Nexquant (nexquantex.com) – Betrug?
Bei Nexquant (nexquantex.com) bestehen erhebliche Anhaltspunkte, die Anleger zu besonderer Vorsicht veranlassen sollten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte bereits am 27. Februar 2026 vor Nexquant und Fides Ventures. Nach den mitgeteilten Erkenntnissen bestehen Anhaltspunkte für unerlaubte Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen. Die BaFin stellte außerdem klar, dass die genannten Anbieter nicht ihrer Aufsicht unterliegen. Wer mit Nexquant investiert hat oder derzeit über die Plattform Kryptowährungen handelt, sollte diese Warnung unbedingt berücksichtigen.
Im Mittelpunkt stehen die Internetauftritte nexquantex.com und nexquantexs.com sowie die unter dem Namen Nexquant Exchange Ltd. auftretende Plattform. Nach den vorliegenden Informationen werden Interessenten über WhatsApp-Gruppen angesprochen und zu finanziellen Investments bewegt. Dabei spielt auch Fides Ventures eine Rolle. Das Unternehmen bewirbt einen sogenannten FIVS-Token, der über Nexquant erhältlich sein soll. Diese Verbindung zwischen den beiden Anbietern ist für die Bewertung des Angebots von Bedeutung, weil Anleger wissen müssen, wer tatsächlich hinter einer Investitionsmöglichkeit steht und wer für die Entgegennahme und Verwaltung der Gelder verantwortlich ist.
Die behördliche Warnung ist ein erhebliches Risikosignal. Sie ist zwar nicht mit einer strafgerichtlichen Feststellung gleichzusetzen, sollte aber bei jeder Entscheidung über weitere Einzahlungen berücksichtigt werden. Insbesondere die fehlende Beaufsichtigung durch die BaFin wirft Fragen hinsichtlich der rechtlichen Stellung und der angebotenen Dienstleistungen auf. Anleger sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass ihre Investitionen einem mit regulierten Finanzdienstleistern vergleichbaren Aufsichtsrahmen unterliegen.
Die Frage „Ist Nexquant Betrug?“ lässt sich nicht allein anhand einer behördlichen Warnmeldung abschließend beantworten. Für die rechtliche Einordnung kommt es auf die tatsächlichen Geschäftsvorgänge, die Kommunikation mit den Verantwortlichen, die Zahlungswege und die konkreten Versprechungen gegenüber den Anlegern an. Dennoch bestehen aufgrund der bekannten Umstände erhebliche Gründe, die Seriosität von Nexquant kritisch zu hinterfragen.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Ansprache über WhatsApp-Gruppen. Diese Kommunikationsform wird auch bei anderen problematischen Online-Investmentangeboten eingesetzt. Interessenten werden in Gruppen aufgenommen, erhalten vermeintliche Marktanalysen und Anlageempfehlungen und werden möglicherweise durch angebliche Experten zu bestimmten Investitionsentscheidungen bewegt. Dabei kann der Eindruck entstehen, dass zahlreiche Teilnehmer bereits erfolgreich investieren und positive Erfahrungen gemacht haben.
Solche Gruppenkonstellationen können ein künstliches Vertrauensumfeld schaffen. Positive Erfahrungsberichte, Gewinnmitteilungen und Erfolgsgeschichten sind nicht automatisch authentisch. Gerade bei digitalen Investmentangeboten sollten Anleger deshalb hinterfragen, ob die dargestellten Ergebnisse tatsächlich unabhängig überprüfbar sind oder lediglich der Werbung für das jeweilige Angebot dienen.
Auch der FIVS-Token verdient eine kritische Betrachtung. Bei Kryptowährungen ist es besonders wichtig, die tatsächliche technische und wirtschaftliche Grundlage eines Tokens zu verstehen. Anleger sollten nachvollziehen können, welche Funktion der Token erfüllt, welche Rechte damit verbunden sind und ob ein nachvollziehbarer Markt für den Vermögenswert besteht. Ein professionell gestaltetes Dashboard oder die Anzeige eines bestimmten Token-Guthabens sind kein ausreichender Nachweis dafür, dass tatsächlich entsprechende Vermögenswerte vorhanden sind.
Bei Nexquant stellt sich insbesondere die Frage, welche wirtschaftlichen und rechtlichen Verbindungen zwischen Nexquant Exchange Ltd. und Fides Ventures bestehen. Wer einen Token über eine bestimmte Plattform erwerben soll, muss nachvollziehen können, wer den Token herausgibt, wer ihn verwaltet und welche Partei für die Durchführung der Transaktionen verantwortlich ist. Unklare Zuständigkeiten erschweren nicht nur die Bewertung der Seriosität, sondern können später auch die Durchsetzung möglicher Ansprüche erheblich beeinträchtigen.
