kriqs.de (kriqs.de) – Betrug?
Bei kriqs.de bestehen erhebliche Anhaltspunkte, die vor einer Nutzung des Kreditangebots eine sorgfältige Prüfung erforderlich machen. Die Website wirbt mit günstigen Krediten, einem einheitlichen Zinssatz und dem Versprechen, dass weder eine Schufa-Abfrage noch ein Einkommensnachweis erforderlich seien. Gleichzeitig bestehen Unklarheiten über die tatsächliche Betreibergesellschaft und die im Impressum dargestellten Erlaubnisse. Besonders relevant ist dabei, dass kriqs.de die Identität einer real existierenden Frankfurter Gesellschaft verwendet, die nach den vorliegenden Angaben erklärt, ausschließlich unter einer anderen Internetadresse tätig zu sein.
Die Watchlist Internet hat kriqs.de am 2. November 2026 in ihre Warnliste für problematische Finanzangebote aufgenommen. Eine solche Aufnahme ist ein ernst zu nehmender Warnhinweis. Sie ersetzt jedoch keine gerichtliche Feststellung und bedeutet für sich genommen nicht, dass sämtliche Hintergründe des Angebots abschließend geklärt sind. Für Verbraucher ist sie dennoch ein wichtiger Anlass, keine persönlichen Daten oder Zahlungen zu übermitteln, bevor die Identität des tatsächlichen Anbieters zuverlässig feststeht.
Das Impressum von kriqs.de nennt die KRED.IQs Immobiliardarlehensvermittlung GmbH aus Frankfurt am Main. Angegeben werden die Neue Mainzer Straße 84, die Handelsregisternummer HRB 143239 und Geschäftsführer Alexander Klasson. Nach den vorliegenden Informationen existiert diese Gesellschaft tatsächlich. Sie soll allerdings erklären, ausschließlich die Internetseite krediqs.immo zu betreiben. Damit stellt sich eine zentrale Frage: Wer betreibt kriqs.de tatsächlich und auf welcher Grundlage wird der Name der Frankfurter Gesellschaft verwendet?
Eine vergleichbare Problematik soll bereits bei der Domain kred-iqs.de aufgetreten sein. Die Frankfurter Gesellschaft hat hierzu am 19. Oktober 2026 eine Warnung veröffentlicht. Die Abweichung zwischen den Domains krediqs.immo, kred-iqs.de und kriqs.de ist deshalb nicht nur eine Frage der Schreibweise. Für Verbraucher muss nachvollziehbar sein, welche Internetseite zu welchem Unternehmen gehört und wer tatsächlich Vertragspartner werden soll. Die Verwendung eines real existierenden Firmennamens beweist nicht, dass die betreffende Gesellschaft hinter jeder Website steht, auf der ihr Name erscheint.
Hinzu kommen widersprüchliche Angaben zu den angeblichen behördlichen Erlaubnissen. Im Impressum von kriqs.de wird eine Erlaubnis als Kreditinstitut nach § 1 Abs. 1 KWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 KWG behauptet. Die tatsächlich existierende KRED.IQs Immobiliardarlehensvermittlung GmbH nennt dagegen Erlaubnisse nach § 34i GewO und § 34c GewO. Diese Erlaubnisse betreffen die Vermittlung bestimmter Finanzierungs- und Darlehensgeschäfte. Sie sind nicht mit einer Banklizenz gleichzusetzen.
Die Unterscheidung ist rechtlich erheblich. Ein Unternehmen, das Immobiliardarlehen vermittelt, ist nicht allein deshalb berechtigt, selbst als Kreditinstitut aufzutreten oder erlaubnispflichtige Bankgeschäfte zu betreiben. Verbraucher sollten deshalb nicht aus einer im Impressum genannten Erlaubnisangabe auf eine tatsächliche Zulassung schließen. Entscheidend ist, ob die konkrete Gesellschaft über die erforderliche Erlaubnis verfügt und ob diese Erlaubnis gerade die beworbene Tätigkeit abdeckt.
Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen Fragen auf. Dort soll die Frankfurter Vermittlungsgesellschaft als Vertragspartnerin von Verbraucherdarlehen bezeichnet werden. Wenn eine Gesellschaft ihrem tatsächlichen Unternehmensgegenstand nach als Vermittlerin tätig ist, muss nachvollziehbar sein, weshalb sie auf einer anderen Website als Vertragspartnerin eines Kreditangebots dargestellt wird. Eine solche Unstimmigkeit beweist für sich genommen noch keinen Betrug. Sie erschwert aber die Prüfung, wer für das Angebot verantwortlich ist und gegen wen sich mögliche Ansprüche richten könnten.
