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Betrugswarnung

KRED.IQs (kriqs.de, krdliqs.info, kreditiqs.de, krdsiq.info, kred-iqs.de und kredlqs.de) – Betrug oder unseriöse Kreditvermittlung?

5. November 202630 Min. Lesezeit
Arthur Wilms
Arthur WilmsRechtsanwalt

KRED.IQs (kriqs.de) – Betrug?

Die Websites kriqs.de, krdliqs.info, kreditiqs.de, krdsiq.info, kred-iqs.de und kredlqs.de stehen im Zusammenhang mit einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Warnhinweis vom 05.11.2026. Nach den Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber der genannten Internetauftritte ohne die erforderliche Erlaubnis gegen Gebühren die Vergabe von Krediten an. Die angekündigten Darlehen werden allerdings nicht ausgezahlt. Damit bestehen erhebliche Anhaltspunkte für ein Geschäftsmodell, bei dem Verbraucher zunächst zu Zahlungen veranlasst werden, ohne anschließend die versprochene Kreditfinanzierung zu erhalten.

Besonders schwer wiegt der Umstand, dass auf den betreffenden Websites eine angeblich von der Deutschen Bundesbank ausgestellte Kreditlizenz veröffentlicht wird. Nach dem Hinweis der BaFin handelt es sich dabei um eine Fälschung. Eine solche Darstellung kann bei Interessenten den Eindruck erwecken, dass ein Kreditvermittler oder Kreditgeber über eine behördliche Legitimation verfügt. Gerade Menschen, die dringend eine Finanzierung benötigen, können dadurch dazu verleitet werden, auf die Seriosität des Angebots zu vertrauen und Gebühren zu überweisen.

Wer nach KRED.IQs Erfahrungen, einer Bewertung von kriqs.de oder Informationen zu einem möglichen KRED.IQs Betrug sucht, sollte deshalb die vorliegenden Warnhinweise besonders ernst nehmen. Entscheidend ist nicht allein, wie professionell eine Website gestaltet ist oder welche behördlichen Dokumente dort präsentiert werden. Maßgeblich ist vielmehr, ob die tatsächlichen Betreiber identifizierbar sind, ob sie über die erforderlichen Erlaubnisse verfügen und ob die angebotenen Finanzdienstleistungen rechtmäßig erbracht werden dürfen.

Die Bezeichnung KRED.IQs kann dabei den Eindruck eines etablierten Kreditdienstleisters vermitteln. Auch die verschiedenen ähnlich gestalteten Internetadressen können bei Verbrauchern Verwechslungsgefahr hervorrufen. Wer beispielsweise über kriqs.de oder kreditiqs.de auf ein Kreditangebot aufmerksam wird, sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass hinter dem Internetauftritt ein ordnungsgemäß registriertes oder zugelassenes Finanzunternehmen steht. Gleiches gilt für krdliqs.info, krdsiq.info, kred-iqs.de und kredlqs.de.

Angebotene Dienstleistungen und Geschäftsmodell

Nach den Erkenntnissen der BaFin geht es bei den genannten Internetauftritten um die entgeltliche Vergabe beziehungsweise Vermittlung von Krediten. Interessenten wird demnach eine Finanzierung in Aussicht gestellt, für die zunächst Gebühren verlangt werden. Die Besonderheit des von der Finanzaufsicht beschriebenen Sachverhalts besteht darin, dass die versprochenen Kredite anschließend nicht ausgezahlt werden.

Für Verbraucher entsteht dadurch eine wirtschaftlich problematische Situation. Sie wenden sich an einen vermeintlichen Kreditgeber, weil sie einen konkreten Finanzierungsbedarf haben. Im Vertrauen auf die angekündigte Darlehensauszahlung leisten sie möglicherweise zunächst Zahlungen. Bleibt die Auszahlung anschließend aus, stehen sie nicht nur weiterhin ohne die benötigte Finanzierung da, sondern müssen zusätzlich den Verlust der bereits überwiesenen Beträge verkraften.

Bei der Bewertung von KRED.IQs ist deshalb insbesondere die Verbindung zwischen Gebührenforderung und ausbleibender Kreditvergabe relevant. Eine Zahlung vor der Auszahlung ist nicht automatisch in jedem denkbaren Kreditgeschäft rechtswidrig. Entscheidend sind vielmehr die vertraglichen Grundlagen, die tatsächliche Leistung, die rechtliche Stellung des Anbieters und die Umstände, unter denen die Gebühren verlangt werden. Wenn allerdings Gebühren unter dem Versprechen einer Kreditvergabe vereinnahmt werden und die Darlehensauszahlung ausbleibt, besteht Anlass zu einer besonders kritischen Prüfung.

Verbraucher sollten sich nicht durch die Aussicht auf eine angeblich bereits bewilligte Finanzierung zu vorschnellen Überweisungen bewegen lassen. Insbesondere sollten sie prüfen, ob die Kreditbedingungen nachvollziehbar sind, wer Vertragspartner werden soll und ob die verlangten Zahlungen überhaupt eine rechtliche und wirtschaftliche Grundlage besitzen.

Die angebliche Kreditlizenz der Deutschen Bundesbank

Ein zentraler Punkt des Warnhinweises betrifft die auf den Websites veröffentlichte angebliche Kreditlizenz. Nach den Angaben der BaFin ist dieses Dokument gefälscht. Die Betreiber erwecken damit offenbar den Eindruck, eine behördliche Bestätigung für ihre Tätigkeit vorlegen zu können.

Eine solche Vorgehensweise ist für die Bewertung der Seriosität besonders relevant. Behördliche Genehmigungen und Zulassungen sind im Finanzbereich von erheblicher Bedeutung. Verbraucher verbinden mit einer vermeintlichen Kreditlizenz regelmäßig die Vorstellung, dass ein Unternehmen überprüft wurde und seine Dienstleistungen rechtmäßig anbieten darf. Wird ein entsprechendes Dokument jedoch nur vorgetäuscht, kann dies das Vertrauen der Kunden gezielt beeinflussen.

Eine angebliche Lizenz sollte deshalb niemals allein deshalb als echt angesehen werden, weil sie auf einer Website abgebildet ist. Entscheidend ist, ob sich die behauptete Genehmigung bei der zuständigen Institution nachvollziehen lässt und ob sie tatsächlich dem betreffenden Unternehmen zugeordnet werden kann.

Bei KRED.IQs ist nach dem vorliegenden BaFin-Hinweis gerade diese Grundlage nicht gegeben. Die Veröffentlichung einer gefälschten Kreditlizenz ist daher ein wesentliches Warnsignal. Wer bereits Kontakt mit den Betreibern hatte oder unter Hinweis auf dieses Dokument Geld überwiesen hat, sollte sämtliche Unterlagen und Darstellungen sichern.

Identitätsdiebstahl im Zusammenhang mit KRED.IQs

Besonders wichtig ist die Abgrenzung zur KRED.IQs Immobiliardarlehensvermittlung GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main. Nach dem BaFin-Hinweis besteht keinerlei Zusammenhang zwischen dieser Gesellschaft und den Betreibern der genannten Websites. Die Gesellschaft betreibt ausschließlich die Internetseite krediqs.immo. Im Zusammenhang mit den anderen Internetauftritten liegt nach den mitgeteilten Informationen ein Identitätsdiebstahl vor.

