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Betrugswarnung

Festgeldpro/Festgeldfocus (festgeldpro.de, festgeldpro.com, festgeldfocus.de) – Betrug, Auszahlung, Erfahrungen und Geld zurück

22. Oktober 202611 Min. Lesezeit
Arthur Wilms
Arthur WilmsRechtsanwalt

Festgeldpro/Festgeldfocus – Betrug?

Bei Festgeldpro/Festgeldfocus unter den Domains festgeldpro.de, festgeldpro.com und festgeldfocus.de bestehen nach den vorliegenden Angaben Anhaltspunkte, die Anleger bei einer Festgeld- oder Tagesgeldanlage sorgfältig prüfen sollten. Nach Angaben Betroffener soll es Schwierigkeiten geben, das angelegte Geld nach Abschluss der Anlage beziehungsweise nach Eintritt der Fälligkeit zurückzuerhalten.

Für die rechtliche Bewertung kommt es dabei nicht allein auf die Frage an, welche Bank als angebliches Anlageinstitut genannt wurde. Von besonderer Bedeutung ist vielmehr, was der Anleger ursprünglich beauftragt hat und welche vertragliche Beziehung tatsächlich entstanden ist. Zwischen einer unverbindlichen Anfrage nach einem Festgeldangebot und einem konkreten Auftrag zur Vermittlung oder Durchführung einer Geldanlage besteht ein erheblicher Unterschied.

Deshalb sollten Anleger zunächst sämtliche Unterlagen aus der ersten Phase des Kontakts sichern. Dazu können ein online ausgefüllter Antrag, eine Annahmebestätigung, Verbraucherinformationen, Vertragsunterlagen oder E-Mails gehören. Auch wenn der Anleger lediglich telefonisch die Mitteilung erhalten hat, das Festgeld sei bereits eingerichtet, sollte festgehalten werden, wann diese Aussage erfolgte und wer sie getroffen hat.

Von Bedeutung ist insbesondere der genaue Inhalt eines möglichen Vermittlungsauftrags. Sollte Festgeldpro/Festgeldfocus lediglich als Vermittler tätig werden, stellt sich die Frage, welche Bank tatsächlich Vertragspartner werden sollte. Sollte dagegen Geld unmittelbar an den Anbieter oder eine mit ihm verbundene Stelle überwiesen worden sein, ist zu prüfen, auf welcher vertraglichen Grundlage dies geschah.

Auch eine vereinbarte Vergütung oder Provision kann für die rechtliche Einordnung relevant sein. Wenn ein Anbieter umfangreiche Beratungs- und Vermittlungsleistungen anbietet, sollte nachvollziehbar sein, wie diese Leistungen vergütet werden und zwischen welchen Parteien entsprechende Vereinbarungen bestehen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen unterschiedliche Firmennamen und Anschriften. Wenn im ursprünglichen Antrag ein anderer Unternehmensname steht als in einer späteren Bestätigung oder in der Korrespondenz, sollte geklärt werden, welche Gesellschaft tatsächlich Vertragspartner sein soll.

Gleiches gilt für Vertrags-, Kunden- und Vorgangsnummern. Solche Nummern können grundsätzlich ganz unterschiedliche interne Funktionen haben. Wenn sie jedoch nicht mit den Angaben der angeblichen Anlagebank übereinstimmen oder sich später nicht mehr nachvollziehen lässt, welchem Konto oder Vertrag sie zugeordnet sind, sollte dieser Umstand dokumentiert werden.

Auch die Frage, ob das angebliche Anlagekonto tatsächlich existiert, ist von zentraler Bedeutung. Eine Mitteilung eines Vermittlers, das Festgeld sei eingerichtet, ersetzt nicht ohne Weiteres einen nachvollziehbaren Nachweis über einen tatsächlich bestehenden Vertrag mit dem genannten Kreditinstitut.

Anleger sollten daher möglichst unabhängig prüfen, ob die behauptete Bank die konkrete Anlage kennt. Dabei sollten die offiziellen Kontaktdaten des Instituts verwendet werden und nicht ausschließlich die Kontaktinformationen, die über Festgeldpro/Festgeldfocus übermittelt wurden.

Auch die ursprünglichen Werbeaussagen sollten mit dem tatsächlichen Vertrag verglichen werden. Wenn beispielsweise ein Produkt als bestimmtes Festgeldangebot dargestellt wurde, im Vertrag aber andere Bedingungen stehen, kann diese Abweichung für die rechtliche Bewertung relevant sein.

