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Betrugswarnung

Neue WhatsApp-Gruppen – BaFin warnt vor angeblichen Kreditangeboten

22. Oktober 202616 Min. Lesezeit
Arthur Wilms
Arthur WilmsRechtsanwalt

Neue WhatsApp-Gruppen – Betrug?

Unter der Bezeichnung „Neue WhatsApp-Gruppen“ warnt die BaFin vor angeblichen Kreditangeboten, die über mehrere WhatsApp-Gruppen verbreitet werden. Nach der von dir bereitgestellten BaFin-Meldung vom 18.09.2026 werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Kredite angeboten. Konkret nennt die Warnung die WhatsApp-Gruppen beziehungsweise Bezeichnungen „+33 7 48 66 83 14“, „KREDIT ONLINE DIENST“, „kundenonlinedienst“, „Neu-Global Finanzen“ und „Global Finanzen Aktuell“.

Für Verbraucher stellt sich bei solchen Angeboten schnell die Frage, ob es sich um seriöse Kreditangebote oder um einen möglichen Betrugsversuch handelt. Die bloße Kommunikation über WhatsApp ist für sich genommen zwar kein Beweis für einen Betrug. Im vorliegenden Fall liegt jedoch eine ausdrückliche Warnung der deutschen Finanzaufsicht vor. Nach den mitgeteilten Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber Kredite ohne die notwendige Erlaubnis an.

Besonders auffällig ist nach der Warnung die Bedingung, die Kreditinteressenten erfüllen sollen. Verbraucher sollen zunächst Zahlungen von Dritten über ihr eigenes inländisches Bankkonto entgegennehmen und anschließend nach Anweisung der unbekannten Betreiber weiterleiten. Damit wird das private Konto des Kreditinteressenten in einen Zahlungsablauf einbezogen, dessen Herkunft und wirtschaftlicher Hintergrund für den Betroffenen möglicherweise nicht nachvollziehbar sind.

Gerade dieser Punkt sollte bei einer Bewertung der angeblichen Kreditangebote eine zentrale Rolle spielen. Wer einen Kredit sucht, erwartet normalerweise eine Finanzierung und anschließend die Auszahlung des vereinbarten Darlehens. Die Aufforderung, vorher fremde Gelder über das eigene Konto entgegenzunehmen und weiterzuleiten, ist dagegen ein Vorgang, der besonders sorgfältig geprüft werden sollte.

Die BaFin weist darauf hin, dass bestimmte Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland eine entsprechende Erlaubnis voraussetzen. Die vorliegende Warnung betrifft nach den mitgeteilten Angaben Kreditangebote, die ohne diese erforderliche Erlaubnis erfolgen sollen. Die Veröffentlichung basiert laut der bereitgestellten Meldung auf § 8 Absatz 7 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.

Für die Frage „Neue WhatsApp-Gruppen – Betrug?“ ist deshalb zwischen der behördlich mitgeteilten Warnung und einer weitergehenden strafrechtlichen Bewertung zu unterscheiden. Die vorhandenen Informationen rechtfertigen insbesondere keine pauschale Behauptung über jede einzelne Person, die in den Gruppen kommuniziert. Für Verbraucher ist jedoch entscheidend, dass die BaFin vor den konkret genannten Angeboten warnt.

Auch die Bezeichnungen der Gruppen sollten nicht als Nachweis einer tatsächlichen Unternehmensstruktur verstanden werden. Namen wie „KREDIT ONLINE DIENST“, „kundenonlinedienst“, „Neu-Global Finanzen“ oder „Global Finanzen Aktuell“ können zunächst professionell oder geschäftlich wirken. Entscheidend ist jedoch, ob eine tatsächlich existierende und identifizierbare Gesellschaft dahintersteht und ob diese die angebotenen Leistungen rechtmäßig erbringen darf.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Nutzung von WhatsApp als Kommunikationskanal. Messenger-Dienste ermöglichen eine schnelle und unmittelbare Kommunikation. Dadurch können Anbieter einen persönlichen Eindruck vermitteln und Interessenten relativ schnell zu bestimmten Handlungen bewegen. Die Verbraucherzentrale weist ebenfalls auf die zunehmende Verwendung von WhatsApp-Gruppen im Zusammenhang mit problematischen Finanzangeboten hin.

