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Betrugswarnung

marathonasset.com – BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsdiebstahl hin

22. Oktober 202615 Min. Lesezeit
Arthur Wilms
Arthur WilmsRechtsanwalt

marathonasset.com – Betrug?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website marathonasset(.)com. Nach den vorliegenden Angaben werden dort Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten, obwohl die hierfür erforderliche Erlaubnis nicht vorliegt. Die Warnung ist besonders relevant, weil die Finanzaufsicht zugleich auf einen mutmaßlichen Identitätsdiebstahl hinweist. Nach den Erkenntnissen der BaFin sollen dabei Angaben real existierender Finanzunternehmen verwendet worden sein, um den Internetauftritt und die angebotenen Dienstleistungen vertrauenswürdiger erscheinen zu lassen.

Die Website marathonasset(.)com tritt unter der Bezeichnung „Marathon Assets LLC“ auf. Dabei werden Unternehmenssitze in Chicago und New York angegeben. Allein die Nennung amerikanischer Standorte oder eines professionell wirkenden Firmennamens ist allerdings kein ausreichender Nachweis dafür, dass tatsächlich ein entsprechend zugelassenes Unternehmen hinter der Website steht. Gerade bei Online-Investmentangeboten kommt es darauf an, die konkrete Gesellschaft, deren Kontaktdaten, die Domain und die behaupteten Zulassungen miteinander abzugleichen.

Nach den Angaben zur BaFin-Warnung war die Website zuvor unter marathonasset(.)pro erreichbar. Zusätzlich wird auf marathonassets(.)ai verwiesen. Für Anleger bedeutet das, dass nicht allein eine einzelne Domain betrachtet werden sollte. Bei einer Prüfung kommt es vielmehr darauf an, welche Internetadressen verwendet wurden oder werden, von welchen E-Mail-Adressen die Kontaktaufnahme erfolgt und welche Gesellschaft als Vertragspartner angegeben wird.

Besonders auffällig ist der von der BaFin angesprochene Identitätsdiebstahl. Nach den vorliegenden Informationen wurden auf marathonasset(.)com Registrierungsangaben eines tatsächlich bestehenden Finanzunternehmens verwendet. Die im Impressum genannte SEC-Registrierungsnummer soll zu Marathon Asset Management, L.P. gehören. Daneben existieren nach den Angaben zur Warnung weitere tatsächlich registrierte Gesellschaften mit ähnlichen Namen, darunter Marathon Asset Management Limited und Marathon Asset Management (Services) Limited. Die BaFin weist jedoch darauf hin, dass keine Hinweise darauf vorliegen, dass diese realen Unternehmen mit marathonasset(.)com oder den dort angebotenen Dienstleistungen verbunden sind.

Gerade dieser Umstand ist für Anleger von erheblicher Bedeutung. Ein bekannt klingender Unternehmensname, eine Registrierungsnummer oder ein professionell gestaltetes Impressum können einen seriösen Eindruck vermitteln. Sie beweisen jedoch nicht, dass die jeweilige Website tatsächlich von dem genannten Unternehmen betrieben wird. Bei einem möglichen Identitätsmissbrauch kann gerade die Verwechslung mit einem real existierenden Finanzunternehmen Bestandteil der Täuschung sein.

Hinzu kommt eine angebliche Verifizierung auf der Website. Nach den Angaben zur Warnung befindet sich dort ein Link mit der Bezeichnung „Verifizierung anzeigen“, der zu entity-verification(.)com führt. Dort soll der Eindruck vermittelt werden, dass es sich um eine offizielle Internetseite der US-Regierung beziehungsweise der amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) handelt. Nach der von der BaFin wiedergegebenen Einschätzung ist diese Darstellung falsch.

Eine solche angebliche Behördenbestätigung sollte daher nicht mit einer tatsächlichen aufsichtsrechtlichen Zulassung verwechselt werden. Entscheidend ist nicht, ob eine Website ein Siegel, eine Registrierungsnummer oder einen Link zu einer vermeintlichen Verifizierungsseite präsentiert. Maßgeblich ist vielmehr, ob die konkret auftretende Gesellschaft bei der zuständigen Behörde tatsächlich registriert oder zugelassen ist und ob diese Registrierung genau zu dem Anbieter und dem konkreten Finanzangebot passt.