Besonders wichtig sind Angaben zu Laufzeit, Fälligkeit, Kündigungsmöglichkeiten und möglichen Auszahlungslimits. Solche Bedingungen sollten nicht erst dann auftauchen, wenn der Anleger sein Geld zurückverlangt. Deshalb sollten ursprüngliche Produktinformationen und spätere Vertragsunterlagen gemeinsam gesichert werden.

Die Frage, ob Festgeldpro/Festgeldfocus als seriös einzustufen ist, kann daher nicht allein anhand des äußeren Erscheinungsbildes der Website beantwortet werden. Entscheidend ist, ob der Vertragsweg nachvollziehbar ist, wer Vertragspartner wurde, wohin das Geld floss und ob die behauptete Anlage tatsächlich bei der genannten Bank bestand.

Wer bereits Geld investiert hat und Schwierigkeiten mit der Auszahlung hat, sollte sämtliche Unterlagen sichern und den Vorgang anhand des tatsächlichen Vertragsverhältnisses prüfen lassen. Eine weitere Zahlung sollte nicht allein aufgrund telefonischer Zusicherungen oder wiederholter Versprechen einer baldigen Auszahlung erfolgen.

Festgeldpro/Festgeldfocus – Verweigert Auszahlung?

Wenn Anleger bei Festgeldpro/Festgeldfocus auf Schwierigkeiten bei der Auszahlung stoßen, sollte zunächst geklärt werden, was ursprünglich vereinbart wurde. Eine ausbleibende Rückzahlung kann nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, ob die Anlage tatsächlich zustande gekommen ist, welche Fälligkeit vereinbart wurde und wer zur Rückzahlung verpflichtet sein soll.

Der erste wichtige Prüfungspunkt ist deshalb der ursprüngliche Auftrag. Anleger sollten sich fragen, welche Erklärung sie gegenüber Festgeldpro/Festgeldfocus tatsächlich abgegeben haben. Wurde lediglich Interesse an einem Festgeldangebot bekundet? Wurde ein konkreter Vermittlungsauftrag erteilt? Wurde ein Vertrag unterschrieben? Oder wurde lediglich telefonisch erklärt, dass eine Anlage bereits eingerichtet worden sei?

Diese Unterscheidung kann für die rechtliche Bewertung erhebliche Bedeutung haben.

Auch die Annahmebestätigung sollte sorgfältig geprüft werden. Sie kann Hinweise darauf geben, welche Gesellschaft als Vertragspartner auftritt, welche Anlage vermittelt werden sollte und welche Bedingungen gelten. Wenn die Angaben nicht mit späteren Dokumenten übereinstimmen, sollten die Abweichungen festgehalten werden.

Besonders relevant sind unterschiedliche Unternehmensnamen. Wenn im Antrag ein Unternehmen genannt wird, während später ein anderer Firmenname auftritt, sollte geprüft werden, ob es sich um dieselbe Gesellschaft handelt oder ob ein weiterer Beteiligter in den Vorgang einbezogen wurde.

Auch unterschiedliche Anschriften sollten nicht einfach übergangen werden. Eine Änderung kann zwar grundsätzlich legitime Gründe haben. Für die rechtliche Prüfung sollte jedoch nachvollziehbar sein, welches Unternehmen zu welchem Zeitpunkt unter welcher Anschrift aufgetreten ist.

Vertrags- und Kundennummern können ebenfalls wichtige Anhaltspunkte liefern. Anleger sollten die Nummern aus Antrag, Annahmebestätigung, Korrespondenz und angeblichen Bankunterlagen miteinander vergleichen. Wenn Nummern wechseln oder nicht mit den Angaben der behaupteten Bank übereinstimmen, sollte dies dokumentiert werden.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Kommunikation über die Auszahlung. Anleger sollten möglichst schriftlich nachfragen, wann das Anlagekonto fällig ist, bei welchem Kreditinstitut das Guthaben geführt wird und wann die Auszahlung erfolgen soll.

Auch die Reaktion auf solche Fragen kann für die spätere Bewertung des Sachverhalts relevant sein. Werden konkrete Fragen konkret beantwortet oder lediglich neue Zeitangaben genannt? Wird ein eindeutiger Vertragspartner benannt oder bleibt die Antwort allgemein? Werden nachvollziehbare Unterlagen vorgelegt oder lediglich telefonische Zusicherungen gemacht?