Bei einem Kreditangebot sollten Verbraucher daher nicht allein darauf achten, wie professionell die Nachrichten formuliert sind. Entscheidend sind die Identität des Anbieters, die rechtlichen Voraussetzungen des Angebots und die konkrete Abwicklung. Ein seriös wirkender Gruppenname oder ein vermeintlicher Kundenberater ersetzt keine Prüfung.

Besonders kritisch ist die Aufforderung, das eigene Bankkonto für fremde Zahlungen zur Verfügung zu stellen. Wer eine solche Zahlung erhält, kennt möglicherweise weder den ursprünglichen Absender noch den wirtschaftlichen Zweck der Überweisung. Eine anschließende Weiterleitung kann deshalb erhebliche Fragen aufwerfen.

Verbraucher sollten deshalb bei den genannten WhatsApp-Gruppen besondere Vorsicht walten lassen. Wer bereits Mitglied einer solchen Gruppe ist, sollte nicht aufgrund von Versprechen eines angeblich unmittelbar bevorstehenden Kredits Zahlungen entgegennehmen oder weiterleiten.

Auch persönliche Daten sollten nicht vorschnell übermittelt werden. Dazu können Ausweiskopien, Bankdaten, Zugangsdaten, TANs oder andere sensible Informationen gehören. Gerade bei Kreditangeboten besteht ein besonderes Interesse an persönlichen und finanziellen Daten. Deshalb sollte vor jeder Weitergabe geprüft werden, wer diese Daten erhält und welchem Zweck sie dienen.

Bei einer Bewertung der angeblichen Kreditangebote sollte zudem berücksichtigt werden, ob die Kommunikation Druck erzeugt. Forderungen nach einer sofortigen Handlung, die Behauptung einer nur kurzfristig verfügbaren Kreditmöglichkeit oder die Ankündigung, der Kredit werde bei einer Verzögerung nicht mehr ausgezahlt, sollten nicht zu einer unüberlegten Entscheidung führen.

Auch Versprechen, ein Kredit sei unabhängig von Einkommen, Bonität oder sonstigen Voraussetzungen sicher verfügbar, sollten sorgfältig geprüft werden. Die konkrete Kreditentscheidung hängt bei seriösen Finanzierungen regelmäßig von den jeweiligen Vertrags- und Bonitätsbedingungen ab.

Wer bereits mit den genannten WhatsApp-Gruppen Kontakt hatte, sollte deshalb sämtliche Nachrichten sichern. Dazu gehören insbesondere Gruppennamen, Telefonnummern, Profilnamen, Zahlungsaufforderungen und Dokumente, die über WhatsApp übermittelt wurden.

Die Suchbegriffe „Neue WhatsApp-Gruppen Erfahrungen“, „Kredit WhatsApp Betrug“ oder „KREDIT ONLINE DIENST Bewertung“ können zwar zu weiteren Erfahrungsberichten führen. Solche Beiträge sollten jedoch nicht ungeprüft als Tatsachen übernommen werden. Für die konkrete Situation ist die behördliche Warnung zusammen mit den eigenen Unterlagen wesentlich aussagekräftiger.

Neue WhatsApp-Gruppen – Verweigert Auszahlung?

Bei den hier genannten Angeboten geht es nach der vorliegenden BaFin-Warnung nicht in erster Linie um eine klassische Investmentplattform mit einem angezeigten Guthaben, sondern um angebliche Kreditangebote. Deshalb ist die Auszahlungssituation anders zu betrachten als bei einem Anlagekonto. Der entscheidende Punkt besteht darin, dass Verbraucher nach den Angaben der BaFin vor Erhalt des versprochenen Kredits zunächst fremde Zahlungen auf dem eigenen Bankkonto entgegennehmen und anschließend weiterleiten sollen.