Ein weiterer wichtiger Prüfungsmaßstab ist die Identität der tatsächlichen Zahlungsempfänger. Der Name Nexquant Exchange Ltd. allein genügt nicht, um die wirtschaftlich Verantwortlichen zweifelsfrei festzustellen. Anleger sollten deshalb sämtliche Kontodaten und Wallet-Adressen dokumentieren, über die sie Geld oder Kryptowährungen übertragen haben. Es muss geprüft werden, ob die Zahlung tatsächlich an die behauptete Gesellschaft oder an andere Personen und Unternehmen geflossen ist.
Auch die Angaben auf nexquantex.com sollten nicht ungeprüft als Nachweis einer ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit angesehen werden. Ein Internetauftritt kann professionell gestaltet sein und dennoch keine ausreichende Auskunft über die tatsächlichen Verantwortlichen geben. Maßgeblich ist, ob Unternehmensangaben, Vertragsbedingungen, Geschäftssitz und die angebotenen Dienstleistungen nachvollziehbar überprüft werden können.
Die fehlende BaFin-Aufsicht ist dabei besonders relevant. Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, muss die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen beachten. Ob eine Erlaubnispflicht besteht und welche regulatorischen Vorschriften im Einzelfall Anwendung finden, hängt von der konkreten Tätigkeit ab. Die BaFin hat im vorliegenden Fall jedoch ausdrücklich mitgeteilt, dass Nexquant und Fides Ventures nicht ihrer Aufsicht unterliegen.
Für Anleger bedeutet dies, dass sie sich nicht auf eine vermeintliche behördliche Kontrolle verlassen sollten. Eine fehlende Aufsicht ist nicht automatisch ein Beweis für einen Betrug. Sie bedeutet aber, dass die behauptete Vertrauenswürdigkeit nicht mit einer entsprechenden Beaufsichtigung durch die BaFin begründet werden kann.
Besonders kritisch sollte die Situation bewertet werden, wenn Anleger bereits Geld eingezahlt haben und die tatsächliche Verfügbarkeit ihrer Vermögenswerte nicht nachvollziehen können. Ein auf der Plattform angezeigtes Guthaben muss nicht zwangsläufig einem tatsächlich vorhandenen Vermögenswert entsprechen. Entscheidend ist, ob die angegebenen Bestände unabhängig überprüfbar sind und ob eine Auszahlung tatsächlich möglich ist.
Bei den Erfahrungen mit Nexquant kommt es daher nicht allein darauf an, welche Gewinne im Dashboard dargestellt werden. Wesentlich ist vielmehr, ob Anleger ihre Kryptowährungen tatsächlich kontrollieren können, ob Transaktionen auf der Blockchain nachvollziehbar sind und ob Auszahlungsanträge ordnungsgemäß bearbeitet werden.
Wer bereits Kontakt zu Nexquant hatte, sollte insbesondere auf zusätzliche Zahlungsforderungen achten. Werden nach einer Einzahlung weitere Beträge für angebliche Steuern, Sicherheitsleistungen oder Freischaltungen verlangt, ist eine besonders sorgfältige Prüfung erforderlich. Solche Forderungen können typische Merkmale eines Online-Anlagebetrugs darstellen.
Die Bewertung von Nexquant (nexquantex.com) fällt angesichts der BaFin-Warnung und der fehlenden Beaufsichtigung kritisch aus. Die Kombination aus WhatsApp-basierter Anlegeransprache, dem beworbenen FIVS-Token und ungeklärten Verantwortlichkeiten rechtfertigt eine erhöhte Vorsicht. Anleger sollten vor weiteren finanziellen Entscheidungen unabhängigen rechtlichen Rat einholen und insbesondere keine zusätzlichen Zahlungen leisten, solange die Hintergründe nicht geklärt sind.
Nexquant (nexquantex.com) – Verweigert Auszahlung?
Auszahlungsprobleme gehören zu den besonders belastenden Situationen, mit denen Anleger nach einer Investition über eine Onlineplattform konfrontiert werden können. Wer über Nexquant (nexquantex.com) Kryptowährungen oder andere Vermögenswerte erworben haben will, erwartet grundsätzlich, dass ein vorhandenes Guthaben entsprechend den vereinbarten Bedingungen verfügbar ist. Bleibt eine Auszahlung jedoch aus, wird immer wieder verschoben oder von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht, sollten Betroffene die Vorgänge genau dokumentieren.
Im Zusammenhang mit Nexquant ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die BaFin am 27. Februar 2026 vor der Plattform und Fides Ventures gewarnt hat. Die Behörde stellte fest, dass beide Anbieter nicht ihrer Aufsicht unterliegen und Anhaltspunkte für unerlaubte Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen bestehen. Anleger sollten daher besonders aufmerksam sein, wenn ihnen Auszahlungen zugesagt werden, die anschließend nicht durchgeführt werden.
