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Betrugswarnung

cgptsystem.com: Warnsignale durch Fernwartungssoftware und mögliche Risiken

22. Oktober 202612 Min. Lesezeit
Arthur Wilms
Arthur WilmsRechtsanwalt

cgptsystem.com – Betrug?

Bei cgptsystem.com bestehen nach den vorliegenden Angaben Anhaltspunkte, die Anleger zu einer besonders sorgfältigen Prüfung veranlassen sollten. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Aufforderung an Anleger, eine Fernwartungssoftware auf ihrem Computer zu installieren und einem vermeintlichen persönlichen Broker Zugriff auf das Gerät zu ermöglichen.

Fernwartungsprogramme sind grundsätzlich nicht unseriös. Sie werden beispielsweise von IT-Dienstleistern und Unternehmen eingesetzt, um technische Probleme zu untersuchen oder Computer aus der Ferne zu bedienen. Problematisch kann ein solcher Zugriff jedoch werden, wenn er im Zusammenhang mit einer angeblichen Geldanlage verlangt wird und ein vermeintlicher Finanzberater damit Zugriff auf den privaten Computer eines Anlegers erhalten soll.

Nach den vorliegenden Informationen soll bei cgptsystem.com ein persönlicher Broker Anleger dazu auffordern, eine entsprechende Software zu installieren, um bei der Einrichtung eines Trading-Kontos zu helfen. Ein solcher Vorgang sollte nicht allein deshalb als unbedenklich angesehen werden, weil er mit einer technischen Einrichtung des Handelskontos begründet wird.

Für die Bewertung von cgptsystem.com kommt es deshalb wesentlich auf den konkreten Ablauf an. Anleger sollten insbesondere nachvollziehen können, welche Person den Fernzugriff verlangt hat, welche Software installiert werden sollte, welche Berechtigungen eingeräumt wurden und welche Handlungen während der Sitzung vorgenommen wurden.

Ein Finanzberater benötigt für die allgemeine Beratung oder die Erläuterung eines Trading-Angebots nicht automatisch Zugriff auf den privaten Computer des Kunden. Wenn darüber hinaus der Bildschirm freigegeben werden soll oder der angebliche Broker den Computer selbst bedienen möchte, sollte geprüft werden, weshalb dieser weitreichende Zugriff erforderlich sein soll.

Nach den vorliegenden Angaben soll zunächst eine vergleichsweise geringe Einzahlung von beispielsweise 250 Euro erfolgen. Anschließend kann der angebliche Broker telefonisch Kontakt aufnehmen und erklären, das Trading-Konto müsse gemeinsam eingerichtet werden. Der Anleger soll dazu die Fernwartungssoftware installieren und den Bildschirm freigeben.

Ein solcher Ablauf kann für den Betroffenen zunächst plausibel wirken. Gerade eine technische Hilfestellung kann den Eindruck vermitteln, der Ansprechpartner sei tatsächlich mit dem Trading-System vertraut und unterstütze den Anleger bei den ersten Schritten. Wenn anschließend angeblich erfolgreiche Trades gezeigt werden, kann dies das Vertrauen zusätzlich stärken.

Für die rechtliche Bewertung ist jedoch nicht entscheidend, ob die dargestellten Gewinne auf dem Bildschirm überzeugend aussehen. Vielmehr muss geprüft werden, ob tatsächlich gehandelte Vermögenswerte vorhanden sind, welche Gesellschaft hinter dem Angebot steht und ob die dargestellten Kontostände beziehungsweise Gewinne realisierbar sind.

Besondere Aufmerksamkeit verdient deshalb der Umgang mit dem Computer während einer Fernwartungssitzung. Je nach eingesetzter Software und eingeräumten Berechtigungen kann ein Fernzugriff erheblich weiter reichen als eine reine Bildschirmansicht. Unter Umständen können Dateien eingesehen, Anwendungen geöffnet oder Eingaben vorgenommen werden.

Noch problematischer kann die Situation sein, wenn während einer solchen Sitzung das Onlinebanking geöffnet wird. Auch E-Mail-Postfächer, gespeicherte Dokumente, Zugangsdaten oder andere persönliche Informationen können für einen unbefugten Dritten von Bedeutung sein.

Deshalb sollten Anleger, die cgptsystem.com genutzt und einem angeblichen Broker Fernzugriff gewährt haben, den Vorgang nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des möglichen Anlageverlusts betrachten. Es kann ein eigenständiges Risiko für den Computer, persönliche Daten und möglicherweise auch Bankkonten bestehen.