Wer bereits auf ein solches Kreditangebot reagiert hat, sollte besonders vorsichtig sein, wenn weitere Bedingungen für die Auszahlung genannt werden. Bei problematischen Online-Angeboten können beispielsweise Gebühren, Provisionen, Steuern, Sicherheitsleistungen oder angebliche Prüfkosten verlangt werden. Eine solche Forderung sollte nicht allein deshalb als legitim angesehen werden, weil sie mit einem Kreditvertrag oder einer Auszahlung begründet wird.

Auch eine angebliche AML-Prüfung oder KYC-Prüfung kann als Begründung für zusätzliche Anforderungen verwendet werden. Grundsätzlich können Identitäts- und Compliance-Prüfungen im Finanzbereich eine Rolle spielen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass ein Verbraucher vor einer Kreditgewährung beliebige Zahlungen leisten oder fremde Gelder über sein Konto weiterleiten muss.

Ein Herkunftsnachweis kann ebenfalls verlangt werden. Hier ist zu unterscheiden zwischen der nachvollziehbaren Prüfung der finanziellen Verhältnisse eines Kreditnehmers und der Aufforderung, Zahlungen unbekannter Dritter über das eigene Konto abzuwickeln.

Besonders problematisch ist die in der BaFin-Warnung beschriebene Zahlungsabwicklung. Verbraucher sollen nach den vorliegenden Angaben Gelder von Dritten auf ihrem eigenen deutschen Bankkonto entgegennehmen und anschließend nach Anweisung weiterleiten. Wer eine solche Zahlung erhält, sollte sie nicht einfach weiterüberweisen.

Auch dann sollte keine eigenmächtige Rücküberweisung an eine von einem WhatsApp-Kontakt genannte Zieladresse erfolgen. Stattdessen sollte zunächst die eigene Bank über den Vorgang informiert und geklärt werden, wie mit dem Zahlungseingang umzugehen ist.

Wenn ein angeblicher Kreditgeber behauptet, die Weiterleitung sei zwingende Voraussetzung für die Auszahlung des Kredits, sollten Verbraucher diese Aussage nicht ungeprüft akzeptieren. Ein angebliches Kreditangebot wird nicht allein dadurch seriös, dass ein persönlicher Ansprechpartner konkrete Anweisungen für den Zahlungsverkehr gibt.

Auch psychologischer Druck kann in solchen Situationen eine Rolle spielen. Ein Ansprechpartner kann beispielsweise erklären, die Kreditgenehmigung sei bereits erfolgt und müsse nur noch technisch abgeschlossen werden. Danach kann eine weitere Handlung verlangt werden. Verbraucher sollten sich durch solche Aussagen nicht zu schnellen Überweisungen bewegen lassen.

Besondere Vorsicht gilt, wenn ein angeblicher WhatsApp-Broker oder Kreditvermittler immer neue Voraussetzungen nennt. Wenn nach einer ersten Handlung eine weitere Zahlung, ein weiterer Nachweis oder eine zusätzliche Überweisung verlangt wird, sollte der gesamte Ablauf dokumentiert und unabhängig geprüft werden.

Auch angebliche Freischaltungsgebühren sollten hinterfragt werden. Wenn ein Kredit bereits zugesagt wurde, aber angeblich erst nach Zahlung einer weiteren Summe ausgezahlt werden kann, sollte geprüft werden, welche vertragliche Grundlage dafür bestehen soll.

Gleiches gilt für angebliche Sicherheitsleistungen. Die Bezeichnung allein sagt nichts darüber aus, ob eine Zahlung tatsächlich erforderlich ist. Verbraucher sollten sich nicht allein auf die Erklärung eines unbekannten WhatsApp-Kontakts verlassen.