Eine verzögerte Auszahlung kann unterschiedliche Ursachen haben. Bei einem regulären Finanzdienstleister können beispielsweise technische Probleme, notwendige Identitätsprüfungen oder gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen eine Rolle spielen. Entscheidend ist jedoch, dass solche Vorgänge nachvollziehbar erklärt werden und die verlangten Informationen auf einer legitimen Grundlage beruhen.
Problematisch wird es, wenn Nexquant oder angebliche Mitarbeiter immer neue Gründe für eine Verzögerung nennen. Wird zunächst eine technische Prüfung angekündigt, anschließend eine Compliance-Kontrolle verlangt und danach eine zusätzliche Zahlung gefordert, sollte der gesamte Ablauf kritisch hinterfragt werden.
Besonders aufmerksam sollten Anleger werden, wenn vor einer Auszahlung angebliche Gebühren verlangt werden. Bei verschiedenen Formen des Online-Anlagebetrugs werden Betroffene mit zusätzlichen Zahlungsaufforderungen konfrontiert, obwohl sie bereits erhebliche Beträge investiert haben. Die Forderungen werden beispielsweise als Bearbeitungsgebühren, Provisionen oder Kosten für die Freigabe des Guthabens bezeichnet.
Auch angebliche Steuerzahlungen können eine Rolle spielen. Anlegern wird dann möglicherweise erklärt, dass eine Auszahlung erst erfolgen könne, wenn sie eine bestimmte Steuer vorab überweisen. Dabei ist entscheidend, ob tatsächlich eine nachvollziehbare rechtliche oder vertragliche Grundlage für diese Forderung besteht. Eine pauschale Behauptung, eine Auszahlung sei ohne vorherige Zahlung nicht möglich, reicht nicht aus.
Ähnlich kritisch sind angebliche Sicherheitsleistungen zu bewerten. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass eine zusätzliche Einzahlung lediglich vorübergehend erforderlich sei, um die Auszahlung des vorhandenen Guthabens zu ermöglichen. Betroffene sollten sich nicht durch die Aussicht auf eine unmittelbar bevorstehende Rückzahlung zu weiteren Überweisungen bewegen lassen.
Ein weiteres mögliches Szenario betrifft eine angebliche AML-Prüfung. AML steht für Anti-Money Laundering und bezeichnet Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche. Finanzdienstleister können unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, die Herkunft von Vermögenswerten und einzelne Transaktionen zu überprüfen. Daraus ergibt sich jedoch keine pauschale Berechtigung, von Anlegern zusätzliche Geldbeträge zu verlangen.
Wenn Nexquant einen Herkunftsnachweis fordert, sollte zunächst geprüft werden, welche Informationen tatsächlich benötigt werden und wer die Anfrage stellt. Kontoauszüge, Überweisungsbelege und andere Finanzunterlagen können sensible personenbezogene Informationen enthalten. Sie sollten daher nicht ohne Prüfung der Identität und Berechtigung des Empfängers übermittelt werden.
Auch KYC-Verfahren können bei Auszahlungsproblemen als Begründung genannt werden. KYC bedeutet Know Your Customer und umfasst die Identifizierung und Überprüfung von Kunden. Eine legitime Identitätsprüfung kann beispielsweise die Vorlage bestimmter Dokumente erfordern. Allerdings sollte genau geprüft werden, ob die angeforderten Unterlagen erforderlich sind und ob der Empfänger tatsächlich zur Verarbeitung dieser Informationen berechtigt ist.
Besonders kritisch ist es, wenn eine angebliche Wallet-Verifizierung mit einer zusätzlichen Einzahlung verbunden wird. Bei Kryptowährungen können technische Prüfungen und Identifizierungsverfahren durchaus vorkommen. Eine Forderung nach Übertragung weiterer Kryptowährungen ist jedoch nicht automatisch durch eine solche Verifizierung gerechtfertigt.
Auch ein angeblicher Liquiditätsnachweis kann als Voraussetzung für die Auszahlung präsentiert werden. Betroffene sollen dann beispielsweise nachweisen, dass sie über zusätzliche finanzielle Mittel verfügen. Anleger sollten solche Forderungen nicht ungeprüft akzeptieren. Insbesondere wenn die Begründung ständig verändert wird, kann dies auf ein problematisches Vorgehen hindeuten.
Unter dem Begriff Compliance werden häufig sämtliche Maßnahmen zusammengefasst, mit denen Unternehmen die Einhaltung rechtlicher und interner Vorgaben sicherstellen. Bei einer Plattform wie Nexquant sollte jedoch nachvollziehbar sein, welche konkrete Prüfung durchgeführt wird und weshalb sie die Auszahlung verhindert. Allgemeine Hinweise auf interne Richtlinien sind keine ausreichende Erklärung für unbegrenzte Verzögerungen.
