausgelöst.

Eine weitere Fallgruppe betrifft sogenannte Sicherheitskonto-Maschen. Der angebliche Bankmitarbeiter behauptet, das Geld des Kunden sei gefährdet und müsse kurzfristig auf ein besonders geschütztes Konto übertragen werden. Der Geschädigte gibt daraufhin selbst die Überweisung ein.

Diese verschiedenen Konstellationen dürfen bei der rechtlichen Prüfung nicht miteinander vermischt werden.

Bank nach Phishing sofort informieren

Ist eine verdächtige Zahlung festgestellt worden, sollte die Bank möglichst schnell informiert werden.

Das gilt insbesondere für Überweisungen und Echtzeitüberweisungen.

Je früher die Bank vom Betrugsverdacht erfährt, desto eher kann geprüft werden, ob noch Maßnahmen gegenüber der Empfängerbank möglich sind.

Dabei sollte der Sachverhalt möglichst konkret geschildert werden.

Nicht nur:

„Ich wurde betrogen.“

Sondern beispielsweise:

„Am 14. August wurde aufgrund eines Phishing-Angriffs eine Überweisung über 25.000 Euro an folgende IBAN ausgeführt. Ich bitte um unverzügliche Prüfung eines Überweisungsrückrufs und Kontaktaufnahme mit der Empfängerbank.“

Bei mehreren Zahlungen sollte jede Transaktion einzeln bezeichnet werden.

Überweisungsrückruf nach Phishing

Ein wichtiger Sofortschritt kann ein Überweisungsrückruf, häufig auch als Recall bezeichnet, sein.

Die eigene Bank versucht dabei, die bereits ausgeführte Überweisung über die Empfängerbank zurückzurufen.

Ein solcher Recall bedeutet allerdings nicht, dass das Geld automatisch zurückgebucht wird.

Ist eine Überweisung bereits beim Empfänger eingegangen, kann sie regelmäßig nicht einfach wie eine Lastschrift rückgängig gemacht werden.

Trotzdem sollte ein Rückruf bei einem konkreten Betrugsverdacht möglichst schnell geprüft werden.

Gerade bei Phishing-Überweisungen kann Zeit entscheidend sein.

Professionell handelnde Täter lassen Gelder möglicherweise nicht lange auf dem ersten Empfängerkonto liegen. Beträge können weiterüberwiesen, aufgeteilt oder anderweitig transferiert werden.

Je früher die beteiligten Banken informiert werden, desto eher besteht zumindest die Möglichkeit, dass noch vorhandene Gelder erkannt und gegebenenfalls gesichert werden können.

Eine Garantie dafür besteht nicht.

Echtzeitüberweisung nach Phishing – besonders schnell handeln

Problematisch sind Echtzeitüberweisungen nach einem Phishing-Angriff.

Der Vorteil dieser Zahlungsart im normalen Geschäftsverkehr – die sehr schnelle Gutschrift – wird im Betrugsfall zum Nachteil.

Das Geld kann bereits nach sehr kurzer Zeit auf dem Empfängerkonto verfügbar sein.

Betroffene sollten deshalb nicht bis zum nächsten Werktag warten, wenn sie den Betrug erkennen.

Die Bank sollte unverzüglich kontaktiert und ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ein Betrugsverdacht besteht.

Auch bei einer Echtzeitüberweisung kann ein Rückrufversuch sinnvoll sein. Allerdings sollte nicht der Eindruck entstehen, dass sich eine Echtzeitüberweisung ohne Weiteres rückgängig machen lässt.

Empfängerbank bei Phishing kann wichtig werden

Bei der Aufarbeitung eines Phishing-Betrugs ist nicht nur die eigene Bank relevant.

Auch die Empfängerbank kann eine wichtige Rolle spielen.

Auf dem dort geführten Konto ist das Geld zunächst eingegangen. Für Ermittlungen können daher insbesondere der Kontoinhaber, die bei Kontoeröffnung erhobenen Identifikationsdaten und der weitere Geldfluss von Bedeutung sein.

Der Geschädigte selbst erhält solche Informationen regelmäßig nicht ohne Weiteres.

Deshalb können Strafverfolgungsbehörden eine wichtige Rolle spielen.

Bei einer Strafanzeige sollte die vollständige Empfänger-IBAN angegeben werden. Auch der Name der Empfängerbank und der auf der Überweisung angegebene Empfänger sollten dokumentiert werden.

Je genauer diese Daten vorliegen, desto konkreter sind die möglichen Ermittlungsansätze.

Finanzagenten und Empfängerkonten

Bei Phishing und Überweisungsbetrug muss der Inhaber des ersten Empfängerkontos nicht zwingend mit dem eigentlichen Initiator des Angriffs identisch sein.

Betrügerische Strukturen können Konten Dritter nutzen. Teilweise werden Personen angeworben, Zahlungen entgegenzunehmen und weiterzuleiten.

Für Geschädigte ist deshalb der Name des Zahlungsempfängers dennoch wichtig.

Er kann ein konkreter Ansatzpunkt für weitere Ermittlungen oder eine rechtliche Prüfung sein.

Ob gegen den Kontoinhaber Ansprüche bestehen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und sollte nicht allein daraus abgeleitet werden, dass das Geld auf seinem Konto eingegangen ist.

Phishing und Kreditkartenzahlungen

Bei Phishing mit Kreditkarten gelten andere Abläufe als bei Banküberweisungen.

Hat ein Täter gestohlene Kartendaten für Zahlungen verwendet, sollte die betroffene Karte unverzüglich gesperrt und die unbekannte Transaktion beim Kartenanbieter beziehungsweise der Bank gemeldet werden.

Dabei sollte klar zwischen selbst vorgenommenen und unbekannten Zahlungen unterschieden werden.

Auch die Frage, ob eine zusätzliche Authentifizierung erfolgt ist, kann relevant sein.

Hat der Geschädigte beispielsweise geglaubt, eine Zahlung über 1,99 Euro für eine Paketzustellung zu bestätigen, während tatsächlich ein deutlich höherer Betrag autorisiert wurde, sollte genau dokumentiert werden, was während des Authentifizierungsvorgangs angezeigt wurde.

Screenshots oder unmittelbar angefertigte Gedächtnisnotizen können später hilfreich sein.

Phishing und Lastschrift – nicht mit Überweisung verwechseln

Betroffene sprechen häufig allgemein davon, dass Geld „abgebucht“ wurde.

Für die rechtliche Einordnung muss jedoch festgestellt werden, welche Zahlungsart tatsächlich verwendet wurde.

Eine Lastschrift funktioniert anders als eine selbst ausgeführte Überweisung.

Auch die Möglichkeiten einer Rückgabe beziehungsweise Rückabwicklung unterscheiden sich.

Deshalb sollte anhand des Kontoauszugs geprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine Überweisung, Echtzeitüberweisung, Kartenzahlung oder Lastschrift handelt.

Erst danach lässt sich beurteilen, welche konkreten Schritte möglich sind.

TAN bestätigt – ist das Geld automatisch verloren?

Viele Geschädigte erhalten von ihrer Bank sinngemäß die Aussage:

„Sie haben die TAN selbst bestätigt.“

Daraus wird teilweise geschlossen, dass jede weitere Prüfung überflüssig sei.

So einfach sollte ein Phishing-Fall nicht bewertet werden.

Eine TAN- oder App-Freigabe ist zwar ein wichtiger Umstand. Für die rechtliche Bewertung kann jedoch auch relevant sein, was genau bestätigt wurde und welche Informationen dem Kunden dabei angezeigt wurden.

Gerade bei komplexem Social Engineering kann der Geschädigte von einem angeblichen Bankmitarbeiter gezielt darüber getäuscht worden sein, welche Funktion eine bestimmte Freigabe tatsächlich hat.

Entscheidend kann deshalb sein:

Was stand in der PushTAN-Anzeige?

War der tatsächliche Betrag erkennbar?

War die Empfänger-IBAN sichtbar?

Welche Bezeichnung wurde für den Vorgang angezeigt?

Welche Angaben machte der angebliche Bankmitarbeiter gleichzeitig?

Wurde die Freigabe als Stornierung oder Sicherheitsmaßnahme dargestellt?

Solche Einzelheiten sollten möglichst früh dokumentiert werden.

Phishing und grobe Fahrlässigkeit

Bei Streitigkeiten über eine Phishing-Erstattung durch die Bank kann die Frage eine Rolle spielen, ob dem Kunden ein besonders schwerwiegender Sorgfaltsverstoß vorzuwerfen ist.

Dabei sollte nicht schematisch argumentiert werden.

Nicht jeder Phishing-Fall ist gleich.

Eine offensichtlich fehlerhafte Massenmail mit einer ungewöhnlichen Zahlungsaufforderung unterscheidet sich von einem mehrstufigen Angriff, bei dem zunächst eine professionell kopierte Bankseite eingesetzt wird und anschließend ein angeblicher Bankmitarbeiter mit bereits vorhandenen persönlichen Informationen anruft.

Auch die konkrete Ausgestaltung des Authentifizierungsverfahrens kann relevant sein.

Deshalb sollte die Bewertung immer auf Grundlage des tatsächlichen Ablaufs erfolgen.

Pauschale Aussagen wie „Wer eine TAN eingibt, handelt immer grob fahrlässig“ oder umgekehrt „Bei Phishing muss die Bank immer zahlen“ werden der Vielzahl möglicher Fallkonstellationen nicht gerecht.

Bank lehnt Erstattung nach Phishing ab

Nicht selten verweigert die Bank nach einem Phishing-Schaden die Erstattung.

In der Ablehnung wird möglicherweise darauf verwiesen, dass die Zahlung ordnungsgemäß authentifiziert worden sei oder dass der Kunde seine Sicherheitsmerkmale weitergegeben habe.

Eine solche Ablehnung kann rechtlich überprüft werden.

Dafür sollten insbesondere die Kommunikation mit der Bank, Kontoauszüge, Informationen zum Authentifizierungsverfahren und die ursprüngliche Phishing-Kommunikation gesichert werden.

Auch der genaue zeitliche Ablauf kann wichtig sein.

Wann wurden die Zugangsdaten eingegeben?

Wann erfolgte der angebliche Bankanruf?

Wann wurde die Zahlung ausgelöst?

Wann bemerkte der Kunde den Vorgang?

Wann informierte er die Bank?

Wann wurde ein Recall beantragt?

Diese Chronologie kann für eine spätere Auseinandersetzung erheblich sein.

Nicht vorschnell gegenüber der Bank spekulieren

Nach einem Phishing-Angriff stehen Geschädigte häufig unter erheblichem Stress.

Bei der ersten Meldung gegenüber der Bank werden dann möglicherweise Vermutungen als Tatsachen dargestellt.

Beispielsweise:

„Ich muss wohl eine TAN bestätigt haben.“

Oder:

„Die Täter waren bestimmt in meinem Onlinebanking.“

Wenn der technische Ablauf noch nicht bekannt ist, sollte zwischen sicheren Tatsachen und Vermutungen unterschieden werden.

Besser ist es, genau zu schildern, woran man sich erinnert und welche Vorgänge tatsächlich nachvollziehbar sind.

Eine spätere rechtliche Prüfung wird erheblich schwieriger, wenn verschiedene Versionen des Geschehens dokumentiert sind, die nur aufgrund erster Vermutungen entstanden sind.

Kontoauszüge und Banking-Unterlagen sichern

Wer nach Phishing sein Geld zurückholen möchte, sollte die relevanten Bankunterlagen vollständig sichern.

Dazu gehören insbesondere Kontoauszüge, Umsatzdetails, Überweisungsbestätigungen und Nachrichten der Bank.

Wenn in der Banking-App noch Informationen zu einzelnen Transaktionen angezeigt werden, können Screenshots sinnvoll sein.

Dabei sollte möglichst erkennbar sein:

Betrag, Datum, Empfänger, IBAN und Status der Zahlung.

Auch spätere Rückmeldungen der Bank zum Recall sollten aufbewahrt werden.

Phishing-Nachrichten als Beweismittel sichern

Ebenso wichtig ist die ursprüngliche Phishing-Nachricht.

Sie kann zeigen, wie die Täuschung aufgebaut war.

War das Design der Bank kopiert?

Wurde der Kunde persönlich angesprochen?

Welche konkrete Gefahr wurde behauptet?

Wie groß war der erzeugte Zeitdruck?

Welche Domain wurde verwendet?

Wurde anschließend telefonisch Kontakt aufgenommen?

Diese Umstände können für die Gesamtbewertung wichtig sein.

Deshalb sollte eine Phishing-Mail möglichst nicht nur als Screenshot, sondern – soweit möglich – auch in ihrer ursprünglichen Form erhalten bleiben.

SMS, Messenger-Nachrichten und Anruflisten sollten ebenfalls dokumentiert werden.

Strafanzeige bei Phishing mit finanziellem Schaden

Bei einem erheblichen finanziellen Schaden kann eine Strafanzeige wegen Phishing ein wichtiger Bestandteil der weiteren Schritte sein.

Dabei sollte nicht nur der Gesamtverlust angegeben werden.

Von besonderer Bedeutung sind die konkreten Spuren:

Empfänger-IBANs, Empfängernamen, Banken, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Domains und gegebenenfalls technische Informationen.

Eine strukturierte Strafanzeige kann den Ablauf vom ersten Kontakt bis zum Geldabfluss nachvollziehbar darstellen.

Bei mehreren Überweisungen sollte jede einzelne Zahlung aufgeführt werden.

Auch eine bereits erfolgte Kontaktaufnahme mit der eigenen Bank und ein beantragter Recall sollten erwähnt werden.

Können Gelder auf dem Empfängerkonto gesichert werden?

Bei einem Phishing-Betrug besteht häufig die Hoffnung, dass das Geld noch auf dem Empfängerkonto liegt.

Ob dies der Fall ist, kann der Geschädigte regelmäßig nicht selbst feststellen.

Gerade bei professionellen Betrugsstrukturen werden eingehende Gelder möglicherweise schnell weitergeleitet.

Deshalb können zeitnahe Bank- und Ermittlungsmaßnahmen wichtig sein.

Sind Vermögenswerte noch vorhanden und können sie einem konkreten Sachverhalt zugeordnet werden, können je nach Umständen Sicherungsmaßnahmen in Betracht kommen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Strafanzeige automatisch zur Kontosperre oder Rückzahlung führt.

Zivilrechtliche Ansprüche nach Phishing

Neben möglichen Ansprüchen gegenüber der eigenen Bank können je nach Sachverhalt auch weitere Anspruchsgegner in Betracht kommen.

Denkbar ist insbesondere eine Prüfung des unmittelbaren Zahlungsempfängers.

