Zum Inhalt springen
Betrugswarnung

AMA Invest (ama-invest.com) – Warnung vor möglichem Anlagebetrug

22. Oktober 202613 Min. Lesezeit
Arthur Wilms
Arthur WilmsRechtsanwalt

AMA Invest (ama-invest.com) – Betrug?

Wer sich für ein Festgeld- oder Anlageangebot von AMA Invest beziehungsweise über ama-invest.com interessiert oder dort bereits Geld angelegt hat, sollte die vorliegenden Informationen sorgfältig prüfen. Nach dem bereitgestellten Material wurde keine Behördenwarnung von BaFin, FINMA, CONSOB oder FCA zu ama-invest.com gefunden. Das Fehlen einer solchen Warnung ist allerdings kein Nachweis dafür, dass ein Anbieter seriös ist.

Bei AMA Invest bestehen vielmehr verschiedene Auffälligkeiten, die Anleger ernst nehmen sollten. Dazu gehören insbesondere widersprüchliche Angaben zum Standort, fehlende konkrete Angaben zu einer Lizenz beziehungsweise Aufsicht und ein im ausgewerteten Website-Auszug nicht erkennbares Impressum. Hinzu kommen unterschiedliche Angaben zur Unternehmensgeschichte und nicht belegte Aussagen über angebliche Bankpartnerschaften.

Die Website ama-invest.com bewirbt nach den vorliegenden Informationen Festgeld mit einer Verzinsung von 4,75 % p.a. und stellt eine Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro in Aussicht. Außerdem wird Basel als Standort genannt und die E-Mail-Adresse info@ama-invest.com verwendet. Für Anleger ist jedoch entscheidend, welches konkrete Unternehmen hinter dem Angebot steht und ob dieses Unternehmen tatsächlich berechtigt ist, die angebotenen Finanzdienstleistungen zu erbringen.

Besonders auffällig sind die unterschiedlichen Standortangaben. Im Kopfbereich der Website wird Basel genannt, während an anderer Stelle von einem „Hergiswiler Standort“ die Rede ist. Solche Widersprüche sollten bei einem Anbieter, der mit einer vermeintlich sicheren Geldanlage wirbt, nicht einfach übergangen werden.

Auch die fehlenden Angaben zur Rechtsform und zu einer konkreten Lizenz sind relevant. Ein Finanzanbieter sollte nachvollziehbar darstellen können, welche Gesellschaft hinter dem Angebot steht und welcher Aufsicht sie unterliegt. Wird lediglich allgemein erklärt, dass sämtliche Schweizer Normen eingehalten würden, ohne eine konkrete Aufsichtsbehörde oder Lizenz zu benennen, lässt sich die Aussage für einen Anleger nur schwer überprüfen.

Hinzu kommen widersprüchliche Angaben zum Alter beziehungsweise zur Unternehmensgeschichte. An einer Stelle wird offenbar eine Tätigkeit seit 2014 behauptet, während an anderer Stelle von „seit drei Jahrzehnten“ die Rede ist. Solche unterschiedlichen Angaben sind zwar für sich genommen kein Beweis für einen Anlagebetrug, können aber Anlass für eine genauere Prüfung sein.

Ebenfalls nicht belegt ist nach den vorliegenden Informationen die Aussage über eine Zusammenarbeit mit 52 Banken aus 23 EU-Ländern. Bei einer solchen Behauptung sollten Anleger nicht allein auf die Angaben der Website vertrauen. Vielmehr sollte überprüft werden, welche konkreten Banken gemeint sind und ob tatsächlich eine Geschäftsbeziehung zu dem Anbieter besteht.

Für die Frage, ob AMA Invest seriös ist, kommt es deshalb nicht allein auf die Gestaltung der Website oder die beworbene Verzinsung an. Entscheidend sind überprüfbare Unternehmensinformationen, die tatsächliche Erlaubnis für die angebotenen Leistungen und die konkrete Abwicklung der Geldanlage.

Auch die beworbene Einlagensicherung sollte nicht ungeprüft als Sicherheitsmerkmal verstanden werden. Anleger sollten klären, welches Institut tatsächlich die Einlage entgegennimmt, welchem Sicherungssystem es angehört und auf welchen Namen das Geld überwiesen werden soll.

Besondere Vorsicht ist außerdem geboten, wenn ein angeblicher Anlageberater telefonisch, per E-Mail oder über Messenger Kontakt aufnimmt und anschließend zu einer schnellen Einzahlung drängt. Zeitdruck, hohe Renditeversprechen oder die Behauptung einer nur kurzfristig verfügbaren Festgeldmöglichkeit können typische Warnzeichen sein.

