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Betrugswarnung

BaFin warnt vor der App „Crendel“ – Anleger sollten bei Finanz- und Kryptoangeboten vorsichtig sein

23. August 20268 Min. Lesezeit
Arthur Wilms
Arthur WilmsRechtsanwalt

App „Crendel“ – Betrug?

Bei der App Crendel besteht ein konkreter aufsichtsrechtlicher Warnhinweis. Nach den vorliegenden Informationen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen, die über die App ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden sollen.

Eine solche Warnung ist für Anleger ein erheblicher Anlass, das Angebot kritisch zu überprüfen. Sie bedeutet allerdings nicht automatisch, dass damit bereits ein strafrechtlicher Betrug festgestellt wäre. Für eine solche Bewertung kommt es auf den konkreten Einzelfall, die Kommunikation, die Zahlungswege und die tatsächlich handelnden Personen an.

Wer nach Crendel Erfahrungen, „Crendel seriös?“ oder einer Crendel Bewertung sucht, sollte deshalb insbesondere darauf achten, wer tatsächlich als Vertragspartner auftritt.

Im Zusammenhang mit der App wird die 805 Water Pro’s LLC mit Sitz in Atascadero im US-Bundesstaat Kalifornien als Entwickler genannt. Dabei ist ein wichtiger Punkt zu beachten: Nach den vorliegenden Angaben ist nicht geklärt, ob diese tatsächlich registrierte Gesellschaft überhaupt mit der App Crendel in Verbindung steht.

Damit entsteht eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der Betreiberstruktur.

Für Anleger sollte nachvollziehbar sein, mit welchem Unternehmen sie einen Vertrag geschlossen haben, wohin Einzahlungen fließen und wer für Finanz- oder Kryptodienstleistungen verantwortlich ist.

Gerade bei Investmentangeboten ist eine professionell gestaltete App allein kein Nachweis für Seriosität. Grafiken, Handelspositionen, Kontostände und vermeintliche Gewinne können einen überzeugenden Eindruck vermitteln. Entscheidend ist jedoch, ob hinter dem Angebot ein nachvollziehbarer und entsprechend berechtigter Anbieter steht.

Wer Crendel bereits genutzt hat, sollte deshalb nicht allein auf die innerhalb der App angezeigten Informationen vertrauen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die Frage, ob die Namen der tatsächlichen Zahlungsempfänger mit den innerhalb von Crendel genannten Unternehmen übereinstimmen. Wurden Zahlungen an andere Gesellschaften, Zahlungsdienstleister oder Privatpersonen geleistet, sollte deren Funktion im Zahlungsweg geklärt werden.

Für die Bewertung von Crendel ist außerdem zwischen tatsächlich eingezahltem Geld und einem lediglich innerhalb der App angezeigten Guthaben zu unterscheiden.

Wer beispielsweise 30.000 Euro eingezahlt hat und später einen Kontostand von 120.000 Euro sieht, kann aus dieser Anzeige allein nicht ableiten, dass tatsächlich 120.000 Euro vorhanden sind.

Gerade wenn sich dieses Guthaben anschließend nicht auszahlen lässt, sollte sorgfältig geprüft werden, welche realen Vermögensbewegungen stattgefunden haben.

App „Crendel“ – Verweigert Auszahlung?

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn eine Crendel Auszahlung nicht durchgeführt wird und stattdessen zusätzliches Geld verlangt werden sollte.

Ob entsprechende Forderungen im konkreten Einzelfall tatsächlich von Personen im Zusammenhang mit Crendel erhoben werden, muss anhand der jeweiligen Kommunikation festgestellt werden. Solche Nachforderungen sind jedoch aus zahlreichen problematischen Online-Investmentfällen bekannt.

Typisch sind beispielsweise angebliche Steuern, Provisionen, AML-Gebühren, Sicherheitsleistungen oder Kosten für die Freischaltung eines Kontos.

Auch Begriffe wie Compliance, KYC, Herkunftsnachweis, Liquiditätsprüfung oder Wallet-Verifizierung können verwendet werden.

Dabei ist zu unterscheiden: Geldwäsche- und Identitätsprüfungen gehören bei regulierten Finanzunternehmen durchaus zum normalen Geschäftsablauf. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass ein Anleger einen erheblichen zusätzlichen Geldbetrag überweisen muss, damit sein vorhandenes Guthaben ausgezahlt werden kann.

Sollte im Zusammenhang mit Crendel beispielsweise behauptet werden, zunächst müssten zehn Prozent des angezeigten Guthabens als „AML Deposit“ gezahlt werden, wäre eine unabhängige Prüfung angezeigt.

Dasselbe gilt für eine angebliche Steuer.

