Die Website Corex Solution unter der Domain corexsolutions.com ist Gegenstand eines aktuellen Warnhinweises der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Nach den veröffentlichten Informationen steht die Internetseite nicht in Verbindung mit der tatsächlich existierenden Corex Management GmbH aus Cham, die ordnungsgemäß im Schweizer Handelsregister unter der Nummer CHE-138.234.707 eingetragen ist. Die FINMA macht damit deutlich, dass Anleger die Website nicht mit dem real existierenden Unternehmen verwechseln sollten.
Gerade im Bereich des Online-Anlagebetrugs bedienen sich Täter immer häufiger der Namen tatsächlich existierender Unternehmen. Durch den Bezug zu einem realen Handelsregistereintrag soll bei Interessenten der Eindruck entstehen, sie hätten es mit einem etablierten und seriösen Finanzdienstleister zu tun. Tatsächlich besteht jedoch häufig keinerlei Verbindung zwischen der verwendeten Internetseite und dem echten Unternehmen.
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Corex Solution: FINMA stellt fehlende Verbindung zum Schweizer Unternehmen klar
Die FINMA hat corexsolutions.com am 25.06.2026 in ihre Warnliste aufgenommen.
Nach den Angaben der Aufsichtsbehörde besitzt die Website keinen Zusammenhang mit der Corex Management GmbH in Cham. Gleichzeitig weist die Warnliste darauf hin, dass für die auf der Website auftretende Gesellschaft kein Handelsregistereintrag besteht. Damit soll verhindert werden, dass Anleger aufgrund des ähnlichen Namens von einer Verbindung zu dem tatsächlich existierenden Schweizer Unternehmen ausgehen.
Gerade dieser Hinweis ist von erheblicher Bedeutung. Viele Anleger überprüfen vor einer Investition zwar, ob ein Unternehmen im Handelsregister existiert. Wird jedoch lediglich ein ähnlicher Name verwendet, bleibt der Identitätsmissbrauch häufig unbemerkt.
Corex Solution: Identitätsmissbrauch gehört zu den häufigsten Methoden im Online-Anlagebetrug
Aus der täglichen Praxis unserer Kanzlei ist bekannt, dass Betrüger zunehmend auf reale Firmennamen zurückgreifen.
Anstatt eine vollständig fiktive Gesellschaft zu erfinden, werden bestehende Unternehmen als Vorlage genutzt. Anschließend werden eigene Internetseiten erstellt, auf denen dieselbe oder eine sehr ähnliche Firmenbezeichnung verwendet wird.
Für Anleger entsteht dadurch häufig der Eindruck, sie würden mit einem langjährig etablierten Vermögensverwalter oder Investmentunternehmen kommunizieren.
Genau dieses Vertrauen versuchen Täter auszunutzen.
Die FINMA weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass zwischen corexsolutions.com und der Corex Management GmbH keinerlei Verbindung besteht.
Corex Solution: Professioneller Internetauftritt ersetzt keine behördliche Aufsicht
Die Website präsentiert sich als Anbieter für Investment- und Vermögensberatung und wirbt mit professionellen Dienstleistungen für private sowie institutionelle Anleger. Gleichzeitig findet sich auf der Website der Hinweis, dass das Unternehmen nicht von der FINMA reguliert werde.
Ein moderner Internetauftritt oder professionell gestaltete Unterlagen stellen jedoch keinen Nachweis dafür dar, dass tatsächlich ein regulierter Finanzdienstleister hinter einem Angebot steht.
Vor einer Investitionsentscheidung sollten Anleger stets prüfen,
ob eine behördliche Zulassung besteht,
wer tatsächlich Betreiber der Website ist,
ob die angegebenen Unternehmensdaten überprüfbar sind,
und ob Warnhinweise von Aufsichtsbehörden veröffentlicht wurden.
Corex Solution: So verlaufen vergleichbare Anlagebetrugsfälle häufig
Bei zahlreichen internationalen Anlagebetrugsverfahren zeigt sich ein wiederkehrendes Muster.
Interessenten werden zunächst über Werbung, soziale Netzwerke oder Empfehlungen auf eine Investmentplattform aufmerksam.
Nach einer Registrierung erfolgt häufig eine persönliche Betreuung durch angebliche Investmentberater.
Im weiteren Verlauf werden attraktive Renditen, exklusive Investmentmöglichkeiten oder individuelle Vermögensstrategien vorgestellt.
Nach ersten Einzahlungen erhalten Anleger oftmals Zugang zu einem Kundenportal, in dem angebliche Depotwerte oder Gewinne dargestellt werden.
Ob tatsächlich entsprechende Investitionen erfolgen, können Anleger regelmäßig nicht eigenständig überprüfen.