Wer bereits persönliche Daten übermittelt hat, sollte außerdem dokumentieren, welche Informationen weitergegeben wurden. Das kann insbesondere dann wichtig sein, wenn eine Kopie des Personalausweises, Bankverbindungen oder andere sensible Daten versendet wurden.

Auch Fernwartungssoftware sollte nicht installiert werden, wenn ein unbekannter Ansprechpartner dies angeblich zur Prüfung oder Auszahlung des Kredits verlangt. Ein Fernzugriff kann einen weitreichenden Zugriff auf den eigenen Computer ermöglichen und sollte deshalb nicht leichtfertig zugelassen werden.

Wenn eine Fernwartung bereits stattgefunden hat, sollten Betroffene den Vorgang dokumentieren und die verwendete Software überprüfen. Insbesondere sollten Zugangsdaten geändert werden, wenn sie während des Fernzugriffs sichtbar gewesen sein könnten.

Bei Problemen mit einem angeblichen Kreditangebot ist außerdem zwischen einer echten Kreditvergabe und einer bloßen Zahlungsabwicklung zu unterscheiden. Wenn der Schwerpunkt des Angebots plötzlich darauf liegt, Gelder anderer Personen zu empfangen und weiterzuleiten, sollten Verbraucher besonders aufmerksam werden.

Die BaFin warnt in diesem konkreten Fall gerade wegen der beschriebenen Vorgehensweise. Nach der Warnung verfügen die Betreiber nicht über die notwendige Erlaubnis für die beanstandete Tätigkeit.

Wer bereits eine Zahlung von einer unbekannten Person erhalten hat, sollte diese nicht entsprechend den Anweisungen aus der WhatsApp-Gruppe weiterleiten. Stattdessen sollte die Bank informiert und der Sachverhalt geklärt werden. Die konkrete weitere Vorgehensweise sollte sich an den Umständen des Einzelfalls orientieren.

Auch eine angebliche Rückzahlung an eine andere Bankverbindung sollte nicht eigenmächtig vorgenommen werden. Der Zahlungsverkehr kann rechtliche und sicherheitsrelevante Fragen aufwerfen. Deshalb ist eine Abstimmung mit der eigenen Bank sinnvoll.

Bei einer verweigerten oder ausbleibenden Kreditauszahlung sollten sämtliche Nachrichten gesichert werden. Dazu gehören insbesondere Zusagen über die Kreditbewilligung, Angaben zu Auszahlungsterminen, Zahlungsaufforderungen und Erklärungen über angebliche Gebühren.

Eine anwaltliche Prüfung kann sinnvoll sein, wenn bereits Geld geflossen ist oder der eigene Bankaccount in Zahlungsabläufe einbezogen wurde. Dabei kann geprüft werden, welche rechtlichen und praktischen Schritte aufgrund des konkreten Sachverhalts in Betracht kommen.

Eine Garantie auf eine Auszahlung oder einen finanziellen Ausgleich kann daraus nicht abgeleitet werden. Entscheidend sind die tatsächlichen Zahlungsbewegungen, die Identität der beteiligten Personen und die vorhandenen Nachweise.

Neue WhatsApp-Gruppen – Geld zurück?

Wer aufgrund eines angeblichen Kreditangebots bereits Geld überwiesen oder Zahlungen über das eigene Konto abgewickelt hat, stellt sich häufig die Frage nach „Geld zurück“. Zunächst muss dabei genau unterschieden werden, ob eigenes Geld gezahlt wurde oder ob fremde Gelder auf dem eigenen Konto eingegangen sind.

Bei einer eigenen Banküberweisung sollten zunächst sämtliche Zahlungsdaten gesichert werden. Dazu gehören Kontoauszüge, Überweisungsbelege, IBAN, BIC, Empfängername, Betrag, Datum und Verwendungszweck. Diese Informationen können für die weitere Prüfung des Zahlungsvorgangs wichtig sein.