Die beworbenen Kreditkonditionen sind ebenfalls kritisch zu betrachten. kriqs.de stellt einen gebundenen Sollzins von 3,80 Prozent und einen effektiven Jahreszins von 3,87 Prozent in Aussicht. Die Kreditbeträge sollen zwischen 1.000 und 56.000 Euro liegen. Nach der Darstellung der Website soll der Zinssatz unabhängig von der individuellen Bonität gelten. Als Begründung werden Kapital und Prüfungen durch 38 Partnerbanken angeführt. Angeblich soll lediglich ein gültiges Ausweisdokument erforderlich sein.
Ein solches Versprechen sollte nicht ungeprüft als realistische Kreditzusage verstanden werden. Bei seriösen Verbraucherdarlehen spielt die Kreditwürdigkeitsprüfung eine wesentliche Rolle. Die Kreditvergabe darf nicht allein anhand einer Identitätsprüfung erfolgen, wenn gesetzliche Anforderungen an die Prüfung der Rückzahlungsfähigkeit zu beachten sind. Ein pauschaler Zinssatz für sämtliche Antragsteller ist deshalb kein ausreichender Beleg für ein seriöses Kreditangebot.
Besonders vorsichtig sollten Verbraucher sein, wenn die Website bereits vor einer tatsächlichen Auszahlung persönliche Dokumente, Kontodaten oder weitere sensible Angaben verlangt. Eine Identitätsprüfung kann bei Finanzgeschäften grundsätzlich erforderlich sein. Sie muss jedoch durch einen eindeutig identifizierten und tatsächlich verantwortlichen Anbieter erfolgen. Solange ungeklärt ist, wer kriqs.de betreibt, besteht ein erhebliches Risiko, dass übermittelte Daten nicht bei dem Unternehmen landen, das im Impressum genannt wird.
Eine gesonderte BaFin-Warnung zu kriqs.de lässt sich anhand der vorliegenden Angaben nicht bestätigen. Daraus darf allerdings nicht geschlossen werden, dass das Angebot unbedenklich ist. Die Aufnahme in die Warnliste der Watchlist Internet, die Unklarheiten über die Betreiberidentität und die widersprüchlichen Erlaubnisangaben begründen bereits einen erheblichen Prüfungsbedarf.
Wer nach kriqs.de Erfahrungen, einer Bewertung oder Informationen zur Seriosität sucht, sollte deshalb zwischen nachprüfbaren Angaben und bloßen Werbeversprechen unterscheiden. Insbesondere sollte nicht allein auf ein Impressum, ein angebliches Bankennetzwerk oder eine vermeintliche behördliche Erlaubnis vertraut werden. Solange die tatsächliche Betreiberzuordnung nicht geklärt ist, empfiehlt es sich, von einer Antragstellung und jeder Zahlung abzusehen.
kriqs.de (kriqs.de) – Verweigert Auszahlung?
Bei Kreditangeboten ist die Frage der Auszahlung besonders wichtig. Verbraucher wenden sich an einen Kreditvermittler oder einen vermeintlichen Kreditgeber, weil sie eine Finanzierung benötigen. Wird eine Kreditzusage in Aussicht gestellt, entsteht häufig die Erwartung, dass der vereinbarte Betrag zeitnah auf dem eigenen Konto eingeht. Gerade in dieser Situation können zusätzliche Zahlungsforderungen besonders problematisch werden.
Für kriqs.de ist anhand der vorliegenden Informationen nicht belegt, dass bereits in konkreten Einzelfällen eine Kreditauszahlung verweigert wurde. Ebenso wenig lässt sich daraus ableiten, dass tatsächlich Kredite ausgezahlt worden sind. Die Unklarheiten über die Betreiberidentität und die beworbenen Konditionen machen es jedoch erforderlich, auf typische Risiken bei problematischen Kreditangeboten hinzuweisen.
Ein besonders kritisches Warnsignal wäre eine nachträgliche Forderung nach zusätzlichen Zahlungen. Denkbar sind beispielsweise angebliche Bearbeitungsgebühren, Versicherungsbeiträge, Freischaltkosten, Sicherheitsleistungen oder sonstige Beträge, die angeblich vor der Auszahlung des Kredits entrichtet werden müssen. Verbraucher sollten solche Forderungen nicht allein deshalb akzeptieren, weil zuvor eine Kreditzusage ausgesprochen wurde.