Anleger sollten insbesondere wiederholte Verzögerungsangaben dokumentieren. Wenn zunächst ein bestimmter Auszahlungstermin genannt wird und anschließend weitere Termine folgen, sollte jeder dieser Termine mit der jeweiligen Begründung festgehalten werden.

Auch mögliche Auszahlungslimits oder Kündigungsbedingungen sollten überprüft werden. Entscheidend ist, ob diese Bedingungen bereits bei Abschluss des Vertrags bekannt und Bestandteil der Vereinbarung waren. Werden sie erst im Zusammenhang mit einer konkreten Rückzahlungsforderung genannt, sollte der ursprüngliche Vertragsinhalt herangezogen werden.

Bei Festgeldpro/Festgeldfocus sollte außerdem geprüft werden, ob die angebliche Anlagebank tatsächlich Vertragspartner geworden ist. Ein Vermittler kann eine Bankanlage vermitteln, ohne selbst die Bank zu sein. Daraus ergeben sich unterschiedliche rechtliche Beziehungen und möglicherweise unterschiedliche Verantwortlichkeiten.

Wenn die angebliche Bank die Anlage nicht bestätigen kann, sollte diese Auskunft sorgfältig dokumentiert werden. Anleger sollten möglichst eine nachvollziehbare Bestätigung darüber erhalten, ob unter ihrem Namen beziehungsweise anhand der angegebenen Vertrags- oder Kundennummer tatsächlich ein entsprechendes Anlageverhältnis besteht.

Auch der Zahlungsweg muss geprüft werden. Der Kontoauszug zeigt, an wen das Geld tatsächlich überwiesen wurde. Dieser Empfänger sollte mit dem behaupteten Vertragspartner und der angeblichen Anlagebank verglichen werden.

Wenn das Geld an ein Unternehmen überwiesen wurde, das nicht als Vertragspartner bezeichnet wurde, sollte geklärt werden, weshalb dieses Unternehmen Zahlungsempfänger war. Gleiches gilt für mehrere unterschiedliche Empfänger bei mehreren Teilzahlungen.

Eine ausbleibende Auszahlung kann somit ein Hinweis auf ein weitergehendes Problem sein, muss aber anhand des konkreten Vertrags und der tatsächlichen Zahlungswege untersucht werden. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser lässt sich die Situation rechtlich einordnen.

Festgeldpro/Festgeldfocus – Geld zurück?

Wenn Anleger bei Festgeldpro/Festgeldfocus Geld investiert haben und dieses nicht zurückerhalten, sollte die Frage nach der Rückzahlung mit einer Prüfung des ursprünglichen Anlagevorgangs beginnen. Entscheidend ist nicht nur, dass die Auszahlung ausgeblieben ist, sondern was ursprünglich versprochen, beauftragt und vertraglich vereinbart wurde.

Zunächst sollten sämtliche Dokumente aus der Anbahnungsphase gesichert werden. Dazu gehören insbesondere der ursprüngliche Antrag, eine Annahmebestätigung, Verbraucherinformationen, Vertragsunterlagen und gegebenenfalls Widerrufsbelehrungen.

Diese Unterlagen können zeigen, welche Anlage der Anleger tatsächlich abschließen wollte und welche Rolle Festgeldpro/Festgeldfocus dabei übernehmen sollte.

Anschließend sollte geprüft werden, welche Bank als Vertragspartner vorgesehen war. Wenn eine bestimmte Bank genannt wurde, sollte möglichst unabhängig überprüft werden, ob dort tatsächlich ein Anlagekonto bestand.

Auch die Frage, wer das Geld entgegengenommen hat, ist von erheblicher Bedeutung. Der tatsächliche Zahlungsempfänger sollte anhand der Kontoauszüge festgestellt werden. Dabei sollten Name des Empfängers, IBAN, Datum, Betrag und Verwendungszweck vollständig dokumentiert werden.

Bei mehreren Überweisungen sollte jede Zahlung einzeln erfasst werden. Auch kleinere Beträge oder spätere Zahlungen sollten nicht ausgelassen werden. Sie können für die Rekonstruktion des Gesamtvorgangs relevant sein.