Auch die Domain selbst sollte kritisch betrachtet werden. Ein professionisches Webdesign, englischsprachige Texte, Angaben zu angeblichen Unternehmensstandorten oder vermeintliche regulatorische Nachweise sagen für sich genommen wenig über die tatsächliche Identität des Vertragspartners aus. Das gilt insbesondere dann, wenn sich Angaben aus dem Internetauftritt nicht mit den offiziellen Unternehmensdaten einer Finanzaufsicht in Einklang bringen lassen.

Bei der Frage „marathonasset(.)com Betrug?“ sollte deshalb zwischen einer rechtlichen Feststellung und konkreten Warnsignalen unterschieden werden. Die Bezeichnung als Betrug sollte nicht allein aus dem äußeren Erscheinungsbild einer Website abgeleitet werden. Gleichzeitig sind die von der BaFin genannten Umstände für Anleger ein erheblicher Anlass zu besonderer Vorsicht. Die Warnung wegen des Angebots ohne erforderliche Erlaubnis und der zusätzliche Hinweis auf einen mutmaßlichen Identitätsdiebstahl sind konkrete aufsichtsrechtliche Informationen, die bei einer Bewertung des Angebots berücksichtigt werden müssen.

Auch die Frage, ob marathonasset(.)com seriös ist, lässt sich nicht anhand einzelner Elemente wie eines Firmennamens oder einer Registrierungsnummer beantworten. Entscheidend ist die Gesamtheit der überprüfbaren Informationen. Dazu gehören insbesondere die Identität des Anbieters, die tatsächliche Zulassung, die verwendete Domain, die Zahlungsdaten, die Vertragsunterlagen und die Angaben zum angeblichen Unternehmen.

Wer bereits Kontakt mit marathonasset(.)com hatte, sollte deshalb sämtliche Informationen sichern. Dazu gehören Screenshots der Website, Angaben zum angeblichen Unternehmen, E-Mail-Verläufe, Chatnachrichten, Telefonnummern, Namen angeblicher Mitarbeiter oder Berater sowie sämtliche Zahlungsinformationen. Auch Änderungen der Domain sollten dokumentiert werden.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn nach einer ersten Kontaktaufnahme weitere Internetseiten zur angeblichen Bestätigung der Identität oder Zulassung präsentiert werden. Eine externe Website stellt keine behördliche Bestätigung dar, nur weil sie optisch professionell gestaltet ist oder Begriffe und Logos einer bekannten Behörde verwendet.

Für Anleger ist außerdem wichtig, zwischen dem Namen eines tatsächlich existierenden Unternehmens und dem Betreiber einer konkreten Website zu unterscheiden. Ein Identitätsdiebstahl kann dazu führen, dass die Daten eines unbeteiligten Unternehmens für einen Internetauftritt verwendet werden. Die Existenz des echten Unternehmens ist dann kein Beleg dafür, dass die betreffende Investmentplattform von diesem Unternehmen betrieben wird.

Die Warnung zu marathonasset(.)com zeigt damit, weshalb eine reine Google-Suche oder die Betrachtung eines Impressums für die Prüfung eines Online-Brokers nicht ausreicht. Wer Geld investieren möchte, sollte die Angaben zum Anbieter unabhängig überprüfen und insbesondere feststellen, ob genau diese Gesellschaft über die erforderlichen Erlaubnisse verfügt. Die BaFin weist allgemein darauf hin, dass Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis voraussetzen.

marathonasset.com – Verweigert Auszahlung?

Bei Online-Investmentplattformen stellt sich für Betroffene häufig erst bei einer gewünschten Auszahlung heraus, wie der Anbieter tatsächlich mit eingezahltem Geld umgeht. Eine Auszahlung kann beispielsweise verzögert, abgelehnt oder von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Bei marathonasset(.)com sollten Anleger besonders vorsichtig sein, wenn nach einer Auszahlungsanfrage plötzlich zusätzliche Zahlungen verlangt werden.