Ein besonderes Risiko besteht darin, dass Anleger durch angebliche Ansprechpartner psychologisch unter Druck gesetzt werden. Ihnen wird möglicherweise mitgeteilt, dass eine Frist abläuft, das Guthaben eingefroren wird oder eine Auszahlung endgültig verloren geht, wenn nicht kurzfristig gezahlt wird. Solche Aussagen sollten nicht dazu führen, dass Betroffene ohne Prüfung weitere finanzielle Verpflichtungen eingehen.
Auch die Kommunikation über WhatsApp verdient besondere Aufmerksamkeit. Nach den vorliegenden Informationen erfolgt die Ansprache von Interessenten über WhatsApp-Gruppen. Wenn Anleger dort mit angeblichen Beratern oder Brokern kommunizieren, sollten sie deren Identität und tatsächliche Funktion überprüfen. Ein persönlicher Ansprechpartner ist kein Nachweis dafür, dass ein Unternehmen seriös arbeitet.
Sogenannte WhatsApp-Broker können versuchen, durch regelmäßige Nachrichten und persönliche Betreuung Vertrauen aufzubauen. Werden über solche Kontakte weitere Investitionen empfohlen oder zusätzliche Zahlungen zur Auszahlung verlangt, sollte der gesamte Kommunikationsverlauf gesichert werden.
Ein weiteres erhebliches Risiko entsteht, wenn angebliche Nexquant-Mitarbeiter den Einsatz von Fernwartungssoftware verlangen. Unter dem Vorwand einer technischen Unterstützung kann versucht werden, Zugriff auf den Computer oder das Smartphone eines Anlegers zu erhalten. Dadurch können unter Umständen sensible Daten, Wallet-Informationen oder Onlinebanking-Zugänge offengelegt werden.
Wer bereits einen Fernzugriff ermöglicht hat, sollte die Verbindung sofort beenden und die Sicherheit des betroffenen Geräts überprüfen. Zugangsdaten sollten von einem sicheren Gerät aus geändert werden. Auch gespeicherte Passwörter und aktive Sitzungen müssen gegebenenfalls kontrolliert werden.
Die Kombination aus BaFin-Warnung, fehlender Aufsicht und möglichen zusätzlichen Auszahlungsvoraussetzungen macht es besonders wichtig, bei Nexquant keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen. Anleger sollten alle Zahlungsforderungen schriftlich festhalten und prüfen lassen, ob sie tatsächlich berechtigt sind.
Wer eine Auszahlung beantragt hat und keine nachvollziehbare Antwort erhält, sollte den Zeitpunkt des Antrags, den angeforderten Betrag und sämtliche Reaktionen dokumentieren. Ebenso wichtig sind Screenshots des Dashboards und der angezeigten Guthabenstände. Diese Unterlagen können später helfen, den tatsächlichen Verlauf des Geschehens nachzuweisen.
Eine weitere Einzahlung sollte keinesfalls allein deshalb erfolgen, weil ein Ansprechpartner behauptet, dadurch werde das bereits vorhandene Guthaben freigeschaltet. Solche Forderungen gehören zu den typischen Warnsignalen bei Online-Anlagebetrug und können den finanziellen Schaden erheblich vergrößern.
Nexquant (nexquantex.com) – Geld zurück?
Anleger, die über Nexquant (nexquantex.com) Geld oder Kryptowährungen investiert haben und nun einen finanziellen Verlust befürchten, möchten verständlicherweise wissen, ob sie ihr Kapital zurückerhalten können. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Möglichkeiten hängen insbesondere davon ab, welche Zahlungswege genutzt wurden, wer die tatsächlichen Empfänger sind und ob sich die übertragenen Vermögenswerte noch nachvollziehen oder sichern lassen.
Die BaFin-Warnung vom 27. Februar 2026 ist für die rechtliche Bewertung von Bedeutung. Die Behörde hat mitgeteilt, dass Nexquant und Fides Ventures nicht ihrer Aufsicht unterliegen und Anhaltspunkte für unerlaubte Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen bestehen. Anleger sollten diese Information bei der Aufarbeitung ihrer Zahlungen berücksichtigen.
Zunächst muss festgestellt werden, welche Beträge tatsächlich an Nexquant oder an damit verbundene Zahlungsempfänger geflossen sind. Dabei ist zwischen Banküberweisungen, Kreditkartenzahlungen und Kryptowährungstransaktionen zu unterscheiden. Jeder Zahlungsweg kann unterschiedliche Möglichkeiten für eine Rückholung oder rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen eröffnen.
Bei einer Banküberweisung sollten Betroffene unverzüglich ihre Bank informieren. Wichtig sind die vollständigen Zahlungsdaten, insbesondere IBAN, BIC, Empfängername, Überweisungsdatum und Verwendungszweck. Auch die Frage, ob die Überweisung bereits ausgeführt wurde oder noch bearbeitet wird, kann entscheidend sein.