Besonders wichtig ist ein Vergleich zwischen dem ursprünglichen Vermittlungsauftrag und dem tatsächlichen Ablauf. Wenn der Auftrag lediglich die Vermittlung einer bestimmten Bankanlage vorsah, das Geld aber an eine andere Stelle überwiesen wurde, sollte geprüft werden, wie es dazu kam.

Auch eine etwaige Provision oder Vermittlungsvergütung sollte nachvollzogen werden. Wenn aus den Unterlagen nicht hervorgeht, wer die Vergütung erhält und auf welcher Grundlage, kann dies eine weitere Frage für die rechtliche Prüfung sein.

Die Vertragsnummern und Kundennummern sollten ebenfalls systematisch erfasst werden. Anleger können eine einfache Übersicht erstellen, in der die jeweiligen Nummern aus Antrag, Vertrag, Korrespondenz und angeblichen Bankunterlagen gegenübergestellt werden.

Unstimmigkeiten sollten nicht nachträglich korrigiert oder aus den Unterlagen entfernt werden. Gerade Abweichungen können für die Rekonstruktion des Vorgangs wichtig sein.

Auch die Kommunikation über die Auszahlung sollte vollständig gesichert werden. Dazu gehören E-Mails, Briefe, Messenger-Nachrichten und Gesprächsnotizen. Wenn telefonisch wiederholt neue Auszahlungstermine genannt wurden, sollte möglichst zeitnah festgehalten werden, wann welches Versprechen gemacht wurde.

Bei einer rechtlichen Prüfung kann anschließend untersucht werden, welche Personen oder Unternehmen für die jeweiligen Schritte verantwortlich waren. Ob Ansprüche bestehen und gegen wen sie sich richten, hängt vom konkreten Vertrags- und Zahlungsmodell ab.

Eine pauschale Aussage, dass Anleger ihr Geld sicher zurückerhalten, wäre deshalb nicht sachgerecht. Die Möglichkeiten hängen insbesondere davon ab, ob ein echter Bankvertrag bestand, wer das Geld erhalten hat und welche rechtlichen Beziehungen zwischen Anleger, Vermittler und angeblichem Anlageinstitut entstanden sind.

Sollte sich herausstellen, dass die behauptete Bankanlage nicht nachvollziehbar ist, kann dies für die weitere rechtliche Bewertung erheblich sein. Ebenso relevant können Abweichungen zwischen den Vertragsunterlagen und der tatsächlichen Verwendung des Geldes sein.

Wer bereits einen finanziellen Schaden erlitten hat, sollte außerdem vorsichtig sein, wenn anschließend eine weitere Person gegen Zahlung einer Gebühr eine schnelle Rückholung verspricht. Weitere Zahlungen sollten nicht allein aufgrund solcher Zusagen erfolgen.

Bei der Prüfung von Festgeldpro/Festgeldfocus können daher sowohl die ursprünglichen Vertragsunterlagen als auch die tatsächlichen Zahlungsbewegungen eine zentrale Rolle spielen. Erst aus der Zusammenschau lässt sich beurteilen, welche Ansprüche und weiteren Schritte im konkreten Fall in Betracht kommen.

Eine anwaltliche Prüfung kann dabei insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Auszahlung trotz Fälligkeit ausbleibt, die angebliche Anlagebank nicht bestätigt werden kann oder unterschiedliche Unternehmen und Vertragsdaten in den Unterlagen auftauchen.

Festgeldpro/Festgeldfocus – Was tun?

Wer bei Festgeldpro/Festgeldfocus investiert hat und Schwierigkeiten mit der Rückzahlung feststellt, sollte zunächst sämtliche Unterlagen sichern und den Ablauf des gesamten Vorgangs rekonstruieren. Besonders wichtig sind dabei die Dokumente aus der Zeit vor der eigentlichen Geldüberweisung.

Der erste Schritt sollte deshalb die Sicherung des ursprünglichen Antrags sein. Anleger sollten prüfen, welche Angaben sie selbst gemacht haben und welche Bedingungen ihnen zu diesem Zeitpunkt genannt wurden.

Danach sollte die Annahmebestätigung gesichert werden. Relevant ist insbesondere, welche Gesellschaft dort genannt wird, welche Anlage vermittelt werden sollte und ob bereits eine konkrete Bank als Vertragspartner angegeben wurde.

Auch Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen sollten aufbewahrt werden. Sie können wichtige Hinweise darauf enthalten, wie das Vertragsverhältnis ursprünglich ausgestaltet war.

