Infinite Yield Inv. (infinite-yield.com) – Betrug?
Bei Infinite Yield Inv. (infinite-yield.com) bestehen erhebliche Warnsignale, die Anleger vor einer Geschäftsbeziehung mit der Plattform unbedingt berücksichtigen sollten. Besonders relevant ist ein Eintrag der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA vom 29. Oktober 2026. Die Behörde führt das Angebot unter der Bezeichnung INFINITEYIELD auf ihrer Warnliste. Als Internetadresse wird infinite-yield.com genannt. Außerdem ist eine Anschrift in Zürich angegeben, ohne dass ein entsprechender Handelsregistereintrag ausgewiesen wird.
Für Anleger ist diese behördliche Veröffentlichung ein wichtiger Anlass, die Seriosität und die tatsächliche Identität des Anbieters kritisch zu hinterfragen. Wer Geld in Finanzprodukte investiert, sollte jederzeit nachvollziehen können, welche Gesellschaft die angebotenen Dienstleistungen erbringt, wer für die Plattform verantwortlich ist und auf welcher rechtlichen Grundlage die Geschäfte durchgeführt werden.
Gerade bei Online-Investmentplattformen ist die Identität des Betreibers von zentraler Bedeutung. Eine professionell gestaltete Internetseite, eine geschäftlich wirkende E-Mail-Adresse oder eine angegebene Anschrift reichen nicht aus, um die Existenz eines regulierten Finanzunternehmens nachzuweisen. Anleger müssen vielmehr überprüfen können, ob eine tatsächlich bestehende Gesellschaft hinter dem Angebot steht und ob diese über die erforderlichen Erlaubnisse verfügt.
Die FINMA nennt für INFINITEYIELD die Anschrift Badenerstrasse 574, 8048 Zürich. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass kein Handelsregistereintrag vorhanden ist. Eine Zürcher Geschäftsadresse allein beweist daher weder die Existenz eines ordnungsgemäß eingetragenen Unternehmens noch eine Berechtigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer angegebenen Kontaktadresse und einem rechtlich verantwortlichen Unternehmen. Anleger sollten prüfen, ob es eine vollständige Firmierung gibt, welche Rechtsform behauptet wird und wer als Vertragspartner in den Unterlagen genannt wird. Auch die Frage, ob die Person oder Gesellschaft tatsächlich mit infinite-yield.com verbunden ist, muss nachvollziehbar beantwortet werden können.
Der Warnlisteneintrag der FINMA ist dabei nicht als strafrechtlicher Nachweis eines Betrugs zu verstehen. Eine behördliche Warnung ersetzt keine strafgerichtliche Entscheidung und belegt nicht automatisch, dass jeder einzelne Anleger getäuscht wurde. Sie stellt jedoch ein erhebliches Risikosignal dar, das bei der Bewertung der Plattform nicht ignoriert werden sollte.
Zusätzliche Aufmerksamkeit verdient ein Hinweis der norwegischen Finanzaufsicht Finanstilsynet vom 31. Oktober 2026. Dieser bezieht sich auf die Schweizer Warnung. Auch im internationalen Warnsystem der Wertpapieraufsichtsbehörden ist INFINITEYIELD erfasst. Dabei ist zu beachten, dass es sich nicht um mehrere voneinander unabhängige Betrugsfeststellungen handelt. Ausgangspunkt der weiteren Hinweise ist die Veröffentlichung der FINMA.
Für Anleger bedeutet das: Die Warnungen sollten ernst genommen werden, ohne ihren Inhalt zu überinterpretieren. Maßgeblich bleiben die konkreten Feststellungen und die Frage, ob Infinite Yield Inv. tatsächlich über die erforderlichen Voraussetzungen für die angebotenen Finanzdienstleistungen verfügt.
Eine seriöse Investmentplattform muss ihre Unternehmensverhältnisse transparent darstellen. Dazu gehören eine vollständige Unternehmensbezeichnung, eine nachvollziehbare Geschäftsanschrift, die verantwortlichen Personen und gegebenenfalls Angaben zur zuständigen Finanzaufsicht. Bei erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen muss außerdem eine entsprechende Zulassung bestehen.
Eine bloße Behauptung, in der Schweiz oder einem anderen europäischen Staat registriert zu sein, genügt nicht. Auch eine allgemeine Unternehmensregistrierung ist nicht mit einer aufsichtsrechtlichen Erlaubnis gleichzusetzen. Entscheidend ist, ob die konkrete Gesellschaft die angebotenen Dienstleistungen tatsächlich erbringen darf.
Bei Infinite Yield Inv. sollte deshalb besonders genau geprüft werden, welche Finanzprodukte angeboten werden und welche Gesellschaft hierfür verantwortlich sein soll. Die Bezeichnung Inv. kann zwar auf ein Investmentangebot hindeuten, lässt aber keine verlässlichen Rückschlüsse auf die tatsächliche Geschäftstätigkeit zu.
Auch der Internetauftritt infinite-yield.com sollte nicht isoliert anhand seines Erscheinungsbildes bewertet werden. Eine professionelle Gestaltung, vermeintlich hochwertige Unternehmensinformationen und eine strukturierte Handelsoberfläche sind kein Beweis für tatsächlich ausgeführte Finanzgeschäfte.