Die Bank sollte möglichst zeitnah informiert werden, wenn eine Zahlung aufgrund eines möglicherweise problematischen Kreditangebots erfolgt ist. Dabei sollte der Sachverhalt vollständig und wahrheitsgemäß geschildert werden.

Je nach Zahlungsstatus kann geprüft werden, ob ein Überweisungsrückruf beziehungsweise Recall noch möglich ist. Ein solcher Vorgang garantiert allerdings keine Rückzahlung. Ob eine Zahlung noch beeinflusst oder zurückgeführt werden kann, hängt von den konkreten Umständen und dem Bearbeitungsstand ab.

Eine besondere Situation liegt vor, wenn fremdes Geld auf dem eigenen Konto eingegangen ist. Nach der vorliegenden Warnung sollen Teilnehmer der genannten WhatsApp-Gruppen gerade solche Zahlungen entgegennehmen und anschließend weiterleiten.

In diesem Fall sollte das Geld nicht einfach nach den Anweisungen der WhatsApp-Kontakte weiterüberwiesen werden. Stattdessen sollte die eigene Bank informiert werden. Der Betroffene sollte erklären, woher die Zahlung stammt beziehungsweise dass sie im Zusammenhang mit einem angeblichen Kreditangebot eingegangen ist.

Die genaue weitere Behandlung eines solchen Zahlungseingangs sollte mit der Bank abgestimmt werden. Eine eigenständige Weiterleitung an ein von unbekannten Personen genanntes Konto kann zusätzliche Probleme verursachen.

Auch die Dokumentation ist wichtig. Der ursprüngliche Zahlungseingang sollte mit Datum, Betrag, Absender und Verwendungszweck festgehalten werden. Die anschließende WhatsApp-Anweisung zur Weiterleitung sollte ebenfalls gesichert werden.

Screenshots können dabei helfen, die Kommunikation zu dokumentieren. Auch Telefonnummern, Gruppennamen und Profilinformationen sollten erhalten bleiben.

Wenn der Kontakt über „KREDIT ONLINE DIENST“, „kundenonlinedienst“, „Neu-Global Finanzen“, „Global Finanzen Aktuell“ oder die in der Warnung genannte Telefonnummer „+33 7 48 66 83 14“ erfolgte, sollte die entsprechende Kommunikation vollständig gesichert werden.

Die Frage nach Schadensersatz kann sich insbesondere dann stellen, wenn durch die Vorgänge ein finanzieller Schaden entstanden ist. Ob entsprechende Ansprüche bestehen, hängt von den konkreten Umständen und den identifizierbaren Beteiligten ab.

Auch eine Strafanzeige kann je nach Einzelfall in Betracht kommen. Eine strafrechtliche Meldung ersetzt jedoch nicht automatisch die Prüfung weiterer rechtlicher Möglichkeiten. Deshalb sollten Beweismittel möglichst vollständig gesichert werden.

Zu den relevanten Beweismitteln können WhatsApp-Chats, Screenshots, E-Mails, Telefonnummern, Kontodaten, Überweisungsbelege und erhaltene Dokumente gehören. Auch Sprachnachrichten oder Dateien sollten gesichert werden, soweit sie für den Sachverhalt relevant sind.

Besondere Bedeutung kann der zeitliche Ablauf haben. Wann wurde der Kredit angeboten? Wann wurde eine Auszahlung zugesagt? Wann wurde verlangt, dass eine Zahlung eines Dritten auf dem eigenen Konto angenommen wird? Wann sollte diese Zahlung weitergeleitet werden?

Eine chronologische Darstellung kann die spätere rechtliche Prüfung erheblich erleichtern. Sie sollte möglichst alle wesentlichen Vorgänge enthalten und nicht nur die tatsächlich entstandenen finanziellen Schäden.

Wenn persönliche Daten übermittelt wurden, sollte ebenfalls dokumentiert werden, welche Informationen an die WhatsApp-Kontakte gelangt sind. Dies gilt insbesondere für Ausweisdokumente und Bankdaten.