Die vorliegenden Angaben rechtfertigen daher eine sorgfältige Prüfung von cgptsystem.com. Sie erlauben keine pauschale Feststellung, dass die Plattform ein Betrug ist. Die beschriebene Aufforderung zur Installation einer Fernwartungssoftware im Zusammenhang mit einer angeblichen Geldanlage ist jedoch ein Umstand, bei dem Anleger besonders vorsichtig sein sollten.

cgptsystem.com – Verweigert Auszahlung?

Bei Problemen mit der Auszahlung von angeblichen Gewinnen oder Guthaben bei cgptsystem.com sollte zunächst geklärt werden, ob überhaupt ein realer und auszahlbarer Vermögenswert vorhanden ist. Ein auf einer Trading-Plattform angezeigtes Guthaben stellt für sich genommen keinen Nachweis dar, dass der entsprechende Geldbetrag tatsächlich verfügbar ist.

Besonders wichtig ist diese Unterscheidung, wenn Anleger nach einer Einzahlung zunächst steigende Gewinne angezeigt bekommen und später Schwierigkeiten bei der Auszahlung auftreten. Ein hoher Kontostand kann den Betroffenen dazu bewegen, weitere Zahlungen zu leisten, um vermeintlich größere Gewinne freizusetzen.

Wenn im Zusammenhang mit einer Auszahlung zusätzliche Gebühren, Steuern, Provisionen, Sicherheitsleistungen oder andere Zahlungen verlangt werden, sollte die jeweilige Forderung sorgfältig überprüft werden. Entscheidend ist, welche vertragliche Grundlage besteht und ob der geforderte Betrag tatsächlich erforderlich ist.

Auch die Bezeichnung einer Forderung als „Freischaltungsgebühr“, „Auszahlungsgebühr“, „Compliance-Gebühr“, „Steuer“ oder vergleichbare Bezeichnung beweist nicht, dass die Zahlung berechtigt ist. Anleger sollten sich vielmehr die konkrete Berechnung und die rechtliche Grundlage erläutern lassen.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn eine weitere Zahlung als letzte Voraussetzung für die Auszahlung bezeichnet wird. Wenn nach dieser Zahlung erneut eine zusätzliche Forderung gestellt wird, sollte der gesamte Vorgang neu bewertet werden.

Im Zusammenhang mit Fernwartungssoftware kommt eine weitere Besonderheit hinzu. Wenn der angebliche Broker während der Einrichtung des Trading-Kontos bereits Zugriff auf den Computer hatte, sollte geprüft werden, welche Informationen während dieser Sitzung sichtbar oder zugänglich waren.

Dies betrifft insbesondere das Onlinebanking. Wurde während des Fernzugriffs eine Überweisung vorbereitet oder durchgeführt, sollte nachvollzogen werden, welche Schritte tatsächlich vom Anleger selbst vorgenommen wurden und welche Handlungen der externe Gesprächspartner ausgeführt oder angeleitet hat.

Auch unbekannte Abbuchungen müssen gesondert betrachtet werden. Ein Anleger kann einerseits selbst eine Zahlung aufgrund falscher Versprechen veranlasst haben. Andererseits können nach einem Fernzugriff möglicherweise weitere Zahlungen erfolgt sein, die der Anleger nicht bewusst freigegeben hat. Diese Sachverhalte sind wirtschaftlich miteinander verbunden, rechtlich aber nicht zwingend identisch.

Nach den vorliegenden Angaben besteht deshalb neben dem möglichen Anlageverlust das Risiko eines zusätzlichen Schadens durch unautorisierte Kontobewegungen. Ob eine konkrete Zahlung autorisiert war, muss anhand der tatsächlichen Umstände und der vorhandenen Unterlagen geprüft werden.

Anleger sollten daher sämtliche Kontoauszüge kontrollieren. Dabei sollte nicht nur nach einer einzelnen verdächtigen Abbuchung gesucht werden. Sinnvoll ist eine Prüfung des Zeitraums vor, während und nach den Fernwartungssitzungen.

Auch Änderungen an Onlinebanking-Zugängen, E-Mail-Konten oder anderen Benutzerkonten sollten beachtet werden. Falls Zugangsdaten während eines Fernzugriffs sichtbar waren oder eingegeben wurden, kann eine nachträgliche Sicherung der betreffenden Konten erforderlich sein.