Eine angebliche Auszahlung, die von einer weiteren Überweisung abhängig gemacht wird, muss besonders sorgfältig geprüft werden. Das gilt auch dann, wenn die Forderung mit einem angeblichen Bankpartner, einer Versicherung oder einer besonderen Freigabe begründet wird. Entscheidend ist, ob die Zahlung rechtlich vereinbart und tatsächlich geschuldet ist. Eine bloße Mitteilung auf einer Website oder per E-Mail reicht hierfür nicht aus.
Werden nach einer vermeintlichen Kreditzusage immer neue Voraussetzungen genannt, kann sich ein problematisches Muster ergeben. Zunächst wird möglicherweise eine Finanzierung ohne Schufa-Abfrage versprochen. Anschließend soll der Antragsteller Unterlagen übermitteln. Danach können angebliche Gebühren oder zusätzliche Nachweise verlangt werden. Wenn trotz Erfüllung dieser Forderungen keine Auszahlung erfolgt, sollte der gesamte Ablauf rechtlich und tatsächlich aufgearbeitet werden.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Kommunikation ausschließlich über Messenger, private E-Mail-Adressen oder wechselnde Telefonnummern erfolgt. Ein seriöser Finanzdienstleister sollte eindeutig identifizierbar sein. Verbraucher müssen nachvollziehen können, mit welcher Gesellschaft sie kommunizieren, wer die verantwortlichen Ansprechpartner sind und welche vertraglichen Verpflichtungen tatsächlich bestehen.
Bei kriqs.de ist zudem die Frage des Vertragspartners von zentraler Bedeutung. Wenn die Website die KRED.IQs Immobiliardarlehensvermittlung GmbH nennt, diese Gesellschaft aber erklärt, nur unter krediqs.immo tätig zu sein, darf nicht ohne Weiteres angenommen werden, dass sie auch für das Angebot auf kriqs.de verantwortlich ist. Die bloße Verwendung eines Firmennamens im Impressum oder in Vertragsunterlagen genügt nicht, um eine tatsächliche Geschäftsbeziehung zu beweisen.
Wer bereits einen Kreditantrag über kriqs.de gestellt hat, sollte daher sämtliche Unterlagen sichern. Dazu gehören insbesondere die Antragsbestätigung, die Kreditbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, E-Mails, Messenger-Nachrichten, Telefonnummern, Zahlungsaufforderungen und Angaben zu angeblichen Bankpartnern. Auch Screenshots der Website können wichtig sein, weil Inhalte nachträglich verändert oder vollständig entfernt werden können.
Wurden bereits Zahlungen geleistet, sollten die Überweisungsbelege und die vollständigen Empfängerdaten gesichert werden. Wichtig sind insbesondere der Name des Zahlungsempfängers, die IBAN, der Verwendungszweck, das Datum und der Betrag. Stimmen die Empfängerdaten nicht mit der im Impressum genannten Gesellschaft überein, kann dies für die spätere rechtliche Prüfung von erheblicher Bedeutung sein.
Auch eine angebliche Ablehnung des Kredits nach vorheriger Zahlungsaufforderung sollte dokumentiert werden. Dasselbe gilt, wenn ein Antragsteller nach Übermittlung seiner Identitätsdaten keine weitere Rückmeldung erhält oder plötzlich nicht mehr auf die Website beziehungsweise das Kundenkonto zugreifen kann. Solche Vorgänge sind nicht automatisch ein Beweis für eine Straftat. Sie können aber zusammen mit den übrigen Umständen Hinweise auf einen möglichen Täuschungssachverhalt liefern.
Wer den Eindruck hat, dass eine Auszahlung nur durch weitere Zahlungen ermöglicht werden soll, sollte keine weiteren Beträge überweisen, bevor die Forderung unabhängig geprüft wurde. Dies gilt auch für vermeintlich geringe Gebühren. Bei einer ungeklärten Betreiberidentität kann eine weitere Zahlung das finanzielle Risiko erhöhen, ohne dass dadurch ein tatsächlicher Anspruch auf Kreditauszahlung entsteht.
kriqs.de (kriqs.de) – Geld zurück?