Bei problematischen Online-Investmentangeboten können Anleger Zugang zu einem persönlichen Kundenkonto erhalten, in dem angebliche Handelspositionen, Kontostände und Gewinne angezeigt werden. Solche Darstellungen vermitteln möglicherweise den Eindruck, dass das eingezahlte Geld tatsächlich investiert wurde und jederzeit verfügbar ist.
Ein angezeigtes Guthaben ist jedoch kein unabhängiger Nachweis dafür, dass entsprechende Vermögenswerte existieren. Anleger sollten deshalb überprüfen, ob tatsächliche Wertpapiergeschäfte stattgefunden haben, welche Transaktionen durchgeführt wurden und ob nachvollziehbare Abrechnungen vorliegen.
Besonders kritisch ist es, wenn ein Anbieter zwar steigende Gewinne darstellt, aber keine unabhängigen Nachweise über die zugrunde liegenden Investitionen bereitstellt. Auch die Möglichkeit, sich in ein Kundenkonto einzuloggen, beweist nicht, dass ein reales Wertpapierdepot oder ein tatsächlich verwaltetes Vermögen vorhanden ist.
Ein weiteres wichtiges Prüfkriterium betrifft die Zahlungswege. Anleger sollten nachvollziehen können, auf welches Bankkonto ihre Einzahlungen erfolgen und wer der tatsächliche Empfänger ist. Wenn der Kontoinhaber nicht mit dem angeblichen Vertragspartner übereinstimmt, muss die Verbindung zwischen den Beteiligten geklärt werden.
Das gilt auch für Zahlungen über externe Zahlungsdienstleister oder Kryptowährungen. Werden Einzahlungen an wechselnde Empfänger oder unterschiedliche Wallet-Adressen verlangt, sollte die wirtschaftliche und rechtliche Grundlage jeder einzelnen Zahlung überprüft werden.
Typische Merkmale unseriöser Investmentplattformen können außerdem in der Art der Kundenansprache liegen. Potenzielle Anleger werden beispielsweise telefonisch, per E-Mail oder über soziale Netzwerke kontaktiert. Die Ansprechpartner stellen sich als erfahrene Broker oder Anlageexperten vor und versuchen, eine persönliche Vertrauensbeziehung aufzubauen.
Zunächst wird möglicherweise eine überschaubare Einzahlung vorgeschlagen. Anschließend werden höhere Investitionen empfohlen. Dabei können angeblich besonders günstige Marktgelegenheiten, außergewöhnliche Renditechancen oder zeitlich begrenzte Angebote eine Rolle spielen.
Ob diese Vorgehensweisen bei Infinite Yield Inv. konkret vorkommen, lässt sich anhand der vorliegenden Informationen nicht abschließend feststellen. Anleger sollten solche Muster dennoch kennen, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Besonders kritisch wird es, wenn persönliche Ansprechpartner zu immer höheren Einzahlungen drängen und dabei nur unzureichend erklären, wie die angebotenen Finanzprodukte tatsächlich funktionieren. Ein seriöser Finanzdienstleister sollte verständliche Informationen über Risiken, Kosten und Vertragsbedingungen bereitstellen.
Auch unrealistische Gewinnversprechen sind ein Warnsignal. Keine seriöse Geldanlage ist grundsätzlich risikofrei. Wer außergewöhnlich hohe Renditen ohne nachvollziehbare Risikodarstellung verspricht, sollte besonders kritisch überprüft werden.
Die Erfahrungen anderer Anleger können bei der Bewertung von Infinite Yield Inv. ebenfalls eine Rolle spielen. Allerdings sind einzelne Erfahrungsberichte nicht automatisch verlässlich. Positive Bewertungen beweisen keine Seriosität. Negative Bewertungen wiederum müssen anhand konkreter Vorgänge eingeordnet werden.
Besonders relevant sind Berichte über nicht ausgeführte Auszahlungen, zusätzliche Zahlungsforderungen, unerklärliche Kontosperren oder widersprüchliche Angaben zum Betreiber. Wenn solche Erfahrungen wiederholt auftreten, sollte die Geschäftsbeziehung umfassend überprüft werden.
Ein besonderes Risiko entsteht, wenn Anleger bereits erhebliche Beträge eingezahlt haben und anschließend feststellen, dass sich der tatsächliche Betreiber nicht eindeutig identifizieren lässt. In einer solchen Situation kann die Durchsetzung möglicher Ansprüche erheblich erschwert sein.
Die FINMA-Warnung vom 29. Oktober 2026 sollte deshalb als wesentlicher Bestandteil der Bewertung von Infinite Yield Inv. berücksichtigt werden. Anleger sollten insbesondere keine weiteren Investitionen vornehmen, solange die Betreiberidentität und die rechtlichen Voraussetzungen des Angebots nicht geklärt sind.
Die Bewertung von Infinite Yield Inv. (infinite-yield.com) fällt aufgrund des Warnlisteneintrags und des fehlenden Handelsregistereintrags kritisch aus. Ein strafrechtlich nachgewiesener Betrug ist damit nicht festgestellt. Es bestehen jedoch erhebliche Gründe, die Plattform nicht als nachweislich seriös einzustufen.