Typische Forderungen können als angebliche Steuer, Provision, Versicherungsgebühr, Compliance-Gebühr, Geldwäscheprüfung, Verifizierungsgebühr oder Freischaltungszahlung bezeichnet werden. Auch die Bezeichnung als Sicherheitsleistung oder Liquiditätsnachweis kann verwendet werden. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Forderung, sondern die Frage, weshalb ein Anleger vor einer Auszahlung nochmals eigenes Geld einzahlen soll.

Gerade bei problematischen Online-Investmentangeboten kann die angebliche Auszahlung zum Anlass für weitere Zahlungsforderungen werden. Ein bereits vorhandenes Guthaben wird dabei möglicherweise als Argument verwendet, um den Betroffenen zu einer weiteren Zahlung zu bewegen. Beispielsweise kann behauptet werden, eine bestimmte Summe müsse zunächst überwiesen werden, damit anschließend das gesamte Guthaben freigegeben werden könne.

Auch angebliche Prüfungen nach Geldwäschevorschriften oder KYC-Anforderungen sollten sorgfältig eingeordnet werden. Identitätsprüfungen können bei regulierten Finanzdienstleistungen durchaus Bestandteil eines normalen Ablaufs sein. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass eine zusätzliche Geldzahlung erforderlich ist. Insbesondere sollte ein Anleger nicht davon ausgehen, dass eine Plattform allein deshalb seriös ist, weil sie Begriffe wie „KYC“, „AML“, „Compliance“ oder „Verification“ verwendet.

Bei marathonasset(.)com kommt hinzu, dass die BaFin gerade auf einen mutmaßlichen Identitätsdiebstahl hingewiesen hat. Deshalb sollten auch vermeintliche Nachweise über eine angebliche Registrierung oder Verifizierung besonders kritisch geprüft werden. Wenn eine Website mit einer vermeintlichen Behördenbestätigung argumentiert, sollte nicht allein dem auf der Plattform bereitgestellten Link vertraut werden.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass angebliche Berater nach einer Auszahlungsanfrage den persönlichen Kontakt intensivieren. Betroffene können beispielsweise über WhatsApp, Telegram, Telefon oder E-Mail kontaktiert werden. Dabei kann behauptet werden, dass nur noch ein letzter Schritt erforderlich sei. Wird anschließend erneut Geld verlangt, sollte keine weitere Zahlung allein aufgrund solcher Aussagen erfolgen.

Besonders problematisch können Situationen sein, in denen bereits erhebliche Beträge eingezahlt wurden. Die Betroffenen möchten dann verständlicherweise verhindern, dass das bisher eingesetzte Kapital verloren geht. Genau diese Situation kann dazu führen, dass weitere Forderungen akzeptiert werden. Eine erneute Zahlung sollte deshalb nicht allein mit dem Argument erfolgen, dadurch könne das bereits vorhandene Guthaben freigegeben werden.

Auch ein auf einer Handelsplattform angezeigter Kontostand ist kein eigenständiger Beweis dafür, dass das angezeigte Vermögen tatsächlich verfügbar ist. Technisch kann eine Website Kontostände und Handelsbewegungen darstellen. Entscheidend ist, ob eine Auszahlung tatsächlich auf das eigene Bankkonto oder die eigene Wallet erfolgen kann und ob sich die zugrunde liegenden Zahlungsvorgänge nachvollziehen lassen.

Wer bei marathonasset(.)com eine Auszahlung verlangt und daraufhin eine zusätzliche Zahlung leisten soll, sollte sämtliche Nachrichten und Zahlungsaufforderungen sichern. Dazu gehören insbesondere Rechnungen, E-Mails, Chatverläufe, PDF-Dokumente, Wallet-Adressen, Bankverbindungen und die Namen der Personen, die die Zahlung verlangen.

Auch angebliche Fristen sollten nicht dazu führen, vorschnell zu handeln. Aussagen wie „nur heute“, „letzte Möglichkeit“, „Konto wird sonst geschlossen“ oder „Guthaben verfällt“ können erheblichen psychischen Druck erzeugen. Ein Anleger sollte sich dadurch nicht davon abhalten lassen, die Forderung zunächst unabhängig zu prüfen.