Ob tatsächlich ein durchsetzbarer Rückzahlungs- oder Schadensersatzanspruch besteht, hängt jedoch von den konkreten Umständen ab.

Auch bei Banken oder anderen Zahlungsdienstleistern können sich rechtliche Fragen ergeben.

Dabei sollte jedoch keine Haftung allein daraus abgeleitet werden, dass ein Institut an der Zahlungsabwicklung beteiligt war.

Eine belastbare Prüfung setzt voraus, dass der genaue Zahlungsweg und die Rolle des jeweiligen Beteiligten bekannt sind.

Phishing Geld zurück – Geschwindigkeit und rechtliche Prüfung verbinden

Nach einem Phishing-Schaden gibt es häufig zwei unterschiedliche Aufgaben.

Die erste ist zeitkritisch:

Bank informieren, Zugang sperren, Recall versuchen und weitere Zahlungen verhindern.

Die zweite ist analytisch:

Zahlungsablauf rekonstruieren, Bankreaktion prüfen, Beweise auswerten und mögliche Ansprüche untersuchen.

Beides sollte nicht miteinander verwechselt werden.

Es wäre beispielsweise wenig sinnvoll, zunächst mehrere Wochen eine ausführliche rechtliche Stellungnahme vorzubereiten, während eine erst wenige Stunden alte Überweisung noch nicht bei der Bank als Betrugsfall gemeldet wurde.

Umgekehrt sollte nach Abschluss der Sofortmaßnahmen geprüft werden, ob weitere rechtliche Möglichkeiten bestehen.

Vorsicht vor angeblichen Rückholfirmen

Wer nach „Phishing Geld zurück“ sucht, stößt im Internet möglicherweise auf Anbieter, die eine nahezu sichere Rückholung versprechen.

Gerade nach hohen Verlusten sind solche Versprechen attraktiv.

Betroffene sollten jedoch vorsichtig sein.

Kein seriöser Anbieter kann ohne Prüfung des Zahlungswegs garantieren, dass das verlorene Geld zurückgeholt wird.

Besonders verdächtig sind Forderungen nach Vorauszahlungen für angebliche Freischaltungen, Steuern oder Sicherheitsleistungen.

Wenn behauptet wird, das verlorene Geld sei bereits gefunden worden und müsse nur noch gegen Zahlung einer Gebühr freigegeben werden, kann ein sogenannter Recovery Scam vorliegen.

Anwalt bei Phishing und verlorenem Geld

Bei größeren Schäden kann ein Anwalt für Phishing den Sachverhalt rechtlich aufarbeiten.

Dabei sollte zunächst geklärt werden, wie die einzelnen Zahlungen technisch zustande gekommen sind.

Anschließend kann geprüft werden, ob gegenüber der Bank Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.

Auch die Kommunikation mit der Bank kann ausgewertet werden.

Hat die Bank lediglich pauschal auf eine TAN-Freigabe verwiesen?

Welche Authentifizierungsdaten liegen vor?

Was wurde dem Kunden bei der Freigabe angezeigt?

Wie schnell wurde der Betrug gemeldet?

Wurde ein Recall eingeleitet?

Diese Fragen können für die weitere Bewertung wichtig sein.

Nicht jeder Phishing-Fall bietet dieselben Möglichkeiten

Wer durch Phishing Geld verloren hat, sollte sich nicht von pauschalen Erfolgsaussagen leiten lassen.

Ein Fall, in dem Täter ohne Wissen des Kunden eine Zahlung ausführen, kann rechtlich anders zu beurteilen sein als eine bewusst eingegebene Überweisung auf ein vermeintliches Sicherheitskonto.

Eine Kreditkartenzahlung kann wiederum anderen Mechanismen unterliegen als eine Echtzeitüberweisung.

Auch die Reaktion der Bank und das verwendete Authentifizierungsverfahren können eine Rolle spielen.

Deshalb beginnt eine seriöse Prüfung nicht mit einem Versprechen, sondern mit der Rekonstruktion des konkreten Vorgangs.

Phishing Geld zurück – die tatsächliche Zahlung ist der Ausgangspunkt

Für Betroffene ist die wichtigste praktische Erkenntnis deshalb: Nach einem Phishing-Betrug sollte nicht nur die betrügerische Nachricht untersucht werden.

Entscheidend ist der tatsächliche Geldfluss.

Welche Zahlung wurde vorgenommen?

Wer war Empfänger?

Wann wurde sie ausgeführt?

Wie wurde sie autorisiert?

Welche Sicherheitsinformationen wurden angezeigt?

Wann wurde die Bank informiert?

Welche Rückrufmaßnahmen wurden eingeleitet?

Sind diese Punkte geklärt, lässt sich wesentlich besser beurteilen, welche Möglichkeiten für Phishing Geld zurück tatsächlich bestehen.

Bei einem gerade erst bemerkten Schaden sollte die Bank unverzüglich informiert und ein möglicher Recall geprüft werden. Parallel sollten sämtliche Beweise gesichert werden. Hat die Bank eine Erstattung bereits abgelehnt oder geht es um einen erheblichen Betrag, kann eine rechtliche Prüfung der konkreten Zahlungs- und Authentifizierungsvorgänge sinnvoll sein.

Eine Garantie, dass nach einem Phishing-Betrug das Geld zurückgeholt werden kann, gibt es nicht. Eine schnelle Reaktion, vollständige Beweissicherung und genaue rechtliche Aufarbeitung können jedoch entscheidend dafür sein, vorhandene Möglichkeiten überhaupt zu erkennen und rechtzeitig zu nutzen.

Kanzlei Wilms – Hilfe bei Phishing-Fällen

Die Kanzlei Wilms unterstützt seit Jahren Mandanten, die Opfer von Online-Anlagebetrug, Kryptobetrug, Fake Brokern, Investmentbetrug, Bitcoin-Betrug oder Recovery Scams geworden sind.

Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland. Viele Verfahren weisen internationale Bezüge auf und betreffen grenzüberschreitende Zahlungsströme, Kryptowährungen oder komplexe Unternehmensstrukturen.

Wir analysieren unter anderem:

  • Banküberweisungen
  • SEPA- und SWIFT-Zahlungen
  • Kreditkartenzahlungen
  • Zahlungsdienstleister
  • Kryptobörsen und Wallet-Transaktionen
  • internationale Zahlungsstrukturen

Mehr Informationen finden Sie in unserem Blog.

Phishing – Bank haftet? Rechte bei manipulierten Überweisungen und Onlinebanking-Betrug

Nach einem Phishing-Angriff mit finanziellem Schaden stellt sich für Betroffene häufig unmittelbar die Frage, ob die eigene Bank das verlorene Geld erstatten muss. Besonders konfliktträchtig sind Fälle, in denen hohe Beträge über das Onlinebanking überwiesen wurden und die Bank anschließend eine Rückzahlung mit dem Hinweis ablehnt, der Kunde habe die Transaktion selbst mit einer TAN oder in der Banking-App bestätigt.

Eine solche Ablehnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass keine Ansprüche bestehen. Umgekehrt führt die Tatsache, dass ein Phishing-Betrug vorliegt, nicht automatisch zu einer Haftung der Bank. Entscheidend ist vielmehr, wie die betreffende Zahlung technisch und tatsächlich zustande gekommen ist.

Wer nach „Phishing Bank haftet“, „Bank Haftung Phishing“, „Phishing Erstattung Bank“ oder „Onlinebanking Betrug Bankhaftung“ sucht, sollte deshalb zunächst den konkreten Ablauf rekonstruieren. Für die rechtliche Bewertung können bereits kleine Details von erheblicher Bedeutung sein.

Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage, ob es sich um einen autorisierten oder nicht autorisierten Zahlungsvorgang handelt.

Wurde eine Überweisung vollständig ohne Wissen und Zustimmung des Kontoinhabers ausgeführt, liegt eine andere Ausgangssituation vor als bei einer Zahlung, die der Geschädigte aufgrund einer Täuschung selbst eingegeben und freigegeben hat.

Dazwischen gibt es zahlreiche Konstellationen.

So können Täter zunächst Zugangsdaten über eine Phishing-Website erlangen und anschließend selbst eine Überweisung vorbereiten. Der Kontoinhaber erhält daraufhin eine PushTAN und wird von einem angeblichen Bankmitarbeiter angerufen. Dieser erklärt, die Freigabe sei erforderlich, um einen Angriff auf das Konto zu stoppen.

Der Kunde bestätigt den Vorgang, weil er glaubt, eine betrügerische Zahlung zu verhindern.

Tatsächlich kann die Bestätigung gerade dazu geführt haben, dass die von den Tätern vorbereitete Überweisung ausgeführt wurde.

Bei der Frage „Haftet die Bank bei Phishing?“ reicht es deshalb häufig nicht aus, lediglich festzustellen, dass technisch eine TAN verwendet wurde.

Es muss geklärt werden, was mit dieser TAN tatsächlich autorisiert wurde und welche Informationen dem Kunden während des Vorgangs angezeigt wurden.

Phishing und nicht autorisierte Zahlungen

Besonders wichtig ist die Abgrenzung bei Zahlungen, die der Kontoinhaber überhaupt nicht selbst veranlasst hat.

Ein typischer Fall kann vorliegen, wenn Täter durch eine gefälschte Login-Seite Zugang zum Onlinebanking erhalten und anschließend eigenständig Transaktionen ausführen.

Der Kunde stellt beispielsweise morgens fest, dass 15.000 Euro an einen unbekannten Empfänger überwiesen wurden, obwohl er selbst weder die Überweisung eingegeben noch bewusst bestätigt hat.

In einer solchen Situation sollte genau untersucht werden, wie die Bank die betreffende Zahlung authentifiziert hat.

Die Tatsache, dass eine Transaktion technisch mit einem bestimmten Sicherheitsverfahren verarbeitet wurde, beantwortet nicht automatisch die Frage, ob der Kunde sie tatsächlich autorisiert hat.

Für die rechtliche Auseinandersetzung kann deshalb relevant sein, welche Authentifizierungsdaten bei der Bank vorhanden sind.

Wann wurde die Überweisung angelegt?

Von welchem Gerät erfolgte der Zugriff?

Wurde ein neues Gerät registriert?

Welches TAN-Verfahren kam zum Einsatz?

Welche Informationen wurden dem Kunden angezeigt?

Wann wurde die Transaktion freigegeben?

Solche Informationen können helfen, den tatsächlichen Ablauf des Onlinebanking-Betrugs zu rekonstruieren.

Phishing mit PushTAN – Bankhaftung hängt vom Einzelfall ab

Viele moderne Banken verwenden PushTAN- oder App-basierte Freigabeverfahren.

Der Kunde erhält eine Nachricht auf seinem Smartphone und bestätigt den Vorgang in einer separaten Anwendung.

Aus Sicht der Bank spricht eine solche Bestätigung zunächst dafür, dass das vorgesehene Authentifizierungsverfahren verwendet wurde.

Für einen Geschädigten ist jedoch entscheidend, welcher konkrete Vorgang angezeigt und bestätigt wurde.

Stand dort:

„Überweisung 25.000 Euro an Max Mustermann“?

Oder erschien lediglich eine allgemein formulierte Sicherheitsmeldung?

War die vollständige IBAN sichtbar?

Wurde ein neues Gerät registriert?

Oder wurde eine Überweisung bestätigt?

Diese Details können erheblich sein.

Wer nach einem Phishing-Angriff noch Zugriff auf entsprechende Nachrichten oder Benachrichtigungen hat, sollte sie deshalb sichern.

Auch unmittelbar nach dem Vorfall angefertigte Gedächtnisnotizen können hilfreich sein.

Phishing und TAN – Weitergabe bedeutet nicht automatisch dieselbe rechtliche Bewertung

Bei klassischen TAN-Verfahren kann die Bank darauf verweisen, dass eine nur dem Kunden bekannte TAN verwendet wurde.

Auch hier sollte jedoch der konkrete Sachverhalt untersucht werden.

Es ist ein Unterschied, ob ein Kunde einer unbekannten Person bewusst eine TAN für eine ihm bekannte Überweisung mitteilt oder ob er aufgrund einer komplexen Täuschung davon ausgeht, mit der TAN eine Sicherheitsmaßnahme durchzuführen.

Besonders relevant sind Fälle, in denen sich die Täter als Mitarbeiter der Bank ausgeben.

Der angebliche Sicherheitsmitarbeiter erklärt beispielsweise:

„Wir sehen gerade einen Angriff auf Ihr Konto. Sie erhalten jetzt eine TAN. Bitte nennen Sie diese, damit wir die betrügerische Zahlung stornieren können.“

Der Geschädigte glaubt, die Zahlung zu verhindern.

Tatsächlich kann die TAN der Freigabe einer Transaktion dienen.

Ob und in welchem Umfang daraus Ansprüche gegen die Bank entstehen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Täuschungssituation und die bei der TAN angezeigten Informationen müssen genau geprüft werden.

Selbst ausgeführte Überweisung auf ein angebliches Sicherheitskonto

Schwieriger können Fälle sein, in denen der Geschädigte die Überweisung vollständig selbst vorgenommen hat.

Eine häufige Betrugsvariante besteht darin, dass sich Täter telefonisch als Bankmitarbeiter ausgeben und behaupten, das Konto sei kompromittiert.

Das Geld müsse deshalb vorübergehend auf ein „Sicherheitskonto“ oder „Schutzkonto“ übertragen werden.

Der Geschädigte meldet sich selbst im Onlinebanking an, gibt die fremde IBAN ein und bestätigt die Überweisung.

Aus seiner Sicht handelt er zwar aufgrund einer Täuschung. Technisch hat er jedoch möglicherweise genau die Zahlung freigegeben, die anschließend ausgeführt wurde.

Solche Fälle können rechtlich anders zu beurteilen sein als Transaktionen, die Täter vollständig ohne Wissen des Kunden ausgelöst haben.

Deshalb ist bei Phishing und Bankhaftung die Frage entscheidend, wer den konkreten Zahlungsauftrag erteilt hat und was Gegenstand der jeweiligen Freigabe war.

Phishing – wann muss die Bank erstatten?

Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen können grundsätzlich Erstattungsansprüche gegenüber dem Zahlungsdienstleister bestehen.

Ob tatsächlich ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vorliegt, kann allerdings gerade bei Phishing streitig sein.

Die Bank kann beispielsweise argumentieren, dass die Zahlung mit den personalisierten Sicherheitsmerkmalen des Kunden authentifiziert wurde.

Der Kunde kann dagegen vortragen, dass er die betreffende Zahlung niemals veranlasst oder bewusst freigegeben habe.

Die technische Authentifizierung und die rechtliche Autorisierung sind deshalb nicht zwingend identisch zu behandeln.

Gerade bei erheblichen Schäden sollte geprüft werden, welche konkreten Daten die Bank zum Authentifizierungsvorgang vorlegen kann.