Wer bereits Geld investiert hat, sollte seine Zahlungsnachweise sichern, mögliche Auszahlungsprobleme dokumentieren und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten prüfen lassen. Insbesondere die Identität der Zahlungsempfänger und die tatsächlichen Geldbewegungen können für die weitere Aufarbeitung entscheidend sein.
Infinite Yield Inv. (infinite-yield.com)– Verweigert Auszahlung?
Wenn Anleger bei Infinite Yield Inv. (infinite-yield.com) eine Auszahlung beantragen und anschließend Schwierigkeiten auftreten, sollte der gesamte Vorgang sorgfältig untersucht werden. Eine verzögerte Überweisung, eine nicht bearbeitete Auszahlungsanfrage oder eine wiederholte Verschiebung des Auszahlungstermins können unterschiedliche Ursachen haben. Nicht jede Verzögerung ist automatisch ein Beweis für einen Betrug. Problematisch wird es jedoch, wenn immer neue Voraussetzungen genannt werden und der Anleger trotz wiederholter Aufforderungen nicht über sein vermeintliches Guthaben verfügen kann.
Bei Infinite Yield Inv. kommt hinzu, dass die FINMA die Plattform seit dem 29. Oktober 2026 unter der Bezeichnung INFINITEYIELD auf ihrer Warnliste führt. Der fehlende Handelsregistereintrag und die ungeklärte Unternehmenszuordnung sollten Anleger dazu veranlassen, Zahlungsforderungen besonders kritisch zu überprüfen.
Ein häufig beschriebenes Muster bei problematischen Online-Investments besteht darin, dass zunächst ein positives Guthaben im Kundenkonto angezeigt wird. Sobald der Anleger eine Auszahlung beantragt, wird der Vorgang angeblich durch eine interne Prüfung aufgehalten. Der Kundenbetreuer erklärt dann möglicherweise, dass noch bestimmte Unterlagen fehlen oder eine zusätzliche Voraussetzung erfüllt werden müsse.
Für den Anleger entsteht dadurch der Eindruck, dass das Geld grundsätzlich vorhanden sei und lediglich eine formale Angelegenheit erledigt werden müsse. In der Folge wird er möglicherweise dazu bewegt, weitere Dokumente einzureichen oder zusätzliche Zahlungen zu leisten.
Besonders kritisch sind nachträgliche Gebührenforderungen. Eine Plattform könnte beispielsweise behaupten, dass eine Bearbeitungsgebühr, Provision oder Versicherungsleistung entrichtet werden müsse, bevor das Guthaben ausgezahlt werden könne.
Solche Forderungen sollten nicht ungeprüft erfüllt werden. Entscheidend ist, ob die Kosten bereits im ursprünglichen Vertragsverhältnis vereinbart wurden und ob eine nachvollziehbare rechtliche Grundlage besteht. Eine erst nach dem Auszahlungsantrag erhobene Forderung kann ein erhebliches Warnsignal darstellen.
Auch angebliche Steuern werden bei problematischen Auszahlungsprozessen häufig als Begründung verwendet. Anleger erhalten möglicherweise die Mitteilung, dass Gewinne zunächst versteuert werden müssten. Dabei wird ein konkreter Betrag verlangt, der angeblich vor der Überweisung des Guthabens entrichtet werden müsse.
Steuerliche Pflichten können grundsätzlich bestehen. Daraus folgt jedoch nicht, dass eine Handelsplattform beliebige Vorauszahlungen verlangen darf. Ob eine Steuer tatsächlich anfällt, hängt von den konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen und den einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften ab.
Besonders kritisch ist es, wenn die angebliche Steuer nicht über nachvollziehbare steuerliche Wege abgewickelt werden soll, sondern unmittelbar an die Plattform oder eine unbekannte Drittperson zu überweisen ist. Anleger sollten solche Zahlungsforderungen unabhängig überprüfen lassen.
Ein weiteres mögliches Argument ist eine angeblich erforderliche AML-Prüfung. AML steht für Anti-Money Laundering und bezeichnet Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche. Finanzdienstleister können verpflichtet sein, die Identität ihrer Kunden und die Herkunft bestimmter Vermögenswerte zu überprüfen.
Eine solche Prüfung ist grundsätzlich nicht ungewöhnlich. Sie kann beispielsweise dazu führen, dass ein Anbieter bestimmte Dokumente anfordert oder Rückfragen zu einer Zahlung stellt. Daraus ergibt sich jedoch keine pauschale Berechtigung, zusätzliche Geldbeträge für eine vermeintliche Freigabe zu verlangen.
Wenn Infinite Yield Inv. eine AML-Gebühr verlangt, sollten Anleger daher prüfen, wer diese Zahlung erhebt und auf welcher Grundlage sie verlangt wird. Eine bloße Berufung auf Geldwäschevorschriften reicht nicht aus, um eine zusätzliche Überweisung zu rechtfertigen.
Ähnliches gilt für einen Herkunftsnachweis. Ein Anbieter kann unter bestimmten Voraussetzungen Informationen über die Herkunft eingezahlter Gelder verlangen. Dazu können beispielsweise Kontoauszüge oder andere geeignete Nachweise gehören.
Betroffene sollten allerdings genau prüfen, welche Dokumente verlangt werden und wer diese erhält. Bei einer ungeklärten Betreiberidentität besteht ein besonderes Risiko, dass sensible Finanzinformationen an nicht ausreichend identifizierte Personen übermittelt werden.