Auch wenn noch kein unmittelbarer finanzieller Schaden eingetreten ist, kann eine solche Dokumentation sinnvoll sein. Sie ermöglicht es, bei späteren Problemen nachvollziehbar darzustellen, wie der Kontakt entstanden ist.

Wer bereits Geld verloren hat, sollte außerdem vorsichtig mit angeblichen Angeboten zur Rückholung des Geldes sein. Nach einem finanziellen Schaden können Betroffene erneut von Personen kontaktiert werden, die gegen eine Vorauszahlung eine angeblich sichere Rückzahlung versprechen.

Ein solches Angebot sollte unabhängig geprüft werden. Gerade die Hoffnung auf eine schnelle Rückzahlung kann dazu führen, dass erneut Geld an unbekannte Personen überwiesen wird.

Bei einem Anwalt kann geprüft werden, welche rechtlichen Möglichkeiten sich aus dem konkreten Sachverhalt ergeben. Dabei können insbesondere die Zahlungswege, die Identität möglicher Vertragspartner und die Kommunikation ausgewertet werden.

Eine erfolgreiche Rückzahlung kann nicht garantiert werden. Das gilt sowohl für Banküberweisungen als auch für andere Zahlungswege. Die tatsächlichen Möglichkeiten hängen vom Einzelfall ab.

Wer Kryptowährungen oder andere digitale Vermögenswerte im Zusammenhang mit einem Kreditangebot übertragen hat, sollte die entsprechenden Transaktionsdaten sichern. Bei Kryptowährungen können Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes für eine technische Analyse relevant sein.

Im hier beschriebenen Fall steht allerdings die Nutzung des eigenen Bankkontos für fremde Zahlungen im Mittelpunkt der BaFin-Warnung. Deshalb sollten insbesondere Bankunterlagen und die Kommunikation mit den WhatsApp-Kontakten gesichert werden.

Die BaFin empfiehlt nach der vorliegenden Warnung besondere Vorsicht bei solchen Angeboten. Die Behörde weist darauf hin, dass die Betreiber der genannten Angebote nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen.

Für Verbraucher bedeutet dies insbesondere, dass sie ihr eigenes Bankkonto nicht als Durchgangskonto für unbekannte Zahlungen zur Verfügung stellen sollten. Wer bereits in einen solchen Zahlungsablauf geraten ist, sollte nicht versuchen, die Angelegenheit eigenständig durch weitere Überweisungen zu lösen.

Neue WhatsApp-Gruppen – Was tun?

Wer in eine der genannten WhatsApp-Gruppen aufgenommen wurde oder über einen solchen Kanal ein Kreditangebot erhalten hat, sollte zunächst keine weiteren Zahlungen leisten und keine fremden Gelder nach Anweisung unbekannter Personen weiterleiten. Die BaFin warnt ausdrücklich vor den genannten Angeboten und beschreibt gerade diese Weiterleitung fremder Gelder über das eigene Bankkonto als Bestandteil des angebotenen Ablaufs.

Der erste Schritt sollte darin bestehen, die Kommunikation zu sichern. WhatsApp-Nachrichten, Gruppennamen, Telefonnummern, Profilnamen, Screenshots und übermittelte Dokumente sollten nicht gelöscht werden.

Auch wenn der Kontakt unangenehm ist, können die Nachrichten später für die Rekonstruktion des Sachverhalts wichtig sein. Deshalb sollten Betroffene nicht vorschnell den gesamten Chatverlauf entfernen.

Anschließend sollte geprüft werden, ob bereits finanzielle Transaktionen stattgefunden haben. Dabei ist zwischen eigenen Überweisungen und Zahlungen Dritter zu unterscheiden.

Wenn eigenes Geld überwiesen wurde, sollten Kontoauszüge und Überweisungsbelege gesichert werden. IBAN, BIC, Empfängername, Betrag, Datum und Verwendungszweck sollten vollständig dokumentiert werden.