Ein Überweisungsrückruf kann unter bestimmten Voraussetzungen versucht werden. Dabei wird die Empfängerbank um Rücküberweisung des bereits transferierten Geldes ersucht. Ein solcher Recall ist allerdings keine Garantie für eine erfolgreiche Rückholung. Wenn die Gelder bereits weitergeleitet oder abgehoben wurden, kann sich die Durchsetzung erheblich schwieriger gestalten.
Trotzdem sollte ein Rückruf möglichst zeitnah geprüft werden. Gerade bei einem Verdacht auf betrügerisch veranlasste Zahlungen kann jede Verzögerung die Möglichkeiten einer Rückholung beeinträchtigen. Betroffene sollten ihrer Bank den Sachverhalt vollständig schildern und ausdrücklich auf den Zusammenhang mit Nexquant hinweisen.
Wurden Zahlungen über eine Kreditkarte vorgenommen, kann je nach Einzelfall ein Chargeback-Verfahren in Betracht kommen. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, mit dem eine Kartenzahlung unter bestimmten Voraussetzungen beanstandet werden kann. Ob ein Chargeback möglich ist, hängt unter anderem von der Art der Transaktion, den einschlägigen Fristen und den Vertragsbedingungen des Kartenanbieters ab.
Bei Kryptowährungszahlungen ist die Situation technisch anspruchsvoller. Transaktionen mit Bitcoin, Ether oder anderen Kryptowährungen lassen sich nach ihrer Bestätigung in der Blockchain grundsätzlich nicht einfach zurückbuchen. Eine klassische Rückrufmöglichkeit wie bei einer Banküberweisung besteht normalerweise nicht.
Dennoch kann eine Blockchainanalyse wichtige Erkenntnisse liefern. Hierbei werden die Transaktionsbewegungen auf der jeweiligen Blockchain untersucht. Besonders wichtig sind die Wallet-Adressen, die Transaktions-Hashes und die Zeitpunkte der Übertragungen. Auf dieser Grundlage kann nachvollzogen werden, welche weiteren Wallets die übertragenen Kryptowährungen möglicherweise erhalten haben.
Wer über Nexquant Kryptowährungen eingezahlt hat, sollte deshalb sämtliche Transaktionsdaten sichern. Dazu gehören auch Informationen über die ursprünglich verwendete Kryptobörse und das eigene Wallet. Die vollständigen Daten können für eine spätere rechtliche und technische Untersuchung entscheidend sein.
Eine Walletanalyse kann darüber hinaus Hinweise auf die weitere Verwendung der übertragenen Kryptowährungen geben. Dabei wird untersucht, ob Vermögenswerte auf andere Adressen übertragen oder möglicherweise an zentralisierte Kryptobörsen weitergeleitet wurden. Solche Erkenntnisse können Ansatzpunkte für weitere Maßnahmen liefern.
Dabei muss jedoch zwischen der Nachverfolgung einer Transaktion und der tatsächlichen Identifizierung eines Verantwortlichen unterschieden werden. Eine Wallet-Adresse ist zunächst lediglich eine technische Kennung. Sie gibt nicht automatisch Aufschluss darüber, welche Person oder Gesellschaft die Kontrolle über die betreffende Wallet besitzt.
Wenn Kryptowährungen an eine zentralisierte Kryptobörse übertragen wurden, kann unter bestimmten Voraussetzungen versucht werden, weitere Informationen über den Zahlungsweg zu erhalten. Kryptobörsen verfügen teilweise über Identifizierungsdaten ihrer Kunden. Ob entsprechende Informationen herausgegeben oder Vermögenswerte gesichert werden können, hängt von den rechtlichen Voraussetzungen und der Kooperation des jeweiligen Dienstleisters ab.
Gerade bei Nexquant ist es deshalb wichtig, die tatsächlichen Empfänger der Kryptowährungen zu ermitteln. Der auf der Plattform angezeigte Name Nexquant Exchange Ltd. muss nicht zwangsläufig mit dem Inhaber jeder Wallet-Adresse übereinstimmen, an die Anleger ihre Kryptowährungen übertragen haben.
Neben der technischen Nachverfolgung kommt die strafrechtliche Aufarbeitung in Betracht. Eine Strafanzeige kann dazu beitragen, den Sachverhalt den zuständigen Ermittlungsbehörden mitzuteilen. Dabei sollten sämtliche relevanten Informationen über die Plattform, die WhatsApp-Gruppen, die beteiligten Ansprechpartner und die Zahlungsbewegungen übermittelt werden.
Die Strafanzeige ersetzt allerdings nicht die eigenständige Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche. Wer Geld zurückverlangen möchte, muss gegebenenfalls gesondert prüfen lassen, gegen welche Personen oder Unternehmen Ansprüche geltend gemacht werden können.
