Michael-Seidel.com – Betrug?
Wer über michael-seidel.com auf ein Tagesgeld- oder Festgeldangebot aufmerksam geworden ist, sollte die aktuelle Warnung der BaFin besonders ernst nehmen. Nach den von der Finanzaufsicht veröffentlichten beziehungsweise hier zugrunde gelegten Informationen warnt die Behörde vor der Website michael-seidel.com sowie vor E-Mails, die unter anderem von kontakt@michael-seidel.com und ähnlich aufgebauten E-Mail-Adressen versandt werden.
Nach Erkenntnissen der BaFin sollen die Betreiber der Website und die Versender entsprechender E-Mails unter dem Namen Michael Seidel Finanzvermittlung betreiben und Tagesgeld- sowie Festgeldanlagen anbieten, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen.
Damit besteht für Anleger ein konkreter Anlass, Angebote von michael-seidel.com besonders sorgfältig zu überprüfen. Wer bereits Unterlagen erhalten oder Geld überwiesen hat, sollte insbesondere feststellen, mit wem tatsächlich kommuniziert wurde und an welchen Zahlungsempfänger das Kapital geflossen ist.
Die Warnung ist gerade deshalb bedeutsam, weil Tagesgeld und Festgeld bei vielen Anlegern einen grundsätzlich sicheren Ruf genießen.
Anders als beim hochspekulativen Handel mit Kryptowährungen oder CFDs geht es bei Festgeld typischerweise nicht um außergewöhnliche Kursgewinne. Anleger erwarten vielmehr einen fest vereinbarten Zinssatz und die Rückzahlung ihres Kapitals nach Ablauf einer bestimmten Laufzeit.
Diese Erwartung kann bei problematischen Onlineangeboten gezielt ausgenutzt werden.
Ein vermeintliches Festgeldangebot muss keineswegs mit vollkommen unrealistischen Renditen werben, um attraktiv zu erscheinen. Bereits ein Zinssatz, der etwas oberhalb der marktüblichen Konditionen liegt, kann ausreichen, um Anleger zu einer Kontaktaufnahme zu bewegen.
Der Interessent erhält möglicherweise eine professionell wirkende Übersicht mit verschiedenen Banken, Laufzeiten und Zinssätzen. Anschließend meldet sich ein vermeintlicher Finanzvermittler und erläutert die unterschiedlichen Angebote.
Gerade ein solcher Ablauf kann sehr seriös wirken.
Bei michael-seidel.com kommt hinzu, dass der Internetauftritt selbst Finanzvermittlung mit Schwerpunkt auf Festgeld und Tagesgeld darstellt. Die Website bezeichnet „Michael Seidel“ als unabhängigen Finanzvermittler und wirbt mit persönlicher Betreuung sowie dem Vergleich zahlreicher Banken und Anbieter. Auf der Seite wird zudem auf eine angebliche Tätigkeit im Rahmen von § 34f GewO verwiesen. Diese Selbstdarstellung ändert nichts an der maßgeblichen Warnung der BaFin zu den über michael-seidel.com angebotenen Finanzdienstleistungen.
Für Anleger ist deshalb wichtig, wer tatsächlich Vertragspartner der jeweiligen Anlage werden soll.
Bei einem echten Festgeldkonto müsste nachvollziehbar sein, bei welcher Bank das Geld angelegt wird und auf welcher rechtlichen Grundlage die Anlage erfolgt.
Allein die Aussage eines Vermittlers, er habe Zugang zu besonders attraktiven Festgeldkonditionen, genügt nicht.
Auch ein professionelles Formular mit dem Logo oder Namen einer Bank ist noch kein Beweis dafür, dass diese Bank tatsächlich an der Transaktion beteiligt ist.
Wer ein Angebot von michael-seidel.com erhalten hat, sollte deshalb sämtliche darin genannten Unternehmen und Kontodaten getrennt betrachten.
Besondere Bedeutung hat der tatsächliche Zahlungsempfänger.
Soll beispielsweise ein Festgeld bei einer bekannten europäischen Bank eröffnet werden, das Anlagekapital aber auf ein Konto eines vollkommen anderen Unternehmens überwiesen werden, stellt sich die Frage, welche Funktion dieser Empfänger erfüllt.
Eine abweichende Kontobezeichnung muss nicht zwingend einen Betrug beweisen. Finanzdienstleister können legitimerweise bestimmte Abwicklungsstrukturen einsetzen. Die Konstruktion sollte jedoch transparent und nachvollziehbar sein.
Noch auffälliger kann es sein, wenn für mehrere angebliche Festgeldanlagen immer wieder unterschiedliche Zahlungsempfänger oder IBANs genannt werden.
Wer bereits Zahlungen vorgenommen hat, sollte deshalb nicht lediglich notieren, dass er beispielsweise „bei Michael Seidel“ investiert habe.
Wesentlich wichtiger sind die tatsächlichen Bankdaten.
Datum, Betrag, Empfänger, IBAN, BIC und Verwendungszweck jeder einzelnen Überweisung sollten gesichert werden.
Gerade bei möglichen Fällen von Online-Anlagebetrug können solche Zahlungsdaten später wesentlich wichtiger sein als der Name des vermeintlichen Vermittlers.
Auch die Kommunikation über die E-Mail-Adresse kontakt@michael-seidel.com sollte vollständig erhalten bleiben.
Die BaFin nennt nach den mitgeteilten Informationen gerade diese Adresse und weitere ähnlich gestaltete E-Mail-Adressen ausdrücklich im Zusammenhang mit ihrer Warnung.