Besondere Vorsicht ist erforderlich, wenn eine weitere Zahlung auf ein Konto erfolgen soll, das nicht auf den Namen des angeblichen Vertragspartners lautet. Auch wechselnde Empfänger, neue IBANs oder kurzfristig mitgeteilte Zahlungsdaten sollten dokumentiert werden. Dasselbe gilt für Aufforderungen, Kryptowährungen an bestimmte Wallet-Adressen zu senden.

Wurde bereits eine Auszahlung verweigert, sollten Betroffene nicht versuchen, durch immer höhere Zahlungen eine Freigabe zu erreichen. Stattdessen ist es sinnvoll, den bisherigen Ablauf vollständig zu dokumentieren. Relevant sind unter anderem der Zeitpunkt der Einzahlung, der gezahlte Betrag, das verwendete Zahlungsmittel, der Empfänger, die Kommunikation mit dem Anbieter und die Begründung für die verweigerte Auszahlung.

Auch Fernwartungssoftware kann in solchen Fällen eine Rolle spielen. Werden Anleger aufgefordert, Programme wie AnyDesk oder TeamViewer zu installieren oder einem angeblichen Mitarbeiter Zugriff auf den eigenen Computer zu ermöglichen, sollte besondere Vorsicht gelten. Ein solcher Zugriff kann weit über die eigentliche Nutzung einer Handelsplattform hinausgehen.

Wurden bereits Zugangsdaten übermittelt oder wurde ein Fernzugriff ermöglicht, sollten Betroffene unverzüglich ihre Sicherheitsmaßnahmen überprüfen. Passwörter können geändert und betroffene Konten zusätzlich abgesichert werden. Bei Bankzugängen ist zudem eine schnelle Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Kreditinstitut sinnvoll.

Die Frage „marathonasset(.)com Auszahlung verweigert“ sollte daher nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist der gesamte Zahlungs- und Kommunikationsablauf. Gerade wenn zunächst ein Investment angeboten, anschließend ein Guthaben angezeigt und schließlich eine zusätzliche Zahlung für die Auszahlung verlangt wird, sollten Anleger den Vorgang besonders kritisch prüfen.

marathonasset.com – Geld zurück?

Wenn bereits Geld an marathonasset(.)com überwiesen wurde, stellt sich für Betroffene häufig unmittelbar die Frage, ob und wie eine Rückerlangung des Geldes möglich ist. Eine pauschale Aussage, dass eingezahlte Beträge zurückgeholt werden können, wäre jedoch nicht seriös. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt unter anderem vom Zahlungsweg, dem Zeitpunkt der Zahlung, dem Empfänger und den noch nachvollziehbaren Vermögensbewegungen ab.

Bei einer Banküberweisung sollten die konkreten Zahlungsdaten gesichert werden. Dazu gehören insbesondere Überweisungsbeleg, Datum, Betrag, Empfängername, IBAN, BIC und der verwendete Verwendungszweck. Auch nachträglich mitgeteilte Kontodaten sollten dokumentiert werden.

Eine schnelle Kontaktaufnahme mit der eigenen Bank kann sinnvoll sein, insbesondere wenn die Zahlung erst vor kurzer Zeit erfolgt ist. Das Kreditinstitut kann anhand der konkreten Transaktion prüfen, welche Möglichkeiten im jeweiligen Zahlungsverkehr bestehen. Eine Rückzahlung kann allerdings nicht garantiert werden. Entscheidend ist unter anderem, ob das Geld bereits weitergeleitet oder vom Empfängerkonto abgezogen wurde.

Wurde mit einer Kreditkarte, einem Zahlungsdienstleister oder einem anderen Bezahlsystem gezahlt, sollten ebenfalls die jeweiligen Zahlungsdaten gesichert und der Anbieter zeitnah informiert werden. Welche Prüf- oder Rückabwicklungsmöglichkeiten bestehen, hängt von dem jeweiligen Zahlungsdienst und den Umständen des Vorgangs ab.