Corex Solution: Schwierigkeiten entstehen häufig erst bei Auszahlungswünschen
Während Einzahlungen regelmäßig problemlos entgegengenommen werden, treten Probleme häufig erstmals dann auf, wenn Anleger ihr investiertes Kapital oder angebliche Gewinne zurückfordern.
Nicht selten werden anschließend weitere Voraussetzungen genannt.
Beispielsweise werden verlangt:
Steuerzahlungen,
Sicherheitsleistungen,
Compliance-Gebühren,
AML-Nachweise,
Treuhandgebühren,
Bearbeitungskosten.
Teilweise wird behauptet, diese Zahlungen seien gesetzlich vorgeschrieben oder würden unmittelbar nach der Auszahlung vollständig zurückerstattet.
Anleger sollten derartige Forderungen stets kritisch hinterfragen.
Corex Solution: Kryptowährungen erschweren die Vermögenssicherung
Viele internationale Anlagebetrugsmodelle nutzen inzwischen Kryptowährungen als Zahlungsmittel.
Hierdurch werden Vermögenswerte häufig innerhalb kürzester Zeit über verschiedene Wallets und Börsen weitergeleitet.
Dennoch können Blockchain-Analysen häufig wichtige Erkenntnisse über den weiteren Verlauf der Geldflüsse liefern und Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung unterstützen.
Auch klassische Banküberweisungen lassen sich unter Umständen noch zurückverfolgen oder durch Recall-Verfahren sichern, sofern schnell gehandelt wird.
Corex Solution: Welche Schritte sollten Geschädigte jetzt unternehmen?
Wer bereits Geld überwiesen oder Kryptowährungen transferiert hat, sollte sämtliche Unterlagen vollständig sichern.
Hierzu gehören insbesondere:
Überweisungsbelege,
Wallet-Adressen,
Kontoauszüge,
E-Mails,
Chatverläufe,
Vertragsunterlagen,
Screenshots,
Telefonnummern,
Kundenportale.
Je früher die eigene Hausbank informiert wird, desto größer können die Chancen sein, einen Überweisungsrückruf einzuleiten oder weitere Vermögensverschiebungen zu verhindern.
Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob strafrechtliche und zivilrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden können.
Corex Solution: Rechtliche Möglichkeiten im Einzelfall
Welche Ansprüche bestehen, hängt stets von den konkreten Umständen des jeweiligen Falles ab.
Je nach Sachverhalt kommen unter anderem folgende Maßnahmen in Betracht:
Strafanzeige gegen die Verantwortlichen,
Überweisungsrückrufe,
Anschreiben der beteiligten Empfängerbanken,
Blockchain-Auswertungen,
internationale Vermögensrecherchen,
Sicherung digitaler Beweismittel,
Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche.
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten von erheblicher Bedeutung sein.
Corex Solution: Fazit
Die Aufnahme von corexsolutions.com in die Warnliste der FINMA sollte Anleger aufmerksam werden lassen. Nach den veröffentlichten Informationen besteht keine Verbindung zwischen der Website und der tatsächlich existierenden Corex Management GmbH in Cham. Gerade weil Täter häufig auf den guten Ruf real existierender Unternehmen zurückgreifen, sollten Investoren Unternehmensangaben sorgfältig überprüfen und Warnhinweise der Aufsichtsbehörden ernst nehmen.
Wer bereits Zahlungen geleistet hat oder mit der Plattform in Kontakt stand, sollte sämtliche Unterlagen sichern und zeitnah prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Einzelfall bestehen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist Corex Solution mit der Corex Management GmbH verbunden?
Nein. Nach den Angaben der FINMA besteht keinerlei Verbindung zwischen corexsolutions.com und der im Schweizer Handelsregister eingetragenen Corex Management GmbH.
Warum hat die FINMA einen Warnhinweis veröffentlicht?
Die FINMA weist darauf hin, dass die Website nicht mit dem real existierenden Unternehmen verbunden ist und warnt deshalb vor einer möglichen Verwechslung.
Bedeutet der Warnhinweis automatisch, dass ein Betrug vorliegt?
Nicht zwingend. Die FINMA weist allgemein darauf hin, dass ein Eintrag in die Warnliste nicht automatisch die Rechtswidrigkeit sämtlicher Aktivitäten bedeutet. Er macht jedoch deutlich, dass Vorsicht geboten ist und die erforderliche Bewilligung beziehungsweise die behauptete Unternehmenszuordnung kritisch hinterfragt werden sollte.
Was sollten Betroffene tun?
Sichern Sie sämtliche Unterlagen, informieren Sie Ihre Bank über bereits erfolgte Zahlungen und lassen Sie den Sachverhalt möglichst frühzeitig rechtlich prüfen.
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