Auch eine Wallet-Verifizierung kann als Voraussetzung für eine Auszahlung genannt werden. Bei Kryptowährungen wird möglicherweise behauptet, dass eine bestimmte Adresse bestätigt oder eine zusätzliche Transaktion durchgeführt werden müsse.
Eine technische Überprüfung einer Wallet ist grundsätzlich möglich. Eine zusätzliche Einzahlung an eine unbekannte Adresse ist jedoch nicht allein deshalb gerechtfertigt, weil sie als Verifizierung bezeichnet wird.
Besonders kritisch sind Forderungen nach einem Liquiditätsnachweis. Dabei wird dem Anleger möglicherweise erklärt, dass er zunächst nachweisen müsse, über ausreichende finanzielle Mittel zu verfügen. In manchen Fällen soll er dazu einen zusätzlichen Betrag einzahlen.
Eine solche Forderung sollte unabhängig geprüft werden. Es muss nachvollziehbar sein, weshalb ein Liquiditätsnachweis überhaupt erforderlich sein soll und auf welcher vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage die Anforderung beruht.
Auch angebliche Sicherheitsleistungen können dazu verwendet werden, eine Auszahlung hinauszuzögern. Der Anleger soll möglicherweise einen bestimmten Betrag hinterlegen, damit sein vorhandenes Guthaben abgesichert oder freigegeben werden könne.
Wenn die Sicherheitsleistung nicht aus dem vorhandenen Guthaben entnommen werden kann, sondern eine weitere Überweisung verlangt wird, ist besondere Vorsicht geboten. Eine solche Zahlung kann den finanziellen Schaden erheblich vergrößern.
Ein ähnliches Risiko besteht bei angeblichen Freischaltungsgebühren. Die Plattform erklärt möglicherweise, dass das Kundenkonto aufgrund einer internen Prüfung eingeschränkt sei und erst nach Zahlung eines bestimmten Betrags wieder vollständig genutzt werden könne.
Wird nach jeder Zahlung eine weitere Voraussetzung genannt, sollte der gesamte Ablauf kritisch bewertet werden. Anleger sollten sich nicht auf die Zusicherung verlassen, dass es sich diesmal tatsächlich um die letzte Zahlung handelt.
Auch der Begriff Compliance wird gelegentlich verwendet, um zusätzliche Anforderungen zu begründen. Compliance bezeichnet die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben. Ein regulierter Finanzdienstleister kann verpflichtet sein, bestimmte Prüfungen vorzunehmen. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede beliebige Zahlungsforderung rechtmäßig ist.
Bei KYC-Verfahren, also Know Your Customer, geht es um die Identifizierung und Überprüfung von Kunden. Solche Verfahren können bei Finanzdienstleistungen erforderlich sein. Anleger sollten jedoch prüfen, ob die verlangten Dokumente tatsächlich notwendig sind und ob sie an eine überprüfbare Gesellschaft übermittelt werden.
Besonders problematisch kann die persönliche Kommunikation mit einem angeblichen Broker sein. Dieser vermittelt möglicherweise den Eindruck, sich individuell um die Auszahlung zu kümmern. Gleichzeitig werden neue Fristen gesetzt oder zusätzliche Bedingungen genannt.
Bei WhatsApp-Brokern oder anderen persönlichen Ansprechpartnern entsteht häufig eine enge Kommunikationsbeziehung. Der Anleger erhält regelmäßig Nachrichten und wird über angebliche Fortschritte informiert. Wenn jedoch jede Auszahlung an eine neue Voraussetzung geknüpft wird, sollte diese Kommunikation nicht als verlässlicher Nachweis für einen tatsächlich vorhandenen Auszahlungsanspruch betrachtet werden.
Psychologischer Druck kann außerdem durch angeblich drohende Verluste oder zeitlich begrenzte Freigabemöglichkeiten entstehen. Betroffene sollen möglicherweise schnell handeln, um eine angebliche Kontosperre oder den Verlust von Gewinnen zu verhindern.
Anleger sollten sich davon nicht zu weiteren Zahlungen bewegen lassen. Eine seriöse Abwicklung muss nachvollziehbar sein und darf nicht auf ständig wechselnden Zahlungsforderungen beruhen.
Ein besonderes Sicherheitsrisiko besteht im Zusammenhang mit Fernwartungssoftware. Angebliche Mitarbeiter können darum bitten, Programme zu installieren, um bei der Auszahlung zu helfen oder technische Probleme zu beheben. Dadurch kann ein externer Zugriff auf den Computer oder das Smartphone ermöglicht werden.
Wenn während einer solchen Sitzung Onlinebanking-Daten, Passwörter oder TANs eingegeben wurden, sollten die betroffenen Konten umgehend abgesichert werden. Auch Zugänge zu Kryptobörsen und Wallets müssen überprüft werden.
Bei Infinite Yield Inv. sollten Anleger sämtliche Auszahlungsanfragen schriftlich dokumentieren. Wichtig sind das Datum, der beantragte Betrag, die Reaktion des Anbieters und die jeweiligen Begründungen für eine Verzögerung.