Diese Unterscheidung ist für betroffene Verbraucher von erheblicher Bedeutung. Die Verwendung eines Unternehmensnamens oder einer ähnlich klingenden Bezeichnung bedeutet nicht, dass die tatsächliche Gesellschaft hinter dem jeweiligen Angebot steht. Vielmehr können fremde Betreiber versuchen, durch die Übernahme einer bestehenden Unternehmensidentität Vertrauen zu gewinnen.

Wer bei einer Suche nach KRED.IQs auf Unternehmensangaben, vermeintliche Registerinformationen oder Hinweise auf die KRED.IQs Immobiliardarlehensvermittlung GmbH stößt, muss deshalb genau prüfen, auf welche Internetadresse sich die Angaben beziehen. Die legitime Gesellschaft darf nicht ohne Weiteres mit den Betreibern von kriqs.de, krdliqs.info, kreditiqs.de, krdsiq.info, kred-iqs.de oder kredlqs.de gleichgesetzt werden.

Auch für eine rechtliche Aufarbeitung ist diese Abgrenzung entscheidend. Ansprüche müssen sich gegen die tatsächlich verantwortlichen Personen oder Unternehmen richten. Eine Gesellschaft, deren Identität ohne ihre Zustimmung verwendet wird, ist nicht automatisch Vertragspartner eines Geschädigten und kann nicht allein aufgrund einer Namensähnlichkeit für Zahlungen oder Handlungen fremder Betreiber verantwortlich gemacht werden.

Transparenz und Unternehmensangaben

Bei der Bewertung eines Kreditangebots kommt es wesentlich darauf an, ob der Anbieter seine Identität offenlegt. Verbraucher müssen erkennen können, mit wem sie einen Kreditvertrag schließen, wer Gebühren verlangt und welche rechtliche Person für die angebotenen Dienstleistungen verantwortlich ist.

Bei den genannten KRED.IQs-Websites ist die Frage der tatsächlichen Betreiberidentität besonders kritisch. Der BaFin-Hinweis auf einen Identitätsdiebstahl zeigt, dass die Verwendung fremder Unternehmensangaben nicht als verlässlicher Nachweis einer legitimen Geschäftstätigkeit verstanden werden darf.

Auch eine professionell gestaltete Internetpräsenz, eine vermeintliche Geschäftsadresse oder ein abgebildetes Lizenzdokument ersetzen keine überprüfbare Unternehmensidentität. Anleger und Kreditinteressenten sollten deshalb insbesondere auf nachvollziehbare Angaben zum Vertragspartner, zur verantwortlichen Gesellschaft und zu den Zahlungswegen achten.

Regulierung und Erlaubnispflicht

Wer in Deutschland erlaubnispflichtige Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringt, benötigt die hierfür gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis. Die BaFin weist im vorliegenden Zusammenhang darauf hin, dass die Betreiber der genannten Websites die Kreditvergabe gegen Gebühren ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten.

Die Information erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie sich nicht auf die Eigendarstellung der Anbieter verlassen sollten. Eine behauptete Genehmigung muss unabhängig überprüfbar sein. Das gilt insbesondere dann, wenn mit einer angeblichen Kreditlizenz der Deutschen Bundesbank geworben wird.

Bewertung und Erfahrungen mit KRED.IQs

Eine abschließende individuelle rechtliche Bewertung hängt stets davon ab, welche Website genutzt wurde, welche Vereinbarungen getroffen wurden und ob bereits Zahlungen erfolgt sind. Der BaFin-Hinweis vom 05.11.2026 enthält jedoch konkrete Warninformationen zu den genannten Internetadressen.

Wer nach KRED.IQs Erfahrungen sucht, sollte insbesondere die geschilderte Gebührenpraxis, die ausbleibenden Kreditauszahlungen und die gefälschte Kreditlizenz berücksichtigen. Die Kombination dieser Umstände begründet erhebliche Zweifel an der Seriosität der betreffenden Angebote.

Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen leisten, bevor die Angelegenheit rechtlich geprüft wurde. Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte Zahlungsbelege, E-Mails, Vertragsunterlagen und sämtliche Nachrichten mit den angeblichen Kreditvermittlern aufbewahren. Eine anwaltliche Prüfung kann helfen, die Verantwortlichkeiten zu klären und mögliche Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche zu untersuchen.

KRED.IQs (kriqs.de) – Verweigert Auszahlung?

Die ausbleibende Auszahlung eines zugesagten Kredits ist der zentrale Problempunkt im Zusammenhang mit den Websites kriqs.de, krdliqs.info, kreditiqs.de, krdsiq.info, kred-iqs.de und kredlqs.de. Nach den Erkenntnissen der BaFin verlangen die Betreiber für die angebotene Kreditvergabe Gebühren, ohne dass die angekündigten Darlehen anschließend ausgezahlt werden. Für Verbraucher kann daraus ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen. Sie erwarten eine dringend benötigte Finanzierung, zahlen zunächst die verlangten Beträge und erhalten am Ende weder das versprochene Darlehen noch zwangsläufig eine Erstattung ihrer bereits geleisteten Zahlungen.

Wer nach KRED.IQs Auszahlung, KRED.IQs Erfahrungen oder Hilfe bei einer verweigerten Kreditvergabe sucht, sollte daher zunächst sämtliche Zahlungsforderungen kritisch hinterfragen. Insbesondere darf nicht davon ausgegangen werden, dass eine weitere Überweisung tatsächlich zur Freigabe des Kredits führt. Wenn eine Auszahlung bereits mehrfach angekündigt, verschoben oder von zusätzlichen Bedingungen abhängig gemacht wurde, sollte die gesamte Kommunikation überprüft werden.

Gebühren vor der Kreditauszahlung

Bei den von der BaFin beschriebenen Vorgängen werden Gebühren verlangt, obwohl die angekündigte Kreditfinanzierung nicht ausgezahlt wird. Für Betroffene stellt sich deshalb die Frage, auf welcher Grundlage die Zahlungen gefordert wurden und ob die behaupteten Gebühren überhaupt wirksam vereinbart worden sind.

Kreditinteressenten sollten insbesondere prüfen, ob vor der ersten Zahlung ein vollständiger Vertrag vorlag, welche konkrete Leistung vereinbart wurde und ob der angebliche Kreditgeber die versprochene Leistung tatsächlich erbracht hat. Auch die Bezeichnung einer Zahlung ist nicht entscheidend. Ob ein Betrag als Bearbeitungsgebühr, Vermittlungsprovision, Bereitstellungsentgelt oder Verwaltungskosten bezeichnet wird, sagt noch nichts darüber aus, ob die Forderung rechtlich berechtigt ist.

Problematisch wird die Situation insbesondere dann, wenn die Gebühren mit einer unmittelbar bevorstehenden Auszahlung begründet werden. Betroffene erhalten möglicherweise die Mitteilung, dass die Kreditentscheidung bereits positiv ausgefallen sei und lediglich noch eine Zahlung fehle. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass die Finanzierung tatsächlich gesichert ist.

