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Betrugswarnung

@check24gruppe.com.de - Identitätsmissbrauch mit CHECK24

14. August 20268 Min. Lesezeit
Arthur Wilms
Arthur WilmsRechtsanwalt

@check24gruppe.com.de – Betrug?

Bei vermeintlichen Fest- und Tagesgeldangeboten, die über E-Mail-Adressen mit der Domain @check24gruppe.com.de verbreitet werden, bestehen erhebliche Warnsignale. Nach den mitgeteilten Informationen warnt die BaFin seit dem 14. August 2026 ausdrücklich vor diesen Angeboten. In gefälschten Formularen soll außerdem die Domain @check24-eu.com.de verwendet werden.

Besonders problematisch ist dabei der offenbar gezielt erzeugte Eindruck, dass die Angebote von der bekannten CHECK24 Vergleichsportal GmbH mit Sitz in München stammen würden. Nach den vorliegenden Informationen trifft dies gerade nicht zu. Die BaFin ordnet den Sachverhalt vielmehr als Identitätsmissbrauch ein.

Für Anleger ist diese Konstellation besonders gefährlich, weil der Name eines bekannten Unternehmens Vertrauen schaffen kann. Wer eine E-Mail mit einem vermeintlichen CHECK24-Festgeldangebot erhält, könnte davon ausgehen, dass das Angebot bereits über ein etabliertes Vergleichsportal geprüft oder vermittelt worden sei.

Gerade bei einem Identitätsmissbrauch ist diese Schlussfolgerung jedoch falsch. Entscheidend ist nicht allein, welcher Unternehmensname in einer E-Mail, einem Angebot oder einem Vertragsformular erscheint. Anleger müssen vielmehr prüfen, wer tatsächlich hinter der verwendeten E-Mail-Adresse steht und wer Empfänger einer geplanten Einzahlung sein soll.

Die Domain check24gruppe.com.de kann auf den ersten Blick den Eindruck erwecken, zu CHECK24 zu gehören. Gleiches gilt für die in Formularen verwendete Bezeichnung check24-eu.com.de. Die Verwendung des bekannten Namens innerhalb einer Domain ist jedoch kein Nachweis dafür, dass die Internetadresse tatsächlich von dem genannten Unternehmen betrieben wird.

Nach den vom Nutzer mitgeteilten Informationen ist genau das hier nicht der Fall: Die Betreiber geben vor, dass ihr Angebot von der CHECK24 Vergleichsportal GmbH stammt. Diese Angaben treffen nach der Warnung nicht zu.

Wer nach „check24gruppe.com.de Erfahrungen“, „CHECK24 Festgeld Betrug“ oder „check24-eu.com.de seriös“ sucht, sollte deshalb die aktuelle Behördeninformation berücksichtigen. Die entscheidende Bewertung besteht darin, dass die verwendete Identität nicht dem tatsächlichen Anbieter zugeordnet werden darf.

Nach den vorliegenden Informationen besteht außerdem der Verdacht, dass die unbekannten Verantwortlichen ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten.

Gerade bei Festgeld ist die Identität des Vertragspartners von zentraler Bedeutung. Anleger überweisen häufig erhebliche Beträge auf ein Konto, das ihnen im Rahmen der vermeintlichen Kontoeröffnung genannt wird. Wird dabei die Identität eines bekannten Unternehmens missbraucht, kann der Anleger irrtümlich glauben, sein Geld werde über einen etablierten Vermittler bei einer Bank angelegt.

Deshalb sollte vor einer Zahlung nicht nur das Logo oder der Unternehmensname überprüft werden. Entscheidend sind insbesondere die tatsächliche E-Mail-Domain, der angebliche Vertragspartner und vor allem der Empfänger der Überweisung.

Auch professionell gestaltete Vertragsunterlagen sind kein ausreichender Beleg für ein seriöses Angebot. Dokumente können Logos, Anschriften und Unternehmensdaten eines tatsächlich existierenden Unternehmens enthalten, obwohl die Absender mit diesem Unternehmen nichts zu tun haben.