Wer entsprechende Nachrichten erhalten hat, sollte daher nicht nur einzelne Ausdrucke aufbewahren. Sinnvoll ist es, die vollständige Kommunikation einschließlich Absenderadressen, Anhängen und gegebenenfalls vorhandener E-Mail-Header zu sichern.
Für die Frage „Michael Seidel seriös oder Betrug?“ sollte außerdem zwischen einer aufsichtsrechtlichen Warnung und einer strafrechtlichen Feststellung unterschieden werden.
Die BaFin-Warnung ist ein erhebliches Warnsignal. Sie bedeutet nach den vorliegenden Informationen, dass die Behörde Erkenntnisse über unerlaubt angebotene Finanzvermittlung im Zusammenhang mit michael-seidel.com hat.
Ob bestimmte Personen zugleich einen strafrechtlichen Betrug begangen haben, ist jedoch eine gesonderte Frage.
Deshalb sollte nicht ohne weitere Feststellungen behauptet werden, eine bestimmte Person namens Michael Seidel sei ein Betrüger.
Gerade bei Namen im Internet muss außerdem berücksichtigt werden, dass verwendete Personalien nicht zwingend der tatsächlichen Identität der handelnden Personen entsprechen müssen.
Für Anleger ist daher weniger entscheidend, ob der Ansprechpartner sympathisch oder glaubwürdig auftritt. Entscheidend sind überprüfbare Tatsachen.
Wer betreibt michael-seidel.com tatsächlich?
Wer ist Vertragspartner?
Wer erhält das Geld?
Bei welcher Bank soll das Festgeld wirklich angelegt werden?
Existiert ein Konto auf den Namen des Anlegers?
Welche Erlaubnis liegt für die konkret angebotene Tätigkeit vor?
Die BaFin weist allgemein darauf hin, dass erlaubnispflichtige Bank-, Finanz- und Investmentgeschäfte in Deutschland nicht ohne entsprechende Erlaubnis betrieben werden dürfen. Verbraucher können die regulatorische Stellung eines Unternehmens über die entsprechenden Informationsangebote der Behörde prüfen.
Besondere Vorsicht ist auch bei angeblichen Einlagensicherungsunterlagen geboten.
Ein Festgeldangebot kann beispielsweise mit einer gesetzlichen Einlagensicherung beworben werden.
Eine tatsächlich bestehende Einlagensicherung einer Bank hilft einem Anleger jedoch nicht automatisch, wenn sein Geld überhaupt nicht bei dieser Bank angelegt wurde.
Deshalb ist die entscheidende Frage nicht nur, ob die genannte Bank einem Einlagensicherungssystem angehört.
Es muss vielmehr geklärt werden, ob der Anleger tatsächlich Kunde dieser Bank geworden ist und ob sein Geld dort eingegangen ist.
Wer lediglich an einen vermeintlichen Vermittler oder einen unbekannten Dritten überwiesen hat, befindet sich möglicherweise in einer vollkommen anderen rechtlichen Situation.
Auch angebliche Kontoeröffnungsbestätigungen sollten deshalb sorgfältig geprüft werden.
Gleiches gilt für Vertragsunterlagen mit Banklogos, Unterschriften oder Stempeln.
Professionelles Design ist heute kein belastbarer Nachweis für die Echtheit eines Dokuments.
Wer nach „Michael Seidel Erfahrungen“, „michael-seidel.com Betrug“, „Michael Seidel Festgeld Erfahrungen“ oder „michael-seidel.com seriös“ sucht, sollte sich deshalb nicht allein auf Bewertungen im Internet verlassen.
Maßgeblich ist hier insbesondere die konkrete Warnung der Finanzaufsicht.
Auch sollte geprüft werden, ob der Anleger über andere Domains oder E-Mail-Adressen kontaktiert wurde. Nach den mitgeteilten Informationen bezieht sich die Warnung nicht ausschließlich auf kontakt@michael-seidel.com, sondern auch auf ähnlich aufgebaute E-Mail-Adressen.
Für Betroffene empfiehlt sich daher eine vollständige Dokumentation sämtlicher Kommunikationswege.
Dazu gehören E-Mail-Adressen, Telefonnummern, WhatsApp-Kontakte, Namen angeblicher Mitarbeiter und sämtliche erhaltenen Dokumente.
Auch wenn der Kontakt ausschließlich telefonisch erfolgte, können Anruflisten und Telefonnummern später relevant sein.
Wer bereits investiert hat, sollte insbesondere nicht davon ausgehen, dass die bloße Bezeichnung „Festgeld“ eine sichere Anlage garantiert.
Die Sicherheit eines Festgeldes setzt voraus, dass tatsächlich eine entsprechende Anlage bei dem angegebenen Kreditinstitut besteht.
Genau deshalb sollte bei Angeboten über michael-seidel.com nicht nur der versprochene Zinssatz betrachtet werden.
Entscheidend sind Betreiberidentität, regulatorische Berechtigung, Vertragspartner und tatsächlicher Geldfluss.
Die BaFin-Warnung liefert insoweit ein erhebliches Warnsignal. Anleger, die über michael-seidel.com ein Tagesgeld- oder Festgeldangebot erhalten haben, sollten dieses nicht allein aufgrund professioneller Unterlagen oder einer überzeugenden persönlichen Beratung für seriös halten.
Michael-Seidel.com – Verweigert Auszahlung?
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn bereits Geld im Zusammenhang mit michael-seidel.com überwiesen wurde und nun Probleme bei der Rückzahlung oder Auszahlung auftreten.