Phishing und grobe Fahrlässigkeit

Ein weiterer zentraler Streitpunkt bei Phishing-Fällen ist regelmäßig die Frage der groben Fahrlässigkeit.

Banken können dem Kunden vorwerfen, Sicherheitsmerkmale nicht ausreichend geschützt oder Warnhinweise ignoriert zu haben.

Ob ein solcher Vorwurf berechtigt ist, lässt sich nicht abstrakt beantworten.

Die konkrete Gestaltung des Angriffs spielt eine erhebliche Rolle.

War die Phishing-Mail offensichtlich gefälscht?

Oder war sie professionell gestaltet?

Wurde der Kunde auf eine nahezu identische Kopie der echten Banking-Seite geführt?

Gab es anschließend einen Telefonanruf?

Kannte der Anrufer persönliche Daten?

Wurde im Display möglicherweise eine plausibel wirkende Telefonnummer angezeigt?

Welche Erklärung wurde für die TAN gegeben?

Welche Informationen waren bei der Freigabe sichtbar?

Die Gesamtsituation muss betrachtet werden.

Nicht jeder Fehler ist automatisch grob fahrlässig

Bei der rechtlichen Bewertung ist insbesondere zwischen einfacher Unachtsamkeit und einem besonders schwerwiegenden Sorgfaltsverstoß zu unterscheiden.

Dass ein Geschädigter auf eine professionell gestaltete Phishing-Nachricht hereingefallen ist, beantwortet die Frage nach grober Fahrlässigkeit deshalb nicht automatisch.

Umgekehrt kann es Fallgestaltungen geben, in denen eindeutige Warnhinweise ignoriert oder besonders sensible Sicherheitsinformationen trotz klarer Hinweise weitergegeben wurden.

Auch hier gilt: Phishing-Fälle müssen individuell geprüft werden.

Eine pauschale Einordnung allein anhand des Umstands, dass Zugangsdaten oder eine TAN verwendet wurden, greift häufig zu kurz.

Die Bank verweist auf die starke Kundenauthentifizierung

Bei einer Ablehnung argumentieren Banken teilweise mit der sogenannten starken Kundenauthentifizierung.

Der betreffende Vorgang sei ordnungsgemäß mit zwei Sicherheitsfaktoren bestätigt worden.

Für die technische Analyse ist diese Information relevant.

Sie beantwortet aber nicht zwangsläufig sämtliche weiteren Fragen.

Es sollte beispielsweise geprüft werden, ob das Authentifizierungsverfahren tatsächlich für genau die streitige Zahlung verwendet wurde und welche Informationen dabei angezeigt wurden.

Bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Vorgängen kann zudem wichtig sein, ob zunächst ein neues Gerät registriert und anschließend eine Zahlung ausgeführt wurde.

Eine genaue zeitliche Rekonstruktion kann deshalb erforderlich sein.

Neues Smartphone oder neues Gerät durch Phishing registriert

Bei bestimmten Onlinebanking-Betrugsfällen versuchen Täter, ein eigenes Gerät für das Konto des Geschädigten zu registrieren.

Der Kunde erhält möglicherweise eine Aufforderung, die angebliche Aktualisierung seines Banking-Verfahrens zu bestätigen.

Tatsächlich könnte dadurch ein fremdes Gerät freigeschaltet werden.

Wenn anschließend Zahlungen über dieses Gerät autorisiert werden, stellt sich die Frage, wie die Geräteaktivierung zustande gekommen ist.

Deshalb sollte nach einem Phishing-Angriff nicht ausschließlich die letzte Überweisung untersucht werden.

Auch vorausgehende Sicherheitsänderungen können wichtig sein.

Dazu gehören beispielsweise:

Registrierung eines neuen Smartphones, Aktivierung eines neuen TAN-Verfahrens, Änderung einer Telefonnummer oder Anpassung anderer Sicherheitsmerkmale.

Mehrere Phishing-Überweisungen hintereinander

Besonders hohe Schäden entstehen häufig nicht durch eine einzelne Zahlung, sondern durch mehrere unmittelbar aufeinanderfolgende Überweisungen.

Beispielsweise werden innerhalb kurzer Zeit 10.000 Euro, 20.000 Euro und anschließend weitere 30.000 Euro transferiert.

Dann stellt sich zusätzlich die Frage, wann die Bank vom Betrugsverdacht erfahren hat und ob nach einer Meldung noch weitere Zahlungen ausgeführt wurden.

Für die rechtliche Prüfung sollte deshalb jede Transaktion einzeln betrachtet werden.

Eine pauschale Betrachtung des Gesamtschadens kann wichtige Unterschiede übersehen.

Möglicherweise wurde die erste Zahlung vor der Meldung ausgeführt, während eine weitere erst danach erfolgte.

Solche zeitlichen Unterschiede können rechtlich relevant sein.

Phishing und ungewöhnliche Zahlungsvorgänge

Geschädigte fragen häufig, ob eine Bank ungewöhnliche Zahlungen nicht automatisch hätte erkennen und stoppen müssen.

Die Antwort hängt vom konkreten Fall ab.

Nicht jede hohe oder ungewöhnliche Überweisung verpflichtet eine Bank automatisch dazu, den Auftrag nicht auszuführen.

Gleichzeitig können besondere Umstände eines Zahlungsvorgangs für eine rechtliche Prüfung relevant sein.

Dazu können beispielsweise sehr hohe Beträge, mehrere unmittelbar aufeinanderfolgende Zahlungen oder erhebliche Abweichungen vom bisherigen Zahlungsverhalten gehören.

Ob daraus im Einzelfall eine Pflichtverletzung der Bank abgeleitet werden kann, muss konkret geprüft werden.

Es wäre deshalb zu weitgehend, bei jedem ungewöhnlichen Zahlungsbetrag automatisch eine Bankhaftung wegen Phishing anzunehmen.

Echtzeitüberweisung und Bankhaftung

Auch bei einer Echtzeitüberweisung nach Phishing hängt eine mögliche Haftung nicht allein von der Geschwindigkeit der Zahlungsart ab.

Echtzeitüberweisungen erschweren allerdings häufig die praktische Rückholung des Geldes.

Ist die Zahlung einmal ausgeführt, steht der Betrag dem Empfänger sehr schnell zur Verfügung.

Deshalb ist die unverzügliche Meldung des Betrugs besonders wichtig.

Für eine spätere rechtliche Prüfung sollte dokumentiert werden, wann der Geschädigte die Bank informiert und welche Maßnahmen die Bank daraufhin eingeleitet hat.

Bank muss nach Meldung schnell reagieren

Sobald die Bank über einen konkreten Betrugsverdacht informiert wurde, sollte genau dokumentiert werden, was anschließend passiert.

Wann erfolgte der Anruf?

Mit welcher Abteilung wurde gesprochen?

Welche Zahlungen wurden benannt?

Wurde das Onlinebanking gesperrt?

Wurde ein Recall eingeleitet?

Wurde die Empfängerbank informiert?

Gab es noch weitere Transaktionen nach der Meldung?

Diese Fragen können besonders wichtig sein, wenn ein Teil des Schadens erst nach der ersten Betrugsmeldung entstanden ist.

Betroffene sollten deshalb möglichst Uhrzeit, Ansprechpartner und Inhalt der Kommunikation dokumentieren.

Bank lehnt Phishing-Erstattung pauschal ab

Eine typische Situation ist eine schriftliche Ablehnung mit der Begründung, die Transaktion sei mit den korrekten Sicherheitsmerkmalen autorisiert worden.

Eine solche Erklärung sollte bei einer erheblichen Schadenssumme genauer betrachtet werden.

Es kann sinnvoll sein, die Bank aufzufordern, den konkreten Authentifizierungsvorgang nachvollziehbar darzustellen.

Dabei können unter anderem Informationen relevant sein zu:

Zeitpunkt der Auftragserteilung, verwendetes Authentifizierungsverfahren, Zeitpunkt der Freigabe, Geräteaktivierungen und Inhalt der dem Kunden angezeigten Authentifizierungsdaten.

Welche Informationen tatsächlich herausgegeben werden müssen und welche Bedeutung sie haben, hängt vom konkreten Fall ab.

Beweise sind für die Phishing-Bankhaftung entscheidend

Die rechtliche Prüfung eines Phishing-Schadens steht und fällt häufig mit der Dokumentation.

Betroffene sollten deshalb möglichst früh sämtliche relevanten Unterlagen sichern.

Dazu gehören insbesondere die ursprüngliche Phishing-Mail oder SMS, Screenshots der gefälschten Website, Anruflisten, Telefonnummern, Kontoauszüge, Überweisungsbelege und die Kommunikation mit der Bank.

Auch die eigene Erinnerung sollte schriftlich festgehalten werden.

Was sagte der angebliche Bankmitarbeiter?

Welche Aufforderung gab er?

Was glaubte der Kunde zu bestätigen?

Was wurde auf dem Smartphone angezeigt?

Wie lange dauerte das Gespräch?

Wurden mehrere TANs angefordert?

Solche Einzelheiten können Wochen später schwer zu rekonstruieren sein.

Strafanzeige und Bankanspruch sind zwei unterschiedliche Dinge

Nach einem Phishing-Betrug sollte zwischen dem strafrechtlichen Vorgehen gegen die Täter und möglichen Ansprüchen gegenüber der Bank unterschieden werden.

Eine Strafanzeige dient der Ermittlung der Täter und der Aufklärung des Betrugs.

Die Frage, ob die Bank einen bestimmten Betrag erstatten muss, ist davon grundsätzlich zu unterscheiden.

Beide Bereiche können sich jedoch überschneiden.

Ermittlungen können beispielsweise Erkenntnisse darüber liefern, wie die Täter auf das Konto zugegriffen haben oder wer hinter einem Empfängerkonto steht.

Umgekehrt können Bankunterlagen wichtige Beweismittel für das Strafverfahren sein.

Die Empfängerbank ist nicht automatisch schadensersatzpflichtig

Geschädigte fragen häufig, ob sie statt der eigenen Bank die Bank des Zahlungsempfängers in Anspruch nehmen können.

Allein die Tatsache, dass ein betrügerisch erlangter Betrag auf einem dort geführten Konto eingegangen ist, führt nicht automatisch zu einer Haftung der Empfängerbank.

Auch hier müsste eine konkrete rechtliche Grundlage bestehen.

Für Ermittlungen kann die Empfängerbank dennoch von großer Bedeutung sein, weil dort Daten zum Kontoinhaber und zum weiteren Zahlungsfluss vorhanden sein können.

Phishing und Kreditkarte – andere Prüfung als bei Überweisungen

Eine Kreditkartenzahlung nach Phishing sollte nicht automatisch nach denselben Maßstäben beurteilt werden wie eine klassische Banküberweisung.

Die technischen Abläufe unterscheiden sich.

Deshalb ist zunächst festzustellen, welche Transaktion tatsächlich stattgefunden hat und wie sie authentifiziert wurde.

Bei unbekannten Kartenumsätzen sollte die Bank beziehungsweise der Kartenanbieter schnell informiert werden.

Auch hier kann die Frage relevant sein, ob der Karteninhaber eine bestimmte Transaktion tatsächlich freigegeben hat oder ob seine Daten ohne sein Wissen verwendet wurden.

Vergleich mit der Bank kann eine Option sein

Nicht jeder Streit über Phishing und Bankhaftung muss zwingend gerichtlich entschieden werden.

Je nach Sachverhalt und Beweislage kann auch eine außergerichtliche Auseinandersetzung sinnvoll sein.

Dafür sollte der Fall allerdings zunächst vollständig aufgearbeitet werden.

Eine fundierte Forderung sollte nicht nur erklären, dass der Kunde Opfer eines Betrugs geworden ist.

Sie sollte konkret darlegen, wie der Angriff ablief, welche Zahlung streitig ist und weshalb eine Erstattung verlangt wird.

Je besser der Sachverhalt dokumentiert ist, desto sachlicher kann die Auseinandersetzung geführt werden.

Anwalt bei Phishing gegen die Bank

Bei hohen Schadenssummen kann ein Anwalt für Phishing insbesondere die Frage prüfen, ob und in welchem Umfang Ansprüche gegen die Bank bestehen.

Dafür können zunächst die vorhandenen Unterlagen ausgewertet werden.

Relevant sind beispielsweise:

Kontoauszüge, Zahlungsdetails, Phishing-Nachrichten, TAN- oder App-Verfahren, Bankkorrespondenz und die zeitliche Abfolge.

Anschließend kann beurteilt werden, welche zusätzlichen Informationen von der Bank benötigt werden und ob eine bereits ausgesprochene Ablehnung rechtlich überzeugt.

Auch die Frage eines möglichen Mitverschuldens beziehungsweise eines dem Kunden vorgeworfenen Sorgfaltsverstoßes muss anhand des konkreten Angriffs geprüft werden.

Phishing-Bankhaftung nicht mit Erfolgsgarantien verbinden

Gerade im Internet finden sich teilweise pauschale Aussagen, Banken müssten bei Phishing immer zahlen.

Andere behaupten genau das Gegenteil: Sobald eine TAN verwendet wurde, habe der Kunde keinerlei Ansprüche mehr.

Beide Aussagen sind zu pauschal.

Die rechtliche Bewertung kann erheblich davon abhängen, wie die Zahlung autorisiert wurde, welche Sicherheitsinformationen angezeigt wurden und wie die Täuschung konkret aufgebaut war.

Deshalb sollte zunächst der technische und tatsächliche Ablauf festgestellt werden.

Erst danach lässt sich seriös beurteilen, ob eine Forderung gegenüber der Bank sinnvoll erscheint.

Phishing Bank haftet – welche Fragen sollten Geschädigte beantworten können?

Für eine erste rechtliche Prüfung sind insbesondere folgende Fragen wichtig:

Wie begann der Phishing-Angriff?

Kam eine E-Mail oder SMS?

Wurde ein Link geöffnet?

Welche Daten wurden eingegeben?

Gab es anschließend einen Anruf?

Gab sich jemand als Bankmitarbeiter aus?

Wer hat die Überweisung eingegeben?

Welche TAN oder App-Freigabe wurde verwendet?

Was wurde dabei angezeigt?

Wann erfolgte die Zahlung?

Wann wurde sie bemerkt?

Wann wurde die Bank informiert?

Wurde ein Recall versucht?

Wie hat die Bank die Ablehnung begründet?

Je genauer diese Fragen beantwortet werden können, desto besser lässt sich die mögliche Haftung der Bank bei Phishing prüfen.

Phishing und Bankhaftung – der Einzelfall entscheidet

Wer durch Phishing Geld verloren hat, sollte deshalb weder vorschnell davon ausgehen, dass die Bank zahlen muss, noch eine erste Ablehnung automatisch als endgültig ansehen.