Besonders problematisch kann es sein, wenn ein vermeintlicher Broker den Anleger dazu auffordert, während des Fernzugriffs Überweisungen vorzunehmen. Hier sollte genau dokumentiert werden, welche Informationen der Anleger erhielt, welche Empfängerdaten genannt wurden und wer die einzelnen Schritte veranlasste.

Auch eine behauptete erfolgreiche Auszahlung sollte nicht allein durch einen Screenshot oder eine interne Kontodarstellung belegt werden. Entscheidend ist, ob das Geld tatsächlich auf dem Konto des Anlegers eingegangen ist.

Wenn eine Auszahlung trotz angeblich vorhandener hoher Gewinne wiederholt verschoben wird, sollte der Anleger sämtliche Erklärungen sichern. Dies gilt insbesondere für Nachrichten, in denen ein bestimmter Auszahlungstermin genannt oder eine zusätzliche Zahlung verlangt wird.

Bei bereits entstandenen Verlusten kann es sinnvoll sein, den gesamten Sachverhalt anwaltlich prüfen zu lassen. Dabei sollten sowohl die eigentliche Geldanlage als auch die Nutzung der Fernwartungssoftware und mögliche Kontobewegungen berücksichtigt werden.

cgptsystem.com – Geld zurück?

Ob ein bei cgptsystem.com entstandener finanzieller Schaden zurückerlangt werden kann, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Eine pauschale Zusage ist nicht möglich. Entscheidend sind insbesondere die Zahlungswege, die beteiligten Personen und Gesellschaften, die Kommunikation und die Frage, ob zusätzlich ein unautorisierter Zugriff auf Bank- oder andere Konten stattgefunden hat.

Für eine rechtliche Prüfung sollte zunächst der gesamte Ablauf rekonstruiert werden. Dabei sollte mit dem ersten Kontakt zu cgptsystem.com begonnen werden. Zu dokumentieren sind insbesondere Werbeanzeigen, Anmeldevorgänge, Telefonate, E-Mails, Chatnachrichten und die Angaben des angeblichen Brokers.

Von besonderer Bedeutung ist die erste Einzahlung. Wenn beispielsweise 250 Euro eingezahlt wurden und anschließend ein persönlicher Broker Kontakt aufgenommen hat, sollte nachvollziehbar festgehalten werden, wann diese Zahlung erfolgte und an wen sie überwiesen wurde.

Danach sollten sämtliche weiteren Zahlungen chronologisch erfasst werden. Für jede Zahlung sind Betrag, Datum, Empfänger, Kontoverbindung und Verwendungszweck zu sichern. Bei Kartenzahlungen oder anderen Zahlungsdienstleistern sollten die jeweiligen Transaktionsdaten ebenfalls aufbewahrt werden.

Die Kommunikation mit dem angeblichen Broker sollte vollständig erhalten bleiben. Dies betrifft E-Mails ebenso wie Messenger-Nachrichten. Auch Telefonnummern, verwendete E-Mail-Adressen und Namen der Ansprechpartner sollten dokumentiert werden.

Besonders wichtig ist die Dokumentation des Fernzugriffs. Anleger sollten festhalten, welche Software installiert wurde, wann die Installation erfolgte und wer die Installation oder Einrichtung angeleitet hat.

Wenn möglich, sollten auch die verwendeten Zugangscodes oder Sitzungsdaten gesichert werden, soweit dies rechtlich und technisch noch möglich ist. Sie können später helfen, den zeitlichen Ablauf einer Fernwartung zu rekonstruieren.

Von erheblicher Bedeutung kann sein, ob während des Fernzugriffs sensible Anwendungen geöffnet waren. Dazu zählen insbesondere Onlinebanking, E-Mail-Konten, Kryptobörsen oder andere Finanzkonten.

Falls nach dem Fernzugriff unbekannte Kontobewegungen festgestellt wurden, sollten diese gesondert dokumentiert werden. Es sollte nicht versucht werden, sämtliche Vorgänge pauschal als Bestandteil der ursprünglichen Anlage zu behandeln.

Die Frage, ob eine Abbuchung vom Anleger selbst autorisiert wurde oder ohne dessen bewusste Zustimmung erfolgte, kann für die rechtliche Beurteilung erheblich sein. Deshalb sollte der zeitliche Zusammenhang zwischen Fernwartungssitzung und Kontobewegung möglichst genau festgehalten werden.

Auch Screenshots der Trading-Plattform können wichtig sein. Sie sollten insbesondere Kontostände, angebliche Gewinne, Transaktionen, Auszahlungsanträge und Fehlermeldungen dokumentieren.