Besondere Anforderungen gelten bei Kryptowährungen. Wurde Geld beziehungsweise ein Kryptowertebetrag an eine Wallet übertragen, sollte insbesondere die verwendete Wallet-Adresse und der Transaktions-Hash gesichert werden. Diese technischen Daten können eine wichtige Grundlage für die spätere Nachvollziehbarkeit der Transaktion bilden.

Eine Blockchain-Transaktion kann grundsätzlich anhand ihrer technischen Merkmale untersucht werden. Dabei können Wallet-Adressen, Transaktionsbewegungen und mögliche Folgeadressen analysiert werden. Eine solche Blockchain- oder Walletanalyse bedeutet allerdings nicht automatisch, dass ein bestimmter Betrag zurückerlangt werden kann.

Von Bedeutung kann insbesondere sein, ob Kryptowährungen anschließend an eine Kryptobörse oder einen anderen identifizierbaren Dienstleister übertragen wurden. In einem solchen Fall können gegebenenfalls weitere Informationen zum Zahlungsweg relevant werden. Auch hier hängt die tatsächliche Möglichkeit weiterer Schritte vom konkreten Sachverhalt ab.

Bei einem mutmaßlichen Identitätsdiebstahl sollte außerdem besonders genau festgestellt werden, mit wem der Betroffene tatsächlich kommuniziert hat. Wenn sich ein Anbieter auf die Identität eines real existierenden Unternehmens beruft, bedeutet das nicht automatisch, dass dieses Unternehmen das Geld erhalten hat oder an den Vorgängen beteiligt war. Die von der BaFin genannten realen Marathon-Unternehmen sollten deshalb nicht allein aufgrund des Namens als Zahlungsempfänger oder Verantwortliche angesehen werden.

Gerade bei marathonasset(.)com ist die Trennung zwischen dem angeblichen Anbieter und tatsächlich existierenden Unternehmen besonders wichtig. Die Verwendung fremder Unternehmensdaten kann dazu führen, dass Anleger bei einer Suche im Internet auf ein echtes Unternehmen stoßen und deshalb von einer bestehenden Geschäftsbeziehung ausgehen. Für eine Prüfung müssen jedoch die konkrete Domain, die Kontaktdaten, die Vertragsunterlagen und die Zahlungswege miteinander abgeglichen werden.

Betroffene sollten sämtliche Beweismittel sichern, bevor Informationen verschwinden. Dazu zählen insbesondere Screenshots des Handelskontos, Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails, WhatsApp- oder Telegram-Nachrichten, Telefonnummern, Namen angeblicher Mitarbeiter, Vertragsunterlagen und sämtliche Dokumente über angebliche Gebühren oder Auszahlungsbedingungen.

Auch die Kommunikation mit Personen, die sich als Mitarbeiter einer Finanzaufsicht, Bank, Börse oder eines anderen Unternehmens ausgeben, sollte dokumentiert werden. Das gilt insbesondere dann, wenn nach einem ersten Verlust plötzlich jemand anbietet, das Geld gegen eine weitere Gebühr zurückzuholen.

Hier besteht ein zusätzliches Risiko durch sogenannte Recovery- oder Rückholmaschen. Personen können gezielt Betroffene kontaktieren, nachdem diese bereits Geld verloren haben. Dabei wird möglicherweise behauptet, man könne die verloren gegangenen Beträge aufgrund einer behördlichen Untersuchung oder einer speziellen technischen Methode zurückholen. Häufig wird dafür erneut eine Zahlung verlangt.

Betroffene sollten daher nicht davon ausgehen, dass eine weitere Zahlung automatisch zu einer Rückzahlung führt. Stattdessen sollte zunächst geprüft werden, wer hinter dem neuen Kontakt steht und auf welcher konkreten Grundlage eine Rückholung versprochen wird.

Bei der rechtlichen Aufarbeitung können die gesicherten Zahlungs- und Kommunikationsdaten eine zentrale Rolle spielen. Je vollständiger der Ablauf dokumentiert ist, desto besser lässt sich nachvollziehen, welche Personen oder Unternehmen aufgetreten sind, welche Zahlungen geleistet wurden und welche Zahlungswege verwendet wurden.