Die vorliegenden Informationen zur BaFin-Warnung besagen nicht, dass in jedem konkreten Fall eine Auszahlung verweigert wurde. Eine solche pauschale Behauptung wäre deshalb nicht gerechtfertigt.
Wenn ein Anleger jedoch sein vermeintliches Festgeld zurückverlangt und anschließend mit Verzögerungen oder neuen Zahlungsforderungen konfrontiert wird, sollte der Vorgang besonders sorgfältig geprüft werden.
Bei einem echten Festgeld kann das Kapital grundsätzlich für eine vereinbarte Laufzeit gebunden sein. Eine Auszahlung vor Laufzeitende kann deshalb je nach Vertragsgestaltung ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.
Dieser Umstand muss von einer vollkommen anderen Situation unterschieden werden: Der Anleger glaubt, dass sein Festgeld fällig geworden ist oder eine Auszahlung vereinbart wurde, erhält das Kapital aber trotzdem nicht zurück.
Besonders kritisch sind zusätzliche Zahlungsforderungen, die plötzlich vor der Rückzahlung entstehen.
Dem Anleger kann beispielsweise erklärt werden, dass zunächst eine Steuer entrichtet werden müsse.
Kapitalerträge können selbstverständlich steuerliche Konsequenzen haben. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede von einem vermeintlichen Finanzvermittler verlangte Steuerzahlung berechtigt ist.
Insbesondere sollte geprüft werden, wer die angebliche Steuer erhält.
Soll ein erheblicher Betrag auf ein Konto eines unbekannten Unternehmens überwiesen werden, nur damit anschließend das Festgeld ausgezahlt werde, besteht besonderer Prüfungsbedarf.
Dasselbe gilt für angebliche Provisionen.
Ein Finanzvermittler kann grundsätzlich eine Vergütung erhalten. Diese sollte jedoch nachvollziehbar vereinbart worden sein.
Taucht erst unmittelbar vor der Auszahlung eine hohe Vermittlungs- oder Erfolgsprovision auf, sollte geklärt werden, auf welcher Vertragsgrundlage sie verlangt wird.
Auch angebliche Bearbeitungs- und Freischaltungsgebühren können ein Warnsignal darstellen.
Dem Anleger wird beispielsweise erklärt, sein Festgeld sei bereits freigegeben. Aufgrund einer internationalen Transaktion müsse aber zunächst eine zusätzliche Gebühr entrichtet werden.
Solche Forderungen sollten nicht allein deshalb akzeptiert werden, weil eine hohe Auszahlung in Aussicht gestellt wird.
Bei problematischen Anlagefällen können außerdem Begriffe wie AML, Compliance oder KYC verwendet werden.
Diese Begriffe stammen tatsächlich aus dem regulierten Finanzsektor.
AML bezeichnet Maßnahmen zur Geldwäscheprävention. KYC steht für „Know Your Customer“. Compliance beschreibt die Einhaltung rechtlicher und interner Vorgaben.
Gerade weil diese Begriffe seriös und fachlich klingen, können sie einer Zahlungsforderung besondere Glaubwürdigkeit verleihen.
Eine Bank kann tatsächlich Nachweise über die Herkunft von Vermögen verlangen.
Daraus folgt jedoch nicht, dass ein Anleger nochmals einen erheblichen Geldbetrag überweisen muss, um die Herkunft seines bereits investierten Kapitals nachzuweisen.
Wird beispielsweise erklärt, vor der Auszahlung müsse ein Liquiditätsnachweis erbracht werden, sollte genau geprüft werden, was damit gemeint ist.
Ein Anleger könnte aufgefordert werden, zehn oder zwanzig Prozent des angeblichen Guthabens auf ein bestimmtes Konto zu überweisen.
Der Betrag werde angeblich lediglich kurzfristig als Eigenkapitalnachweis benötigt und danach gemeinsam mit dem Festgeld zurückgezahlt.
Solche Forderungen kommen häufig bei Online-Anlagebetrug vor.
Dasselbe gilt für angebliche Sicherheitsleistungen.
Diese können als Reserve, Garantie, Versicherung oder Sicherheitsdeposit bezeichnet werden.
Die wechselnde Bezeichnung ändert nichts an der entscheidenden Frage: Warum muss zusätzliches Geld gezahlt werden, damit bereits vorhandenes Vermögen ausgezahlt werden kann?
Bei Tages- und Festgeldangeboten kann eine solche Forderung besonders widersprüchlich erscheinen.
Wenn das Geld angeblich bei einer Bank als Festgeld angelegt wurde und nun fällig ist, sollte nachvollziehbar erklärt werden können, weshalb ein zusätzlicher Geldtransfer an einen Dritten erforderlich sein soll.
Auch ein angeblicher Herkunftsnachweis kann missbraucht werden.
Ein legitimer Herkunftsnachweis wird regelmäßig durch Informationen und Dokumente geführt, beispielsweise Kontoauszüge, Verträge oder andere Nachweise.
Eine neue Überweisung beweist nicht ohne Weiteres die Herkunft des bereits angelegten Geldes.
Sollten im weiteren Verlauf Kryptowährungen ins Spiel kommen, ist zusätzliche Vorsicht angezeigt.
Ein vermeintlicher Mitarbeiter könnte beispielsweise erklären, dass die Auszahlung wegen technischer oder internationaler Vorgaben über eine Kryptowallet erfolgen müsse.
Anschließend wird eine Wallet-Verifizierung verlangt.