In Betracht kommen je nach Sachverhalt insbesondere bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 Abs. 1 BGB. Wenn Zahlungen ohne rechtlichen Grund erfolgt sind, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Herausgabe des Erlangten bestehen. Ob dies im konkreten Fall greift, hängt von den vertraglichen und tatsächlichen Umständen ab.
Bei nachweisbarer vorsätzlicher Täuschung können außerdem Schadensersatzansprüche relevant sein. Hier kommen unter anderem § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB oder § 826 BGB in Betracht. Voraussetzung ist jeweils, dass die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt und die verantwortlichen Personen identifizierbar sind.
Auch eine mögliche Haftung weiterer beteiligter Unternehmen oder Personen sollte untersucht werden. Dabei kann beispielsweise relevant sein, welche Rolle Fides Ventures, Nexquant Exchange Ltd. und sonstige Zahlungsempfänger tatsächlich gespielt haben. Allein die Erwähnung eines Unternehmens in einer Plattformdarstellung genügt nicht, um eine Haftung zu begründen.
Eine besondere Bedeutung hat die Frage der Vermögenssicherung. Wenn konkrete Hinweise bestehen, dass Vermögenswerte noch vorhanden sind und eine weitere Verschiebung droht, sollte geprüft werden, ob rechtliche Sicherungsmaßnahmen möglich sind. Dies kann insbesondere bei größeren Schäden und nachvollziehbaren Zahlungswegen relevant werden.
Für eine solche Prüfung ist eine vollständige Beweissicherung unerlässlich. Betroffene sollten sämtliche Überweisungsbelege, Kontoauszüge, Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes, E-Mails und WhatsApp-Nachrichten aufbewahren. Auch Screenshots der Plattform nexquantex.com, des persönlichen Dashboards und der angezeigten Guthabenstände können wichtig sein.
Eine weitere Gefahr besteht in sogenannten Recovery Scams. Dabei werden bereits Geschädigte von angeblichen Rückholungsspezialisten, Blockchain-Ermittlern oder vermeintlichen Behörden kontaktiert. Ihnen wird versprochen, die verlorenen Kryptowährungen gegen eine vorherige Gebühr zurückzuholen. Solche Angebote sollten besonders kritisch geprüft werden.
Niemand sollte aufgrund eines unerwarteten Anrufs oder einer Nachricht weitere Kryptowährungen überweisen, um angeblich bereits aufgefundene Vermögenswerte freizuschalten. Auch Seed Phrases, private Schlüssel und Zugangsdaten dürfen nicht an unbekannte Personen weitergegeben werden.
Wer bei Nexquant Geld verloren hat, sollte daher die Zahlungswege systematisch untersuchen lassen. Ein auf Anlagebetrug und Kryptobetrug spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob Ansprüche gegen identifizierbare Beteiligte bestehen und welche Maßnahmen zur Vermögenssicherung oder Schadensersatzdurchsetzung in Betracht kommen. Eine Rückzahlung kann jedoch nicht garantiert werden.
Nexquant (nexquantex.com) – Was tun?
Wer bei Nexquant (nexquantex.com) investiert hat oder bereits einen finanziellen Schaden vermutet, sollte möglichst schnell und strukturiert handeln. Die BaFin hat am 27. Februar 2026 vor Nexquant und Fides Ventures gewarnt. Beide Anbieter unterliegen nach der Mitteilung nicht der Aufsicht der BaFin. Für Anleger ist dies ein erhebliches Warnsignal, das bei der Entscheidung über weitere Zahlungen berücksichtigt werden sollte.
Der wichtigste erste Schritt besteht darin, sämtliche weiteren Zahlungen einzustellen. Das gilt auch dann, wenn angebliche Mitarbeiter erklären, dass nur noch eine letzte Überweisung erforderlich sei, um ein vorhandenes Guthaben freizuschalten. Zusätzliche Forderungen nach Steuern, Provisionen, Sicherheitsleistungen oder angeblichen Compliance-Gebühren sollten nicht ungeprüft erfüllt werden.
Betroffene sollten außerdem vermeiden, sich durch vermeintliche Fristen unter Druck setzen zu lassen. Aussagen über eine drohende Kontosperrung oder den angeblichen Verlust bereits vorhandener Guthaben sind kein ausreichender Grund für eine weitere Einzahlung. Stattdessen sollte zunächst geklärt werden, wer die Forderung stellt und auf welcher Grundlage sie erhoben wird.
Der Kontakt zu verdächtigen Ansprechpartnern sollte beendet werden, wenn dieser ausschließlich dazu dient, weitere Zahlungen zu veranlassen oder persönliche Daten zu erhalten. Insbesondere die Kommunikation mit angeblichen Brokern über WhatsApp sollte kritisch beurteilt werden. Die dort gemachten Aussagen und Zahlungsversprechen sollten vollständig gesichert werden.