Betroffene sollten dann klären, welche Steuer konkret verlangt wird, wie sie berechnet wurde, wer Zahlungsempfänger sein soll und weshalb der Betrag nicht mit dem angeblich vorhandenen Guthaben verrechnet werden kann.

Besonders kritisch kann eine Situation werden, wenn nach jeder Zahlung eine neue Voraussetzung genannt wird.

Zunächst fehlt beispielsweise eine Steuer. Nach deren Zahlung soll eine Compliance-Prüfung notwendig sein. Anschließend wird eine Sicherheitsleistung verlangt und danach möglicherweise eine weitere Wallet-Freischaltung.

Solche Abläufe können erheblichen psychologischen Druck erzeugen.

Wer bereits 50.000 Euro investiert hat und in Crendel beispielsweise ein Guthaben von 200.000 Euro angezeigt bekommt, kann bereit sein, nochmals 15.000 Euro zu zahlen, wenn ihm anschließend die vollständige Auszahlung versprochen wird.

Genau hier sollte das angezeigte Guthaben nicht zum entscheidenden Maßstab werden.

Auch Kontakt über WhatsApp, Telegram oder andere Messenger sollte im Gesamtzusammenhang betrachtet werden. Allein eine Kommunikation über Messenger beweist keinen Betrug. Auffällig kann es jedoch sein, wenn angebliche Broker oder Account Manager dort immer höhere Einzahlungen verlangen oder ständig neue Bankverbindungen beziehungsweise Wallet-Adressen übersenden.

Besondere Vorsicht ist außerdem bei Fernwartungssoftware geboten.

Sollte ein angeblicher Crendel-Berater dazu auffordern, Programme für einen Fernzugriff zu installieren und anschließend Online-Banking oder Kryptobörsen zu öffnen, entsteht ein zusätzliches Sicherheitsrisiko.

Wer bei Crendel bereits Probleme mit einer Auszahlung hat, sollte deshalb keine weitere Zahlung allein aufgrund des Versprechens leisten, danach werde das gesamte Guthaben freigegeben.

App „Crendel“ – Geld zurück?

Wer bereits Geld im Zusammenhang mit Crendel eingezahlt hat, möchte verständlicherweise wissen, ob sich das Geld zurückholen lässt.

Eine pauschale Antwort oder Erfolgsgarantie ist nicht möglich.

Entscheidend ist zunächst, wie das Geld gezahlt wurde und wer es tatsächlich erhalten hat.

Bei einer Banküberweisung sollten Datum, Betrag, Empfänger, IBAN und Empfängerbank festgestellt werden. Ist die Zahlung erst vor kurzer Zeit erfolgt, kann ein Überweisungsrückruf beziehungsweise Recall geprüft werden.

Dabei versucht die eigene Bank, eine bereits ausgeführte Zahlung über die beteiligten Banken zurückzurufen.

Ein erfolgreicher Recall kann nicht garantiert werden. Gerade bei aktuellen Überweisungen kann der Zeitfaktor jedoch wichtig sein.

Hat ein Anleger mehrere Zahlungen geleistet, sollten diese einzeln erfasst werden. Die letzte Überweisung kann möglicherweise erst wenige Tage zurückliegen, während andere Zahlungen bereits mehrere Monate alt sind.

Bei Kreditkartenzahlungen können abhängig vom konkreten Sachverhalt andere Beanstandungsmöglichkeiten zu prüfen sein. Auch beteiligte Zahlungsdienstleister sollten identifiziert werden.

Anders ist die Situation bei Kryptowährungen.

Wurden beispielsweise Bitcoin, Ethereum oder USDT an eine im Zusammenhang mit Crendel genannte Wallet übertragen, gibt es keinen klassischen Überweisungsrückruf.

Die Blockchain-Transaktion kann jedoch anhand ihrer technischen Daten untersucht werden.

Besonders wichtig sind hierbei die Empfänger-Wallet und der Transaktions-Hash.

Eine Blockchain- beziehungsweise Walletanalyse kann untersuchen, wohin die Kryptowährungen nach der ersten Transaktion weitergeleitet wurden. Unter Umständen ergeben sich Verbindungen zu weiteren Wallets oder zentralisierten Kryptobörsen.

Eine solche Analyse bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die Kryptowährungen zurückgeholt werden können.

Sie dient zunächst dazu, den Zahlungsweg nachzuvollziehen und mögliche weitere Ermittlungsansätze zu erkennen.

Daneben kann bei konkreten Anhaltspunkten für einen Online-Anlagebetrug eine Strafanzeige geprüft werden. Diese sollte möglichst konkrete Informationen enthalten. Dazu gehören Zahlungsempfänger, IBANs, Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und die verwendeten Kommunikationskanäle.

Auch eine Strafanzeige garantiert keine Rückzahlung.