Wenn dagegen fremdes Geld auf dem eigenen Konto eingegangen ist, sollte dieses Geld nicht entsprechend einer WhatsApp-Anweisung weitergeleitet werden. Stattdessen sollte die eigene Bank über den Zahlungseingang und den Zusammenhang mit dem angeblichen Kreditangebot informiert werden.

Gerade in dieser Situation sollten Verbraucher nicht versuchen, die Anweisungen der unbekannten Betreiber eigenständig umzusetzen. Die BaFin warnt nach den vorliegenden Informationen ausdrücklich vor der beschriebenen Vorgehensweise.

Auch die Bank sollte darüber informiert werden, wenn bereits eine Weiterleitung erfolgt ist. Dabei sollten sämtliche Zahlungsdaten und die dazugehörigen WhatsApp-Nachrichten bereitgehalten werden.

Wer bereits einen Überweisungsauftrag erteilt hat, kann die Bank fragen, ob ein Überweisungsrückruf oder Recall noch möglich ist. Eine solche Anfrage bedeutet nicht automatisch, dass die Zahlung zurückgeführt werden kann.

Auch bei bereits abgeschlossenen Zahlungen sollten die entsprechenden Unterlagen erhalten bleiben. Selbst wenn ein Geldbetrag nicht unmittelbar zurückgeführt werden kann, können die Zahlungsdaten für die weitere rechtliche Aufarbeitung relevant sein.

Wenn persönliche Daten über WhatsApp übermittelt wurden, sollten Betroffene dokumentieren, welche Informationen weitergegeben wurden. Bei übermittelten Ausweiskopien oder Bankdaten kann es sinnvoll sein, besonders aufmerksam auf weitere ungewöhnliche Kontaktaufnahmen zu achten.

Zugangsdaten zum Online-Banking, TANs oder andere Sicherheitsinformationen sollten grundsätzlich nicht an unbekannte Kreditvermittler übermittelt werden. Auch wenn ein Ansprechpartner behauptet, diese Daten seien für die Kreditprüfung erforderlich, sollte die Forderung nicht ungeprüft erfüllt werden.

Wenn eine Fernwartungssoftware installiert wurde, sollte der Fernzugriff beendet und die Software überprüft werden. Nach einem möglichen Fernzugriff sollten insbesondere sensible Passwörter geändert und Bankkonten auf ungewöhnliche Aktivitäten kontrolliert werden.

Auch bei E-Mails sollten sämtliche Nachrichten und Anhänge gesichert werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der WhatsApp-Kontakt zusätzlich per E-Mail Vertragsunterlagen oder Zahlungsanweisungen versendet hat.

Wer bereits eine Kreditbewilligung erhalten haben soll, sollte die Angaben zum angeblichen Kreditgeber genau dokumentieren. Dazu gehören der Name des Unternehmens, die verwendeten Kontaktdaten und die angebliche Geschäftsanschrift.

Die vorliegende BaFin-Warnung betrifft konkret die Gruppen „+33 7 48 66 83 14“, „KREDIT ONLINE DIENST“, „kundenonlinedienst“, „Neu-Global Finanzen“ und „Global Finanzen Aktuell“.

Bei der weiteren Kommunikation sollte kein zusätzlicher finanzieller Druck akzeptiert werden. Wenn ein angeblicher Kreditgeber erklärt, der Kredit werde nur bei sofortiger Zahlung einer Gebühr ausgezahlt, sollten Verbraucher die Forderung zunächst unabhängig prüfen.

Auch eine angebliche Steuer, Provision, Sicherheitsleistung, Freischaltungsgebühr oder Compliance-Zahlung sollte nicht allein aufgrund der Behauptung eines WhatsApp-Kontakts überwiesen werden.

Ein häufiger Fehler besteht darin, nach einer ersten Zahlung immer weitere Beträge zu leisten, weil der Kredit angeblich unmittelbar danach ausgezahlt werde. Wer bereits Geld eingesetzt hat, sollte nicht davon ausgehen, dass eine weitere Zahlung die bisherigen Verluste automatisch beseitigt.