Werden zusätzliche Zahlungen verlangt, sollten auch diese Aufforderungen vollständig gesichert werden. Dazu gehören E-Mails, WhatsApp-Nachrichten, Rechnungen und sonstige Zahlungsinformationen.
Die FINMA-Warnung sollte bei der rechtlichen Bewertung ebenfalls berücksichtigt werden. Sie ist ein wichtiges Indiz dafür, dass die Plattform nicht ohne Weiteres als regulierter Finanzdienstleister angesehen werden sollte.
Wenn die Auszahlung wiederholt verweigert wird oder immer neue Zahlungsbedingungen gestellt werden, empfiehlt sich eine zeitnahe rechtliche Prüfung. Dabei kann untersucht werden, welche Ansprüche bestehen und welche Schritte gegenüber den tatsächlichen Zahlungsempfängern möglich sind.
Infinite Yield Inv. (infinite-yield.com) – Geld zurück?
Wer bei Infinite Yield Inv. (infinite-yield.com) Geld verloren hat oder nicht mehr auf sein angebliches Guthaben zugreifen kann, möchte verständlicherweise wissen, ob eine Rückzahlung möglich ist. Die Erfolgsaussichten hängen jedoch von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind insbesondere der verwendete Zahlungsweg, die Identität der Zahlungsempfänger, die vorhandenen Beweise und die rechtliche Einordnung der Geschäftsbeziehung.
Der Warnlisteneintrag der FINMA vom 29. Oktober 2026 ist für die Aufarbeitung des Sachverhalts von Bedeutung. Die Behörde führt INFINITEYIELD unter der Domain infinite-yield.com und nennt eine Anschrift in Zürich ohne Handelsregistereintrag. Dieser Umstand kann bei der Prüfung möglicher Ansprüche eine wichtige Rolle spielen.
Zunächst muss festgestellt werden, welche Beträge tatsächlich geflossen sind. Ein angezeigter Kontostand auf einer Handelsplattform ist nicht automatisch mit einem real vorhandenen Vermögenswert gleichzusetzen. Deshalb sollten Anleger zwischen den vermeintlichen Gewinnen im Kundenkonto und den tatsächlich geleisteten Einzahlungen unterscheiden.
Bei Banküberweisungen ist zunächst der konkrete Zahlungsvorgang zu untersuchen. Wichtig sind die Kontoauszüge, die IBAN, der Empfängername, das Buchungsdatum und der Verwendungszweck. Wenn mehrere Überweisungen erfolgt sind, sollten sämtliche Vorgänge einzeln erfasst werden.
Ein möglichst zeitnaher Kontakt zur eigenen Bank ist sinnvoll. Anleger können prüfen lassen, ob ein Überweisungsrückruf noch möglich ist. Dabei wird die Empfängerbank um Unterstützung bei der Rückführung des Betrags gebeten.
Ein solcher Rückruf ist allerdings nicht mit einer garantierten Rückzahlung gleichzusetzen. Wenn das Geld bereits weitergeleitet wurde oder auf dem Empfängerkonto nicht mehr verfügbar ist, können die Möglichkeiten eingeschränkt sein.
Auch der Begriff Recall wird im Zahlungsverkehr verwendet. Gemeint ist eine Anfrage zur Rückgabe einer bereits ausgeführten Überweisung. Betroffene sollten ihrer Bank den möglichen Zusammenhang mit einem unerlaubten Finanzangebot schildern und sämtliche vorhandenen Belege übermitteln.
Wichtig ist außerdem, ob die Überweisung selbst autorisiert wurde. Bei einer vom Anleger eigenständig freigegebenen Zahlung bestehen andere rechtliche Voraussetzungen als bei einer nicht autorisierten Überweisung. Ein Erstattungsanspruch gegen die eigene Bank entsteht nicht automatisch dadurch, dass der Empfänger möglicherweise in betrügerische Aktivitäten verwickelt ist.
Wenn der angegebene Kontoinhaber nicht mit dem behaupteten Vertragspartner übereinstimmt, kann dies ein Ansatzpunkt für weitere Nachforschungen sein. Es sollte geprüft werden, welche Beziehung zwischen dem Empfänger und Infinite Yield Inv. besteht und weshalb die Zahlung an dieses Konto erfolgen sollte.
Auch Zahlungsdienstleister können in die Untersuchung einbezogen werden. Wenn die Einzahlung über einen externen Zahlungsanbieter abgewickelt wurde, muss geklärt werden, welche Funktion dieser übernommen hat und welche vertraglichen Beziehungen bestehen.
Bei Kreditkartenzahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen Chargeback-Verfahren infrage kommen. Dabei handelt es sich um eine Rückbuchungsmöglichkeit nach den jeweiligen Kartenregelungen. Ob sie genutzt werden kann, hängt unter anderem vom Zahlungsgrund, dem Zeitpunkt und den vorhandenen Nachweisen ab.
Besonders schwierig gestaltet sich die Rückholung bei Kryptowährungen. Wenn Anleger Bitcoin, Ethereum oder andere digitale Vermögenswerte an eine externe Wallet übertragen haben, lässt sich die Transaktion grundsätzlich nicht einfach rückgängig machen.
Dennoch sollte der Zahlungsweg vollständig untersucht werden. Dafür müssen die verwendeten Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes gesichert werden. Auch das Blockchain-Netzwerk, der Zeitpunkt der Übertragung und die jeweiligen Beträge sind relevant.