Die WhatsApp-Kommunikation ist im Fall Nexquant besonders relevant, weil die BaFin in ihrer Warnung ausdrücklich auf die Ansprache von Interessenten über WhatsApp-Gruppen hingewiesen hat. Anleger sollten deshalb sämtliche Gruppenverläufe, Direktnachrichten, Sprachnachrichten und Kontaktdaten sichern.
Es empfiehlt sich, die Chats vollständig zu exportieren und zusätzlich Screenshots anzufertigen. Wichtig sind insbesondere die Namen der angeblichen Berater, Telefonnummern, Profilinformationen, Anlageempfehlungen und konkreten Zahlungsaufforderungen. Auch Nachrichten, in denen Gewinne oder bestimmte Auszahlungen zugesagt werden, sollten erhalten bleiben.
Daneben müssen sämtliche E-Mails und sonstigen schriftlichen Mitteilungen gespeichert werden. Dazu gehören Vertragsunterlagen, Registrierungsbestätigungen, Zahlungsanweisungen und Nachrichten über angebliche Auszahlungsprobleme. Nichts sollte gelöscht werden, nur weil der Kontakt zu Nexquant beendet werden soll.
Ein weiterer wichtiger Schritt besteht darin, die Plattform selbst zu dokumentieren. Anleger sollten Screenshots von nexquantex.com und ihrem persönlichen Dashboard erstellen. Besonders relevant sind angezeigte Guthaben, Transaktionsübersichten, Token-Bestände und der Status beantragter Auszahlungen.
Auch die tatsächlichen Zahlungsbewegungen müssen vollständig rekonstruiert werden. Bei Banküberweisungen sollten Kontoauszüge und Überweisungsbestätigungen gesichert werden. Dabei sind Empfängername, IBAN, BIC, Verwendungszweck, Betrag und Datum von Bedeutung.
Bei Kryptowährungszahlungen sollten sämtliche Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes dokumentiert werden. Zusätzlich empfiehlt es sich, die verwendeten Kryptobörsen und die dazugehörigen Transaktionsübersichten festzuhalten. Diese Informationen können später für eine Blockchainanalyse und Walletanalyse benötigt werden.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem angezeigten Plattformguthaben und tatsächlich vorhandenen Kryptowährungen. Betroffene sollten nicht davon ausgehen, dass ein im Nexquant-Dashboard dargestellter Betrag automatisch durch entsprechende Vermögenswerte gedeckt ist. Die tatsächlichen Transaktionen müssen unabhängig nachvollzogen werden.
Wurde Geld per Banküberweisung transferiert, sollte die eigene Bank umgehend informiert werden. Dabei ist ausdrücklich auf den Verdacht eines betrügerischen Anlageangebots hinzuweisen. Die Bank sollte prüfen, ob ein Überweisungsrückruf noch möglich ist und welche weiteren Maßnahmen in Betracht kommen.
Bei Kreditkartenzahlungen sollte der Kartenanbieter kontaktiert werden. Je nach Sachverhalt kann ein Chargeback-Verfahren geprüft werden. Dabei sollten Betroffene die Zahlungsbelege und die Kommunikation mit Nexquant vorlegen können.
Wurden Kryptowährungen über eine Kryptobörse erworben und anschließend an eine Wallet-Adresse übertragen, sollte auch der betreffende Dienstleister informiert werden. Dabei können Transaktions-Hashes und Empfängeradressen helfen, die Vorgänge zuzuordnen. Die Herausgabe privater Schlüssel oder von Seed Phrases ist dagegen unter allen Umständen zu vermeiden.
Ein besonderes Augenmerk muss auf die Sicherheit der eigenen digitalen Konten gelegt werden. Wer Zugangsdaten an angebliche Nexquant-Mitarbeiter weitergegeben hat, sollte diese unverzüglich ändern. Das betrifft insbesondere E-Mail-Konten, Kryptobörsen, Wallet-Dienste und Onlinebanking.
Falls ein Dritter über Fernwartungssoftware Zugriff auf den Computer oder das Smartphone erhalten hat, sollte die Verbindung sofort beendet werden. Die betreffende Software muss überprüft und gegebenenfalls entfernt werden. Außerdem sollte das Gerät auf weitere Zugriffsberechtigungen oder installierte Programme untersucht werden.
Passwörter sollten ausschließlich von einem sicheren Gerät aus geändert werden. Zusätzlich ist es sinnvoll, die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu überprüfen und aktive Sitzungen zu beenden, die nicht selbst veranlasst wurden. Wer den Verdacht hat, dass Wallet-Zugangsdaten kompromittiert wurden, sollte die Sicherheit der betroffenen Vermögenswerte unverzüglich prüfen.