Ein weiterer Fehler besteht darin, die Kommunikation zu löschen. Gerade bei WhatsApp-Betrug können Nachrichten, Gruppennamen und Telefonnummern wichtige Beweismittel darstellen.

Auch vermeintliche Hilfsangebote sollten sorgfältig geprüft werden. Wer nach einem finanziellen Schaden verspricht, das Geld gegen eine Vorauszahlung zurückzuholen, kann seinerseits ein weiteres Risiko darstellen.

Bei größeren finanziellen Schäden kann ein Anwalt eingeschaltet werden. Dabei können die vorhandenen WhatsApp-Nachrichten, Kontoauszüge und sonstigen Unterlagen geprüft werden. Ein Anwalt kann außerdem beurteilen, welche rechtlichen Schritte aufgrund des konkreten Sachverhalts in Betracht kommen.

Eine Garantie für eine Rückzahlung besteht dabei nicht. Entscheidend sind unter anderem die Zahlungswege, die Identität möglicher Beteiligter und die vorhandenen Beweise.

Auch eine Strafanzeige kann je nach Sachverhalt in Betracht kommen. Für eine sinnvolle Darstellung sollten die Vorgänge möglichst chronologisch dokumentiert werden.

Eine solche Dokumentation sollte den gesamten Ablauf erfassen: erster Kontakt, Aufnahme in die WhatsApp-Gruppe, Kreditversprechen, geforderte Unterlagen, Zahlungsanweisungen, tatsächliche Zahlungseingänge und gegebenenfalls Weiterleitungen.

Bei jeder Transaktion sollten Betrag, Datum und Kontodaten festgehalten werden. Bei einer Zahlung eines unbekannten Dritten sollte außerdem der ursprüngliche Absender dokumentiert werden.

Wenn bereits Gelder weitergeleitet wurden, sollte auch diese Transaktion vollständig erfasst werden. Die entsprechenden Kontoauszüge sollten unverändert aufbewahrt werden.

Bei einem möglichen Missbrauch des eigenen Bankkontos ist es besonders wichtig, gegenüber der Bank transparent zu schildern, wie der Zahlungseingang zustande kam. Die Bank kann dann den konkreten Vorgang prüfen und Hinweise zum weiteren Vorgehen geben.

Die vorliegende Warnung der BaFin bietet einen wichtigen Anhaltspunkt für die Bewertung der genannten WhatsApp-Angebote. Nach den veröffentlichten Angaben werden dort ohne erforderliche Erlaubnis Kredite angeboten, wobei Kreditinteressenten zuvor fremde Zahlungen über das eigene deutsche Bankkonto entgegennehmen und anschließend weiterleiten sollen.

Wer noch keinen finanziellen Schaden erlitten hat, sollte sich nicht auf diese Zahlungsabwicklung einlassen. Wer bereits betroffen ist, sollte keine weiteren Anweisungen der unbekannten Betreiber befolgen, ohne den Vorgang zuvor mit der eigenen Bank beziehungsweise einem geeigneten rechtlichen Ansprechpartner zu klären.

Bei der Suche nach „Neue WhatsApp-Gruppen Hilfe“, „Kredit WhatsApp Betrug“ oder „KREDIT ONLINE DIENST Erfahrungen“ sollten Verbraucher außerdem darauf achten, nicht erneut an unbekannte Personen zu geraten. Eine professionelle Darstellung oder ein angebliches Expertenprofil ist kein ausreichender Nachweis für Seriosität.

Im Vordergrund stehen deshalb die Sicherung der eigenen Finanzen, die Dokumentation des Kontakts und eine sorgfältige Prüfung der bereits erfolgten Zahlungen. Besonders wichtig ist, das eigene Bankkonto nicht für weitere fremde Zahlungseingänge und Weiterleitungen zur Verfügung zu stellen.

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