Der Anleger soll Bitcoin oder USDT kaufen und an eine vorgegebene Wallet übertragen.
Eine solche Aufforderung sollte besonders sorgfältig geprüft werden.
Wer bisher angeblich in klassisches Festgeld investiert hat, sollte insbesondere hinterfragen, weshalb plötzlich Kryptowährungen erforderlich sein sollen.
Auch bei einer Wallet-Verifizierung gilt: Entscheidend ist, wer die Empfängerwallet kontrolliert.
Ein weiterer wichtiger Warnhinweis ist eine Kette immer neuer Forderungen.
Zunächst fehlt angeblich nur ein Dokument.
Danach muss eine Steuer bezahlt werden.
Anschließend entsteht eine Compliance-Gebühr.
Nach deren Zahlung fehlt eine Sicherheitsleistung.
Schließlich wird eine weitere Bank- oder Transfergebühr verlangt.
Jede Forderung wird möglicherweise als letzte Voraussetzung dargestellt.
Genau dadurch kann erheblicher psychologischer Druck entstehen.
Wer beispielsweise 80.000 Euro als Festgeld investiert hat und glaubt, unmittelbar vor der Rückzahlung von 90.000 Euro zu stehen, kann bereit sein, nochmals mehrere tausend Euro zu zahlen.
Die bereits investierte Summe erhöht den Druck, das vermeintliche Geschäft doch noch erfolgreich abzuschließen.
Bei möglichen Fällen von Online-Anlagebetrug kann gerade dieser Effekt zu erheblichen zusätzlichen Verlusten führen.
Deshalb sollte eine neue Forderung immer unabhängig von der bisherigen Investitionshöhe geprüft werden.
Auch massive telefonische Einflussnahme kann ein Warnsignal sein.
Ein vermeintlicher Berater erklärt möglicherweise, die Zahlung müsse noch am selben Tag erfolgen. Andernfalls werde das Konto gesperrt, die Auszahlung storniert oder eine zusätzliche Gebühr fällig.
Solcher Zeitdruck sollte nicht dazu führen, dass ungeprüft weiteres Geld überwiesen wird.
Dasselbe gilt für Kontakt über WhatsApp.
Ein WhatsApp-Berater kann über Wochen oder Monate ein persönliches Vertrauensverhältnis aufgebaut haben.
Der Anleger kennt möglicherweise seine Stimme, hat regelmäßig mit ihm telefoniert und empfindet ihn deshalb nicht mehr als unbekannten Internetkontakt.
Dieses persönliche Vertrauen ersetzt jedoch keine regulatorische Prüfung.
Wer bereits mit michael-seidel.com kommuniziert hat, sollte sämtliche Telefonnummern und Chatverläufe sichern.
Besondere Vorsicht ist bei Fernwartungssoftware geboten.
Ein vermeintlicher Mitarbeiter kann anbieten, bei einer Überweisung oder Auszahlung zu helfen und hierfür Zugriff auf den Computer verlangen.
Wenn während einer Fernwartung das Online-Banking geöffnet wird, können sensible Daten sichtbar werden.
Wer bereits Fernzugriff gewährt hat, sollte deshalb dokumentieren, welche Programme verwendet und welche Vorgänge durchgeführt wurden.
Auch neue angebliche Ansprechpartner verdienen Aufmerksamkeit.
Nach einem Auszahlungswunsch meldet sich möglicherweise nicht mehr der bisherige Vermittler, sondern eine vermeintliche „Compliance-Abteilung“, „Auszahlungsstelle“ oder „Partnerbank“.
Diese neue Stelle fordert anschließend weiteres Geld.
Ein formeller Name oder professionell gestaltetes Schreiben beweist nicht, dass tatsächlich eine Bank oder regulierte Institution dahintersteht.
Wer nach „Michael Seidel Auszahlung“, „michael-seidel.com Erfahrungen“, „Michael Seidel Festgeld Betrug“, „Michael Seidel Geld zurück“ oder „Michael Seidel Anwalt“ sucht, sollte deshalb den Ablauf ab dem ersten Auszahlungsproblem genau dokumentieren.
Wichtig ist insbesondere, wann die Anlage fällig sein sollte, welche Auszahlung vereinbart war und welche Begründung anschließend für eine Verzögerung genannt wurde.
Auch sämtliche neuen Bankverbindungen sollten gesichert werden.
Soll eine angebliche Steuer oder Sicherheitsleistung plötzlich an einen anderen Empfänger gezahlt werden, kann diese Information für eine spätere Aufarbeitung wichtig sein.
Bei michael-seidel.com ist aufgrund der BaFin-Warnung besondere Vorsicht geboten. Wer bereits Schwierigkeiten bei der Auszahlung erlebt, sollte nicht versuchen, die Rückzahlung durch immer neue Überweisungen zu erzwingen.
Insbesondere angebliche Steuern, AML-Zahlungen, Liquiditätsnachweise, Sicherheitsleistungen oder Freischaltungsgebühren sollten nicht allein deshalb bezahlt werden, weil anschließend eine sofortige Auszahlung versprochen wird.
Die bisherige Kommunikation, Kontoauszüge, Zahlungsaufforderungen und sämtliche Kontodaten sollten vielmehr vollständig gesichert werden.
Michael-Seidel.com – Geld zurück?