Wer ein Fest- oder Tagesgeldangebot von @check24gruppe.com.de erhalten hat, sollte daher nicht davon ausgehen, tatsächlich mit CHECK24 zu kommunizieren. Entsprechendes gilt für Formulare, in denen @check24-eu.com.de verwendet wird.

@check24gruppe.com.de – Verweigert Auszahlung?

Probleme bei betrügerischen Festgeldangeboten können sich anders entwickeln als bei klassischen Tradingplattformen. Während bei einem vermeintlichen Broker häufig ein Tradingkonto mit steigenden Gewinnen angezeigt wird, steht bei Festgeld zunächst die vermeintlich sichere Anlage im Vordergrund.

Der Anleger erhält beispielsweise ein Angebot mit einem bestimmten Zinssatz und einer festen Laufzeit. Anschließend werden Kontoeröffnungsunterlagen übersandt und eine Bankverbindung für die Einzahlung genannt.

Kommt es später zu Problemen mit der Auszahlung, können verschiedene Erklärungen verwendet werden. Denkbar sind angebliche Verzögerungen bei der Auflösung des Festgeldes, interne Prüfungen oder vermeintliche regulatorische Anforderungen.

Aus vergleichbaren Fällen des Online-Anlagebetrugs sind darüber hinaus zusätzliche Zahlungsforderungen bekannt. Anleger sollen dann beispielsweise weitere Beträge für angebliche Steuern, Provisionen, Sicherheitsleistungen oder Freischaltungen leisten.

Auch Begriffe wie AML-Prüfung, KYC, Compliance, Herkunftsnachweis oder Liquiditätsprüfung können verwendet werden, um eine weitere Zahlung plausibel erscheinen zu lassen.

Solche Begriffe stammen teilweise aus tatsächlich existierenden regulatorischen Verfahren. Banken und Finanzdienstleister müssen beispielsweise ihre Kunden identifizieren und geldwäscherechtliche Vorgaben beachten. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede mit „AML“ oder „Compliance“ begründete Zahlungsaufforderung berechtigt ist.

Besonders kritisch ist eine Situation, in der ein bereits eingezahltes Festgeld angeblich nur dann zurückgezahlt werden kann, wenn der Anleger zuvor einen weiteren erheblichen Betrag überweist.

Auch eine angebliche Steuerforderung sollte nicht allein deshalb akzeptiert werden, weil ein professionell wirkendes Dokument vorgelegt wird.

Im Zusammenhang mit check24gruppe.com.de ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass nach den vorliegenden Informationen gerade keine Verbindung zur echten CHECK24 Vergleichsportal GmbH besteht.

Wer eine Zahlungsaufforderung von einem vermeintlichen CHECK24-Mitarbeiter erhält, sollte deshalb genau auf die vollständige Absenderadresse achten.

Die Bezeichnung vor dem @-Zeichen ist dabei wenig aussagekräftig. Ein Absender kann beispielsweise als „Kundenservice“, „Festgeldabteilung“ oder mit einem Personennamen erscheinen. Entscheidend ist die tatsächlich verwendete Domain hinter dem @-Zeichen.

Wird @check24gruppe.com.de oder @check24-eu.com.de verwendet, sollte die Kommunikation vor dem Hintergrund des mitgeteilten Identitätsmissbrauchs bewertet werden.

Bei klassischen Online-Investmentfällen können außerdem vermeintliche Berater über WhatsApp oder andere Messenger auftreten. Auch telefonischer Druck ist möglich. Ein Anleger soll beispielsweise kurzfristig überweisen, weil ein bestimmter Zinssatz angeblich nur noch für wenige Stunden verfügbar sei.

Zeitdruck sollte bei einer Geldanlage grundsätzlich nicht dazu führen, die Prüfung des Zahlungsempfängers zu überspringen.

Auch die Aufforderung zur Installation von Fernwartungssoftware verdient besondere Aufmerksamkeit. Programme zum Fernzugriff sind zwar legitime Softwareprodukte, sollten unbekannten vermeintlichen Finanzberatern jedoch nicht ohne Weiteres Zugriff auf Online-Banking oder andere sensible Bereiche ermöglichen.