Gerade in einer finanziell angespannten Situation kann eine solche Ankündigung erheblichen Druck auslösen. Wer dringend Geld benötigt, möchte nicht riskieren, dass eine vermeintlich letzte Formalität die Auszahlung verhindert. Dennoch sollte jede zusätzliche Forderung unabhängig geprüft werden.

Zusätzliche Gebühren, Provisionen und Steuern

Bei Problemen mit einer Kreditauszahlung können unterschiedliche Begründungen für weitere Zahlungsforderungen vorgebracht werden. Dazu gehören angebliche Vermittlungsprovisionen, Bearbeitungskosten, Freischaltungsgebühren, Steuern oder sonstige Verwaltungskosten.

Nicht jede Kostenposition ist automatisch unzulässig. Entscheidend sind die konkrete Vereinbarung, die rechtliche Grundlage und die tatsächliche Leistung. Wenn jedoch nach einer bereits erfolgten Zahlung immer neue Gebühren verlangt werden, ohne dass sich der Auszahlungsprozess erkennbar verändert, besteht besonderer Prüfungsbedarf.

Ein typisches Warnsignal ist die Behauptung, dass der Kreditbetrag bereits bereitstehe, aber erst nach Eingang eines weiteren Betrags freigegeben werden könne. Anschließend kann eine neue Forderung folgen, die wiederum als letzte Voraussetzung dargestellt wird. Für den Kreditinteressenten entsteht so eine Situation, in der er immer mehr Geld investiert, ohne eine verlässliche Gegenleistung zu erhalten.

Besondere Vorsicht ist bei angeblichen Steuerforderungen geboten. Betroffenen wird möglicherweise erklärt, dass eine Kreditsteuer, eine internationale Abgabe oder eine besondere Freigabesteuer vor der Überweisung des Darlehens bezahlt werden müsse. Eine solche Forderung sollte nicht allein aufgrund einer Nachricht oder einer Rechnung akzeptiert werden. Es muss nachvollziehbar sein, wer die Zahlung verlangt, auf welcher gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage sie beruht und weshalb sie gerade vor der Auszahlung des Kredits erhoben wird.

Auch angebliche Provisionen verdienen eine genaue Prüfung. Wird eine Vermittlungsleistung behauptet, sollte festgestellt werden, wer diese erbracht hat und ob die verlangte Vergütung tatsächlich vereinbart wurde. Die bloße Behauptung, eine Provision sei zwingend erforderlich, begründet noch keinen Zahlungsanspruch.

AML-Prüfung und Herkunftsnachweis als Begründung für eine Auszahlungssperre

Ein weiterer möglicher Vorwand bei verzögerten Finanztransaktionen sind angebliche Prüfungen zur Geldwäscheprävention. Dabei wird auf AML-Vorschriften, Compliance-Anforderungen oder einen notwendigen Herkunftsnachweis verwiesen.

Grundsätzlich können Finanzdienstleister verpflichtet sein, bestimmte Kunden- und Zahlungsvorgänge zu überprüfen. Daraus folgt allerdings nicht, dass jede beliebige Zahlungsforderung mit einer angeblichen AML-Prüfung gerechtfertigt werden kann.

Betroffene sollten deshalb unterscheiden, ob tatsächlich eine nachvollziehbare Identitäts- oder Herkunftsprüfung durchgeführt wird oder ob die angebliche Prüfung lediglich als Begründung für eine weitere Überweisung dient. Insbesondere eine Forderung, zunächst eine zusätzliche Sicherheitsleistung zu bezahlen, um eine AML-Prüfung abzuschließen, ist kritisch zu hinterfragen.

Ein Herkunftsnachweis kann beispielsweise durch Kontoauszüge, Einkommensnachweise oder Unterlagen über die Herkunft bestimmter Vermögenswerte geführt werden. Eine solche Dokumentation ist jedoch etwas anderes als die Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags. Wer unter dem Hinweis auf eine angebliche Compliance-Prüfung Geld überweisen soll, sollte sich die konkrete Grundlage schriftlich erläutern lassen und keine voreiligen Entscheidungen treffen.

KYC, Identitätsprüfung und Wallet-Verifizierung

Auch KYC-Verfahren können bei Finanzdienstleistungen eine Rolle spielen. KYC steht für „Know Your Customer“ und beschreibt die Identifizierung und Überprüfung von Kunden. Im Kreditgeschäft können beispielsweise Ausweisdokumente, Adressnachweise oder Einkommensunterlagen verlangt werden.

Die Existenz solcher Prüfverfahren bedeutet allerdings nicht, dass jede Forderung eines angeblichen Kreditvermittlers legitim ist. Bei KRED.IQs ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die BaFin bereits auf die angeblich gefälschte Kreditlizenz und den Identitätsdiebstahl hingewiesen hat. Deshalb sollte auch die Verarbeitung persönlicher Daten besonders kritisch betrachtet werden.

Eine zusätzliche Wallet-Verifizierung wäre bei einem gewöhnlichen Kreditgeschäft ebenfalls erklärungsbedürftig. Falls Betroffene aufgefordert werden, eine Kryptowährungswallet zu verbinden, eine Testtransaktion durchzuführen oder einen bestimmten Betrag zur angeblichen Verifizierung zu überweisen, sollte die Forderung nicht ungeprüft erfüllt werden.

Es besteht die Gefahr, dass sensible Informationen oder Vermögenswerte preisgegeben werden. Wer bereits Ausweiskopien, Bankdaten oder andere persönliche Informationen übermittelt hat, sollte außerdem prüfen lassen, ob weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Liquiditätsnachweis und Sicherheitsleistungen

Bei einer angeblich unmittelbar bevorstehenden Kreditvergabe können weitere Zahlungsforderungen mit einem vermeintlichen Liquiditätsnachweis begründet werden. Betroffene erfahren dann möglicherweise, dass sie zunächst ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen, eine Sicherheitsleistung hinterlegen oder einen bestimmten Betrag auf ein angegebenes Konto überweisen müssten.

Ein solcher Ablauf sollte besonders kritisch geprüft werden. Ein Liquiditätsnachweis ist grundsätzlich nicht mit einer zusätzlichen Zahlung an einen unbekannten Anbieter gleichzusetzen. Auch eine Sicherheitsleistung muss eine nachvollziehbare rechtliche und vertragliche Grundlage haben.

Wenn die Auszahlung des Darlehens bereits zugesichert wurde, anschließend aber immer neue finanzielle Voraussetzungen auftauchen, kann dies auf eine systematische Ausnutzung der Zahlungsbereitschaft des Kreditinteressenten hindeuten.

Die Betroffenen sollten sich insbesondere nicht von Aussagen wie „letzte Zahlung“, „endgültige Freigabe“ oder „garantierte Auszahlung nach Zahlungseingang“ unter Druck setzen lassen. Solche Formulierungen ersetzen weder einen wirksamen Vertrag noch einen Nachweis über die tatsächliche Verfügbarkeit des Kredits.