Wer bereits Geld im Zusammenhang mit Michael Seidel beziehungsweise michael-seidel.com investiert hat und nun nach Möglichkeiten sucht, das eingesetzte Kapital zurückzuerhalten, sollte den gesamten Vorgang möglichst strukturiert anhand der tatsächlichen Zahlungswege aufarbeiten. Eine pauschale Aussage, ob bei Michael Seidel Geld zurückgeholt werden kann, ist ohne Kenntnis des konkreten Einzelfalls nicht möglich. Entscheidend sind insbesondere die Zahlungsart, die verwendeten Empfängerkonten, die beteiligten Banken oder Zahlungsdienstleister, der Zeitpunkt der Überweisungen und die Frage, ob im weiteren Verlauf möglicherweise auch Kryptowährungen eingesetzt wurden.
Im vorliegenden Zusammenhang ist besonders wichtig, dass die BaFin nach den von dir mitgeteilten Informationen ausdrücklich vor michael-seidel.com sowie vor E-Mails von kontakt@michael-seidel.com und ähnlich aufgebauten Adressen warnt. Nach den Erkenntnissen der Behörde werden unter dem Namen Michael Seidel ohne die erforderliche Erlaubnis Tages- und Festgeldanlagen vermittelt.
Für Geschädigte sollte deshalb nicht der Name „Michael Seidel“ im Mittelpunkt der Zahlungsanalyse stehen, sondern die Frage, wer die einzelnen Zahlungen tatsächlich erhalten hat.
Bei Banküberweisungen sollten insbesondere Datum, Betrag, Empfängername, IBAN, BIC, Empfängerbank und Verwendungszweck dokumentiert werden. Wurden mehrere Zahlungen vorgenommen, sollte jede Überweisung separat aufgeführt werden.
Gerade bei vermeintlichen Festgeldangeboten kann der Anleger davon ausgegangen sein, dass sein Geld bei einer bestimmten Bank angelegt wird. Entscheidend ist dann, ob das Kapital tatsächlich auf ein Konto dieser Bank oder auf ein Konto gelangt ist, das nachvollziehbar mit der angebotenen Anlage verbunden war.
Wurde stattdessen an ein anderes Unternehmen oder eine andere Person gezahlt, sollte geklärt werden, welche Funktion dieser Empfänger angeblich hatte.
Eine abweichende Empfängerbezeichnung beweist nicht automatisch einen Betrug. Finanzdienstleister können in legitimen Strukturen mit Zahlungsdienstleistern oder Abwicklungsunternehmen zusammenarbeiten. Eine solche Konstruktion sollte aber transparent sein und sich nachvollziehen lassen.
Bei einem möglichen Online-Anlagebetrug ist die reale Zahlungsspur häufig wesentlich aussagekräftiger als ein professionell gestalteter Vertrag oder ein Schreiben mit Banklogo.
Besonders wichtig kann bei einer erst kürzlich erfolgten Zahlung ein Überweisungsrückruf beziehungsweise Recall sein.
Ein Recall führt allerdings nicht automatisch dazu, dass das Geld zurückgebucht wird. Bei einer vom Kontoinhaber selbst autorisierten Überweisung besteht grundsätzlich kein allgemeines Rückbuchungsrecht wie bei bestimmten Lastschriften.
Trotzdem kann ein zeitnaher Kontakt mit der eigenen Bank sinnvoll sein. Die Bank kann prüfen, ob ein Rückruf noch versucht werden kann.
Ob dies Erfolg hat, hängt insbesondere davon ab, ob sich das Geld noch auf dem ursprünglichen Empfängerkonto befindet oder bereits weitertransferiert wurde.
Zeit kann deshalb eine wichtige Rolle spielen.
Wer bei michael-seidel.com Probleme mit einer Auszahlung bemerkt und gleichzeitig weitere Forderungen erhält, sollte nicht ausschließlich darauf vertrauen, dass der vermeintliche Vermittler die Angelegenheit intern klärt.
Gerade wenn bereits Zweifel bestehen, kann es sinnvoll sein, parallel die Bank einzuschalten und die bisherigen Zahlungen zu dokumentieren.
Auch ältere Überweisungen sollten vollständig erfasst werden. Selbst wenn ein unmittelbarer Recall nicht mehr möglich ist, können die Daten für die spätere rechtliche Bewertung weiterhin relevant sein.
Neben der eigenen Bank können auch die Empfängerbank und sonstige Zahlungsdienstleister für die weitere Aufarbeitung eine Rolle spielen.
Eine automatische Haftung einer Bank besteht nicht allein deshalb, weil eine problematische Zahlung über ein dort geführtes Konto abgewickelt wurde.
Ebenso wenig sollte jedoch pauschal ausgeschlossen werden, dass sich aus dem konkreten Zahlungsablauf mögliche rechtliche Fragen ergeben.
Für Schadensersatzansprüche können beispielsweise der Zeitpunkt der Zahlungen, erkennbare Auffälligkeiten, der Empfänger, die Höhe der Beträge und die Reaktion auf spätere Betrugshinweise relevant sein.
Ob tatsächlich Ansprüche bestehen, muss anhand des Einzelfalls geprüft werden.
Gerade bei mehreren Überweisungen kann eine tabellarische Aufbereitung sinnvoll sein. Dadurch lässt sich erkennen, ob alle Zahlungen an denselben Empfänger gingen oder ob verschiedene Konten verwendet wurden.
Wurde beispielsweise zunächst auf ein deutsches Konto, später auf eine ausländische IBAN und anschließend auf ein drittes Konto gezahlt, können sich unterschiedliche rechtliche und tatsächliche Fragestellungen ergeben.
Auch die Begründung für jede Zahlung sollte dokumentiert werden.
War es die ursprüngliche Tagesgeld- oder Festgeldanlage?
Eine weitere Einlage?