Wenn eine Auszahlung beantragt wurde, sollte auch der Antrag selbst gesichert werden. Gleiches gilt für Antworten des angeblichen Brokers und Forderungen nach weiteren Zahlungen.

Bei einem möglichen Anlagebetrug kommt es häufig darauf an, den tatsächlichen Geldfluss nachvollziehen zu können. Deshalb sollten Bankunterlagen vollständig und unverändert aufbewahrt werden. Nach Möglichkeit sollte nicht nur ein einzelner Kontoauszug, sondern der relevante Zeitraum dokumentiert werden.

Falls Zahlungen an verschiedene Empfänger erfolgt sind, sollte jede einzelne Zahlung gesondert erfasst werden. Unterschiedliche Empfänger können für die spätere rechtliche Bewertung von Bedeutung sein.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, welche Gesellschaft als Vertragspartner angegeben wurde. Die Domain cgptsystem.com allein beantwortet nicht zwingend die Frage, mit wem der Anleger einen Vertrag geschlossen hat.

Auch Angaben auf Rechnungen, Vertragsunterlagen oder in E-Mails können relevant sein. Anleger sollten deshalb sämtliche Dokumente sichern, auf denen Unternehmensnamen, Anschriften, Kontoverbindungen oder Ansprechpartner genannt werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft mögliche Folgekontakte. Nach einem Verlust kann es vorkommen, dass sich Personen melden, die eine angebliche Rückholung des Geldes anbieten. Wenn hierfür erneut Zahlungen oder ein Fernzugriff auf den Computer verlangt werden, sollte besondere Vorsicht gelten.

Nach den vorliegenden Angaben wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die BaFin vor solchen Vorgehensweisen warnt. Geschädigte Anleger können nach einem Verlust erneut angesprochen werden und dabei zum Ziel weiterer Forderungen werden.

Eine Rückholung verlorener Gelder sollte daher nicht allein aufgrund eines Versprechens erfolgen. Bevor erneut Geld gezahlt oder ein Fernzugriff gewährt wird, sollte die Identität des Anbieters und die Grundlage seines Angebots unabhängig geprüft werden.

Eine anwaltliche Prüfung kann sinnvoll sein, wenn bereits erhebliche Beträge verloren wurden oder zusätzlich der Verdacht besteht, dass ein Computer oder Bankkonto über einen Fernzugriff kompromittiert wurde. Dabei können die Anlageunterlagen und die technischen Vorgänge gemeinsam betrachtet werden.

cgptsystem.com – Was tun?

Wer cgptsystem.com genutzt und einem angeblichen Broker Fernzugriff auf den eigenen Computer gewährt hat, sollte zunächst verhindern, dass weitere Schäden entstehen. Insbesondere sollten keine weiteren Zahlungen allein aufgrund telefonischer oder schriftlicher Aufforderungen vorgenommen werden, solange die Situation nicht überprüft wurde.

Die Fernwartungssoftware sollte nicht einfach aus dem Blickfeld verschwinden. Zunächst sollte dokumentiert werden, welche Anwendung verwendet wurde und wann der Zugriff stattgefunden hat. Danach sollte geprüft werden, ob die Software noch installiert ist und welche Zugriffsmöglichkeiten bestehen.

Wenn während der Fernwartung Zugangsdaten oder andere vertrauliche Informationen sichtbar waren, sollte eine technische und sicherheitsbezogene Prüfung des betroffenen Geräts erfolgen. Dies betrifft insbesondere Onlinebanking, E-Mail-Konten und Konten bei Kryptobörsen.

Passwörter, die während eines Fernzugriffs sichtbar waren oder eingegeben wurden, sollten nicht als weiterhin sicher angesehen werden. Die weitere Absicherung sollte möglichst von einem Gerät aus erfolgen, bei dem kein entsprechender Fernzugriff besteht.

Besondere Aufmerksamkeit verdient das Bankkonto. Sämtliche Kontobewegungen sollten kontrolliert werden. Unbekannte oder nicht nachvollziehbare Abbuchungen sollten sofort dokumentiert werden.

Dabei sollte zwischen den Zahlungen an den angeblichen Broker und sonstigen Kontobewegungen unterschieden werden. Eine Zahlung, die der Anleger selbst aufgrund einer Anlageempfehlung ausgelöst hat, ist anders zu beurteilen als eine Abbuchung, die er nicht bewusst veranlasst hat.