Psychologischer Druck und Kontakt über WhatsApp

Bei problematischen Kreditangeboten kann die Kommunikation über Messenger-Dienste eine wichtige Rolle spielen. Ansprechpartner treten möglicherweise als persönliche Kreditberater auf und begleiten Interessenten während des gesamten vermeintlichen Antrags- und Auszahlungsprozesses.

Solche Kontakte können Vertrauen schaffen. Der Ansprechpartner kennt möglicherweise die finanzielle Situation des Kunden, reagiert schnell auf Nachfragen und vermittelt den Eindruck, sich persönlich um die Auszahlung zu kümmern. Gerade deshalb kann es schwierig sein, die Situation objektiv einzuschätzen.

Wenn die Auszahlung ausbleibt, können die Erklärungen zunehmend dringlicher werden. Es wird möglicherweise auf Fristen, angeblich bereits entstandene Kosten oder die Gefahr eines vollständigen Verlusts der bisherigen Zahlungen hingewiesen. Der Kreditinteressent soll dann möglichst schnell handeln.

Auch die Bezeichnung als persönlicher Broker oder Kreditmanager sagt nichts über die tatsächliche Legitimation des Gesprächspartners aus. WhatsApp-Nachrichten, Telefonnummern und Profilbilder sind kein Nachweis einer behördlichen Zulassung oder einer bestehenden Unternehmenszugehörigkeit.

Fernwartungssoftware und Zugriff auf persönliche Daten

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn angebliche Kreditberater die Installation einer Fernwartungssoftware verlangen. Dies kann mit dem Argument begründet werden, dass bei der Kreditbeantragung geholfen, eine Überweisung überprüft oder ein technisches Problem behoben werden müsse.

Eine solche Software kann allerdings weitreichende Zugriffsmöglichkeiten auf den verwendeten Computer oder das Smartphone eröffnen. Je nach Programm und eingeräumten Berechtigungen können Dritte möglicherweise sensible Informationen einsehen oder technische Vorgänge beeinflussen.

Bei einer Kreditvermittlung ist ein solcher Zugriff nicht ohne Weiteres erforderlich. Wer im Zusammenhang mit KRED.IQs zur Installation einer Fernwartungsanwendung aufgefordert wurde, sollte den Vorgang besonders ernst nehmen. Wurden bereits Zugangsdaten, Bankinformationen oder persönliche Dokumente sichtbar, muss auch ein möglicher Missbrauch dieser Informationen berücksichtigt werden.

Rechtliche Bewertung der ausbleibenden Auszahlung

Die von der BaFin mitgeteilten Erkenntnisse sind ein konkreter Anlass, die Zahlungsforderungen und die Kommunikation der Betreiber zu überprüfen. Ob einem einzelnen Geschädigten Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche zustehen, hängt von den konkreten Umständen ab.

Dabei ist insbesondere zu untersuchen, wer die Gebühren entgegengenommen hat, welche Angaben vor der Zahlung gemacht wurden und ob eine wirksame vertragliche Grundlage bestand. Auch die Verwendung der angeblichen Kreditlizenz kann für die rechtliche Bewertung relevant sein.

Betroffene sollten sämtliche Zahlungsaufforderungen, Rechnungen, Vertragsunterlagen und Nachrichten sichern. Eine anwaltliche Prüfung kann helfen, die tatsächlichen Zahlungsempfänger zu ermitteln und mögliche Ansprüche zu untersuchen.

Wer bei KRED.IQs eine Auszahlung erwartet und stattdessen weitere Zahlungsforderungen erhält, sollte vor allem eines vermeiden: weiteres Geld zu überweisen, nur weil eine angeblich letzte Voraussetzung für die Freigabe genannt wird. Die bisherige Kommunikation und der gesamte Zahlungsablauf sollten zunächst unabhängig geprüft werden.

KRED.IQs (kriqs.de) – Geld zurück?

Wer im Zusammenhang mit kriqs.de, krdliqs.info, kreditiqs.de, krdsiq.info, kred-iqs.de oder kredlqs.de Geld überwiesen und anschließend keinen Kredit erhalten hat, stellt sich verständlicherweise die Frage, ob eine Rückholung der gezahlten Beträge möglich ist. Die Aussichten hängen insbesondere davon ab, auf welchem Zahlungsweg das Geld transferiert wurde, wer als Zahlungsempfänger aufgetreten ist und wie lange die Transaktion zurückliegt.

Nach den Erkenntnissen der BaFin verlangen die Betreiber der genannten Websites Gebühren für eine Kreditvergabe, ohne die angekündigten Kredite auszuzahlen. Für Betroffene ist deshalb eine genaue Rekonstruktion der Zahlungsvorgänge wichtig. Dabei sollte nicht nur die letzte Überweisung betrachtet werden. Auch frühere Gebühren, angebliche Vermittlungsprovisionen, Sicherheitsleistungen oder sonstige Zahlungen können für die rechtliche Aufarbeitung relevant sein.

Eine Rückzahlung lässt sich nicht pauschal versprechen. Es bestehen aber unterschiedliche rechtliche und tatsächliche Ansatzpunkte, die im Einzelfall untersucht werden können. Dazu gehören mögliche Ansprüche gegen Zahlungsempfänger, die Prüfung der beteiligten Zahlungsdienstleister und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen.

Banküberweisung an die angeblichen Kreditvermittler

Viele Betroffene bezahlen die geforderten Gebühren durch eine gewöhnliche Banküberweisung. Dabei werden die Beträge auf ein Konto überwiesen, das ihnen von einem angeblichen Kreditberater oder über die Website mitgeteilt wurde.

In einem solchen Fall sollten zunächst sämtliche Überweisungsdaten gesichert werden. Wichtig sind insbesondere das Datum der Transaktion, der überwiesene Betrag, die IBAN, der Name des angegebenen Empfängers, der Verwendungszweck und die beteiligte Bank. Auch die Frage, ob der tatsächliche Kontoinhaber mit dem auf der Website genannten Unternehmen übereinstimmt, kann von Bedeutung sein.

Eine Überweisung kann rechtlich und tatsächlich unterschiedliche Rückholungsmöglichkeiten eröffnen. Entscheidend ist unter anderem, ob der Auftrag bereits ausgeführt wurde, ob die Empfängerbank noch Maßnahmen ergreifen kann und ob der Kontoinhaber einer Rückzahlung zustimmt.

Betroffene sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass eine bereits ausgeführte Überweisung ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann. Dennoch ist es sinnvoll, die eigene Bank unverzüglich über den Sachverhalt zu informieren und eine Prüfung der Transaktion zu verlangen.

Überweisungsrückruf und Recall

Bei einer Überweisung kann ein Überweisungsrückruf, häufig auch als Recall bezeichnet, geprüft werden. Dabei wird die Empfängerbank über die beteiligten Zahlungsinstitute um Rückgabe des überwiesenen Betrags ersucht.

Ein solcher Vorgang ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine Zahlung aufgrund irreführender Angaben geleistet wurde und der Verdacht besteht, dass die versprochene Kreditvergabe nicht erfolgen wird.