Eine angebliche Steuer?
Eine Bearbeitungsgebühr?
Eine Sicherheitsleistung?
Ein Liquiditätsnachweis?
Gerade diese Unterscheidung kann später relevant sein, wenn beurteilt werden soll, wie sich der gesamte Vorgang entwickelt hat.
Wenn im weiteren Verlauf Kryptowährungen verwendet wurden, kommt zusätzlich eine Blockchainanalyse in Betracht.
Das kann beispielsweise dann relevant werden, wenn der vermeintliche Vermittler erklärt hat, die Auszahlung müsse über Bitcoin, Ethereum oder USDT erfolgen oder eine Wallet müsse vorab verifiziert werden.
In solchen Fällen sollten die tatsächlichen technischen Transaktionsdaten gesichert werden.
Von Bedeutung sind insbesondere die verwendete Kryptowährung, die eigene Wallet-Adresse, die Empfängerwallet, der Betrag, das Datum und der jeweilige Transaktions-Hash.
Der Transaktions-Hash ermöglicht eine eindeutige Zuordnung der konkreten Blockchain-Transaktion.
Eine Walletanalyse kann anschließend zeigen, ob und wohin die Kryptowerte weitergeleitet wurden.
Bei öffentlichen Blockchains bleiben Transaktionen grundsätzlich nachvollziehbar.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sich der tatsächliche Inhaber einer Wallet identifizieren lässt.
Eine Blockchainanalyse garantiert daher keine Rückholung.
Von Interesse können insbesondere Transfers zu zentralisierten Kryptobörsen sein. Wenn Kryptowerte auf eine bekannte Börse gelangen, können dort abhängig vom Anbieter Kundendaten vorhanden sein.
Ob solche Daten gesichert oder rechtlich angefordert werden können, hängt vom konkreten Fall ab.
Auch Fragen der Vermögenssicherung können dann relevant werden.
Je früher nachvollzogen werden kann, wo sich Gelder oder Kryptowerte befinden, desto eher kann geprüft werden, ob noch greifbare Vermögenswerte vorhanden sind.
Eine Garantie für eine Sicherung oder Rückzahlung gibt es jedoch nicht.
Für Geschädigte im Zusammenhang mit michael-seidel.com ist außerdem eine umfassende Beweissicherung entscheidend.
Gesichert werden sollten insbesondere sämtliche E-Mails, vollständige E-Mail-Adressen, Vertragsunterlagen, Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Chatverläufe, Telefonnummern, Screenshots und Zahlungsaufforderungen.
Besondere Bedeutung haben hier die E-Mail-Adressen.
Nach den von dir mitgeteilten Informationen warnt die BaFin ausdrücklich vor kontakt@michael-seidel.com und weiteren ähnlichen Adressen.
Diese sollten deshalb vollständig dokumentiert werden.
Auch die Anhänge der E-Mails können relevant sein.
Dazu gehören beispielsweise angebliche Festgeldangebote, Kontoeröffnungsformulare, Vertragsunterlagen oder Bestätigungen einer vermeintlichen Bank.
Solche Dokumente sollten nicht gelöscht werden, selbst wenn sie inzwischen zweifelhaft erscheinen.
Auch eine zeitliche Chronologie des Falls kann sehr hilfreich sein.
Wann erfolgte der erste Kontakt?
Über welche E-Mail-Adresse?
Welche Anlage wurde angeboten?
Welche Bank wurde genannt?
Wann erfolgte die erste Überweisung?
Welche weiteren Zahlungen folgten?
Wann sollte das Festgeld fällig werden?
Wann wurde eine Auszahlung verlangt?
Welche neue Forderung wurde danach gestellt?
Eine solche Chronologie hilft, den Ablauf nachvollziehbar darzustellen.
Auch eine Strafanzeige kann bei entsprechenden Anhaltspunkten geprüft werden.
Für eine Strafanzeige sind konkrete Daten besonders wichtig.
Die bloße Aussage „Ich habe bei Michael Seidel Geld verloren“ ist weniger hilfreich als eine strukturierte Darstellung mit IBANs, Empfängern, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Domains und Zahlungsdaten.
Auch die Domain michael-seidel.com sollte ausdrücklich genannt werden.
Wer mit verschiedenen E-Mail-Adressen kommuniziert hat, sollte diese vollständig dokumentieren.
Auch Namen angeblicher Mitarbeiter können angegeben werden. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass verwendete Personalien nicht zwingend echt sein müssen.
Für mögliche Schadensersatzansprüche ist außerdem entscheidend, ob ein rechtlich greifbarer Anspruchsgegner identifiziert werden kann.
Das kann beispielsweise der tatsächliche Zahlungsempfänger sein.
Je nach Fall können auch andere Beteiligte geprüft werden.
Eine sichere Haftung sollte jedoch nicht pauschal unterstellt werden.
Wer nach „Michael Seidel Geld zurück“, „michael-seidel.com Erfahrungen“, „Michael Seidel Festgeld Betrug“, „Michael Seidel Auszahlung“ oder „Michael Seidel Anwalt“ sucht, sollte außerdem besonders vorsichtig mit späteren Recovery-Angeboten umgehen.
Geschädigte von Tages- oder Festgeldbetrug können später erneut kontaktiert werden.
Die neuen Ansprechpartner behaupten beispielsweise, das verlorene Geld sei gefunden, eingefroren oder zur Auszahlung registriert worden.
Anschließend soll erneut Geld gezahlt werden.