Sind tatsächliche Zahlungsempfänger oder andere Beteiligte identifizierbar, können darüber hinaus mögliche zivilrechtliche Ansprüche und gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermögenssicherung geprüft werden.

Wer nach „Crendel Geld zurück“, „Crendel Hilfe“ oder „Crendel Anwalt“ sucht, sollte deshalb insbesondere die realen Zahlungswege in den Mittelpunkt stellen. Entscheidend ist weniger der in der App angezeigte Kontostand als die Frage, wohin das tatsächlich eingezahlte Vermögen geflossen ist.

App „Crendel“ – Was tun?

Wer über Crendel bereits Geld investiert hat und nun Zweifel entwickelt, sollte zunächst vermeiden, den möglichen Schaden durch weitere ungeprüfte Zahlungen zu erhöhen.

Insbesondere sollte kein zusätzliches Geld allein deshalb überwiesen werden, weil anschließend angeblich eine Auszahlung garantiert wird.

Die vorhandenen Beweise sollten möglichst vollständig gesichert werden.

Dazu gehören Kontoauszüge und Überweisungsbestätigungen ebenso wie Screenshots der Crendel-App. Wichtig können insbesondere der angezeigte Kontostand, die Transaktionshistorie und offene oder abgelehnte Auszahlungsanträge sein.

Auch E-Mails und vollständige Chatverläufe sollten erhalten bleiben.

Wurde über WhatsApp oder einen anderen Messenger kommuniziert, sollten Telefonnummern, Profilnamen und konkrete Zahlungsaufforderungen dokumentiert werden.

Bei Banküberweisungen sind insbesondere Empfänger, IBAN, Betrag, Zahlungsdatum und Empfängerbank festzuhalten.

Bei Kryptozahlungen sollten Wallet-Adressen, verwendetes Netzwerk und sämtliche Transaktions-Hashes gesichert werden.

Hat ein vermeintlicher Berater Fernwartungssoftware installieren lassen, sollte weiterer Fernzugriff verhindert werden. Zugleich sollte geprüft werden, welche sensiblen Konten oder Informationen während der Verbindung möglicherweise zugänglich waren. Gefährdete Passwörter und Sicherheitsverfahren sollten entsprechend überprüft werden.

Besonders wichtig ist schnelles Handeln bei aktuellen Zahlungen.

Liegt eine Banküberweisung erst kurze Zeit zurück, sollte die eigene Bank über einen konkreten Betrugsverdacht informiert und ein möglicher Recall geprüft werden.

Wurden Kryptowährungen über eine Kryptobörse transferiert, können auch die dort vorhandenen Transaktionsunterlagen für die weitere Aufarbeitung relevant sein. Bei einem konkret identifizierten Kryptodienstleister kann außerdem geprüft werden, ob und in welcher Form eine Meldung des Vorgangs sinnvoll ist.

Eine Strafanzeige kann ebenfalls in Betracht kommen. Dabei sollte der Vorgang möglichst strukturiert und nicht nur mit der allgemeinen Aussage dargestellt werden, dass Crendel nicht auszahle.

Hilfreicher ist eine chronologische Darstellung: Wann begann der Kontakt? Welche Zahlungen wurden geleistet? Wer verlangte sie? Welche Empfänger wurden genannt? Wann wurde die erste Auszahlung beantragt? Welche Begründung wurde für die ausbleibende Auszahlung gegeben? Wurden anschließend weitere Zahlungen verlangt?

Ein auf Online-Anlagebetrug und Kryptobetrug spezialisierter Anwalt kann insbesondere prüfen, welche Zahlungswege vorliegen, ob bei aktuellen Banküberweisungen ein Recall in Betracht kommt, welche Empfänger identifizierbar sind und ob bei Kryptozahlungen eine Wallet- beziehungsweise Blockchainanalyse sinnvoll erscheint.

Dabei sollten keine garantierten Erfolgsaussichten versprochen werden.

Wer Crendel bereits genutzt hat, sollte vor allem typische Fehler vermeiden: nicht aufgrund des angezeigten Guthabens immer weiter einzahlen, keine unbekannten Personen erneut auf den Computer zugreifen lassen und nicht auf angebliche Recovery-Anbieter vertrauen, die gegen eine weitere Vorauszahlung eine garantierte Rückholung versprechen.

Für Betroffene kommt es jetzt vor allem darauf an, weitere Zahlungen zu stoppen, die vorhandenen Beweise zu sichern und die tatsächlichen Zahlungswege möglichst schnell aufzuarbeiten.

Kanzlei Wilms – Experten für Online-Anlagebetrug

Die Kanzlei Wilms unterstützt seit Jahren Mandanten, die Opfer von Online-Anlagebetrug, Kryptobetrug, Fake Brokern, Investmentbetrug, Bitcoin-Betrug oder Recovery Scams geworden sind.

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