Allerdings ist ein Recall keine Garantie für eine erfolgreiche Rückholung. Bei einer bereits ausgeführten Überweisung hängt die tatsächliche Rückgabe regelmäßig von den Umständen der Transaktion und den Möglichkeiten der beteiligten Banken ab. Insbesondere kann die Empfängerbank nicht in jedem Fall eigenständig eine Rückbuchung vornehmen, wenn der Zahlungsempfänger der Rückgabe nicht zustimmt und keine andere rechtliche Grundlage für eine Rückbelastung besteht.

Trotzdem sollten Geschädigte nicht zu lange warten. Je früher die Bank informiert wird, desto eher können mögliche Maßnahmen geprüft werden. Dabei sollte der Sachverhalt möglichst konkret beschrieben werden. Die betroffene Website, die angebliche Kreditlizenz, die Gebührenforderungen und die ausbleibende Kreditauszahlung sollten nachvollziehbar dargestellt werden.

Auch die Mitteilung der BaFin vom 05.11.2026 kann bei der Einordnung des Sachverhalts hilfreich sein. Sie enthält konkrete Informationen zu den genannten Internetadressen und der angeblich gefälschten Kreditlizenz.

Welche rechtlichen Ansprüche kommen in Betracht?

Wenn Gebühren ohne eine entsprechende Gegenleistung vereinnahmt wurden, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Rückzahlungsanspruch bestehen. Hierbei kommen insbesondere vertragliche Ansprüche und bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche in Betracht.

Nach § 812 BGB kann beispielsweise eine Verpflichtung zur Herausgabe bestehen, wenn jemand etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat. Ob diese Vorschrift im konkreten Fall anwendbar ist, hängt allerdings von den Vereinbarungen, dem tatsächlichen Zahlungsgrund und den beteiligten Personen ab.

Auch Schadensersatzansprüche können geprüft werden. Wenn Verbraucher durch falsche Angaben zur Zahlung veranlasst wurden, können je nach Sachverhalt unterschiedliche Anspruchsgrundlagen relevant sein. Dazu gehören insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch §§ 823 und 826 BGB eine Rolle spielen.

Für die rechtliche Bewertung ist entscheidend, dass die Verantwortlichen und die einzelnen Zahlungsvorgänge möglichst genau festgestellt werden. Der bloße Umstand, dass ein Kredit nicht ausgezahlt wurde, führt nicht automatisch zu einem Schadensersatzanspruch gegen jede beteiligte Person oder Bank.

Zahlungsdienstleister und Empfängerbanken

Neben der eigenen Bank können weitere Zahlungsdienstleister in die Transaktion eingebunden sein. Das gilt insbesondere dann, wenn die Zahlung über einen Zahlungsdienst, einen Finanzvermittler oder ein ausländisches Konto abgewickelt wurde.

Eine rechtliche Prüfung sollte deshalb nicht bei der Frage stehen bleiben, welche Bank auf dem eigenen Kontoauszug erscheint. Vielmehr kann es erforderlich sein, die gesamte Zahlungskette zu untersuchen.

Dabei können folgende Fragen entscheidend sein: Wer hat das Empfängerkonto tatsächlich eröffnet? Wer konnte über das Guthaben verfügen? Welche Zahlungsdienstleister waren beteiligt? Wurden die Gelder unmittelbar weitergeleitet? Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass mehrere Konten zur Entgegennahme und Weiterleitung der Zahlungen genutzt wurden?

Gerade bei einem möglichen Identitätsdiebstahl ist die Zuordnung wichtig. Die KRED.IQs Immobiliardarlehensvermittlung GmbH in Frankfurt am Main darf nicht allein deshalb als Zahlungsempfänger oder verantwortliches Unternehmen angesehen werden, weil die Bezeichnung KRED.IQs verwendet wird. Nach den vorliegenden Informationen besteht kein Zusammenhang zwischen dieser Gesellschaft und den Betreibern der genannten Websites.

Die tatsächlichen Empfänger müssen daher anhand der Überweisungsunterlagen und weiterer verfügbarer Informationen ermittelt werden.

Geld zurück bei Kreditgebühren und angeblichen Sicherheitsleistungen

Bei der Prüfung möglicher Rückforderungsansprüche müssen sämtliche Zahlungen berücksichtigt werden. Das betrifft nicht nur eine erste Bearbeitungsgebühr, sondern auch spätere Forderungen, die möglicherweise unter verschiedenen Bezeichnungen erhoben wurden.

Dazu können angebliche Freischaltungskosten, Provisionen, Steuern, Versicherungsbeiträge, Sicherheitsleistungen oder Liquiditätsnachweise gehören.

Eine pauschale rechtliche Bewertung sämtlicher Zahlungen ist nicht möglich. Es muss jeweils festgestellt werden, welchen Zweck die Zahlung haben sollte und ob dieser Zweck tatsächlich erreicht wurde.

Wenn beispielsweise eine Gebühr ausdrücklich dafür verlangt wurde, einen Kredit auszuzahlen, die Auszahlung aber ausbleibt, ist zu prüfen, ob die Zahlung auf einer wirksamen Vereinbarung beruhte und ob der Empfänger den Betrag behalten darf.

Besonders wichtig ist die Dokumentation wiederholter Zahlungsforderungen. Wurde zunächst eine Bearbeitungsgebühr verlangt und anschließend eine angebliche Steuerzahlung, kann die Abfolge der Forderungen Hinweise auf das zugrunde liegende Geschäftsmodell geben.

Kryptowährungen und mögliche Rückholungsmaßnahmen

Sollten Zahlungen im Zusammenhang mit KRED.IQs nicht per Banküberweisung, sondern mit Kryptowährungen geleistet worden sein, gestaltet sich die Rückholung regelmäßig schwieriger.

Kryptowährungstransaktionen werden über Blockchains abgewickelt. Eine bestätigte Transaktion kann grundsätzlich nicht wie eine gewöhnliche Kartenzahlung rückgängig gemacht werden. Es gibt üblicherweise keine zentrale Stelle, die eine bereits bestätigte Überweisung einfach zurückbuchen kann.

Dennoch bedeutet dies nicht, dass sämtliche rechtlichen oder tatsächlichen Möglichkeiten ausgeschlossen sind. Entscheidend ist, welche Wallets verwendet wurden, ob eine Kryptobörse beteiligt war und ob sich die weiteren Zahlungsbewegungen nachvollziehen lassen.

Betroffene sollten insbesondere die verwendete Wallet-Adresse, den Transaktions-Hash und die jeweiligen Zeitpunkte der Übertragungen dokumentieren. Auch Angaben zur Kryptobörse, über die Kryptowährungen gekauft oder versendet wurden, sind wichtig.

Blockchainanalyse und Walletanalyse

Eine Blockchainanalyse kann dabei helfen, öffentlich nachvollziehbare Transaktionen zu untersuchen. Anhand der Transaktionsdaten lassen sich unter Umständen weitere Wallet-Adressen und Zahlungsbewegungen identifizieren.

Eine Walletanalyse kann ergänzend dazu beitragen, die Geldflüsse zu rekonstruieren und mögliche Verbindungen zwischen verschiedenen Transaktionen zu untersuchen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine Blockchain-Adresse allein noch keinen sicheren Rückschluss auf die Identität ihres Inhabers erlaubt.