Wer im Zusammenhang mit kriqs.de bereits Geld überwiesen hat, sollte möglichst schnell prüfen lassen, ob und auf welchem Weg eine Rückzahlung erreicht werden kann. Die Erfolgsaussichten hängen davon ab, an wen das Geld geflossen ist, aus welchem Grund die Zahlung erfolgte und ob sie vom Kontoinhaber selbst autorisiert wurde. Eine pauschale Rückzahlungsgarantie gibt es nicht.
Bei einer selbst veranlassten Überweisung besteht grundsätzlich kein automatischer Erstattungsanspruch gegen die eigene Bank, nur weil sich das zugrunde liegende Geschäft später als problematisch herausstellt. Trotzdem kann es sinnvoll sein, das Kreditinstitut unverzüglich zu kontaktieren. Je nach Bearbeitungsstand kann ein Überweisungsrückruf versucht werden. Ob das Geld tatsächlich zurückgebucht werden kann, hängt insbesondere davon ab, ob es noch verfügbar ist und ob die Empfängerbank beziehungsweise der Zahlungsempfänger einer Rücküberweisung zustimmt.
Deshalb sollte die eigene Bank nicht erst dann informiert werden, wenn sämtliche rechtlichen Fragen geklärt sind. Bei einem möglichen Betrug zählt häufig die Zeit. Wer eine Überweisung vorgenommen hat, sollte das Kreditinstitut über den konkreten Verdacht informieren, die Zahlung eindeutig benennen und nach den verfügbaren Möglichkeiten zur Sicherung oder Rückholung des Betrags fragen.
Anders kann die rechtliche Beurteilung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen ausfallen. Wurden beispielsweise Kontozugänge missbraucht oder Überweisungen ohne Zustimmung des Kontoinhabers ausgeführt, kann § 675u BGB relevant sein. Die Vorschrift betrifft die Erstattung nicht autorisierter Zahlungsvorgänge. Ob eine Zahlung tatsächlich nicht autorisiert war, muss anhand des konkreten Ablaufs geprüft werden. Eine vom Kunden selbst freigegebene Überweisung wird nicht allein dadurch zu einer nicht autorisierten Zahlung, dass der Kunde zuvor getäuscht worden sein könnte.
Bei Kartenzahlungen können je nach Zahlungsart und Sachverhalt Reklamations- oder Chargeback-Verfahren in Betracht kommen. Dabei sind die jeweiligen Voraussetzungen und Fristen zu beachten. Wurde eine Kreditkarte für eine angebliche Gebühr im Zusammenhang mit kriqs.de belastet, sollten Karteninhaber den Vorgang umgehend ihrem Kreditkartenanbieter melden und die Zahlung sowie den zugrunde liegenden Sachverhalt dokumentieren.
Neben Ansprüchen gegenüber Zahlungsdienstleistern können auch zivilrechtliche Ansprüche gegen die tatsächlich verantwortlichen Personen oder Unternehmen zu prüfen sein. Bei einer vorsätzlichen Täuschung kann § 263 StGB einschlägig sein. Zivilrechtlich können unter den jeweiligen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einem Schutzgesetz oder aus § 826 BGB in Betracht kommen. Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB kann ebenfalls zu prüfen sein. Darüber hinaus können Bereicherungsansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB relevant werden.
Welche Anspruchsgrundlage tatsächlich greift, hängt unter anderem davon ab, wer die Website betrieben, welche Erklärung abgegeben, welche Zahlung veranlasst und wer den Betrag erhalten hat. Die bloße Nennung der KRED.IQs Immobiliardarlehensvermittlung GmbH im Impressum von kriqs.de begründet nicht automatisch eine Haftung dieser Gesellschaft. Sollte ihre Identität ohne Zustimmung verwendet worden sein, muss zwischen dem tatsächlichen Unternehmen und den möglicherweise dahinterstehenden Dritten unterschieden werden.
Gerade deshalb ist die Ermittlung des Zahlungsempfängers wichtig. Wurde das Geld auf ein Konto einer Privatperson, einer ausländischen Gesellschaft oder eines anderen Unternehmens überwiesen, kann dies die rechtliche Bewertung beeinflussen. Auch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister können eine Rolle spielen. Die Empfängerbank, die Kontoinhaberdaten und weitere Zahlungsinformationen können für die Aufklärung des Zahlungswegs relevant sein.