Auch mögliche Ansprüche gegen beteiligte Personen oder Unternehmen müssen anhand des konkreten Sachverhalts geprüft werden. Ob ein Anspruch besteht und gegen wen er sich richten kann, lässt sich nicht allein aus einer BaFin-Warnung ableiten. Die Warnung kann jedoch ein wichtiger Bestandteil der Dokumentation sein.

Die Frage „marathonasset(.)com Geld zurück?“ sollte deshalb nicht mit einem pauschalen Versprechen beantwortet werden. Sinnvoll ist vielmehr eine Prüfung des Einzelfalls: Welcher Betrag wurde wann gezahlt? An wen wurde gezahlt? Welcher Zahlungsweg wurde verwendet? Gibt es noch nachvollziehbare Vermögensbewegungen? Welche Kommunikation liegt vor? Wurden Identitätsdokumente übermittelt? Und gibt es Hinweise auf weitere Empfänger oder Zahlungsdienstleister?

Je früher diese Informationen gesichert und geordnet werden, desto besser lässt sich der weitere Handlungsbedarf beurteilen. Eine Erfolgsgarantie für eine Rückerlangung des Geldes besteht jedoch nicht.

marathonasset.com – Was tun?

Wer bereits mit marathonasset(.)com in Kontakt steht oder dort Geld eingezahlt hat, sollte zunächst keine weiteren Zahlungen leisten. Das gilt insbesondere dann, wenn die Auszahlung von einer zusätzlichen Gebühr, Steuer, Versicherung, Sicherheitsleistung, Verifizierung oder sonstigen Zahlung abhängig gemacht wird.

Der erste Schritt sollte darin bestehen, den bisherigen Vorgang vollständig zu sichern. Betroffene sollten die Website dokumentieren und Screenshots anfertigen. Wichtig sind dabei nicht nur die Startseite, sondern auch Unterseiten mit Angaben zum Unternehmen, zu angeblichen Zulassungen, zu Ansprechpartnern, zu Handelskonten und zu Auszahlungen.

Auch sämtliche Nachrichten sollten erhalten bleiben. Dazu gehören E-Mails, WhatsApp-Chats, Telegram-Nachrichten, SMS und sonstige Kommunikation. Telefonnummern und E-Mail-Adressen sollten ebenso dokumentiert werden wie Namen und Funktionen, unter denen die Kontaktpersonen aufgetreten sind.

Bei bereits geleisteten Zahlungen sollten Kontoauszüge und Überweisungsbelege gesichert werden. Notiert werden sollten Betrag, Datum, Empfänger, IBAN, BIC, Verwendungszweck und gegebenenfalls die Angaben, unter denen die Zahlung angefordert wurde.

Bei Kryptowährungstransaktionen sollten zusätzlich Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes gesichert werden. Auch Screenshots aus der verwendeten Kryptobörse oder Wallet können hilfreich sein. Veränderungen oder nachträgliche Aufforderungen zu weiteren Kryptotransaktionen sollten ebenfalls dokumentiert werden.

Die Warnung vor marathonasset(.)com sollte dabei im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Identitätsdiebstahl betrachtet werden. Nach den vorliegenden Informationen werden Angaben real existierender Finanzunternehmen verwendet, ohne dass die BaFin eine Verbindung dieser Unternehmen zu marathonasset(.)com festgestellt hat.

Deshalb sollte ein Anleger insbesondere dann vorsichtig sein, wenn ihm als Beweis für die Seriosität eine bekannte Unternehmensbezeichnung, eine Registrierungsnummer oder eine angebliche SEC-Bestätigung präsentiert wird. Eine solche Angabe sollte unabhängig überprüft werden und nicht ausschließlich über Links erfolgen, die auf der fraglichen Website bereitgestellt werden.