Bei einem Identitätsmissbrauch ist insbesondere zu beachten, dass selbst sehr glaubwürdig wirkende Ansprechpartner nicht tatsächlich Mitarbeiter des Unternehmens sein müssen, dessen Namen sie verwenden.

@check24gruppe.com.de – Geld zurück?

Wer bereits aufgrund eines vermeintlichen Fest- oder Tagesgeldangebots von check24gruppe.com.de Geld überwiesen hat, sollte zunächst den tatsächlichen Zahlungsweg dokumentieren.

Die wichtigste Frage lautet nicht, welcher Name auf dem Angebot stand, sondern:

Wer hat das Geld tatsächlich erhalten?

Bei einer Banküberweisung sollten insbesondere Datum, Betrag, IBAN, BIC, Empfängername und Empfängerbank gesichert werden. Auch der Verwendungszweck kann später relevant sein.

Bei mehreren Zahlungen empfiehlt es sich, jede Überweisung einzeln zu erfassen. Unterschiedliche Empfängerkonten können unterschiedliche Ansatzpunkte für die weitere Prüfung ergeben.

Wurde der Verdacht auf einen Identitätsmissbrauch unmittelbar nach der Überweisung erkannt, kann geprüft werden, ob über die eigene Bank noch ein Überweisungsrückruf beziehungsweise Recall veranlasst werden kann. Ob das Geld tatsächlich zurückgeholt werden kann, lässt sich nicht garantieren.

Die Erfolgsmöglichkeiten hängen insbesondere davon ab, wann die Zahlung erfolgte und ob sich das Geld noch beim ursprünglichen Empfänger befindet.

Daneben sollte eine Strafanzeige geprüft werden. Für die Ermittlungen können die konkreten Zahlungsinformationen wesentlich wichtiger sein als die bloße Bezeichnung „CHECK24“.

Gesichert werden sollten insbesondere die vollständigen E-Mail-Header beziehungsweise Absenderinformationen, sämtliche Vertragsformulare, Kontoauszüge und die Kommunikation mit den vermeintlichen Vermittlern.

Die Domains check24gruppe.com.de und check24-eu.com.de sollten ausdrücklich dokumentiert werden.

Falls im weiteren Verlauf Kryptowährungen ins Spiel gebracht wurden, sind zusätzlich Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes zu sichern. Mithilfe einer Blockchainanalyse oder Walletanalyse können Transaktionswege bei öffentlichen Blockchains grundsätzlich nachvollzogen werden. Daraus folgt allerdings keine Garantie, dass Kryptowerte zurückgeholt werden können.

Auch beteiligte Zahlungsdienstleister oder Kryptobörsen können für die weitere Aufarbeitung relevant sein.

Bei klassischen Banküberweisungen kann außerdem untersucht werden, welches Kreditinstitut das Empfängerkonto geführt hat und wie die weiteren Zahlungsströme verliefen.

Ob Schadensersatzansprüche gegen einzelne Beteiligte bestehen, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Eine automatische Haftung von Banken oder Zahlungsdienstleistern sollte ebenso wenig angenommen werden wie eine automatische Aussicht auf Geld zurück.

Entscheidend ist eine frühzeitige und möglichst vollständige Beweissicherung.

Wer nach einem angeblichen CHECK24-Festgeldinvestment Hilfe sucht, sollte zudem auf sogenannte Recovery Scams achten. Dabei werden bereits Geschädigte erneut kontaktiert. Die neuen Ansprechpartner behaupten beispielsweise, das verlorene Kapital sei gefunden oder sichergestellt worden.

Vor der angeblichen Rückzahlung wird dann wiederum eine Gebühr, Steuer, Sicherheitsleistung oder „Validierungsreserve“ verlangt.

Kennt ein solcher Kontakt bereits Einzelheiten zum ursprünglichen Schaden, beweist dies nicht, dass das Rückholangebot seriös ist.

@check24gruppe.com.de – Was tun?