Zunächst muss zwischen einer nicht autorisierten Zahlung und einer vom Geschädigten selbst veranlassten Transaktion unterschieden werden. Anschließend sind Authentifizierungsverfahren, TAN-Freigaben, mögliche Geräteaktivierungen und der konkrete Täuschungsablauf zu untersuchen.

Bei einer erheblichen Schadenssumme kann insbesondere eine detaillierte Auswertung der Bankunterlagen sinnvoll sein.

Auch die Geschwindigkeit der Reaktion spielt eine wichtige Rolle. Der Betrug sollte unverzüglich gemeldet, ein möglicher Überweisungsrückruf veranlasst und die weitere Nutzung kompromittierter Zugänge verhindert werden.

Hat die Bank eine Phishing-Erstattung abgelehnt, kann anschließend geprüft werden, ob diese Entscheidung rechtlich nachvollziehbar ist oder ob weitere Ansprüche geltend gemacht werden können.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht pauschal: „Haftet die Bank bei Phishing?“

Entscheidend ist vielmehr: Was genau ist zwischen der ersten Phishing-Nachricht und dem tatsächlichen Geldabfluss passiert – und wer hat welchen konkreten Zahlungsvorgang auf welche Weise autorisiert?

Phishing – Überweisungsbetrug: Recall, Empfängerbank und Sicherung des Geldes

Wer durch Phishing Opfer eines Überweisungsbetrugs geworden ist, sollte möglichst schnell handeln. Sobald Geld auf ein fremdes Konto überwiesen wurde, beginnt häufig ein Wettlauf mit der Zeit. Täter können eingehende Beträge weiterleiten, auf mehrere Konten verteilen oder über weitere Zahlungswege transferieren. Je länger eine betrügerisch veranlasste Überweisung zurückliegt, desto schwieriger kann es werden, die betreffende Zahlung noch zu stoppen oder vorhandene Gelder zu sichern.

Besonders wichtig ist deshalb, nach einem Phishing-Überweisungsbetrug nicht ausschließlich die Zugangsdaten zum Onlinebanking zu ändern. Die Absicherung des Kontos verhindert möglicherweise weitere Zahlungen. Für bereits ausgeführte Überweisungen müssen jedoch zusätzliche Maßnahmen geprüft werden.

Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere drei Fragen:

Kann die Überweisung noch zurückgerufen werden?

Auf welches Konto ist das Geld tatsächlich geflossen?

Besteht noch die Möglichkeit, vorhandene Gelder beim Empfänger zu sichern?

Für Geschädigte, die nach „Phishing Überweisung zurückholen“, „Überweisungsbetrug Geld zurück“, „Recall Überweisung Betrug“ oder „Empfängerbank Phishing“ suchen, ist deshalb der tatsächliche Zahlungsweg von zentraler Bedeutung.

Phishing-Überweisung sofort der eigenen Bank melden

Sobald ein Geschädigter erkennt, dass eine Überweisung im Zusammenhang mit Phishing oder Onlinebanking-Betrug steht, sollte die eigene Bank unverzüglich informiert werden.

Dabei sollte ausdrücklich erklärt werden, dass ein Betrugsverdacht besteht.

Eine allgemeine Nachfrage, ob eine Überweisung noch zurückgenommen werden könne, kann zu kurz greifen. Die Bank sollte erkennen können, dass es sich nicht um einen gewöhnlichen Irrtum bei einer Überweisung handelt, sondern um einen möglichen Betrugsfall.

Bei mehreren Zahlungen sollte jede Überweisung einzeln benannt werden.

Wichtig sind insbesondere Datum, Betrag, Empfängername, IBAN und – soweit bekannt – die Empfängerbank.

Wurden beispielsweise 8.000 Euro, anschließend 15.000 Euro und später weitere 25.000 Euro überwiesen, sollte nicht lediglich ein Gesamtschaden von 48.000 Euro mitgeteilt werden. Für jede einzelne Zahlung kann geprüft werden, ob noch ein Rückruf möglich ist.

Was ist ein Recall bei einer Überweisung?

Unter einem Recall wird im Zusammenhang mit Überweisungen regelmäßig der Versuch verstanden, eine bereits ausgeführte Zahlung über die beteiligten Banken zurückzurufen.

Bei einem Phishing-Fall sollte die eigene Bank deshalb ausdrücklich gebeten werden, einen Überweisungsrückruf wegen Betrugsverdachts einzuleiten.

Dabei ist eine wichtige Einschränkung zu beachten:

Ein Recall ist keine automatische Rückbuchung.

Eine bereits ausgeführte Überweisung kann grundsätzlich nicht einfach auf dieselbe Weise zurückgeholt werden, wie Verbraucher dies möglicherweise von bestimmten Lastschriften kennen.

Die Bank des Geschädigten kann jedoch versuchen, über die Empfängerbank eine Rückführung des Geldes zu erreichen.

Ob dies noch möglich ist, hängt von den konkreten Umständen ab.

Gerade deshalb sollte ein Recall nach Phishing möglichst schnell veranlasst werden.

Wie schnell muss ein Überweisungsrückruf erfolgen?

Eine starre Frist, innerhalb der ein Recall garantiert erfolgreich wäre, gibt es nicht.

Praktisch gilt jedoch:

Je früher der Betrugsverdacht gemeldet wird, desto besser.

Wer eine betrügerische Überweisung am selben Tag bemerkt, sollte nicht mehrere Tage abwarten, bevor er seine Bank informiert.

Selbst wenn der Geschädigte noch nicht genau weiß, wie der Phishing-Angriff technisch funktioniert hat, kann die verdächtige Zahlung bereits gemeldet werden.

Die vollständige Aufarbeitung kann anschließend erfolgen.

Das gilt insbesondere bei hohen Überweisungen.

Bei einem Schaden von beispielsweise 50.000 Euro sollte nicht zunächst mehrere Tage auf eine Antwort des angeblichen Bankmitarbeiters oder des vermeintlichen Zahlungsempfängers gewartet werden.

Echtzeitüberweisung nach Phishing

Noch dringender kann die Situation bei einer Echtzeitüberweisung sein.

Hier wird das Geld grundsätzlich innerhalb sehr kurzer Zeit auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben.

Damit entfällt ein Zeitfenster, das bei einer noch nicht vollständig ausgeführten klassischen Überweisung möglicherweise bestehen könnte.

Trotzdem sollte auch bei einer bereits ausgeführten Echtzeitüberweisung unverzüglich ein Recall beziehungsweise eine Betrugsmeldung bei der Bank veranlasst werden.

Die Tatsache, dass das Geld bereits auf dem Empfängerkonto angekommen ist, bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche weiteren Maßnahmen aussichtslos sind.

Entscheidend kann vielmehr sein, ob sich der Betrag noch dort befindet.

Warum die Empfängerbank beim Phishing wichtig ist

Bei einem Phishing-Überweisungsbetrug konzentrieren sich Geschädigte verständlicherweise zunächst auf ihre eigene Bank.

Für die Nachverfolgung des Geldes ist jedoch auch die Empfängerbank von erheblicher Bedeutung.

Dort wurde das Konto geführt, auf das der betrügerisch erlangte Betrag zunächst überwiesen wurde.

Damit existiert ein konkreter Anknüpfungspunkt.

Zu einem Bankkonto gehören grundsätzlich Informationen über den Kontoinhaber. Zudem können bei der Empfängerbank Informationen über eingegangene und weitergeleitete Zahlungen vorhanden sein.

Für die Frage, ob noch Geld gesichert werden kann, ist deshalb häufig entscheidend, was nach Eingang der Überweisung auf dem Empfängerkonto passiert ist.

Empfängerkonto bedeutet nicht automatisch Täterkonto

Dabei ist eine wichtige Unterscheidung erforderlich.

Der Inhaber des Empfängerkontos muss nicht zwingend derjenige sein, der den Phishing-Angriff durchgeführt hat.

Professionelle Betrugsstrukturen können Konten zwischengeschalteter Personen verwenden.

Teilweise werden sogenannte Finanzagenten angeworben, die Zahlungen entgegennehmen und anschließend weiterleiten sollen.

Andere Konten können möglicherweise unter falschen oder missbrauchten Identitäten eröffnet worden sein.

Deshalb wäre es vorschnell, den auf dem Überweisungsbeleg genannten Empfänger ohne weitere Erkenntnisse als eigentlichen Täter zu bezeichnen.

Für die Aufarbeitung bleibt das Empfängerkonto dennoch wichtig.

Es dokumentiert, wohin das Geld zunächst tatsächlich geflossen ist.

Empfänger-IBAN vollständig sichern

Nach einem Überweisungsbetrug durch Phishing sollte die vollständige Empfänger-IBAN gesichert werden.

Screenshots aus dem Onlinebanking können hilfreich sein. Noch besser sind regelmäßig vollständige Überweisungsbelege oder Kontoauszüge.

Dokumentiert werden sollten insbesondere:

Empfängername, IBAN, Betrag, Überweisungsdatum, Verwendungszweck und Empfängerbank.

Bei mehreren Zahlungen sollte eine chronologische Tabelle erstellt werden.

Eine solche Zahlungsübersicht kann später sowohl gegenüber der eigenen Bank als auch für eine Strafanzeige oder anwaltliche Prüfung verwendet werden.

Kann die eigene Bank die Empfängerbank kontaktieren?

Im Rahmen eines Überweisungsrückrufs erfolgt die Kommunikation grundsätzlich über die beteiligten Banken.

Der Geschädigte sollte seine Bank deshalb ausdrücklich auffordern, den Betrugsverdacht an die Empfängerbank weiterzugeben und die notwendigen Rückrufmaßnahmen einzuleiten.

Wichtig ist anschließend die Dokumentation.

Wann wurde der Recall beauftragt?

Unter welcher Vorgangsnummer wird er geführt?

Wann wurde die Empfängerbank kontaktiert?

Welche Rückmeldung liegt vor?

Wurde der Rückruf abgelehnt?

Wurde mitgeteilt, dass das Konto kein ausreichendes Guthaben mehr aufweist?

Solche Informationen können für weitere Schritte relevant sein.

Sollte der Geschädigte die Empfängerbank selbst informieren?

Zusätzlich kann je nach Fall geprüft werden, ob die Empfängerbank unmittelbar über den Betrugsverdacht informiert werden sollte.

Dabei sollte der Sachverhalt konkret und nachvollziehbar dargestellt werden.

Eine Empfängerbank wird einem unbekannten Dritten aus Datenschutz- und Bankgeheimnisgründen regelmäßig nicht einfach Informationen über ihren Kunden oder dessen Kontostand mitteilen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass ein konkreter Betrugshinweis bedeutungslos wäre.

Wichtig ist insbesondere, dass die betreffende Zahlung eindeutig identifiziert werden kann.

Dazu gehören Betrag, Datum, IBAN und möglichst der Nachweis der eigenen Ausgangszahlung.

Kann die Empfängerbank das Geld einfach zurücküberweisen?

Geschädigte erwarten teilweise, dass die Empfängerbank einen als betrügerisch gemeldeten Betrag unmittelbar zurücküberweist.

So einfach ist die Situation regelmäßig nicht.

Die Empfängerbank muss die Rechtsposition ihres eigenen Kunden und die konkreten Umstände berücksichtigen.

Ein privater Geschädigter kann daher nicht allein durch eine E-Mail erreichen, dass fremdes Kontoguthaben automatisch an ihn ausgekehrt wird.

Trotzdem kann eine schnelle Betrugsmeldung wichtig sein, insbesondere wenn noch Vermögenswerte vorhanden sind und weitere rechtliche oder strafprozessuale Maßnahmen in Betracht kommen.

Sicherung des Geldes auf dem Empfängerkonto

Der wichtigste Unterschied besteht zwischen Rückruf und Sicherung.

Ein Recall ist zunächst ein bankseitiger Versuch, die Überweisung zurückzuholen.

Eine rechtliche Sicherung von Vermögenswerten ist etwas anderes.

Wenn sich das Geld noch auf einem identifizierten Konto befindet, können abhängig vom konkreten Sachverhalt weitere Maßnahmen zur Vermögenssicherung geprüft werden.

Gerade bei hohen Schadenssummen sollte deshalb nicht ausschließlich darauf gewartet werden, ob der Recall erfolgreich ist.

Parallel kann eine schnelle strafrechtliche Aufarbeitung sinnvoll sein.

Strafanzeige kann für die Geldverfolgung wichtig sein

Bei einem erheblichen Phishing-Überweisungsbetrug sollte eine Strafanzeige möglichst konkrete Zahlungsinformationen enthalten.

Die Ermittlungsbehörden benötigen nicht nur die Information, dass Geld verloren wurde.

Entscheidend sind die tatsächlichen Spuren.

Eine Darstellung könnte beispielsweise enthalten:

Am 12. August erfolgte eine Überweisung über 30.000 Euro auf die IBAN XX.

Kontoinhaber laut Überweisungsbeleg war Y.

Die Empfängerbank war Z.

Die Zahlung wurde aufgrund eines vorausgegangenen Phishing-Angriffs vorgenommen.

Am selben Tag wurde die eigene Bank informiert und ein Recall beantragt.

Eine solche Darstellung bietet deutlich konkretere Ermittlungsansätze.

Ermittlungsbehörden können Zahlungswege weiterverfolgen

Der Geschädigte selbst kann regelmäßig nur erkennen, auf welches Konto er unmittelbar überwiesen hat.

Was danach passiert ist, bleibt ihm verborgen.

Genau deshalb können Ermittlungen wichtig sein.

Wenn der Betrag vom ersten Empfängerkonto auf ein weiteres Konto transferiert wurde, entsteht eine Zahlungskette.

Die Nachverfolgung dieser Kette kann Informationen verschiedener Banken oder Zahlungsdienstleister erfordern.

Bei internationalen Transaktionen kann die Aufarbeitung zusätzlich komplexer werden.

Eine ausländische IBAN bedeutet jedoch nicht automatisch, dass keinerlei Ermittlungen möglich sind.

Mehrere Empfängerkonten beim Phishing

Bei größeren Betrugsfällen werden Geschädigte teilweise zu mehreren Überweisungen auf unterschiedliche Konten veranlasst.

Beispielsweise wird zunächst ein kleiner Betrag auf ein deutsches Konto gezahlt, anschließend eine größere Summe auf eine niederländische IBAN und später eine weitere Zahlung auf ein Konto in einem anderen Staat.

In solchen Fällen sollte jede Empfängerbank gesondert betrachtet werden.

Für jede Zahlung können sich unterschiedliche Möglichkeiten ergeben.

Ein Konto kann bereits leer sein, während sich auf einem anderen möglicherweise noch Guthaben befindet.