Wer bereits Bankdaten oder Zugangsdaten weitergegeben hat, sollte sein Kreditinstitut informieren und die betroffenen Zugänge absichern. Wurde ein Onlinebanking-Passwort bekanntgegeben, sollte dieses unverzüglich geändert werden. Gleiches gilt für Passwörter, die möglicherweise auch bei anderen Diensten verwendet wurden.

Wurde Fernwartungssoftware installiert oder einem unbekannten Dritten Zugriff auf den Computer gewährt, sollte der Sachverhalt technisch überprüft werden. Gegebenenfalls muss die entsprechende Software entfernt und der Zugriff beendet werden. Besonders wichtig ist es, danach auch Passwörter und sicherheitsrelevante Zugangsdaten zu überprüfen.

Wer Ausweiskopien oder andere persönliche Dokumente an den Anbieter übermittelt hat, sollte zusätzlich aufmerksam beobachten, ob die eigenen Daten später für weitere Vorgänge verwendet werden. Bei einem mutmaßlichen Identitätsdiebstahl ist die Sicherung sämtlicher Kommunikation deshalb besonders wichtig.

Auch neue Kontaktaufnahmen sollten kritisch betrachtet werden. Nach einer Warnung oder einem bereits eingetretenen Verlust kann es vorkommen, dass Betroffene von Personen kontaktiert werden, die sich als Ermittler, Anwälte, Behördenmitarbeiter, Finanzexperten oder Spezialisten für die Rückholung von Geldern ausgeben. Entscheidend ist jeweils, ob sich die Identität dieser Personen unabhängig verifizieren lässt.

Insbesondere sollte keine weitere Zahlung allein deshalb erfolgen, weil mit einer schnellen Freigabe des bereits angezeigten Guthabens oder einer angeblichen Rückholung verlorener Beträge geworben wird.

Bei einem konkreten Schaden kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein. Dabei können unter anderem die Zahlungswege, die Vertragsunterlagen, die Identität der auftretenden Personen, die verwendeten Domains, die behaupteten Unternehmensbeziehungen und mögliche Ansprüche geprüft werden. Auch die Frage, ob und welche Maßnahmen gegenüber Banken, Zahlungsdienstleistern oder Kryptodienstleistern sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab.

Für die Aufarbeitung sollte eine chronologische Übersicht erstellt werden. Darin können sämtliche Kontakte, Einzahlungen, Auszahlungsversuche, Gebührenforderungen, Änderungen von Zahlungsdaten und sonstigen wichtigen Ereignisse festgehalten werden. Eine solche Chronologie erleichtert die spätere Prüfung erheblich.

Wichtig ist außerdem, zwischen dem Betreiber der Website und möglicherweise unbeteiligten realen Unternehmen zu unterscheiden. Die BaFin-Warnung macht gerade in diesem Fall deutlich, dass die Namen real existierender Unternehmen verwendet worden sein sollen. Eine unbeteiligte Gesellschaft sollte daher nicht allein wegen einer Namensübereinstimmung für Vorgänge auf marathonasset(.)com verantwortlich gemacht werden.

Wer noch keine Zahlung geleistet hat, sollte von einer Überweisung absehen, solange die Identität und Zulassung des konkreten Anbieters nicht unabhängig geklärt sind. Wer bereits gezahlt hat, sollte keine weiteren Beträge nachschießen, nur um eine behauptete Auszahlung zu ermöglichen.

Die zentrale Frage lautet daher nicht allein „Ist marathonasset(.)com seriös?“, sondern auch: Wer steht tatsächlich hinter der Website, welche Erlaubnisse besitzt dieser konkrete Anbieter, wohin wurde das Geld überwiesen und welche Personen haben die Kommunikation geführt? Gerade bei einem möglichen Identitätsdiebstahl können diese Fragen entscheidend sein.

Die BaFin-Warnung zu marathonasset(.)com liefert hierfür einen wichtigen Ausgangspunkt. Sie ersetzt jedoch keine individuelle Prüfung des jeweiligen Schadensfalls. Anleger sollten deshalb sämtliche Unterlagen sichern, Zahlungswege nachvollziehbar dokumentieren und weitere finanzielle Entscheidungen erst nach einer sorgfältigen Prüfung treffen.

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