Neben den technischen Maßnahmen ist eine vollständige Dokumentation des finanziellen Schadens erforderlich. Betroffene sollten eine chronologische Übersicht erstellen, aus der hervorgeht, wann der erste Kontakt mit Nexquant erfolgte, welche Anlageempfehlungen gegeben wurden und wann welche Beträge transferiert wurden.
Auch die Rolle von Fides Ventures sollte dokumentiert werden. Wenn im Zusammenhang mit dem FIVS-Token entsprechende Angebote gemacht wurden, sollten die Produktbeschreibungen, Kaufaufforderungen und Aussagen über angebliche Wertsteigerungen gesichert werden. Dies kann für die spätere rechtliche Bewertung wichtig sein.
Eine Strafanzeige kann ebenfalls sinnvoll sein. Dabei sollten die vorhandenen Beweise möglichst vollständig vorgelegt werden. Die BaFin-Warnung und die konkreten eigenen Erfahrungen mit Nexquant können in der Sachverhaltsdarstellung berücksichtigt werden. Eine Strafanzeige allein führt allerdings nicht automatisch zur Rückzahlung des verlorenen Geldes.
Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, die BaFin über konkrete eigene Erfahrungen zu informieren, insbesondere wenn zusätzliche Erkenntnisse über Zahlungswege, Ansprechpartner oder weitere Internetauftritte vorliegen. Die bereits veröffentlichte Warnung sollte dabei nicht als Ersatz für eine individuelle rechtliche Prüfung verstanden werden.
Betroffene sollten außerdem nicht versuchen, den Schaden durch weitere Investitionen auszugleichen. Gerade wenn ein angeblicher Broker erklärt, durch eine größere Einzahlung könnten Verluste kompensiert oder Auszahlungen beschleunigt werden, besteht die Gefahr einer weiteren finanziellen Schädigung.
Ein weiterer typischer Fehler ist das Vertrauen auf angebliche Rückholunternehmen. Nach einem Verlust bei Nexquant können Betroffene erneut kontaktiert werden und vermeintliche Hilfe bei der Wiederbeschaffung ihrer Kryptowährungen angeboten bekommen. Werden hierfür vorab Gebühren oder Provisionen verlangt, ist besondere Vorsicht geboten.
Die rechtliche Prüfung sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Ein im Bereich Anlagebetrug und Kryptobetrug tätiger Rechtsanwalt kann die Vertragsunterlagen, Zahlungswege und Kommunikation untersuchen. Dabei lässt sich prüfen, welche Ansprüche gegen Nexquant Exchange Ltd., Fides Ventures oder weitere identifizierbare Beteiligte bestehen könnten.
Auch die Frage einer möglichen Bankhaftung sollte gesondert betrachtet werden. Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen können andere rechtliche Voraussetzungen gelten als bei Überweisungen, die der Kunde selbst freigegeben hat. Je nach Sachverhalt können insbesondere §§ 675u und 675w BGB relevant sein. Eine automatische Erstattung jeder betrügerisch veranlassten Überweisung ergibt sich daraus jedoch nicht.
Bei möglichen Schadensersatzansprüchen kommen abhängig von den konkreten Umständen unter anderem § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB, § 826 BGB oder bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 Abs. 1 BGB in Betracht. Entscheidend ist, ob die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind und ob die verantwortlichen Personen oder Unternehmen identifiziert werden können.
Wer bei Nexquant (nexquantex.com) investiert hat, sollte die vorhandenen Vermögenswerte und Zahlungswege deshalb nicht ungeprüft lassen. Die BaFin-Warnung, die fehlende Aufsicht und die dokumentierten Kommunikations- und Zahlungsabläufe bilden wichtige Ausgangspunkte für die weitere Aufarbeitung. Je vollständiger die Beweise gesichert werden und je früher die notwendigen Schritte eingeleitet werden, desto besser lassen sich die tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten beurteilen. Eine erfolgreiche Rückholung des investierten Geldes lässt sich allerdings nicht versprechen.
Kanzlei Wilms – Experten für Online-Anlagebetrug
Die Kanzlei Wilms unterstützt seit Jahren Mandanten, die Opfer von Online-Anlagebetrug, Kryptobetrug, Fake Brokern, Investmentbetrug, Bitcoin-Betrug oder Recovery Scams geworden sind.
Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland. Viele Verfahren weisen internationale Bezüge auf und betreffen grenzüberschreitende Zahlungsströme, Kryptowährungen oder komplexe Unternehmensstrukturen.
Wir analysieren unter anderem:
- Banküberweisungen
- SEPA- und SWIFT-Zahlungen
- Kreditkartenzahlungen
- Zahlungsdienstleister
- Kryptobörsen und Wallet-Transaktionen
- internationale Zahlungsstrukturen
Mehr Informationen finden Sie in unserem Blog.
Kanzlei Wilms – Ihr Ansprechpartner bei Online-Anlagebetrug, Kryptobetrug, Fake Brokern und internationalen Betrugsfällen.