Deshalb sollte der Sachverhalt nicht ausschließlich anhand der Gesamtschadenssumme betrachtet werden.

Warum Täter Gelder schnell weiterleiten

Betrügerische Strukturen müssen damit rechnen, dass Geschädigte ihre Bank informieren.

Deshalb kann es im Interesse der Täter liegen, eingehende Gelder möglichst schnell aus dem unmittelbaren Zugriff des ersten Empfängerkontos zu entfernen.

Denkbar sind Weiterüberweisungen, Aufteilung auf mehrere Konten oder die Verwendung weiterer Zahlungsdienstleister.

Das erklärt, warum beim Phishing-Recall Geschwindigkeit so wichtig ist.

Ein Betrag, der wenige Stunden nach Eingang noch auf dem Konto vorhanden ist, kann später bereits weitertransferiert worden sein.

Was bedeutet ein erfolgloser Recall?

Ein erfolgloser Überweisungsrückruf bedeutet zunächst nur, dass das Geld über diesen Weg nicht zurückgeführt werden konnte.

Daraus sollte nicht automatisch geschlossen werden, dass sämtliche weiteren Möglichkeiten ausgeschlossen sind.

Die Gründe für einen erfolglosen Recall können unterschiedlich sein.

Möglicherweise war der Betrag bereits weitergeleitet.

Möglicherweise wurde keine Zustimmung zur Rücküberweisung erteilt.

Möglicherweise bestehen andere bankseitige oder tatsächliche Hindernisse.

Deshalb kann es sinnvoll sein, die Bank um eine möglichst konkrete Mitteilung zum Ergebnis des Rückrufs zu bitten.

Recall-Antwort der Bank schriftlich sichern

Geschädigte sollten sich nicht ausschließlich auf telefonische Aussagen verlassen.

Wenn die Bank mitteilt, der Recall sei erfolglos, sollte diese Information nach Möglichkeit schriftlich dokumentiert werden.

Dabei kann insbesondere interessant sein, wann die Rückrufanfrage versandt und welche Antwort der Empfängerbank übermittelt wurde.

Diese Informationen können für die weitere rechtliche Bewertung des Vorgangs von Bedeutung sein.

Haftet die Empfängerbank bei Phishing?

Eine häufige Frage lautet:

Kann die Empfängerbank für den Phishing-Schaden haftbar gemacht werden?

Eine pauschale Haftung besteht nicht allein deshalb, weil das Geld über ein dort geführtes Konto geflossen ist.

Für mögliche Schadensersatzansprüche müssen die konkreten Umstände untersucht werden.

Dabei kann beispielsweise relevant sein, welche Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Konto bestanden und welche Informationen der Bank zu welchem Zeitpunkt vorlagen.

Allein die nachträgliche Erkenntnis, dass ein Konto für einen Betrug verwendet wurde, genügt nicht automatisch für einen Schadensersatzanspruch.

Bei erheblichen Schäden kann eine mögliche Verantwortlichkeit der beteiligten Institute dennoch Bestandteil der rechtlichen Prüfung sein.

Auch der Kontoinhaber kann rechtlich relevant sein

Neben der Empfängerbank kann der Inhaber des Empfängerkontos relevant werden.

Ob gegen ihn Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Dabei muss insbesondere geklärt werden, welche Rolle die Person tatsächlich gespielt hat.

War sie selbst an der Täuschung beteiligt?

Hat sie ihr Konto bewusst zur Verfügung gestellt?

Oder wurde ihre Identität möglicherweise missbraucht?

Diese Fragen können nicht allein anhand des Namens auf dem Überweisungsbeleg beantwortet werden.

Phishing-Überweisungsbetrug über ausländische Konten

Viele Geschädigte verlieren Geld auf Konten außerhalb Deutschlands.

Eine ausländische IBAN sollte vollständig dokumentiert werden.

Innerhalb Europas können sich je nach Staat und beteiligten Instituten unterschiedliche praktische Abläufe ergeben.

Bei weiter entfernten Staaten kann die Vermögensverfolgung schwieriger werden.

Entscheidend ist jedoch zunächst immer derselbe Ausgangspunkt:

Wohin ist das Geld tatsächlich geflossen?

Der Name, unter dem der Täter am Telefon aufgetreten ist, kann frei erfunden sein.

Die tatsächlich verwendete Bankverbindung stellt dagegen einen konkreten Zahlungsvorgang dar.

Überweisung aufgrund eines falschen Bankmitarbeiters

Eine besonders häufige Variante des Phishing-Überweisungsbetrugs besteht darin, dass der Geschädigte nach einer Phishing-SMS oder -Mail telefonisch kontaktiert wird.

Der angebliche Bankmitarbeiter erklärt, auf dem Konto seien verdächtige Aktivitäten festgestellt worden.

Anschließend soll Geld auf ein vermeintliches Sicherheitskonto überwiesen werden.

Der Geschädigte führt die Zahlung selbst aus, weil er glaubt, sein Vermögen zu schützen.

Für den Recall ist auch in dieser Konstellation schnelles Handeln wichtig.

Für mögliche Ansprüche gegen die eigene Bank kann die rechtliche Ausgangslage allerdings anders sein als bei einer vollständig ohne Wissen des Kunden ausgeführten Überweisung.

Beide Fragen sollten deshalb getrennt betrachtet werden.

Unautorisierte Überweisung und Recall sind ebenfalls getrennte Fragen

Auch wenn eine Zahlung möglicherweise nicht autorisiert war, sollte trotzdem unverzüglich ein Recall versucht werden.

Der Rückruf dient der praktischen Rückholung des Geldes.

Die Frage, ob die eigene Bank aufgrund der fehlenden Autorisierung zur Erstattung verpflichtet sein könnte, ist eine zusätzliche rechtliche Frage.

Geschädigte sollten deshalb nicht auf einen Recall verzichten, nur weil sie davon ausgehen, einen Anspruch gegen ihre Bank zu haben.

Umgekehrt sollte eine erfolglose Rückrufaktion nicht automatisch dazu führen, dass mögliche Ansprüche gegen die Bank aufgegeben werden.

Nach dem Recall weitere Bankansprüche prüfen

Ist der Überweisungsrückruf gescheitert, sollte geprüft werden, wie die streitige Zahlung zustande gekommen ist.

Wer hat sie eingegeben?

Wer hat sie bestätigt?

Welches Authentifizierungsverfahren wurde verwendet?

Was wurde bei der Freigabe angezeigt?

Gab es vorher eine Phishing-Seite?

Wurde ein neues Gerät aktiviert?

Hat ein angeblicher Bankmitarbeiter angerufen?

Diese Fragen betreffen nicht mehr unmittelbar den Recall, sondern eine mögliche Bankhaftung bei Phishing.

Beweissicherung für Recall und Empfängerbank

Für sämtliche weiteren Schritte sollten die Zahlungsunterlagen vollständig erhalten bleiben.

Besonders wichtig sind Kontoauszüge, Überweisungsbelege, IBANs, Namen der Empfänger, Bankbezeichnungen, Recall-Anträge und Antworten der beteiligten Institute.

Daneben sollten auch die Beweise für die zugrunde liegende Täuschung gesichert werden.

Dazu gehören Phishing-Mails, SMS, verwendete Domains, Telefonnummern und Chatverläufe.

So lässt sich die Verbindung zwischen dem Phishing-Angriff und der konkreten Überweisung dokumentieren.

Keine weiteren Zahlungen zur angeblichen Rückholung leisten

Nach einem Überweisungsbetrug können Geschädigte erneut kontaktiert werden.

Angebliche Ermittler, Sicherheitsunternehmen oder Recovery-Spezialisten erklären möglicherweise, das Geld sei bereits auf einem Konto gefunden worden.

Für die Auszahlung müsse lediglich eine Gebühr, Steuer oder Sicherheitsleistung gezahlt werden.

Solche Forderungen sollten äußerst kritisch geprüft werden.

Ein tatsächlicher Recall oder eine behördliche Vermögenssicherung setzt nicht voraus, dass der Geschädigte Kryptowährungen an eine unbekannte Wallet sendet oder eine angebliche Freischaltungsgebühr bezahlt.

Gerade Opfer eines vorausgegangenen Phishing-Betrugs können gezielt für einen zweiten Betrugsversuch angesprochen werden.

Anwalt bei Phishing-Überweisungsbetrug

Bei größeren Schadenssummen kann ein Anwalt für Phishing und Überweisungsbetrug die unterschiedlichen Handlungswege koordinieren.

Dabei können insbesondere der Recall, die Kommunikation mit der eigenen Bank, die Empfängerbank, die Strafanzeige und mögliche zivilrechtliche Ansprüche getrennt geprüft werden.

Wichtig ist zunächst eine vollständige Zahlungsübersicht.

Bei mehreren Empfängerkonten sollte für jede Überweisung nachvollziehbar sein:

wann sie erfolgte, wie hoch sie war, an welche IBAN sie ging, welche Bank beteiligt war und welche Rückrufmaßnahmen bereits erfolgt sind.

Anschließend kann geprüft werden, wo weitere Maßnahmen sinnvoll erscheinen.

Phishing Überweisungsbetrug – Recall möglichst schnell, weitere Ansprüche anschließend prüfen

Wer nach einem Phishing-Überweisungsbetrug Geld zurück erhalten möchte, sollte die verschiedenen Möglichkeiten nicht miteinander verwechseln.

Der Recall ist eine schnelle bankseitige Maßnahme zur möglichen Rückholung einer bereits ausgeführten Überweisung.

Die Empfängerbank ist wichtig, weil dort der erste nachvollziehbare Eingang des Geldes erfolgt ist.

Eine mögliche Vermögenssicherung kann darüber hinaus weitere rechtliche oder strafprozessuale Maßnahmen erfordern.

Daneben können Ansprüche gegenüber der eigenen Bank, dem Zahlungsempfänger oder anderen Beteiligten zu prüfen sein.

Keine dieser Möglichkeiten bietet automatisch eine Erfolgsgarantie.

Gerade bei einer erst kürzlich erfolgten Überweisung sollte jedoch keine Zeit verloren werden. Die eigene Bank sollte unverzüglich über den Phishing-Betrug informiert, ein Recall beantragt und die betreffende Zahlung vollständig dokumentiert werden.

Bei größeren Beträgen können anschließend die Empfängerbank, die Strafverfolgungsbehörden und gegebenenfalls ein Anwalt für Phishing einbezogen werden.

Für die weitere Aufarbeitung ist letztlich nicht entscheidend, welchen Namen der angebliche Bankmitarbeiter verwendet hat. Entscheidend ist der reale Geldfluss: Wann wurde welcher Betrag auf welches Konto überwiesen, welche Bank führte dieses Konto und wohin wurde das Geld anschließend weitergeleitet?

Genau diese Zahlungswege bilden häufig den wichtigsten Ansatzpunkt, wenn nach einem Phishing-Überweisungsbetrug ein Recall, die Sicherung des Geldes oder eine spätere Rückforderung geprüft werden soll.

Phishing – Strafanzeige erstatten und digitale Beweise richtig sichern

Wer durch Phishing geschädigt wurde, sollte neben den unmittelbaren Sicherungsmaßnahmen auch prüfen, ob eine Strafanzeige wegen Phishing erstattet werden sollte. Das gilt insbesondere dann, wenn bereits Geld vom Bankkonto abgeflossen ist, Kreditkartendaten missbraucht wurden, Täter Zugriff auf das Onlinebanking erhalten haben oder persönliche Daten für weitere betrügerische Handlungen verwendet werden könnten.

Eine Strafanzeige kann zwar nicht gewährleisten, dass verlorenes Geld zurückkommt. Sie kann jedoch einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhalts leisten. Bei einem professionell organisierten Phishing-Betrug existieren häufig mehr digitale und finanzielle Spuren, als für den Geschädigten zunächst erkennbar sind. Dazu gehören insbesondere Bankkonten, Empfänger-IBANs, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Internetdomains, IP-bezogene Informationen, Zahlungsdaten und gegebenenfalls Konten bei Zahlungsdienstleistern oder Kryptobörsen.

Entscheidend ist deshalb, eine Phishing-Strafanzeige möglichst konkret aufzubereiten. Eine allgemeine Mitteilung, man sei auf eine gefälschte Bankseite hereingefallen und habe Geld verloren, enthält deutlich weniger Ermittlungsansätze als eine chronologische Darstellung mit sämtlichen vorhandenen Zahlungs- und Kommunikationsdaten.

Gerade bei hohen Schäden sollte der Vorgang vom ersten Kontakt bis zur letzten Transaktion nachvollziehbar dokumentiert werden.

Phishing Strafanzeige – warum eine genaue Sachverhaltsdarstellung wichtig ist

Bei einem Phishing-Angriff kennt der Geschädigte die tatsächlichen Täter meistens nicht.

Die Personen verwenden möglicherweise falsche Namen, manipulierte Telefonnummern und kurzfristig eingerichtete E-Mail-Adressen. Auch die Internetseite, über die Zugangsdaten abgegriffen wurden, kann nach kurzer Zeit wieder verschwinden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Ermittlungsansätze vorhanden sind.

Wenn beispielsweise 30.000 Euro auf ein bestimmtes Bankkonto überwiesen wurden, existiert zunächst ein konkreter Zahlungsweg.

Wenn eine Phishing-Domain verwendet wurde, können technische und registrierungsbezogene Informationen vorhanden sein.

Wenn die Täter telefonisch Kontakt aufgenommen haben, bestehen möglicherweise Telekommunikationsspuren.

Eine gute Strafanzeige wegen Phishing sollte deshalb nicht nur den Betrug beschreiben, sondern die vorhandenen Ermittlungsansätze möglichst geordnet darstellen.

Der Beginn des Phishing-Angriffs

Die Darstellung sollte möglichst mit dem ersten Kontakt beginnen.

Kam eine E-Mail?

Eine SMS?

Eine WhatsApp-Nachricht?

Ein QR-Code?

Oder erfolgte unmittelbar ein Telefonanruf?

Der genaue Zeitpunkt sollte festgehalten werden.

Anschließend sollte beschrieben werden, welchen Inhalt die Nachricht hatte.

Beispielsweise:

Der Geschädigte erhielt eine SMS, die scheinbar von seiner Bank stammte. Darin wurde behauptet, das Onlinebanking müsse wegen einer Sicherheitsaktualisierung bestätigt werden. Die Nachricht enthielt einen Link.

Anschließend öffnete der Geschädigte den Link und gelangte auf eine Internetseite, die dem bekannten Internetauftritt seiner Bank ähnlich sah.

Dort gab er bestimmte Zugangsdaten ein.