Auch der Zeitpunkt der einzelnen Buchungen ist wichtig. Wenn eine unbekannte Abbuchung unmittelbar nach einer Fernwartungssitzung erfolgt ist, sollte dieser Zusammenhang dokumentiert werden.

Anleger sollten außerdem sämtliche Nachrichten des angeblichen Brokers sichern. Dazu gehören Installationsanweisungen, Zugangscodes, Links zur Fernwartungssoftware, Telefonnummern und Nachrichten, in denen Überweisungen oder andere Handlungen verlangt wurden.

Screenshots sollten möglichst den vollständigen Zusammenhang erkennen lassen. Bei längeren Chatverläufen kann es sinnvoll sein, zusätzlich den gesamten Verlauf zu exportieren oder anderweitig zu sichern.

Auch das Trading-Konto sollte dokumentiert werden. Kontostände, angebliche Gewinne, Transaktionsübersichten, Auszahlungsanträge und Fehlermeldungen können für die spätere Prüfung wichtig sein.

Besonders relevant sind Aussagen über angebliche Gewinne oder bevorstehende Auszahlungen. Wenn ein Broker beispielsweise erklärt, ein Guthaben sei bereits verfügbar, tatsächlich aber keine Auszahlung erfolgt, sollte diese Kommunikation gesichert werden.

Bei zusätzlichen Zahlungsforderungen sollten Anleger die Forderung nicht isoliert betrachten. Vielmehr sollte geprüft werden, ob bereits zuvor andere Gebühren oder Zahlungen verlangt wurden und ob sich nach jeder Zahlung eine neue Voraussetzung ergeben hat.

Auch die Begründung für eine angebliche Auszahlungssperre sollte dokumentiert werden. Begriffe wie „Compliance“, „Sicherheitsprüfung“, „Steuer“, „Freischaltung“ oder „Verifizierung“ sollten nicht automatisch als Beleg für die Berechtigung einer Forderung verstanden werden.

Wenn bereits ein erheblicher Schaden eingetreten ist, kann eine anwaltliche Prüfung des Sachverhalts sinnvoll sein. Dabei sollte der Rechtsanwalt nicht nur die vermeintliche Geldanlage betrachten, sondern auch die Fernwartung und mögliche unautorisierte Kontobewegungen einbeziehen.

Die vollständige Dokumentation kann hierfür entscheidend sein. Sinnvoll ist eine chronologische Zusammenstellung aus Erstkontakt, Einzahlung, Installation der Fernwartungssoftware, einzelnen Sitzungen, weiteren Zahlungen, angeblichen Gewinnen, Auszahlungsversuchen und möglichen unbekannten Kontobewegungen.

Auch die ursprünglichen Werbeaussagen sollten gesichert werden. Sie können zeigen, welche Renditen, Handelsmöglichkeiten oder Leistungen ursprünglich versprochen wurden.

Wenn der angebliche Broker weiterhin Kontakt aufnimmt, sollten Anleger sich nicht durch Zeitdruck zu weiteren Entscheidungen bewegen lassen. Dies gilt insbesondere, wenn eine weitere Zahlung als Voraussetzung für eine angeblich unmittelbar bevorstehende Auszahlung dargestellt wird.

Nach einem bereits eingetretenen Verlust sollte außerdem besondere Vorsicht gegenüber Personen gelten, die eine schnelle Rückholung des Geldes versprechen. Wenn diese Personen wiederum Fernzugriff über Programme wie AnyDesk oder TeamViewer verlangen, besteht ein weiterer erheblicher Prüfbedarf.

Die vorliegenden Angaben zu cgptsystem.com geben insbesondere wegen der beschriebenen Fernwartungssoftware Anlass zur Vorsicht. Fernzugriff ist als Technologie nicht grundsätzlich unseriös. Im Zusammenhang mit einer angeblichen Geldanlage sollte jedoch genau geprüft werden, weshalb ein persönlicher Broker Zugriff auf den privaten Computer benötigt und welche Handlungen während einer solchen Sitzung möglich waren.

Wer bereits Fernzugriff gewährt und Geld an cgptsystem.com überwiesen hat, sollte deshalb den Sachverhalt möglichst vollständig dokumentieren, das eigene Bankkonto kontrollieren und weitere Zahlungen zunächst nicht allein aufgrund von Forderungen des angeblichen Brokers vornehmen. Bei einem erheblichen Schaden kann die individuelle Prüfung durch einen entsprechend erfahrenen Rechtsanwalt sinnvoll sein.

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