Wer ein Festgeld- oder Tagesgeldangebot über @check24gruppe.com.de erhalten hat, sollte aufgrund der mitgeteilten BaFin-Warnung besonders vorsichtig sein. Gleiches gilt, wenn in übersandten Formularen @check24-eu.com.de auftaucht.

Wurde noch kein Geld überwiesen, sollte zunächst keine Zahlung erfolgen, solange die Identität des tatsächlichen Anbieters und des Zahlungsempfängers nicht zweifelsfrei geklärt ist.

Wer bereits investiert hat und nun mit weiteren Forderungen konfrontiert wird, sollte keine zusätzlichen Zahlungen allein deshalb leisten, weil damit eine Auszahlung versprochen wird.

Die Kommunikation sollte vollständig gesichert werden. Dazu gehören E-Mails, Anhänge, Vertragsunterlagen, Kontoeröffnungsformulare, Screenshots, Chatverläufe und Telefonnummern.

Besonders wichtig sind sämtliche Kontoauszüge und Überweisungsbelege.

Die E-Mails sollten möglichst im Original erhalten bleiben. Eine bloße ausgedruckte Nachricht enthält unter Umständen weniger technische Informationen als die ursprüngliche elektronische Nachricht.

Hat ein vermeintlicher Berater Zugriff auf den Computer erhalten, sollte vorhandene Fernwartungssoftware überprüft und gegebenenfalls entfernt werden. Wurden während eines Fernzugriffs Online-Banking oder andere sensible Konten geöffnet, sollte außerdem geprüft werden, ob Zugangsdaten geändert werden müssen.

Die eigene Bank sollte bei bereits erfolgten Zahlungen möglichst zeitnah über den Verdacht informiert werden. Je nach Zeitpunkt kann ein Überweisungsrückruf geprüft werden.

Auch eine Strafanzeige kann sinnvoll sein. Dabei sollten nicht nur der bekannte Unternehmensname, sondern insbesondere die verwendeten Domains, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Bankverbindungen angegeben werden.

Wurden Kryptowährungen eingesetzt, sollten zusätzlich die beteiligten Kryptobörsen informiert und die Wallet-Daten dokumentiert werden.

Ein typischer Fehler besteht darin, den vermeintlichen Ansprechpartner nach Bekanntwerden des Verdachts mit allen vorhandenen Informationen zu konfrontieren und anschließend weiterzuverhandeln. Bei konkretem Betrugsverdacht kann es sinnvoller sein, den weiteren Kontakt abzubrechen und zunächst die Beweise zu sichern.

Ebenso sollte nicht versucht werden, bereits verlorenes Geld durch eine weitere Investition „freizukaufen“.

Der bekannte Name CHECK24 sollte in diesem Zusammenhang gerade nicht zu falscher Sicherheit führen. Nach den vom Nutzer mitgeteilten Informationen stellt die BaFin ausdrücklich klar, dass die Angebote über @check24gruppe.com.de nicht von der CHECK24 Vergleichsportal GmbH stammen. Bei den verwendeten Angaben handelt es sich um Identitätsmissbrauch.

Wer bereits einen finanziellen Schaden erlitten hat, kann die Zahlungswege und mögliche weitere Maßnahmen durch einen auf Anlagebetrug spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Entscheidend für eine belastbare Bewertung sind dabei nicht vermeintliche Renditeversprechen oder professionell gestaltete Formulare, sondern die tatsächliche Kommunikation und die nachvollziehbare Spur des Geldes.

Kanzlei Wilms – Experten für Online-Anlagebetrug

Die Kanzlei Wilms unterstützt seit Jahren Mandanten, die Opfer von Online-Anlagebetrug, Kryptobetrug, Fake Brokern, Investmentbetrug, Bitcoin-Betrug oder Recovery Scams geworden sind.

Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland. Viele Verfahren weisen internationale Bezüge auf und betreffen grenzüberschreitende Zahlungsströme, Kryptowährungen oder komplexe Unternehmensstrukturen.

Wir analysieren unter anderem:

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Kanzlei Wilms – Ihr Ansprechpartner bei Online-Anlagebetrug, Kryptobetrug, Fake Brokern und internationalen Betrugsfällen.

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