Diese Beschreibung ist wesentlich aussagekräftiger als die bloße Aussage:

„Ich habe meine Bankdaten beim Phishing eingegeben.“

Die verwendete Phishing-Domain sichern

Wenn noch bekannt ist, welche Internetadresse verwendet wurde, sollte die Phishing-Domain dokumentiert werden.

Die vollständige URL kann insbesondere dann wichtig sein, wenn unterschiedliche Unterseiten verwendet wurden.

Betroffene sollten jedoch eine verdächtige Website nicht erneut aufrufen, nur um Beweise zu sammeln.

Wenn die Adresse noch im Browser-Verlauf, in einer SMS oder E-Mail vorhanden ist, kann sie dort gesichert werden.

Auch Screenshots können hilfreich sein.

Dabei sollte möglichst nicht nur das Design der Website, sondern auch die sichtbare Internetadresse erkennbar sein.

Eine Phishing-Seite kann später abgeschaltet werden. Deshalb können frühzeitig gesicherte Informationen für die Ermittlungen wertvoll sein.

Phishing-Mail vollständig aufbewahren

Bei E-Mail-Phishing sollte die ursprüngliche Nachricht möglichst erhalten bleiben.

Ein Screenshot dokumentiert zwar das sichtbare Erscheinungsbild, enthält aber nicht zwingend sämtliche technischen Informationen einer E-Mail.

Deshalb sollte die Originalnachricht nach Möglichkeit nicht gelöscht werden.

Relevant können unter anderem der tatsächliche Absender, Versandinformationen, enthaltene Links und technische Headerinformationen sein.

Für den Geschädigten müssen diese Daten nicht unmittelbar verständlich sein.

Entscheidend ist zunächst, dass sie erhalten bleiben und bei Bedarf ausgewertet werden können.

Phishing-SMS und Messenger-Nachrichten dokumentieren

Bei SMS-Phishing sollten Telefonnummer, Datum, Uhrzeit und vollständiger Nachrichtentext gesichert werden.

Das Gleiche gilt für WhatsApp, Telegram oder andere Messenger.

Screenshots sollten möglichst so angefertigt werden, dass der Kommunikationszusammenhang erkennbar bleibt.

Bei längeren Chatverläufen ist es sinnvoll, nicht nur einzelne besonders auffällige Nachrichten zu sichern.

Der vollständige Verlauf kann zeigen, wie die Täter Vertrauen aufgebaut, Zeitdruck erzeugt oder den Geschädigten zu bestimmten Handlungen veranlasst haben.

Für die strafrechtliche Bewertung kann gerade die Entwicklung der Täuschung relevant sein.

Telefonnummern der angeblichen Bankmitarbeiter sichern

Bei modernen Phishing-Angriffen folgt auf die gefälschte Nachricht häufig ein Telefonat.

Der Anrufer gibt sich beispielsweise als Mitarbeiter der Bank, Sicherheitsabteilung oder Betrugsprävention aus.

Die angezeigte Telefonnummer sollte dokumentiert werden.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass eine angezeigte Nummer nicht zwingend die tatsächliche Herkunft des Anrufs beweist.

Trotzdem sollte sie in einer Phishing-Strafanzeige angegeben werden.

Zusätzlich sollten Datum, Uhrzeit und ungefähre Dauer des Gesprächs notiert werden.

Wenn mehrere Personen angerufen haben, sollte jeder Kontakt einzeln erfasst werden.

Gesprächsinhalte möglichst genau rekonstruieren

Der Inhalt eines Telefonats kann für die spätere Bewertung besonders wichtig sein.

Was behauptete der angebliche Bankmitarbeiter?

Wurde erklärt, das Konto sei gehackt worden?

Wurde vor einer angeblichen Überweisung gewarnt?

Sollte eine TAN zur Stornierung genannt werden?

Sollte eine Push-Freigabe durchgeführt werden?

Wurde das Geld auf ein angebliches Sicherheitskonto überwiesen?

Sollte Fernwartungssoftware installiert werden?

Solche Angaben zeigen, wie die Täuschung konkret funktioniert hat.

Gerade wenn später auch Ansprüche gegenüber einer Bank geprüft werden sollen, kann die genaue Darstellung entscheidend sein.

Jede Phishing-Überweisung einzeln aufführen

Sind Gelder abgeflossen, sollten sämtliche Zahlungen einzeln dokumentiert werden.

Bei einer Banküberweisung sind insbesondere wichtig:

Datum und Uhrzeit, Betrag, Empfängername, IBAN, BIC beziehungsweise Empfängerbank und Verwendungszweck.

Wurden beispielsweise drei Überweisungen über 8.000 Euro, 15.000 Euro und 25.000 Euro ausgeführt, sollte nicht lediglich ein Gesamtschaden von 48.000 Euro angegeben werden.

Jede Zahlung kann einen eigenen Ermittlungsansatz darstellen.

Möglicherweise gingen die Beträge an unterschiedliche Empfängerkonten.

Auch wenn alle Zahlungen an dieselbe IBAN gingen, können die einzelnen Zeitpunkte für die weitere Nachverfolgung wichtig sein.

Empfänger-IBAN als wichtiger Ermittlungsansatz

Bei einem Phishing-Betrug mit Banküberweisung gehört die Empfänger-IBAN regelmäßig zu den wichtigsten Informationen.

Hinter dem Konto steht grundsätzlich eine Bankverbindung und damit ein konkreter Zahlungsvorgang.

Die Ermittlungsbehörden können gegebenenfalls weitere Informationen zum Kontoinhaber und zur Verwendung des Kontos erheben.

Dabei ist allerdings Vorsicht bei vorschnellen Schlussfolgerungen geboten.

Der Kontoinhaber muss nicht zwangsläufig derjenige sein, der den Phishing-Angriff organisiert hat.

Betrugsstrukturen können Konten von Finanzagenten oder anderen zwischengeschalteten Personen verwenden.

Trotzdem stellt die Empfänger-IBAN einen konkreten Ausgangspunkt für weitere Ermittlungen dar.

Weiterleitung der Gelder kann relevant werden

Bei professionellem Onlinebanking-Betrug werden eingehende Gelder möglicherweise schnell weitertransferiert.

Sie können auf weitere Konten überwiesen oder über andere Zahlungswege weitergeleitet werden.

Für den Geschädigten ist dieser weitere Zahlungsfluss häufig nicht sichtbar.

Genau hier können strafrechtliche Ermittlungen relevant werden.

Die Strafverfolgungsbehörden verfügen grundsätzlich über andere Möglichkeiten als ein privater Geschädigter, Informationen bei beteiligten Unternehmen oder Finanzinstituten anzufordern.

Deshalb sollte in einer Strafanzeige möglichst deutlich darauf hingewiesen werden, wenn eine schnelle Nachverfolgung der Zahlung erforderlich erscheint.

Überweisungsrückruf in der Strafanzeige erwähnen

Hat der Geschädigte bereits einen Recall beziehungsweise Überweisungsrückruf beantragt, sollte dies ebenfalls dokumentiert werden.

Wichtig sind insbesondere:

Zeitpunkt der Meldung bei der Bank, Zeitpunkt des Rückrufauftrags und bisherige Rückmeldung der Bank.

Wenn die Empfängerbank bereits kontaktiert wurde oder die eigene Bank mitgeteilt hat, dass ein Recall erfolglos geblieben sei, sollte auch diese Information aufgenommen werden.

Ein gescheiterter Recall bedeutet nicht zwangsläufig, dass keinerlei weitere Ermittlungsansätze bestehen.

Kreditkartenmissbrauch nach Phishing dokumentieren

Bei Kreditkarten-Phishing sollten sämtliche unbekannten Belastungen einzeln aufgeführt werden.

Dabei sollte zwischen tatsächlich selbst vorgenommenen Zahlungen und nicht bekannten Transaktionen unterschieden werden.

Relevant sind insbesondere Händlerbezeichnung, Betrag, Datum und gegebenenfalls Informationen zum Authentifizierungsverfahren.

Wenn der Geschädigte eine Freigabe vorgenommen hat, weil er beispielsweise glaubte, lediglich eine geringe Paketgebühr zu bezahlen, sollte auch dieser Täuschungsvorgang dargestellt werden.

TAN und PushTAN in der Strafanzeige genau beschreiben

Hat der Geschädigte eine TAN weitergegeben oder eine PushTAN-Freigabe vorgenommen, sollte dies offen und möglichst genau dargestellt werden.

Es bringt wenig, diesen Umstand aus Angst vor einer späteren Bewertung wegzulassen.

Entscheidend ist vielmehr, warum die Freigabe erfolgte.

Beispielsweise:

Der angebliche Bankmitarbeiter erklärte, die TAN werde benötigt, um eine bereits vorgemerkte betrügerische Überweisung zu stoppen.

Oder:

Der Geschädigte ging davon aus, mit der Push-Freigabe sein Onlinebanking erneut zu aktivieren.

Die Täter können gerade durch solche falschen Erklärungen erreichen, dass Geschädigte sicherheitsrelevante Handlungen selbst durchführen.

Fernwartungssoftware als Beweismittel

Wurde im Rahmen des Phishing-Angriffs AnyDesk, TeamViewer oder eine andere Fernwartungssoftware eingesetzt, sollte dies ausdrücklich erwähnt werden.

Relevant ist insbesondere:

Wann wurde die Software installiert?

Wer forderte dazu auf?

Welche Begründung wurde genannt?

Wie lange bestand die Verbindung?

Welche Programme wurden währenddessen geöffnet?

War das Onlinebanking sichtbar?

Wurden Zahlungen vorgenommen?

Hat der angebliche Supportmitarbeiter Maus oder Tastatur gesteuert?

Diese Informationen können helfen, die technische Vorgehensweise nachzuvollziehen.

Gerät nicht vorschnell zurücksetzen

Nach einem erheblichen Phishing-Angriff kann es verständlicherweise naheliegen, das Smartphone oder den Computer sofort vollständig zurückzusetzen.

Aus Sicherheitsgründen kann eine Bereinigung erforderlich sein.

Gleichzeitig können dadurch jedoch möglicherweise Informationen verloren gehen, die später für die Rekonstruktion hilfreich gewesen wären.

Wenn der Verdacht auf Schadsoftware oder einen umfangreichen Fremdzugriff besteht, kann es deshalb sinnvoll sein, zunächst zu prüfen, welche Daten gesichert werden sollten.

Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass ein möglicherweise kompromittiertes Gerät unverändert weiter für Onlinebanking genutzt werden sollte.

Sicherheit und Beweissicherung müssen sinnvoll miteinander verbunden werden.

Kontoauszüge vollständig sichern

Für eine Strafanzeige wegen Phishing sollten nicht nur Screenshots einzelner Umsätze vorgelegt werden.

Soweit verfügbar, sind vollständige Kontoauszüge beziehungsweise offizielle Transaktionsbelege regelmäßig aussagekräftiger.

Sie dokumentieren den tatsächlichen Zahlungsfluss.

Gerade bei mehreren Zahlungen sollte eine chronologische Zahlungsübersicht erstellt werden.

So lässt sich unmittelbar erkennen, wann welcher Betrag an welchen Empfänger geflossen ist.

Bankkommunikation sichern

Auch die Kommunikation mit der eigenen Bank kann wichtig sein.

Dazu gehören E-Mails, Briefe, Nachrichten im Onlinebanking und gegebenenfalls Gesprächsnotizen.

Insbesondere sollte dokumentiert werden, wann der Betrug erstmals gemeldet wurde.

Hat die Bank später eine Erstattung abgelehnt, sollte auch dieses Schreiben aufbewahrt werden.

Die Strafanzeige und eine mögliche zivilrechtliche Auseinandersetzung mit der Bank sind zwar unterschiedliche Verfahren. Viele Beweismittel können jedoch für beide Bereiche relevant sein.

Chronologie statt ungeordneter Unterlagen

Bei umfangreichen Phishing-Fällen können schnell zahlreiche Dokumente zusammenkommen.

20 Screenshots.

Mehrere Kontoauszüge.

SMS.

E-Mails.

WhatsApp-Chats.

Bankbriefe.

Anruflisten.

Eine bloße Sammlung dieser Dateien ist weniger hilfreich als eine nachvollziehbare zeitliche Struktur.

Eine Chronologie kann beispielsweise beginnen mit:

Erste Phishing-SMS.

Öffnung der Website.

Eingabe der Zugangsdaten.

Erster Anruf.

Erste TAN-Freigabe.

Erste Überweisung.

Zweiter Anruf.

Weitere Überweisung.

Feststellung des Schadens.

Anruf bei der Bank.

Sperrung des Onlinebankings.

Recall.

Strafanzeige.

Damit wird der gesamte Phishing-Betrug auch für Personen verständlich, die den Fall erstmals bearbeiten.

Höhe des Phishing-Schadens eindeutig berechnen

Die Schadenssumme sollte nachvollziehbar angegeben werden.

Dabei sollte zwischen tatsächlichem Geldverlust und anderen angezeigten oder behaupteten Beträgen unterschieden werden.

Bei einem klassischen Phishing-Fall ist regelmäßig entscheidend, welcher Betrag tatsächlich vom Konto oder von der Kreditkarte abgeflossen ist.

Wurden einzelne Beträge später zurückgebucht oder durch einen erfolgreichen Recall zurückgeführt, sollte auch dies berücksichtigt werden.

Eine klare Schadensberechnung erleichtert die weitere Bearbeitung.

Phishing und Identitätsmissbrauch in der Strafanzeige

Nicht jeder Phishing-Fall führt sofort zu einer Überweisung.

Manchmal besteht der Schaden zunächst darin, dass umfangreiche persönliche Daten abgegriffen wurden.

Wurden beispielsweise Ausweisdokumente, Bankdaten oder andere sensible Informationen übermittelt, sollte dies in der Strafanzeige angegeben werden.

Wenn bereits konkrete Hinweise auf einen Identitätsmissbrauch bestehen, sollten diese ebenfalls dokumentiert werden.

Dazu können unbekannte Kontoeröffnungen, Vertragsabschlüsse oder Nachrichten anderer Unternehmen gehören.

Kryptowährungen und Phishing

Auch Kryptowährungen sind zunehmend Gegenstand von Phishing-Angriffen.

Täter können beispielsweise gefälschte Wallet-Seiten oder angebliche Supportangebote verwenden.

Hat der Geschädigte Kryptowährungen an eine fremde Wallet übertragen, sollten insbesondere die vollständige Wallet-Adresse und die jeweilige Transaktions-ID beziehungsweise der Transaction Hash gesichert werden.

Bei Blockchain-Transaktionen können diese Daten wichtige technische Anknüpfungspunkte darstellen.

Die Blockchain kann zeigen, dass ein bestimmter Betrag von einer Adresse an eine andere übertragen wurde.

Die bloße Blockchain-Adresse verrät jedoch nicht automatisch die Identität der Person, die eine Wallet kontrolliert.