Wenn Kryptowährungen an eine bestimmte Adresse gesendet wurden, sollte zunächst geprüft werden, ob diese Adresse einer bekannten Kryptobörse, einem Zahlungsdienstleister oder einer anderen identifizierbaren Stelle zugeordnet werden kann.

Wurden die Kryptowährungen anschließend auf eine Handelsplattform transferiert, kann es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, Informationen über den weiteren Verlauf der Vermögenswerte zu erhalten. Dabei spielen auch die Identifizierungsdaten eine Rolle, die eine Kryptobörse im Rahmen ihrer KYC-Verfahren erhoben hat.

Eine erfolgreiche Rückholung kann daraus jedoch nicht garantiert werden. Eine technische Nachverfolgung ist nicht mit einer tatsächlichen Vermögenssicherung gleichzusetzen.

Kryptobörsen und KYC-Daten

Wenn eine Kryptobörse an der Transaktion beteiligt war, sollte geprüft werden, ob dort eine Meldung des Sachverhalts sinnvoll ist. Insbesondere kann relevant sein, ob die verwendeten Wallet-Adressen einem Kundenkonto zugeordnet werden können und ob noch Vermögenswerte auf der betreffenden Plattform vorhanden sind.

Dabei können Informationen über den Zeitpunkt der Transaktion, die verwendeten Adressen und die Transaktionskennungen hilfreich sein.

Eine Kryptobörse wird allerdings nicht allein aufgrund einer Mitteilung eines Geschädigten persönliche Kundendaten offenlegen. Hierfür können entsprechende rechtliche Voraussetzungen oder behördliche Anfragen erforderlich sein.

Vermögenssicherung und Schadensersatz

Neben der unmittelbaren Rückforderung der überwiesenen Beträge kann die Frage einer möglichen Vermögenssicherung relevant werden. Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Gelder auf Konten oder bei Zahlungsdienstleistern vorhanden sind, können rechtliche Maßnahmen zur Sicherung geprüft werden.

Welche Möglichkeiten bestehen, hängt unter anderem davon ab, ob die verantwortlichen Personen bekannt sind, wo sich die Vermögenswerte befinden und welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden können.

Auch Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden. Dabei kann es darauf ankommen, ob die Betroffenen durch falsche Angaben über die angebliche Kreditlizenz, die Identität des Anbieters oder die tatsächliche Auszahlungsmöglichkeit zu einer Zahlung veranlasst wurden.

Eine anwaltliche Aufarbeitung kann helfen, die Anspruchsgegner zu bestimmen und die vorhandenen Unterlagen rechtlich einzuordnen. Dabei sollte insbesondere zwischen den tatsächlichen Betreibern der Websites, den verwendeten Zahlungsempfängern und unbeteiligten Unternehmen unterschieden werden.

Strafanzeige und Beweissicherung

Bei einem möglichen Betrug kann eine Strafanzeige sinnvoll sein. Sie kann dazu beitragen, dass die Vorgänge strafrechtlich untersucht und Zahlungswege nachvollzogen werden. Eine Strafanzeige führt jedoch nicht automatisch zur Rückzahlung des verlorenen Geldes.

Für die weitere Aufarbeitung sollten alle relevanten Beweise erhalten bleiben. Dazu gehören insbesondere Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Vertragsunterlagen, E-Mails, Messenger-Nachrichten, Screenshots der Websites und die angeblich von der Deutschen Bundesbank ausgestellte Kreditlizenz.

Auch die ursprünglichen Zahlungsaufforderungen sollten vollständig gesichert werden. Sie können zeigen, mit welchen Versprechungen die Betroffenen zur Zahlung bewegt wurden.

Wer bei KRED.IQs Geld verloren hat, sollte sich nicht auf das Versprechen angeblicher Rückholungsunternehmen verlassen, die gegen eine weitere Vorauszahlung eine sichere Erstattung in Aussicht stellen. Gerade nach einem finanziellen Schaden können Geschädigte erneut ins Visier von Personen geraten, die eine angebliche Rückholung anbieten und dafür zusätzliche Gebühren verlangen.

Eine seriöse rechtliche Prüfung muss deshalb zunächst die tatsächlichen Zahlungsvorgänge, die vorhandenen Beweise und die möglichen Anspruchsgegner untersuchen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche Schritte im konkreten Fall sinnvoll sind.

KRED.IQs (kriqs.de) – Was tun?

Wer über kriqs.de, krdliqs.info, kreditiqs.de, krdsiq.info, kred-iqs.de oder kredlqs.de einen Kredit beantragt und dafür bereits Gebühren bezahlt hat, sollte die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen. Insbesondere dann, wenn die versprochene Kreditauszahlung ausbleibt oder immer neue Zahlungsforderungen gestellt werden, ist eine schnelle und strukturierte Reaktion wichtig.

Der BaFin-Hinweis vom 05.11.2026 enthält konkrete Warninformationen: Nach den Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber der genannten Websites ohne die erforderliche Erlaubnis gegen Gebühren Kredite an, die anschließend nicht ausgezahlt werden. Außerdem ist die angeblich von der Deutschen Bundesbank ausgestellte Kreditlizenz nach den Angaben der BaFin gefälscht.

Für Betroffene bedeutet dies, dass sie ihre bisherigen Kontakte und Zahlungen sorgfältig dokumentieren sollten. Es geht nicht nur darum, bereits überwiesene Beträge zurückzuerhalten. Auch die Verhinderung weiterer finanzieller Schäden und der Schutz persönlicher Daten sind wichtig.

Keine weiteren Zahlungen leisten

Die wichtigste Sofortmaßnahme besteht darin, keine weiteren Beträge an die angeblichen Kreditvermittler zu überweisen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Auszahlung von einer zusätzlichen Gebühr, einer angeblichen Steuer, einer Sicherheitsleistung oder einer weiteren Freischaltung abhängig gemacht wird.

Betroffene sollten sich nicht von der Behauptung überzeugen lassen, dass lediglich noch eine letzte Zahlung erforderlich sei. Wenn bereits mehrere Gebühren bezahlt wurden und der Kredit trotzdem nicht ausgezahlt wird, gibt es keinen verlässlichen Grund für die Annahme, dass eine weitere Überweisung tatsächlich zur Auszahlung führt.

Auch vermeintliche Sonderregelungen oder angebliche behördliche Anforderungen sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden. Die Vorlage einer angeblichen Kreditlizenz der Deutschen Bundesbank ist nach den Erkenntnissen der BaFin gerade kein verlässlicher Nachweis einer ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit.

Wer bereits mehrere Zahlungen geleistet hat, sollte zunächst eine vollständige Übersicht erstellen. Es ist wichtig, jede einzelne Überweisung mit Datum, Betrag, Empfänger und Zahlungszweck festzuhalten.

Kontakt zu den angeblichen Kreditvermittlern abbrechen

Wenn der Verdacht besteht, dass die Betreiber der betreffenden Websites Verbraucher durch falsche Angaben zu Zahlungen veranlassen, sollte der weitere Kontakt kritisch behandelt werden.