Eine Blockchainanalyse kann dabei helfen, die Bewegungen der übertragenen Kryptowährungen nachzuvollziehen. Anhand der Transaktionsdaten lässt sich feststellen, ob Vermögenswerte an weitere Wallets übertragen wurden und ob möglicherweise Verbindungen zu zentralisierten Kryptobörsen bestehen.
Eine solche Analyse kann wertvolle Hinweise liefern. Sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Kryptowährungen zurückgeholt werden können. Die technische Nachverfolgbarkeit einer Transaktion und die rechtliche Möglichkeit, auf die entsprechenden Vermögenswerte zuzugreifen, sind zwei unterschiedliche Fragen.
Eine ergänzende Walletanalyse kann dazu beitragen, die Transaktionshistorie bestimmter Adressen zu untersuchen. Dabei werden Einzahlungen, Auszahlungen und Weiterleitungen ausgewertet. Je nach Sachverhalt können daraus weitere Anhaltspunkte für die Identifizierung beteiligter Dienstleister entstehen.
Wenn sich Hinweise auf eine Kryptobörse ergeben, kann diese über den Sachverhalt informiert werden. Dabei sollten die Transaktions-Hashes und die relevanten Wallet-Adressen möglichst vollständig übermittelt werden.
Ob eine Kryptobörse Vermögenswerte sichern oder weitere Informationen bereitstellen kann, hängt von den rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen ab. Eine Mitteilung führt nicht automatisch zu einer Kontosperrung oder Rückzahlung.
Neben der technischen Aufklärung sind mögliche zivilrechtliche Ansprüche zu untersuchen. Wenn Anleger durch falsche Angaben zur Einzahlung veranlasst wurden, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch bestehen.
Als rechtliche Grundlage kommt beispielsweise § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch § 826 BGB kann relevant sein, wenn eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachgewiesen werden kann.
Daneben sind bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zu prüfen. Eine Rückforderung kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn eine Zahlung ohne rechtlichen Grund erfolgt ist. Dabei ist entscheidend, wer das Geld tatsächlich erhalten hat und welche rechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten bestand.
Auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB kann je nach Sachverhalt geprüft werden. Hierfür kommt es unter anderem darauf an, welche konkreten Angaben gemacht wurden und ob diese für die Entscheidung zur Investition ursächlich waren.
Nicht jeder Beteiligte haftet automatisch für den entstandenen Schaden. Die Verantwortlichkeit des angeblichen Plattformbetreibers, der tatsächlichen Zahlungsempfänger und weiterer Beteiligter muss jeweils gesondert untersucht werden.
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist zusätzlich zu prüfen, welches Recht Anwendung findet und welches Gericht für eine mögliche Klage zuständig wäre. Eine angegebene Anschrift in Zürich bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Ansprüche ausschließlich nach schweizerischem Recht zu beurteilen sind.
Auch eine Strafanzeige kann bei konkreten Verdachtsmomenten sinnvoll sein. Sie kann Ermittlungen ermöglichen und zur Aufklärung der tatsächlichen Verantwortlichen beitragen. Allerdings führt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht automatisch zur Rückzahlung des investierten Geldes.
Für die zivilrechtliche Durchsetzung möglicher Ansprüche kann deshalb eine eigenständige rechtliche Prüfung erforderlich sein. Dabei sollten auch mögliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung berücksichtigt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Verjährung. Für viele zivilrechtliche Ansprüche gilt nach §§ 195, 199 BGB eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Der konkrete Beginn richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Anleger sollten daher nicht davon ausgehen, dass ausreichend Zeit zur Verfügung steht, nur weil der Sachverhalt erst vor Kurzem bekannt geworden ist.
Besondere Vorsicht ist nach einem möglichen Anlagebetrug bei sogenannten Recovery Scams erforderlich. Dabei kontaktieren angebliche Ermittler, Rechtsdienstleister oder Blockchain-Spezialisten die Geschädigten und versprechen, das verlorene Geld zurückholen zu können.
Häufig werden dafür zunächst Gebühren, Provisionen oder angebliche Steuern verlangt. Mitunter wird behauptet, dass bereits Kryptowährungen gefunden worden seien und lediglich eine Freigabegebühr bezahlt werden müsse.
Solche Zusicherungen sollten niemals ungeprüft akzeptiert werden. Wer bereits Geld an Infinite Yield Inv. verloren hat, sollte vermeiden, durch weitere Vorauszahlungen erneut geschädigt zu werden.
Eine sachgerechte Rückholungsprüfung setzt voraus, dass zunächst die tatsächlichen Zahlungsbewegungen rekonstruiert und die möglichen Anspruchsgegner identifiziert werden. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Maßnahmen sinnvoll erscheinen.
Infinite Yield Inv. (infinite-yield.com) – Was tun?
Wenn Sie über Infinite Yield Inv. (infinite-yield.com) Geld investiert haben und Zweifel an der Seriosität des Angebots bestehen, sollten Sie schnell handeln. Der Warnlisteneintrag der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA vom 29. Oktober 2026 ist ein erhebliches Risikosignal. Besonders der fehlende Handelsregistereintrag und die ungeklärte Unternehmensidentität sollten Anlass sein, weitere Zahlungen sofort zu stoppen und die bisherigen Vorgänge umfassend zu dokumentieren.