Für eine weitere Zuordnung können zusätzliche Ermittlungen erforderlich sein.

Phishing mit gestohlener Seed Phrase

Besonders gravierend kann ein Angriff sein, bei dem die Seed Phrase einer Kryptowallet abgegriffen wurde.

Wenn anschließend Kryptowährungen aus der Wallet transferiert wurden, sollten sämtliche Transaktionen dokumentiert werden.

Relevant sind insbesondere Ausgangswallet, Empfängerwallet, Transaktionshash, Zeitpunkt und Art der übertragenen Kryptowährung.

Eine strukturierte Darstellung kann später eine Blockchainanalyse erleichtern.

Strafanzeige garantiert keine Rückzahlung

Eine wichtige Erwartung sollte von Anfang an realistisch eingeordnet werden:

Eine Strafanzeige wegen Phishing führt nicht automatisch dazu, dass das Geld zurückkommt.

Das Strafverfahren dient zunächst der Aufklärung einer möglichen Straftat und der Ermittlung der verantwortlichen Personen.

Ob Vermögenswerte noch vorhanden sind und gesichert werden können, hängt vom konkreten Fall ab.

Auch mögliche Ansprüche gegenüber der eigenen Bank müssen grundsätzlich gesondert betrachtet werden.

Trotzdem kann die Strafanzeige ein wichtiger Bestandteil der Gesamtstrategie sein.

Strafanzeige und Überweisungsrückruf parallel verfolgen

Ein häufiger Fehler wäre, zunächst auf die Bearbeitung der Strafanzeige zu warten und erst anschließend die Bank zu kontaktieren.

Bei einer gerade erfolgten Überweisung sollte genau umgekehrt schnell gehandelt werden.

Bank und Strafverfolgungsbehörden können parallel informiert werden.

Der Überweisungsrückruf sollte möglichst früh versucht werden.

Die Strafanzeige kann anschließend oder parallel mit den bereits vorhandenen Informationen eingereicht werden.

Zeitkritische Maßnahmen sollten nicht davon abhängig gemacht werden, dass bereits sämtliche Unterlagen perfekt aufbereitet sind.

Anwalt kann Phishing-Strafanzeige strukturieren

Bei hohen Schadenssummen oder komplexen Sachverhalten kann ein Anwalt für Phishing bei der Aufarbeitung des Vorgangs unterstützen.

Das kann insbesondere sinnvoll sein, wenn mehrere Zahlungen, verschiedene Empfängerkonten, Fernwartungszugriffe oder unterschiedliche Täterkontakte vorliegen.

Eine anwaltlich ausgearbeitete Strafanzeige kann den Sachverhalt chronologisch darstellen und die vorhandenen Ermittlungsansätze hervorheben.

Entscheidend ist dabei nicht möglichst viel Text, sondern eine klare Verbindung zwischen Täuschung, Zugriff und Geldfluss.

Ermittlungen und Ansprüche gegen die Bank getrennt prüfen

Parallel zur Strafanzeige kann bei einem finanziellen Schaden geprüft werden, ob Ansprüche gegenüber der Bank bestehen.

Dabei handelt es sich um eine andere Fragestellung.

Die Strafverfolgungsbehörden untersuchen, wer hinter dem Phishing-Betrug steht.

Bei einer möglichen Forderung gegen die Bank geht es dagegen beispielsweise darum, ob eine streitige Zahlung autorisiert war, wie sie authentifiziert wurde und ob weitere rechtlich relevante Umstände vorliegen.

Eine erfolglose Täterermittlung bedeutet daher nicht automatisch, dass auch sämtliche Ansprüche gegen andere Beteiligte ausgeschlossen sind.

Phishing Strafanzeige – Beweissicherung möglichst früh beginnen

Die wichtigste Grundlage einer guten Phishing-Strafanzeige ist letztlich eine frühzeitige und vollständige Beweissicherung.

Betroffene sollten insbesondere die ursprüngliche Nachricht, verwendete Internetadressen, Telefonnummern, Chatverläufe, Kontoauszüge, Zahlungsbelege und die Kommunikation mit ihrer Bank erhalten.

Bei Kryptowährungen kommen Wallet-Adressen und Transaktionshashes hinzu.

Bei Fernwartungszugriffen sollte dokumentiert werden, welche Software verwendet wurde und was während des Zugriffs geschah.

Je besser der gesamte Ablauf nachvollzogen werden kann, desto mehr konkrete Ansatzpunkte stehen für die weitere Aufarbeitung zur Verfügung.

Wer nach „Phishing Strafanzeige“, „Phishing Polizei“, „Phishing Betrug anzeigen“ oder „Anwalt Phishing“ sucht, sollte deshalb nicht nur die Frage stellen, wo die Anzeige erstattet werden kann.

Mindestens ebenso wichtig ist, was mit der Strafanzeige übermittelt wird.

Eine chronologische Darstellung des Angriffs, eine vollständige Übersicht der Zahlungen und die Sicherung sämtlicher digitaler Spuren können entscheidend dafür sein, dass aus einem zunächst anonym erscheinenden Phishing-Vorgang konkrete Ermittlungsansätze herausgearbeitet werden können.

Phishing – Anwalt einschalten: Hilfe bei Bankstreit und verlorenem Geld

Wer durch Phishing Geld verloren hat, steht häufig vor einer unübersichtlichen Situation. Die eigene Bank verweist möglicherweise darauf, dass eine TAN oder App-Freigabe verwendet wurde. Ein Überweisungsrückruf ist bereits gescheitert oder die Empfängerbank teilt keine näheren Informationen mit. Gleichzeitig ist häufig unbekannt, wer tatsächlich hinter dem Angriff steckt und wohin das Geld nach der ersten Überweisung weitergeleitet wurde.

Gerade bei größeren Schadenssummen kann es deshalb sinnvoll sein, einen Anwalt für Phishing einzuschalten. Die anwaltliche Tätigkeit sollte sich dabei nicht darauf beschränken, eine Strafanzeige zu erstatten. Entscheidend ist vielmehr eine strukturierte Prüfung sämtlicher Möglichkeiten, die sich aus dem konkreten Phishing-Angriff und den tatsächlichen Zahlungswegen ergeben.

Wer nach „Phishing Anwalt“, „Anwalt Phishing Betrug“, „Phishing Geld zurück Anwalt“ oder „Bank haftet bei Phishing“ sucht, benötigt in der Regel zunächst eine belastbare Einschätzung des eigenen Falls. Pauschale Aussagen sind gerade bei Onlinebanking-Betrug problematisch. Ob und gegen wen Ansprüche bestehen können, hängt maßgeblich davon ab, wie die Zahlung ausgelöst, authentifiziert und ausgeführt wurde.

Bei einer anwaltlichen Prüfung sollte deshalb zunächst der gesamte Ablauf rekonstruiert werden: von der ersten Phishing-Mail oder SMS über mögliche Telefonate mit angeblichen Bankmitarbeitern bis hin zur konkreten Überweisung und der anschließenden Reaktion der Bank.

Phishing Anwalt – zunächst muss der Sachverhalt vollständig aufgearbeitet werden

Am Anfang einer rechtlichen Prüfung steht nicht die Frage, welche Klage erhoben werden kann. Zunächst muss geklärt werden, was tatsächlich passiert ist.

Viele Geschädigte können unmittelbar nach einem Phishing-Angriff nur einzelne Teile des Geschehens schildern.

Sie erinnern sich beispielsweise daran, eine SMS erhalten und anschließend mit einem angeblichen Bankmitarbeiter telefoniert zu haben. Danach wurden mehrere TANs bestätigt und später fehlten 40.000 Euro auf dem Konto.

Für eine rechtliche Bewertung reicht diese Zusammenfassung häufig nicht aus.

Ein Anwalt für Phishing-Betrug sollte insbesondere prüfen:

Wie begann der Kontakt?

Welche Nachricht erhielt der Geschädigte?

Welche Internetseite wurde geöffnet?

Welche Zugangsdaten wurden eingegeben?

Gab es einen anschließenden Telefonanruf?

Welche Aussagen machte der angebliche Bankmitarbeiter?

Wer hat die Überweisung angelegt?

Wer hat sie freigegeben?

Welches Authentifizierungsverfahren wurde verwendet?

Was wurde bei der Freigabe angezeigt?

Wann wurde die Bank über den Betrug informiert?

Welche Maßnahmen leitete sie anschließend ein?

Erst aus dieser Gesamtschau ergibt sich eine belastbare Grundlage für die rechtliche Prüfung.

Anwalt bei Phishing – nicht jede Zahlung ist rechtlich gleich zu bewerten

Ein wesentlicher Punkt ist die Unterscheidung zwischen verschiedenen Zahlungsabläufen.

In einem Fall haben Täter möglicherweise die Zugangsdaten des Geschädigten abgegriffen und anschließend vollständig ohne dessen Wissen eine Überweisung ausgeführt.

In einem anderen Fall haben die Täter eine Überweisung vorbereitet und den Kunden durch einen angeblichen Sicherheitsanruf dazu gebracht, eine PushTAN zu bestätigen.

In einem dritten Fall wurde der Geschädigte angewiesen, selbst 30.000 Euro auf ein vermeintliches „Sicherheitskonto“ zu überweisen.

Obwohl alle drei Fälle umgangssprachlich als Phishing-Betrug bezeichnet werden können, können sie rechtlich unterschiedlich zu beurteilen sein.

Genau deshalb sollte nicht vorschnell angenommen werden, die Bank müsse entweder immer oder niemals zahlen.

Phishing Geld zurück – Ansprüche gegen die eigene Bank prüfen

Für viele Geschädigte steht die Frage nach möglichen Ansprüchen gegen die eigene Bank im Mittelpunkt.

Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die eigentlichen Täter unbekannt sind und das Geld bereits vom Empfängerkonto weitergeleitet wurde.

Bei einer anwaltlichen Prüfung kann zunächst untersucht werden, ob es sich bei der streitigen Zahlung um einen autorisierten oder einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang gehandelt hat.

Auch die technische Authentifizierung ist relevant.

Die Bank kann beispielsweise darauf verweisen, dass die Überweisung mit einem vorgesehenen TAN-Verfahren bestätigt wurde.

Damit ist die rechtliche Prüfung jedoch nicht zwangsläufig abgeschlossen.

Es kann vielmehr darauf ankommen, welcher konkrete Vorgang Gegenstand der Freigabe war und welche Informationen dem Kunden dabei angezeigt wurden.

Bankunterlagen können für den Phishing-Anwalt entscheidend sein

In vielen Fällen kennt der Geschädigte den technischen Ablauf zunächst nicht vollständig.

Dann kann es erforderlich sein, die vorhandenen Informationen der Bank genauer auszuwerten.

Von Interesse können beispielsweise Zeitpunkt und Art der Authentifizierung, Geräteaktivierungen und die zeitliche Abfolge verschiedener Vorgänge sein.

Besonders relevant kann dies sein, wenn unmittelbar vor dem Geldverlust ein neues Smartphone oder ein neues TAN-Verfahren registriert wurde.

Der Geschädigte glaubt möglicherweise, lediglich eine Sicherheitsaktualisierung bestätigt zu haben.

Tatsächlich könnte der Vorgang der Aktivierung eines anderen Gerätes gedient haben.

Ein Anwalt für Onlinebanking-Betrug sollte deshalb nicht ausschließlich den Kontoauszug betrachten. Die Vorgänge unmittelbar vor der Zahlung können ebenso wichtig sein.

Ablehnung der Bank anwaltlich prüfen lassen

Viele Geschädigte wenden sich erst an einen Rechtsanwalt, nachdem ihre Bank eine Erstattung abgelehnt hat.

Typische Begründungen beziehen sich darauf, dass die Transaktion mit den persönlichen Sicherheitsmerkmalen des Kunden authentifiziert worden sei oder der Kunde seine Zugangsdaten selbst weitergegeben habe.

Eine solche Ablehnung sollte anhand des konkreten Falls geprüft werden.

Dabei ist insbesondere interessant, ob die Bank lediglich allgemein auf die Verwendung einer TAN verweist oder den tatsächlichen Authentifizierungsvorgang nachvollziehbar darstellt.

Bei einer hohen Schadenssumme kann es sinnvoll sein, die Bank gezielt mit den konkreten Umständen des Angriffs zu konfrontieren.

Ein anwaltliches Schreiben sollte dabei nicht nur allgemein behaupten, der Mandant sei Opfer von Phishing geworden.

Vielmehr sollte dargestellt werden, wie die Täuschung funktionierte und weshalb die rechtliche Bewertung der Bank aus Sicht des Geschädigten nicht überzeugt.

Phishing und grobe Fahrlässigkeit anwaltlich bewerten

Ein häufiger Streitpunkt ist der Vorwurf, der Bankkunde habe grob fahrlässig gehandelt.

Gerade an diesem Punkt sollte genau differenziert werden.

Nicht jeder Fehler des Geschädigten führt automatisch zu derselben rechtlichen Bewertung.

Die konkrete Gestaltung des Phishing-Angriffs kann entscheidend sein.

War die Nachricht offensichtlich unseriös oder professionell gestaltet?

Wurde eine nahezu identische Kopie des Bankauftritts verwendet?

Gab es anschließend einen Anruf?

Kannte der Anrufer persönliche Daten?

Welche Erklärung wurde für die TAN-Freigabe gegeben?

Waren Betrag und Empfänger bei der Freigabe deutlich sichtbar?

Wurden Warnmeldungen angezeigt?

Diese Faktoren können für die rechtliche Bewertung eine Rolle spielen.

Ein Phishing-Anwalt sollte daher nicht nur fragen, ob eine TAN bestätigt wurde. Er sollte nachvollziehen, unter welchen Umständen dies geschah.

Anwalt nach Phishing – Recall überprüfen und dokumentieren

Ist Geld per Überweisung abgeflossen, sollte regelmäßig geprüft werden, ob ein Recall beziehungsweise Überweisungsrückruf eingeleitet wurde.

Bei einem sehr aktuellen Fall hat die unverzügliche Veranlassung zunächst Vorrang.

Liegt der Betrug bereits länger zurück, kann geprüft werden, wann die Bank den Recall ausgelöst und welche Rückmeldung sie erhalten hat.

Ein erfolgloser Recall beendet nicht automatisch sämtliche weiteren Möglichkeiten.

Es sollte jedoch dokumentiert werden, weshalb die Rückführung nicht erfolgt ist und welche Informationen zur Empfängerbank vorliegen.

Bei mehreren Überweisungen sollte jede Zahlung einzeln betrachtet werden.

Empfängerbank und Zahlungsempfänger rechtlich prüfen

Neben der eigenen Bank können bei einem Phishing-Überweisungsbetrug weitere Beteiligte relevant werden.