Wer Ausweisdokumente, Kontoauszüge oder andere persönliche Unterlagen übermittelt hat, sollte außerdem prüfen, ob diese Daten missbräuchlich verwendet werden könnten. Ein finanzieller Schaden kann sich nicht nur aus bereits geleisteten Zahlungen ergeben. Auch ein möglicher Identitätsmissbrauch oder unberechtigte Vertragsabschlüsse können weitere Maßnahmen erforderlich machen.
Für eine rechtliche Prüfung sollten die vollständigen Unterlagen zusammengestellt werden. Besonders wichtig sind der ursprüngliche Kreditantrag, die beworbenen Konditionen, die AGB, das Impressum, die Kommunikation mit den Ansprechpartnern, Zahlungsaufforderungen und sämtliche Überweisungsbelege. Bei digitalen Vermögenswerten wären zusätzlich Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes erforderlich; bei dem hier geschilderten Kreditangebot stehen zunächst jedoch die klassischen Zahlungsdaten und die Identitätsangaben im Vordergrund.
Vorsicht ist auch vor sogenannten Recovery Scams geboten. Dabei kontaktieren vermeintliche Ermittler, Anwälte oder Rückholunternehmen Geschädigte und versprechen, bereits verlorenes Geld gegen eine Vorauszahlung zurückzuholen. Eine solche Zusage sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden. Wer nach einem möglichen Schaden durch kriqs.de erneut Geld zahlen soll, um eine angebliche Rückzahlung freizuschalten, sollte die Forderung besonders kritisch prüfen.
kriqs.de (kriqs.de) – Was tun?
Wer bereits mit kriqs.de Kontakt hatte oder einen Kreditantrag gestellt hat, sollte zunächst keine weiteren Zahlungen leisten und keine zusätzlichen sensiblen Daten übermitteln. Das gilt insbesondere, solange nicht geklärt ist, wer die Website tatsächlich betreibt und ob die im Impressum genannte Gesellschaft mit dem Angebot verbunden ist. Eine angebliche Kreditzusage oder ein besonders günstiger Zinssatz ist kein ausreichender Grund, weitere finanzielle Verpflichtungen einzugehen.
Im ersten Schritt sollte die gesamte Kommunikation gesichert werden. Dazu gehören E-Mails, Messenger-Nachrichten, SMS, Telefonnummern, Gesprächsnotizen, Vertragsunterlagen, Antragsbestätigungen und Screenshots der Website. Auch die beworbenen Zinssätze, Kreditbeträge und angeblichen Voraussetzungen sollten dokumentiert werden. Wenn die Website später nicht mehr erreichbar ist oder Inhalte geändert werden, können solche Aufzeichnungen für die weitere Prüfung wichtig sein.
Bei bereits geleisteten Zahlungen sollten die Bank oder der Zahlungsdienstleister unverzüglich informiert werden. Dabei ist genau anzugeben, wann welcher Betrag an welchen Empfänger überwiesen wurde. Die Bank sollte prüfen, ob ein Rückruf oder eine andere Maßnahme zur Sicherung des Geldes noch möglich ist. Bei Kartenzahlungen sollte zusätzlich geklärt werden, ob ein Reklamationsverfahren in Betracht kommt. Bei nicht autorisierten Kontobewegungen ist eine sofortige Meldung besonders wichtig.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Schutz der persönlichen Daten. Wer kriqs.de eine Ausweiskopie, Kontodaten, Gehaltsnachweise oder andere Dokumente übermittelt hat, sollte festhalten, welche Informationen wann und auf welchem Weg weitergegeben wurden. Wurden Zugangsdaten zum Onlinebanking preisgegeben, muss die Bank umgehend kontaktiert und der Zugang gesichert werden. Passwörter sollten geändert und die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert werden, soweit dies möglich ist.
Auch bei einer bloßen Übermittlung von Ausweisdokumenten ist Vorsicht sinnvoll. Solche Daten können grundsätzlich für Identitätsmissbrauch verwendet werden. Verbraucher sollten daher auf unbekannte Vertragsbestätigungen, Kontoeröffnungen, Abbuchungen oder sonstige Vorgänge achten, die sie nicht selbst veranlasst haben. Verdächtige Vorgänge sollten unmittelbar dem jeweiligen Anbieter und gegebenenfalls dem betroffenen Kreditinstitut gemeldet werden.