Der erste Schritt besteht darin, keine weiteren Einzahlungen vorzunehmen. Überweisen Sie auch dann kein zusätzliches Geld, wenn Ihnen ein angeblicher Broker versichert, dass nur noch eine letzte Zahlung erforderlich sei. Das gilt insbesondere für angebliche Steuern, Freischaltungsgebühren, Sicherheitsleistungen, Versicherungsbeiträge oder sonstige Kosten, die vor einer Auszahlung verlangt werden.
Lassen Sie sich nicht durch Zeitdruck oder persönliche Zusicherungen zu weiteren Zahlungen bewegen. Eine angeblich unmittelbar bevorstehende Auszahlung ist kein ausreichender Grund, erneut Geld zu überweisen.
Auch wenn Ihnen innerhalb des Kundenkontos von Infinite Yield Inv. ein erhebliches Guthaben angezeigt wird, sollten Sie nicht davon ausgehen, dass dieses tatsächlich vorhanden oder verfügbar ist. Entscheidend sind die realen Zahlungsbewegungen und nachvollziehbare Nachweise über tatsächlich ausgeführte Geschäfte.
Im nächsten Schritt sollten Sie sämtliche Beweise sichern. Dokumentieren Sie den gesamten Verlauf Ihrer Geschäftsbeziehung mit infinite-yield.com. Dazu gehören die erste Kontaktaufnahme, die Registrierung, die Einzahlungen, die angeblichen Handelsgeschäfte und sämtliche späteren Auszahlungsversuche.
Erstellen Sie Screenshots des Kundenkontos. Besonders wichtig sind angezeigte Kontostände, Handelspositionen, Transaktionsübersichten und Auszahlungsanträge. Wenn Sie Dokumente herunterladen können, sollten Sie diese zusätzlich speichern.
Sichern Sie außerdem sämtliche Vertragsunterlagen. Dazu gehören die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Informationen über den angeblichen Betreiber, Datenschutzhinweise und sonstige Dokumente, die Ihnen im Zusammenhang mit der Kontoeröffnung übermittelt wurden.
Die FINMA-Warnung sollte ebenfalls als Unterlage aufbewahrt werden. Sie kann bei der späteren rechtlichen Einordnung des Sachverhalts eine wichtige Rolle spielen.
Besondere Bedeutung haben die Zahlungsbelege. Speichern Sie alle Kontoauszüge und Überweisungsbestätigungen. Notieren Sie für jede Einzahlung das Datum, den Betrag, die verwendete IBAN, den Empfängernamen und den Verwendungszweck.
Wenn Sie mehrere Überweisungen vorgenommen haben, empfiehlt sich eine chronologische Tabelle. Dadurch lässt sich nachvollziehen, welche Beträge wann und an welche Empfänger geflossen sind.
Auch die Kommunikation sollte vollständig erhalten bleiben. Exportieren Sie WhatsApp- und Telegram-Verläufe und sichern Sie sämtliche E-Mails. Bewahren Sie insbesondere Nachrichten auf, in denen angebliche Gewinne, Auszahlungen oder zusätzliche Gebühren zugesagt beziehungsweise verlangt wurden.
Wenn Gespräche telefonisch geführt wurden, sollten Sie ein Gedächtnisprotokoll erstellen. Halten Sie fest, wann das Gespräch stattgefunden hat, wer beteiligt war und welche wesentlichen Aussagen gemacht wurden.
Besonders wichtig ist die Identität der Ansprechpartner. Notieren Sie Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten. Wenn unterschiedliche Personen unter verschiedenen Bezeichnungen aufgetreten sind, sollte auch dieser Umstand dokumentiert werden.
Wenn Sie Kryptowährungen übertragen haben, müssen Sie die Transaktionsdaten sichern. Dazu gehören sämtliche Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes, verwendeten Blockchain-Netzwerke und Übertragungszeitpunkte.
Eine vollständige Dokumentation ist wichtig, weil sich die Zahlungswege später möglicherweise nur anhand dieser technischen Informationen rekonstruieren lassen. Löschen Sie deshalb keine Wallet-Historien und bewahren Sie sämtliche verfügbaren Transaktionsnachweise auf.
Ein weiterer wichtiger Schritt betrifft die Sicherheit Ihrer Bankkonten und digitalen Zugänge. Wenn Sie einem angeblichen Mitarbeiter von Infinite Yield Inv. Zugangsdaten übermittelt oder Fernwartungssoftware installiert haben, sollten Sie unverzüglich reagieren.
Beenden Sie bestehende Fernwartungsverbindungen und entfernen Sie unbekannte oder nicht mehr benötigte Programme. Ändern Sie Ihre Passwörter von einem sicheren Gerät aus. Besonders wichtig sind die Zugänge zum Onlinebanking, zu E-Mail-Konten und zu Kryptobörsen.
Aktivieren Sie eine Zwei-Faktor-Authentifizierung, soweit dies möglich ist. Prüfen Sie außerdem, ob unbekannte Geräte oder zusätzliche Zugriffsberechtigungen eingerichtet wurden.