Dazu gehören insbesondere die Empfängerbank und der Inhaber des Empfängerkontos.

Allein die Tatsache, dass Geld auf ein bestimmtes Konto geflossen ist, begründet allerdings nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch gegen die dortige Bank.

Auch der Kontoinhaber darf nicht ohne weitere Erkenntnisse mit dem eigentlichen Täter gleichgesetzt werden.

Trotzdem können beide für die weitere Aufarbeitung wichtig sein.

Beim Kontoinhaber kann beispielsweise zu prüfen sein, warum das Geld auf sein Konto geflossen ist und was anschließend damit geschah.

Bei der Empfängerbank kann je nach Sachverhalt untersucht werden, ob konkrete rechtlich relevante Umstände vorlagen.

Pauschale Haftungsbehauptungen sind auch hier nicht sinnvoll.

Anwaltliche Schreiben an die Empfängerbank

Bei größeren Schäden kann geprüft werden, ob die Empfängerbank zusätzlich zum bankinternen Recall über den Betrugsverdacht informiert werden sollte.

Ein entsprechendes Schreiben sollte die betreffende Zahlung eindeutig identifizieren.

Dazu gehören insbesondere Betrag, Datum, Empfänger und IBAN.

Zudem kann auf eine bereits erstattete Strafanzeige und einen erfolgten Recall hingewiesen werden.

Die Empfängerbank wird aufgrund einer anwaltlichen Anfrage nicht automatisch vertrauliche Kundendaten offenlegen oder das Geld an den Geschädigten überweisen.

Ein frühzeitiger dokumentierter Hinweis kann im konkreten Fall dennoch für die weitere Aufarbeitung relevant sein.

Phishing-Anwalt und Strafanzeige

Eine weitere Aufgabe kann die Ausarbeitung einer Strafanzeige wegen Phishing sein.

Gerade bei hohen Schäden sollte diese nicht nur aus einer kurzen Darstellung bestehen.

Eine strukturierte Strafanzeige kann die Täuschung und den Zahlungsfluss miteinander verbinden.

Dazu gehören insbesondere die verwendeten Domains, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Namen angeblicher Bankmitarbeiter, Empfänger-IBANs und Zahlungsdaten.

Wurde Fernwartungssoftware eingesetzt, sollte dies ebenfalls dargestellt werden.

Bei mehreren Zahlungen kann eine gesonderte Transaktionsübersicht sinnvoll sein.

Die Ermittlungsbehörden erhalten dadurch konkrete Anknüpfungspunkte.

Strafanzeige ersetzt die zivilrechtliche Prüfung nicht

Geschädigte sollten allerdings nicht davon ausgehen, dass mit einer Strafanzeige sämtliche weiteren Schritte erledigt sind.

Das Strafverfahren richtet sich in erster Linie gegen die mutmaßlichen Täter.

Die Frage, ob die eigene Bank Geld erstatten muss, ist hiervon zu unterscheiden.

Deshalb kann es sinnvoll sein, strafrechtliche Ermittlungen und zivilrechtliche Ansprüche parallel zu verfolgen.

Ein eingestelltes Ermittlungsverfahren bedeutet beispielsweise nicht automatisch, dass keine Ansprüche gegenüber der Bank bestehen.

Umgekehrt garantiert eine erfolgreiche Täterermittlung noch keine vollständige Rückzahlung des Schadens.

Vermögenssicherung frühzeitig prüfen

Bei größeren Überweisungen kann auch die Frage einer Vermögenssicherung relevant werden.

Hat der Geschädigte beispielsweise 100.000 Euro auf ein konkretes Empfängerkonto überwiesen und wird der Betrug unmittelbar danach erkannt, kann Zeit von erheblicher Bedeutung sein.

Der erste Schritt ist regelmäßig der schnelle Kontakt mit der eigenen Bank und der Recall.

Parallel kann eine Strafanzeige mit den konkreten Kontodaten sinnvoll sein.

Je schneller der tatsächliche Zahlungsweg bekannt ist, desto eher kann geprüft werden, ob noch Vermögenswerte vorhanden sind.

Ein Anwalt kann allerdings nicht garantieren, dass ein Konto gesperrt oder ein Betrag gesichert wird.

Solche Aussagen wären unseriös.

Phishing mit Kryptowährungen anwaltlich aufarbeiten

Nicht jeder Phishing-Schaden betrifft klassische Banküberweisungen.

Bei Krypto-Phishing können Täter beispielsweise Seed Phrases, Private Keys oder Zugangsdaten zu Kryptobörsen erlangen.

Werden Kryptowährungen anschließend transferiert, verändert sich die weitere Vorgehensweise.

Dann sind insbesondere Wallet-Adressen und Transaktionshashes wichtig.

Eine Blockchainanalyse kann nachvollziehbar machen, wohin bestimmte Kryptowährungen transferiert wurden.

Sie führt jedoch nicht automatisch zur Identität des Wallet-Inhabers.

Besonders relevant kann es sein, wenn sich Zahlungswege zu einem zentralisierten Dienst oder einer Kryptobörse nachvollziehen lassen. Für weitere Schritte müssen dann die konkreten technischen und rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden.

Phishing-Anwalt bei Kreditkartenbetrug

Auch bei Kreditkartenmissbrauch kann anwaltliche Unterstützung erforderlich werden, wenn Bank oder Kartenanbieter eine Erstattung ablehnen.

Dabei muss ebenfalls geklärt werden, welche Transaktionen tatsächlich vom Karteninhaber vorgenommen wurden.

Hat der Geschädigte lediglich seine Kartendaten auf einer Phishing-Seite eingegeben und wurden anschließend ohne sein Zutun Zahlungen vorgenommen?

Oder hat er einen Authentifizierungsvorgang bestätigt?

Was wurde bei dieser Bestätigung angezeigt?

Die Antworten können für die weitere rechtliche Prüfung wesentlich sein.

Beweissicherung vor anwaltlicher Prüfung

Wer einen Anwalt wegen Phishing einschalten möchte, sollte vorhandene Beweismittel möglichst vollständig erhalten.

Dazu gehören insbesondere die Phishing-Mail oder SMS, Screenshots, verwendete Domains, Telefonnummern, Anruflisten, Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Bankkorrespondenz und Recall-Unterlagen.

Bei Messenger-Kontakten sollten die vollständigen Chatverläufe gesichert werden.

Bei Kryptowährungen kommen Wallet-Adressen und Transaktionshashes hinzu.

Wurde Fernwartungssoftware eingesetzt, sollte auch dieser Ablauf dokumentiert werden.

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller lässt sich der Fall einordnen.

Eine Chronologie erleichtert die anwaltliche Prüfung

Besonders hilfreich ist eine kurze chronologische Übersicht.

Sie sollte beispielsweise darstellen:

Wann kam die erste Nachricht?

Wann wurde der Phishing-Link geöffnet?

Welche Daten wurden eingegeben?

Wann rief der angebliche Bankmitarbeiter an?

Welche Handlungen wurden während des Gesprächs vorgenommen?

Wann erfolgte die Überweisung?

Wann wurde der Betrug erkannt?

Wann wurde die Bank informiert?

Wann wurde der Recall veranlasst?

Wann erfolgte die Strafanzeige?

Bei mehreren Zahlungen sollte zusätzlich eine Zahlungsübersicht erstellt werden.

Eine solche Struktur verhindert, dass wichtige Details zwischen zahlreichen Screenshots und Dokumenten untergehen.

Was kostet ein Anwalt bei Phishing?

Wer einen Phishing-Anwalt sucht, sollte vor einer Beauftragung klären, welche Leistungen tatsächlich erbracht werden sollen und welche Kosten entstehen.

Der Umfang kann erheblich variieren.

Ein Fall mit einer einzelnen streitigen Überweisung ist anders zu bearbeiten als ein Vorgang mit mehreren Banken, zahlreichen Empfängerkonten, Kryptowährungen und umfangreicher Kommunikation.

Vor einer umfangreichen Beauftragung sollte daher transparent geklärt werden, welche Tätigkeiten vorgesehen sind.

Dazu können beispielsweise die Auswertung der Unterlagen, die Korrespondenz mit der Bank, die Erstellung einer Strafanzeige, die Prüfung der Empfängerbank oder die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gehören.

Rechtsschutzversicherung bei Phishing

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kann geprüft werden, ob für die konkrete Auseinandersetzung Versicherungsschutz besteht.

Ob eine Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von den Versicherungsbedingungen und dem konkreten Rechtsstreit ab.

Eine Rechtsschutzversicherung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass jede Tätigkeit im Zusammenhang mit Phishing oder Onlinebetrug gedeckt ist.

Bei einer möglichen Auseinandersetzung mit einer Bank kann eine Deckungsanfrage sinnvoll sein.

Wann lohnt sich ein Anwalt für Phishing?

Ob eine anwaltliche Tätigkeit wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Schadenshöhe und den vorhandenen Ansatzpunkten ab.

Bei sehr kleinen Schäden können umfangreiche rechtliche Maßnahmen wirtschaftlich unverhältnismäßig sein.

Bei fünf- oder sechsstelligen Verlusten kann dagegen eine detaillierte Prüfung naheliegen.

Die Schadenshöhe allein entscheidet allerdings nicht.

Auch die Art der Zahlung, die vorhandenen Beweise und mögliche Anspruchsgegner spielen eine Rolle.

Ein seriöser Anwalt für Phishing-Betrug sollte deshalb keine Rückzahlung versprechen, bevor der konkrete Sachverhalt geprüft wurde.

Vorsicht vor angeblichen Phishing-Recovery-Anwälten

Nach einem Phishing-Schaden können Betroffene gezielt von angeblichen Rechtsanwälten, Ermittlern oder Recovery-Unternehmen kontaktiert werden.

Diese behaupten möglicherweise, das verlorene Geld sei bereits gefunden worden.

Für die Auszahlung werde nur noch eine Steuer, Freigabegebühr oder Sicherheitsleistung benötigt.

Solche Kontakte sollten äußerst kritisch geprüft werden.

Insbesondere sollte kontrolliert werden, ob eine angebliche Kanzlei tatsächlich existiert und ob die kontaktierende Person tatsächlich dort tätig ist.

Auch Namen real existierender Rechtsanwälte oder Kanzleien können missbraucht werden.

Wer nach einem Anwalt für Phishing sucht, sollte deshalb Kontaktdaten unabhängig überprüfen und nicht allein auf Angaben in einer unerwarteten E-Mail oder WhatsApp-Nachricht vertrauen.

Keine Erfolgsgarantie bei Phishing Geld zurück

Ein Anwalt kann rechtliche Möglichkeiten prüfen, Banken anschreiben, Ansprüche geltend machen, Zahlungswege aufarbeiten und eine Strafanzeige vorbereiten.

Er kann jedoch nicht seriös garantieren, dass verlorenes Geld vollständig zurückgeholt wird.

Die Erfolgsmöglichkeiten hängen vom Einzelfall ab.

Gerade bei Phishing-Überweisungsbetrug kann entscheidend sein, ob Gelder noch vorhanden sind, wie die Zahlung autorisiert wurde und welche rechtlichen Ansprüche gegen beteiligte Personen oder Institute bestehen.

Versprechen wie „100 Prozent Geld zurück“ sollten deshalb skeptisch machen.

Phishing Anwalt – schnelles Handeln und gründliche Prüfung verbinden

Bei einem gerade erst erfolgten Phishing-Betrug sollte die Suche nach anwaltlicher Unterstützung nicht dazu führen, dass zeitkritische Sofortmaßnahmen verzögert werden.

Die Bank sollte unverzüglich informiert werden.

Ein möglicher Recall sollte sofort geprüft werden.

Kompromittierte Zugänge sollten gesichert werden.

Weitere Zahlungen sollten verhindert werden.

Diese Maßnahmen können bereits erfolgen, bevor sämtliche rechtlichen Fragen abschließend geklärt sind.

Anschließend kann die umfassendere anwaltliche Prüfung beginnen.

Phishing Anwalt – welche Möglichkeiten bestehen konkret?

Eine anwaltliche Tätigkeit nach einem Phishing-Schaden kann damit mehrere Ebenen umfassen: die Prüfung möglicher Ansprüche gegen die eigene Bank, die Auswertung des Authentifizierungsvorgangs, die Kommunikation mit der Empfängerbank, die Prüfung des Zahlungsempfängers, die Ausarbeitung einer Strafanzeige und gegebenenfalls die weitere Vermögensverfolgung.

Welche dieser Schritte im konkreten Fall sinnvoll sind, hängt vom tatsächlichen Ablauf ab.

Wer nach „Phishing Anwalt“, „Phishing Geld zurück“, „Bank Phishing Erstattung“ oder „Anwalt Onlinebanking Betrug“ sucht, sollte daher möglichst früh sämtliche Unterlagen sichern und den Vorgang chronologisch dokumentieren.

Der wichtigste Ausgangspunkt bleibt der tatsächliche Geldfluss.

Wie kam es zur Zahlung, wie wurde sie bestätigt, wohin ging das Geld und welche Maßnahmen wurden unmittelbar nach Entdeckung des Phishing-Betrugs eingeleitet?

Auf dieser Grundlage kann ein Anwalt für Phishing prüfen, welche rechtlichen Schritte im Einzelfall tatsächlich in Betracht kommen und gegen wen sie sinnvoll gerichtet werden können.

Kanzlei Wilms – Hilfe bei Phishing-Fällen

Die Kanzlei Wilms unterstützt seit Jahren Mandanten, die Opfer von Online-Anlagebetrug, Kryptobetrug, Fake Brokern, Investmentbetrug, Bitcoin-Betrug oder Recovery Scams geworden sind.

Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland. Viele Verfahren weisen internationale Bezüge auf und betreffen grenzüberschreitende Zahlungsströme, Kryptowährungen oder komplexe Unternehmensstrukturen.

Wir analysieren unter anderem:

  • Banküberweisungen
  • SEPA- und SWIFT-Zahlungen
  • Kreditkartenzahlungen
  • Zahlungsdienstleister
  • Kryptobörsen und Wallet-Transaktionen
  • internationale Zahlungsstrukturen

Mehr Informationen finden Sie in unserem Blog.

Kanzlei Wilms – Ihr Ansprechpartner bei Online-Anlagebetrug, Kryptobetrug, Fake Brokern und internationalen Betrugsfällen.

Kontakt

Lassen Sie Ihren Betrugsfall rechtlich einordnen.

Sie vermuten Opfer eines Betruges geworden zu sein? Schildern Sie kurz Ihre Situation. Auf dieser Grundlage kann eine erste rechtliche Einschätzung erfolgen.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Vorname
Telefon
Pflichtfeld.
DSGVO-konforme Datenverarbeitung – Ihre Informationen sind sicher, geschützt und privat.