Die Forderung kann als Steuer, Versicherung, Sicherheitsleistung, AML-Gebühr, Freigabegebühr oder Validierungsreserve bezeichnet werden.
Ein solcher Ablauf kann einen Recovery Scam darstellen.
Dass der neue Ansprechpartner genaue Informationen über die ursprüngliche Anlage kennt, beweist seine Seriosität nicht.
Daten von Geschädigten können weitergegeben oder erneut verwendet werden.
Auch garantierte Rückholversprechen sollten kritisch betrachtet werden.
Niemand kann seriös allein aufgrund des Namens Michael Seidel oder der Domain michael-seidel.com garantieren, dass ein bestimmter Prozentsatz des Schadens zurückgeholt wird.
Für eine belastbare Bewertung müssen die tatsächlichen Zahlungswege untersucht werden.
Bei der Frage „Michael Seidel Geld zurück?“ sind deshalb Kontoauszüge, IBANs, Empfänger, E-Mails und vollständige Kommunikationsunterlagen wesentlich wichtiger als die Zusage eines vermeintlichen Rückholers oder eine angebliche Auszahlungsbestätigung.
Michael-Seidel.com – Was tun?
Wer bereits mit Michael Seidel beziehungsweise michael-seidel.com in Kontakt steht und Zweifel an der Seriosität des Angebots hat, sollte zunächst verhindern, dass ein möglicher Schaden durch weitere Zahlungen anwächst.
Die wichtigste Grundregel lautet: Keine weiteren Zahlungen leisten, nur weil eine Rückzahlung des Fest- oder Tagesgeldes andernfalls angeblich nicht erfolgen kann.
Gerade bei hohen bereits investierten Beträgen kann diese Entscheidung schwerfallen.
Ein Anleger hat beispielsweise 50.000 oder 100.000 Euro als vermeintliches Festgeld investiert und erhält nun die Mitteilung, dass nur noch eine Steuer, Sicherheitsleistung oder Bearbeitungsgebühr erforderlich sei.
Im Verhältnis zur erwarteten Rückzahlung erscheint die zusätzliche Forderung möglicherweise gering.
Genau darin liegt jedoch ein erhebliches Risiko.
Wenn die ursprüngliche Anlage nicht tatsächlich besteht, kann die vermeintlich letzte Zahlung lediglich zu einem höheren Schaden führen.
Bei konkretem Verdacht kann es deshalb sinnvoll sein, keinen weiteren Betrag zu überweisen.
Auch der Kontakt zum vermeintlichen Vermittler kann abgebrochen werden, nachdem alle relevanten Informationen gesichert wurden.
Vor einem Kontaktabbruch sollten jedoch sämtliche Beweise dokumentiert werden.
Besonders wichtig sind die vollständigen Kontoauszüge.
Alle Überweisungen sollten nach Datum, Betrag, Empfänger und IBAN geordnet werden.
Auch der jeweilige Zahlungsgrund sollte festgehalten werden.
War es die ursprüngliche Festgeldanlage?
Eine weitere Einlage?
Eine angebliche Steuer?
Eine Auszahlungsgebühr?
Eine Sicherheitsleistung?
Eine Compliance-Freigabe?
Diese Unterscheidung kann später für die Bewertung des Falls wichtig sein.
Auch Screenshots sollten gesichert werden.
Wenn beispielsweise ein Kundenportal verwendet wurde, können Screenshots dokumentieren, welche Anlagebeträge, Zinsen oder Laufzeiten dargestellt wurden.
Auch Fehlermeldungen bei einer Auszahlung oder Hinweise auf angebliche Sperren sollten gespeichert werden.
Die vollständigen E-Mails sind besonders wichtig.
Nach den vorliegenden Informationen warnt die BaFin ausdrücklich vor E-Mails von kontakt@michael-seidel.com und weiteren ähnlich aufgebauten Adressen.
Deshalb sollte nicht nur der sichtbare Absendername gespeichert werden.
Entscheidend ist die tatsächliche E-Mail-Adresse.
Auch Anhänge sollten gesichert werden.
Dazu gehören Festgeldangebote, Kontoeröffnungsunterlagen, Verträge, vermeintliche Bankbestätigungen, Steuerunterlagen und sonstige Zahlungsaufforderungen.
Auch wenn einzelne Dokumente offensichtlich fragwürdig erscheinen, können sie für die spätere Aufarbeitung relevant sein.
Dasselbe gilt für Chatverläufe.
Wenn die Kommunikation über WhatsApp, Telegram oder andere Messenger erfolgte, sollte der gesamte Verlauf möglichst vollständig exportiert oder gespeichert werden.
Einzelne Screenshots können wichtige Zusammenhänge verlieren.
Auch Sprachnachrichten sollten nicht gelöscht werden.
Telefonnummern sollten ebenfalls dokumentiert werden.
Gerade bei wiederholten Anrufen können Anruflisten helfen, den zeitlichen Verlauf nachvollziehbar zu machen.
Wurde im Zusammenhang mit michael-seidel.com Fernwartungssoftware eingesetzt, sollte geprüft werden, ob diese Programme noch vorhanden sind.
Ein vermeintlicher Finanzvermittler kann anbieten, bei einer Überweisung oder Kontoeröffnung zu helfen.
Dafür wird möglicherweise Zugriff auf den Computer verlangt.
Programme wie AnyDesk, TeamViewer oder ähnliche Anwendungen sind technisch legitime Werkzeuge. Wenn unbekannte Personen Zugriff erhalten, können jedoch sensible Informationen sichtbar werden.