Anschließend sollten die tatsächlichen Zahlungswege dokumentiert werden. Für jede Überweisung sollten Betrag, Datum, Empfänger, IBAN und Verwendungszweck festgehalten werden.

Wenn die Zahlungen nicht an die angebliche Anlagebank gingen, sollte dieser Unterschied besonders deutlich dokumentiert werden. Anschließend kann geprüft werden, welche Rolle der tatsächliche Zahlungsempfänger im Anlagevorgang hatte.

Auch unterschiedliche Unternehmensnamen sollten in einer Übersicht erfasst werden. Dabei kann beispielsweise gegenübergestellt werden, welcher Name im Antrag, in der Annahmebestätigung, im Vertrag, in der Widerrufsbelehrung und in späteren E-Mails verwendet wurde.

Dasselbe gilt für Anschriften. Unterschiedliche Adressen sollten nicht automatisch als Beweis für ein Fehlverhalten gewertet werden, können aber eine Frage sein, die im Rahmen einer rechtlichen Prüfung geklärt werden muss.

Vertrags-, Kunden- und Vorgangsnummern sollten ebenfalls miteinander verglichen werden. Wenn eine Nummer bei Festgeldpro/Festgeldfocus genannt wird, aber bei der angeblichen Bank nicht bekannt ist, sollte dieser Umstand dokumentiert werden.

Betroffene sollten außerdem schriftlich konkrete Fragen zur Anlage stellen. Dazu gehören insbesondere: Bei welchem Institut wird das Guthaben geführt? Unter welcher Vertrags- oder Kontonummer besteht die Anlage? Wann ist die Fälligkeit? Welche Gesellschaft ist Vertragspartner? Und wann soll die Auszahlung erfolgen?

Die Antworten sollten vollständig gesichert werden. Auch ausweichende Antworten oder wiederholt verschobene Auszahlungstermine können für die Rekonstruktion des Sachverhalts relevant sein.

Werbeaussagen und Produktinformationen sollten ebenfalls mit dem tatsächlichen Vertrag verglichen werden. Wenn beispielsweise ein bestimmtes Auszahlungslimit oder eine Kündigungsbedingung erst nachträglich genannt wird, sollte geprüft werden, ob diese Regelung bereits bei Vertragsabschluss Bestandteil der Vereinbarung war.

Besonders wichtig ist die unabhängige Überprüfung der angeblichen Anlagebank. Anleger sollten die Bank über offizielle Kontaktdaten kontaktieren und konkret fragen, ob die behauptete Anlage beziehungsweise das angegebene Konto tatsächlich existiert.

Dabei sollten alle verfügbaren Identifikationsmerkmale verwendet werden, etwa Name, Vertragsnummer oder Kundennummer. Eine bloße telefonische Aussage des bisherigen Vermittlers sollte dagegen nicht als ausreichender Nachweis angesehen werden.

Wenn die Auszahlung trotz Fälligkeit ausbleibt, sollten Anleger keine weiteren finanziellen Verpflichtungen eingehen, bevor die offenen Fragen geklärt sind. Das gilt insbesondere dann, wenn für eine Auszahlung zusätzliche Gebühren verlangt werden.

Eine anwaltliche Prüfung kann anschließend den ursprünglichen Vermittlungsauftrag, die Vertragsunterlagen, die Zahlungswege und die Kommunikation zusammenführen. Dadurch lässt sich insbesondere prüfen, welche vertraglichen Beziehungen tatsächlich bestanden und gegen welche Beteiligten mögliche Ansprüche in Betracht kommen.

Bei Festgeldpro/Festgeldfocus sollte daher nicht nur die Frage „Wo ist mein Geld?“ gestellt werden. Ebenso wichtig ist die Frage, welches Geschäft ursprünglich vereinbart wurde und ob der tatsächliche Ablauf diesem Auftrag entspricht.

Je vollständiger die Unterlagen aus der Anbahnung, dem Vertragsschluss und der späteren Auszahlungssituation gesichert sind, desto besser kann der konkrete Sachverhalt rechtlich bewertet werden. Betroffene sollten deshalb insbesondere ursprünglichen Antrag, Annahmebestätigung, Verbraucherinformationen, Verträge, Kontoauszüge und die gesamte spätere Korrespondenz geordnet aufbewahren.

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