Insbesondere sollten Betroffene keine neuen Vereinbarungen treffen und keine zusätzlichen Zahlungszusagen abgeben. Auch mündliche Versprechen über eine angeblich unmittelbar bevorstehende Auszahlung sollten nicht als Grundlage für weitere finanzielle Entscheidungen dienen.

Wer über WhatsApp, Telegram, Telefon oder E-Mail kontaktiert wird, sollte die Kommunikation zunächst vollständig sichern. Anschließend kann es sinnvoll sein, den Kontakt abzubrechen und weitere Nachrichten nicht mehr zu beantworten.

Wichtig ist, dass vorhandene Beweise vor einer Blockierung oder Löschung gesichert werden. Telefonnummern, Profilinformationen, Chatverläufe und E-Mail-Adressen können für die spätere Identifizierung der Verantwortlichen von Bedeutung sein.

Beweise und Unterlagen sichern

Eine vollständige Beweissicherung ist für die spätere rechtliche Prüfung besonders wichtig. Betroffene sollten sämtliche Informationen aufbewahren, die den Kontakt mit den Betreibern und die angebliche Kreditvergabe dokumentieren.

Dazu gehören insbesondere:

  • Kontoauszüge und Überweisungsbelege.
  • Vertragsunterlagen und Kreditangebote.
  • Rechnungen über angebliche Bearbeitungsgebühren.
  • Zahlungsaufforderungen und Angaben zu Provisionen.
  • Screenshots der Websites und der angeblichen Kreditlizenz.
  • E-Mail-Verkehr und Chatverläufe.
  • Telefonnummern und Kontaktdaten der Ansprechpartner.
  • Namen und Bezeichnungen angeblicher Kreditberater.
  • Angaben zu den verwendeten Bankkonten und Zahlungsempfängern.

Besonders wichtig sind die vollständigen Nachrichten, in denen die Auszahlung zugesagt oder von weiteren Zahlungen abhängig gemacht wurde. Aus der zeitlichen Abfolge kann sich ergeben, wie die Betroffenen zur Zahlung bewegt wurden.

Auch die Internetseiten sollten möglichst vollständig dokumentiert werden. Dazu zählen die verwendeten Domains, die Unternehmensangaben, die Kontaktmöglichkeiten und sämtliche Darstellungen, mit denen eine angebliche behördliche Zulassung belegt werden sollte.

Die angebliche Kreditlizenz der Deutschen Bundesbank sollte ebenfalls gesichert werden. Sie kann für die rechtliche Beurteilung der Täuschungsvorwürfe eine wichtige Rolle spielen.

Kontoauszüge und Zahlungsempfänger überprüfen

Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte sämtliche Kontoauszüge überprüfen und die einzelnen Zahlungsvorgänge dokumentieren.

Dabei kommt es nicht nur auf den angegebenen Empfängernamen an. Entscheidend ist insbesondere die IBAN, auf die das Geld überwiesen wurde. Auch der tatsächliche Kontoinhaber und die beteiligte Empfängerbank können für die weitere Aufarbeitung relevant sein.

Es sollte außerdem geprüft werden, ob die Zahlungen an unterschiedliche Konten gingen. Wenn für jede neue Gebührenforderung ein anderes Konto angegeben wurde, kann dies ein wichtiger Umstand für die Rekonstruktion des Zahlungsablaufs sein.

Betroffene sollten ihre Bank unverzüglich informieren, wenn sie den Verdacht haben, durch falsche Angaben zur Überweisung veranlasst worden zu sein. Dabei kann auch geprüft werden, ob ein Überweisungsrückruf noch möglich ist.

Eine Garantie für die Rückholung besteht allerdings nicht. Je früher die Bank eingeschaltet wird, desto eher können mögliche Maßnahmen untersucht werden.

Bank über den Verdacht informieren

Die eigene Bank sollte eine möglichst konkrete Schilderung des Sachverhalts erhalten. Dabei sollte nicht nur mitgeteilt werden, dass ein Kredit nicht ausgezahlt wurde. Vielmehr sollten die betreffenden Internetadressen, die Zahlungsforderungen und die angebliche Kreditlizenz angesprochen werden.

Hilfreich ist es, den BaFin-Hinweis vom 05.11.2026 als zusätzliche Information zu benennen. Dadurch kann die Bank den Vorgang besser einordnen.

Betroffene sollten um Prüfung bitten, ob eine Rückholung der überwiesenen Beträge noch möglich ist und welche Informationen dafür benötigt werden.

Falls die Bank weitere Unterlagen anfordert, sollten diese vollständig und nachvollziehbar eingereicht werden. Eine geordnete Dokumentation erleichtert die Bearbeitung.

Persönliche Daten und Identitätsmissbrauch berücksichtigen

Bei einem möglichen Identitätsdiebstahl besteht nicht nur ein finanzielles Risiko. Auch die persönlichen Daten der Kreditinteressenten können gefährdet sein.

Wer im Rahmen einer angeblichen Kreditanfrage Ausweiskopien, Adressnachweise, Gehaltsabrechnungen oder Bankunterlagen übermittelt hat, sollte prüfen, welche Informationen offengelegt wurden.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn zusätzliche Angaben wie Kontozugangsdaten, TANs, Kreditkartendaten oder Passwörter abgefragt wurden. Solche Informationen sollten niemals an unbekannte Ansprechpartner weitergegeben werden.

Wenn Zugangsdaten zu Bankkonten oder anderen wichtigen Diensten offengelegt wurden, sollten die betroffenen Zugangsdaten unverzüglich geändert und gegebenenfalls bestehende Zugänge gesperrt werden. Die Bank sollte außerdem über einen möglichen Zugriff Dritter informiert werden.

Auch die missbräuchliche Verwendung persönlicher Daten für weitere Kredit- oder Finanzierungsanträge sollte berücksichtigt werden.

Fernwartungssoftware entfernen

Wurde im Zusammenhang mit einer angeblichen Kreditauszahlung eine Fernwartungssoftware installiert, sollte überprüft werden, ob Dritte Zugriff auf das Gerät erhalten haben.

Programme zur Fernsteuerung können es anderen Personen ermöglichen, den Bildschirm einzusehen oder bestimmte Funktionen des Computers zu bedienen. Je nach Berechtigungen können dabei auch sensible Informationen betroffen sein.

Betroffene sollten die Fernwartungsverbindung beenden und die entsprechende Software entfernen. Wenn ein unbefugter Zugriff auf das Onlinebanking nicht ausgeschlossen werden kann, sollte die Bank unverzüglich informiert werden.

Passwörter sollten möglichst von einem anderen, nicht betroffenen Gerät geändert werden. Auch gespeicherte Zugangsdaten und aktive Sitzungen sollten überprüft werden.

Bei konkreten Anhaltspunkten für einen unbefugten Zugriff kann eine technische Überprüfung des Geräts sinnvoll sein.

Strafanzeige erstatten

Wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Täuschung und eine dadurch verursachte Vermögensschädigung bestehen, kann eine Strafanzeige sinnvoll sein.

Im Zusammenhang mit den KRED.IQs-Websites können insbesondere die angeblich gefälschte Kreditlizenz, die Verwendung einer fremden Unternehmensidentität und die Vereinnahmung von Gebühren bei ausbleibender Kreditauszahlung für die strafrechtliche Prüfung relevant sein.