Wenn Sie vermuten, dass Dritte Zugriff auf Ihr Bankkonto erhalten haben, informieren Sie Ihre Bank unverzüglich. Kontrollieren Sie sämtliche Kontobewegungen und melden Sie unbekannte Transaktionen unmittelbar.
Auch wenn Sie die Überweisungen selbst freigegeben haben, sollten Sie die Bank über den möglichen Zusammenhang mit Infinite Yield Inv. informieren. Fragen Sie nach einem Überweisungsrückruf und lassen Sie prüfen, ob weitere Maßnahmen möglich sind.
Bei Kreditkartenzahlungen sollte zusätzlich der Kartenanbieter kontaktiert werden. Je nach Sachverhalt kann ein Chargeback-Verfahren infrage kommen.
Wenn Kryptowährungen an eine Wallet-Adresse übertragen wurden, sollten auch die beteiligten Kryptobörsen informiert werden. Übermitteln Sie die entsprechenden Transaktionsdaten und schildern Sie den Sachverhalt möglichst präzise.
Eine solche Meldung garantiert keine Rückzahlung. Sie kann jedoch bei der weiteren Aufklärung und gegebenenfalls bei der Sicherung vorhandener Vermögenswerte eine Rolle spielen.
Darüber hinaus sollten Sie prüfen lassen, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist. Wenn konkrete Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Täuschung vorliegen, können die gesicherten Unterlagen den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Die FINMA-Warnung vom 29. Oktober 2026 und der darauf Bezug nehmende Hinweis der norwegischen Finanzaufsicht Finanstilsynet vom 31. Oktober 2026 sollten dabei berücksichtigt werden. Wichtig ist jedoch, die tatsächlichen persönlichen Vorgänge und Zahlungen möglichst genau darzustellen.
Eine Strafanzeige führt nicht automatisch dazu, dass das verlorene Geld zurückgezahlt wird. Deshalb sollte parallel geprüft werden, welche zivilrechtlichen Ansprüche bestehen könnten.
Hierzu empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung. Dabei geht es zunächst um die Identifizierung der tatsächlichen Verantwortlichen. Die Bezeichnung Infinite Yield Inv. und die Domain infinite-yield.com allein reichen nicht aus, um einen bestimmten Rechtsträger als Anspruchsgegner festzustellen.
Entscheidend ist, welche Gesellschaft oder Person in den Vertragsunterlagen genannt wird, wer die Zahlungen erhalten hat und wer tatsächlich über die Handelsplattform kommuniziert hat.
Ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Bereich Anlagebetrug kann untersuchen, ob Schadensersatzansprüche, Rückforderungsansprüche oder andere rechtliche Möglichkeiten bestehen. Auch die Beteiligung von Zahlungsdienstleistern und mögliche Ansprüche gegen weitere Verantwortliche können geprüft werden.
Besondere Bedeutung hat außerdem die Frage, ob noch Vermögenswerte vorhanden sind und ob rechtliche Maßnahmen zu deren Sicherung möglich erscheinen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten müssen dabei die jeweiligen rechtlichen Zuständigkeiten berücksichtigt werden.
Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, zu lange auf freiwillige Zusagen der Plattform zu warten. Wenn Auszahlungen wiederholt scheitern und immer neue Bedingungen genannt werden, sollte nicht unbegrenzt auf eine angebliche Freigabe vertraut werden.
Vermeiden Sie außerdem, aus Verzweiflung unbekannte Rückholungsunternehmen zu beauftragen. Angebliche Blockchain-Ermittler oder Recovery-Spezialisten, die eine sichere Rückzahlung versprechen und dafür Vorauszahlungen verlangen, können einen weiteren Schaden verursachen.
Auch die vollständige Löschung des Kundenkontos ist nicht empfehlenswert, solange noch wichtige Informationen gesichert werden müssen. Selbst wenn Sie den Kontakt abbrechen, sollten Sie sämtliche Beweismittel aufbewahren.
Achten Sie zudem auf mögliche Verjährungsfristen. Für viele zivilrechtliche Ansprüche gilt nach §§ 195, 199 BGB eine regelmäßige Verjährung von drei Jahren. Wann diese Frist im konkreten Fall beginnt und ob besondere Umstände zu berücksichtigen sind, sollte rechtzeitig geprüft werden.
Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln. Weitere Zahlungen sollten deshalb unterbleiben. Sichern Sie Ihre Unterlagen, informieren Sie Ihre Bank und lassen Sie die Zahlungswege sowie mögliche Ansprüche überprüfen.
Wenn Sie durch Infinite Yield Inv. einen finanziellen Schaden erlitten haben, sollten Sie die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet. Eine frühzeitige rechtliche Bewertung kann helfen, die Verantwortlichkeiten zu klären, mögliche Rückforderungsansprüche zu verfolgen und weitere finanzielle Risiken zu begrenzen.
Kanzlei Wilms – Experten für Online-Anlagebetrug
Die Kanzlei Wilms unterstützt seit Jahren Mandanten, die Opfer von Online-Anlagebetrug, Kryptobetrug, Fake Brokern, Investmentbetrug, Bitcoin-Betrug oder Recovery Scams geworden sind.
Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland. Viele Verfahren weisen internationale Bezüge auf und betreffen grenzüberschreitende Zahlungsströme, Kryptowährungen oder komplexe Unternehmensstrukturen.
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