Die im Impressum genannte KRED.IQs Immobiliardarlehensvermittlung GmbH sollte ausschließlich über unabhängig ermittelte Kontaktdaten angesprochen werden. Es empfiehlt sich, schriftlich nachzufragen, ob kriqs.de tatsächlich von der Gesellschaft betrieben wird, ob sie die Verwendung ihres Namens und ihrer Unternehmensdaten genehmigt hat und ob sie mit den dort beworbenen Kreditangeboten in Verbindung steht. Die Kontaktdaten sollten nicht ungeprüft von der möglicherweise problematischen Website übernommen werden.
Wichtig ist dabei, die Antwort der Gesellschaft und die eigene Anfrage zu dokumentieren. Eine ausdrückliche Bestätigung oder Zurückweisung der Verbindung kann für die weitere Einordnung des Sachverhalts bedeutsam sein. Allerdings sollte auch eine solche Erklärung im Gesamtzusammenhang geprüft werden. Entscheidend bleibt, wer tatsächlich hinter dem Kreditangebot steht und wer gegenüber dem Antragsteller gehandelt hat.
Die Angaben zu den angeblichen Erlaubnissen sollten ebenfalls überprüft werden. Eine Vermittlungserlaubnis nach § 34i GewO oder § 34c GewO ist keine Banklizenz. Wer sich auf eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz beruft, muss nachvollziehbar darlegen können, welche Gesellschaft über welche Zulassung verfügt. Verbraucher sollten sich nicht mit allgemeinen Formulierungen oder einem Hinweis auf angebliche Partnerbanken zufriedengeben.
Wenn bereits ein Vertrag abgeschlossen wurde, sollte geprüft werden, wer darin als Vertragspartner genannt ist und welche Verpflichtungen tatsächlich vereinbart wurden. Besonders relevant sind die Angaben im Vertrag, in den AGB und in der Kommunikation vor Vertragsschluss. Weichen diese Informationen voneinander ab oder wird eine Gesellschaft als Kreditgeberin bezeichnet, obwohl ihre Tätigkeit nach den vorliegenden Angaben auf die Vermittlung ausgerichtet ist, kann dies rechtliche Fragen aufwerfen.
Eine anwaltliche Prüfung kann sinnvoll sein, wenn Geld überwiesen wurde, eine Auszahlung ausbleibt, zusätzliche Gebühren verlangt werden oder persönliche Daten möglicherweise missbräuchlich verwendet worden sind. Dabei sollte nicht nur die Website selbst betrachtet werden. Zu untersuchen sind vielmehr der gesamte Kommunikations- und Zahlungsablauf, die beteiligten Personen und Unternehmen, die tatsächlichen Zahlungsempfänger und mögliche Verbindungen zwischen den verwendeten Domains.
Je nach Sachverhalt können zivilrechtliche Ansprüche, eine Anfechtung oder die Prüfung strafrechtlich relevanter Vorgänge in Betracht kommen. Eine Strafanzeige kann bei konkreten Anhaltspunkten für eine Straftat ein weiterer Schritt sein. Sie ersetzt jedoch weder die Sicherung der Zahlungsdaten noch die Prüfung möglicher zivilrechtlicher Ansprüche. Ebenso wenig führt sie automatisch zur Rückzahlung des überwiesenen Geldes.
Wer lediglich einen Antrag gestellt und noch kein Geld überwiesen hat, sollte ebenfalls vorsichtig bleiben. Ein Kreditantrag kann bereits die Übermittlung umfangreicher persönlicher Daten beinhalten. Deshalb sollte geprüft werden, welche Informationen weitergegeben wurden und ob eine weitere Verwendung oder Speicherung durch einen unbekannten Betreiber verhindert werden kann. Weitere Unterlagen sollten erst dann übermittelt werden, wenn die Identität des Anbieters und dessen Berechtigung geklärt sind.
Die bisherigen Angaben zu kriqs.de rechtfertigen eine deutliche Warnung vor einer ungeprüften Nutzung des Angebots. Die Aufnahme in die Warnliste der Watchlist Internet, die ungeklärte Verwendung der Identität einer Frankfurter Gesellschaft und die widersprüchlichen Angaben zu den Erlaubnissen sind gewichtige Gründe, Abstand von weiteren Zahlungen und Datenübermittlungen zu nehmen. Ob im Einzelfall ein Betrug vorliegt und wer dafür verantwortlich ist, muss anhand der konkreten Beweise geklärt werden.
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