Die Strafanzeige sollte möglichst konkret und chronologisch aufgebaut sein. Betroffene sollten darstellen, über welche Website sie Kontakt aufgenommen haben, welche Kreditversprechen gemacht wurden, welche Unterlagen sie erhalten haben und welche Zahlungen sie geleistet haben.

Auch die verwendeten Kontoverbindungen und Kommunikationswege sollten angegeben werden.

Die Strafanzeige dient der strafrechtlichen Aufklärung. Sie ersetzt jedoch keine eigenständige Prüfung zivilrechtlicher Rückforderungs- oder Schadensersatzansprüche. Ebenso wenig garantiert sie, dass bereits überwiesene Beträge zurückgezahlt werden.

Kryptobörsen und Behörden informieren

Falls Zahlungen mit Kryptowährungen geleistet wurden, sollten die beteiligten Kryptobörsen über den Sachverhalt informiert werden. Dazu sollten die verwendeten Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes übermittelt werden.

Eine Blockchainanalyse kann unter Umständen helfen, weitere Zahlungsbewegungen nachzuvollziehen. Wenn Kryptowährungen auf eine zentralisierte Handelsplattform gelangt sind, kann geprüft werden, ob dort eine Zuordnung zu einem Kundenkonto möglich ist.

Auch die zuständigen Behörden können über den Sachverhalt informiert werden. Dabei sollten die gesicherten Unterlagen und die konkreten Zahlungsvorgänge zur Verfügung gestellt werden.

Die BaFin-Information ist insbesondere deshalb relevant, weil sie die betreffenden Internetadressen ausdrücklich benennt und auf die fehlende Erlaubnis sowie die gefälschte Kreditlizenz hinweist.

Die Verwechslungsgefahr mit der KRED.IQs Immobiliardarlehensvermittlung GmbH vermeiden

Ein besonders wichtiger Punkt betrifft die tatsächliche Unternehmensidentität. Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Zusammenhang zwischen den Betreibern der genannten Websites und der KRED.IQs Immobiliardarlehensvermittlung GmbH in Frankfurt am Main besteht.

Die Gesellschaft betreibt ausschließlich die Website krediqs.immo. Die anderen genannten Internetauftritte sind ihr nach den vorliegenden Informationen nicht zuzurechnen.

Geschädigte sollten deshalb bei der Aufarbeitung ihrer Zahlungen genau zwischen den verschiedenen Internetadressen und Unternehmen unterscheiden. Eine Namensähnlichkeit begründet keine Verantwortlichkeit.

Auch bei einer anwaltlichen Prüfung muss darauf geachtet werden, dass mögliche Ansprüche gegen die tatsächlich verantwortlichen Personen oder Zahlungsempfänger gerichtet werden. Eine unbeteiligte Gesellschaft darf nicht allein wegen der Verwendung einer ähnlichen Bezeichnung in Anspruch genommen werden.

Anwaltliche Hilfe bei KRED.IQs in Anspruch nehmen

Wenn bereits Gebühren bezahlt wurden und die Kreditauszahlung ausbleibt, kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein. Dabei sollte nicht nur die Frage untersucht werden, ob ein Rückzahlungsanspruch besteht. Auch die tatsächlichen Betreiber, die Zahlungsempfänger und die Verwendung der angeblichen Kreditlizenz müssen in die Bewertung einbezogen werden.

Ein auf Bank- und Kapitalmarktrecht beziehungsweise Betrugsfälle spezialisierter Anwalt kann zunächst den Sachverhalt anhand der vorhandenen Unterlagen aufarbeiten.

Dabei kommen insbesondere folgende Prüfungsfragen in Betracht:

  • Welche Personen oder Unternehmen haben die Zahlungen entgegengenommen?
  • Auf welcher Grundlage wurden Gebühren und Provisionen verlangt?
  • Welche Angaben wurden zur angeblichen Kreditlizenz gemacht?
  • Wurde die Identität eines bestehenden Unternehmens missbraucht?
  • Welche Rückforderungsansprüche kommen in Betracht?
  • Können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden?
  • Welche Möglichkeiten zur Vermögenssicherung bestehen?
  • Welche Schritte sind gegenüber Banken und Zahlungsdienstleistern sinnvoll?

Die rechtliche Prüfung sollte sich auf die konkreten Vorgänge des jeweiligen Geschädigten beziehen. Pauschale Aussagen über die Rückholung sämtlicher Zahlungen sind unseriös. Ebenso sollte niemand eine sichere Erstattung versprechen, ohne die tatsächlichen Zahlungswege und die rechtliche Situation untersucht zu haben.

Vorsicht vor angeblichen Rückholungsunternehmen

Wer bereits durch eine nicht ausgezahlte Kreditfinanzierung Geld verloren hat, kann anschließend erneut mit Zahlungsforderungen konfrontiert werden. Dabei treten möglicherweise angebliche Rückholungsspezialisten, Recovery-Dienstleister oder vermeintliche Finanzermittler auf.

Sie versprechen, die verlorenen Gebühren zurückzuholen, und verlangen dafür eine Vorauszahlung. Mitunter wird behauptet, die Gelder seien bereits gefunden worden und müssten lediglich gegen eine Freischaltungsgebühr, Steuer oder Sicherheitsleistung ausgezahlt werden.

Auch solche Angebote sollten kritisch geprüft werden. Eine angebliche Rückholung darf nicht zum Anlass genommen werden, erneut Geld an unbekannte Personen zu überweisen.

Insbesondere sollte niemand Zugang zu seinem Bankkonto oder seiner Kryptowallet gewähren, um eine angebliche Erstattung zu ermöglichen.

KRED.IQs: Schäden dokumentieren und rechtliche Möglichkeiten prüfen

Der BaFin-Hinweis zu kriqs.de, krdliqs.info, kreditiqs.de, krdsiq.info, kred-iqs.de und kredlqs.de gibt Verbrauchern einen konkreten Anlass, bestehende Kreditvereinbarungen und bereits geleistete Zahlungen zu überprüfen.

Wer Gebühren bezahlt hat und keinen Kredit erhalten hat, sollte den Schaden möglichst vollständig dokumentieren. Die Zahlungsbelege, die Kommunikation mit den angeblichen Kreditberatern und die verwendeten Internetauftritte können wichtige Grundlagen für die weitere rechtliche Aufarbeitung bilden.

Besondere Bedeutung hat die angeblich von der Deutschen Bundesbank ausgestellte Kreditlizenz, die nach den Erkenntnissen der BaFin gefälscht ist. Auch der Hinweis auf den Identitätsdiebstahl im Zusammenhang mit der KRED.IQs Immobiliardarlehensvermittlung GmbH muss bei der Zuordnung der Verantwortlichen berücksichtigt werden.

Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen leisten, ihre Bank informieren und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Ob Geld zurückerlangt werden kann, hängt von den konkreten Umständen und den verfügbaren Rückforderungsmöglichkeiten ab. Eine frühzeitige Sicherung der Beweise und eine sorgfältige rechtliche Bewertung sind deshalb besonders wichtig.

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