War während des Fernzugriffs das Online-Banking geöffnet, sollten Zugangsdaten überprüft und gegebenenfalls geändert werden.
Dasselbe gilt für E-Mail-Konten und andere sensible Zugänge.
Auch sollte geprüft werden, ob neue Zahlungsempfänger eingerichtet oder Überweisungsvorlagen angelegt wurden.
Die eigene Bank sollte informiert werden, wenn bereits verdächtige Zahlungen erfolgt sind.
Bei aktuellen Überweisungen kann geprüft werden, ob ein Recall noch möglich ist.
Auch bei älteren Zahlungen können die Bankdaten für die weitere Aufarbeitung wichtig bleiben.
Die Bank sollte möglichst konkrete Informationen erhalten.
Dazu gehören Datum, Betrag, Empfänger und IBAN.
Je nach Sachverhalt können auch andere Zahlungsdienstleister informiert werden.
Wurden später Kryptowährungen verwendet, können zudem beteiligte Kryptobörsen kontaktiert werden.
Hierfür sind konkrete Transaktionsdaten wichtig.
Wallet-Adresse, Betrag, Datum und Transaktions-Hash sind wesentlich aussagekräftiger als eine allgemeine Beschreibung.
Je nach Einzelfall kann außerdem die Information zuständiger Behörden in Betracht kommen.
Auch eine Strafanzeige kann geprüft werden.
Hilfreich ist eine strukturierte Darstellung des gesamten Falls.
Darin können insbesondere folgende Punkte festgehalten werden:
Erstkontakt.
Verwendete Domain michael-seidel.com.
Verwendete E-Mail-Adresse.
Angebotenes Fest- oder Tagesgeld.
Genannte Bank.
Erste Überweisung.
Weitere Zahlungen.
Versprochene Laufzeit und Zinsen.
Erster Auszahlungswunsch.
Danach verlangte Zusatzbeträge.
Je klarer diese Informationen geordnet sind, desto besser lässt sich der Sachverhalt nachvollziehen.
Wer einen Anwalt einschaltet, sollte ihm möglichst früh sämtliche Unterlagen vollständig zur Verfügung stellen.
Eine tabellarische Zahlungsübersicht kann die Prüfung erheblich erleichtern.
Für jede Überweisung können Datum, Betrag, Empfänger, IBAN und Zahlungsgrund dokumentiert werden.
Auch sollte festgehalten werden, wer die Zahlung verlangt hat und über welchen Kommunikationsweg.
Ein Rechtsanwalt kann anschließend prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Einzelfall in Betracht kommen.
Eine Garantie auf Geld zurück wäre nicht seriös.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Schutz vor späteren Recovery Scams.
Wer nach einer negativen Michael-Seidel-Erfahrung online nach Hilfe sucht, kann gezielt von neuen Anbietern kontaktiert werden.
Diese behaupten möglicherweise, sie hätten bereits Zugriff auf die verlorenen Gelder.
Manchmal wird erklärt, eine Bank oder Behörde habe das Geld gefunden oder eingefroren.
Anschließend soll eine Vorauszahlung geleistet werden.
Solche Angebote sollten besonders kritisch geprüft werden.
Bezeichnungen wie „Recovery Fee“, „Tax Clearance“, „Validierungsreserve“, „AML Fee“ oder „Sicherheitsleistung“ sollten nicht allein aufgrund ihres professionellen Klangs akzeptiert werden.
Auch ein angeblicher Behördenbrief oder ein vermeintliches Aktenzeichen beweist nicht automatisch, dass der neue Kontakt seriös ist.
Ein weiterer typischer Fehler besteht darin, dem neuen Rückholer erneut Zugriff auf Computer, Online-Banking oder persönliche Dokumente zu gewähren.
Davon sollte bei ungeklärter Identität dringend Abstand genommen werden.
Auch Ausweiskopien oder Bankunterlagen sollten nicht ohne Prüfung an unbekannte Personen übermittelt werden.
Wer deshalb nach Michael Seidel Betrug, „michael-seidel.com Erfahrungen“, „Michael Seidel seriös“, „Michael Seidel Auszahlung“, „Michael Seidel Geld zurück“, „Michael Seidel Hilfe“ oder „Michael Seidel Anwalt“ sucht, sollte zunächst die eigene Situation strukturiert aufarbeiten.
Weitere Zahlungen sollten bei ungeklärten Auszahlungsproblemen vermieden werden.
Kontoauszüge, E-Mails, Screenshots, Chatverläufe, Telefonnummern und Zahlungsunterlagen sollten vollständig gesichert werden.
Fernwartungssoftware sollte überprüft und gegebenenfalls entfernt werden.
Die eigene Bank sollte informiert werden.
Eine Strafanzeige und mögliche zivilrechtliche Rückforderungs- oder Schadensersatzansprüche können abhängig vom konkreten Sachverhalt geprüft werden.
Vor allem sollte vermieden werden, einen bereits möglichen Schaden durch weitere Zahlungen an vermeintliche Auszahlungsstellen oder spätere Recovery-Anbieter noch zu vergrößern.
Kanzlei Wilms – Experten für Online-Anlagebetrug
Die Kanzlei Wilms unterstützt seit Jahren Mandanten, die Opfer von Online-Anlagebetrug, Kryptobetrug, Fake Brokern, Investmentbetrug, Bitcoin-Betrug oder Recovery Scams geworden sind.
Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland. Viele Verfahren weisen internationale Bezüge auf und betreffen grenzüberschreitende Zahlungsströme, Kryptowährungen oder komplexe Unternehmensstrukturen.
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