Gleichzeitig ist zwischen allgemeinen Risikomerkmalen und konkreten Tatsachen zu unterscheiden. Die vorliegenden Auffälligkeiten begründen einen Prüfungsbedarf, beweisen aber für sich genommen keinen Betrug durch AMA Invest.

Wer bereits mit ama-invest.com Kontakt hatte, sollte daher sämtliche Unterlagen sichern. Dazu gehören insbesondere E-Mails, Verträge, Screenshots, Namen von Ansprechpartnern, Telefonnummern, Zahlungsaufforderungen und Angaben zu den Empfängerkonten.

Auch wenn bislang keine belastbaren Nutzer- oder Presseberichte zu ama-invest.com vorliegen, sollte dies nicht mit einer positiven Bewertung verwechselt werden. Eine geringe öffentliche Informationslage kann vielmehr bedeuten, dass ein Anbieter nur schwer unabhängig überprüfbar ist.

Anleger sollten deshalb vor einer Zahlung genau feststellen, wer der Vertragspartner ist, wer das Geld erhält und ob die behauptete Regulierung tatsächlich nachvollziehbar ist. Wer bereits Geld überwiesen hat und anschließend Zweifel an dem Angebot bekommt, sollte keine weiteren Zahlungen leisten, bevor die Angelegenheit geklärt wurde.

AMA Invest (ama-invest.com) – Verweigert Auszahlung?

Eine besonders kritische Situation entsteht, wenn eine Auszahlung bei AMA Invest nicht erfolgt oder ein Anleger vor der Auszahlung zu einer weiteren Zahlung aufgefordert wird. Nach dem bereitgestellten Material konnten keine belegten Erfahrungsberichte über konkrete Auszahlungsprobleme bei ama-invest.com gefunden werden. Sollte ein Anleger selbst betroffen sein, kommt der eigenen Dokumentation deshalb besondere Bedeutung zu.

Bei problematischen Anlageangeboten können nach einem Auszahlungsantrag unterschiedliche Begründungen für eine Verzögerung genannt werden. Beispielsweise kann von einer zusätzlichen steuerlichen Prüfung, einer Compliance-Kontrolle, einer Geldwäscheprüfung oder einer noch nicht abgeschlossenen Identitätsprüfung gesprochen werden.

Auch Forderungen nach angeblichen Verwaltungsgebühren, Sicherheitsleistungen oder Freischaltungszahlungen kommen bei problematischen Anlagefällen häufig vor. Solche allgemeinen Muster dürfen nicht automatisch AMA Invest zugerechnet werden. Wenn eine entsprechende Forderung im konkreten Fall gestellt wird, sollte sie jedoch sorgfältig geprüft werden.

Besonders kritisch ist die Situation, wenn ein Anleger bereits Geld eingezahlt hat und die Auszahlung anschließend davon abhängig gemacht wird, dass zunächst weitere Gelder überwiesen werden. Eine solche Forderung sollte nicht allein deshalb erfüllt werden, weil sie von einem angeblichen Kundenberater oder einer vermeintlichen Finanzabteilung stammt.

Auch Begriffe wie „AML“, „KYC“, „Compliance“, „Liquiditätsnachweis“ oder „Sicherheitsprüfung“ können dazu verwendet werden, einen weiteren Zahlungsvorgang plausibel erscheinen zu lassen. Die Verwendung eines solchen Fachbegriffs beweist nicht, dass eine Zahlung tatsächlich erforderlich ist.

Betroffene sollten daher genau festhalten, wann die Auszahlung beantragt wurde, welcher Betrag verlangt wird und wie die zusätzliche Zahlungsforderung begründet wird. Wichtig sind insbesondere die Originalnachrichten und E-Mails. Diese sollten nicht lediglich zusammengefasst, sondern möglichst vollständig gespeichert werden.

Ein weiteres Warnsignal kann entstehen, wenn verschiedene Ansprechpartner unterschiedliche Erklärungen liefern. Beispielsweise kann zunächst ein Anlageberater erklären, die Auszahlung sei bereits freigegeben. Anschließend kann eine andere Person eine zusätzliche Gebühr verlangen. Später kann wiederum eine angebliche Compliance-Abteilung eine weitere Zahlung fordern.

Solche Vorgänge sollten chronologisch dokumentiert werden. Dabei sollten Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und die jeweils genannte Funktion der Kontaktpersonen festgehalten werden.

Auch die auf einer Plattform angezeigten Kontostände sollten mit Vorsicht betrachtet werden. Ein vermeintliches Guthaben oder angezeigte Zinserträge stellen für sich genommen keinen Nachweis dafür dar, dass entsprechende Gelder tatsächlich verfügbar sind. Entscheidend ist, ob eine Auszahlung tatsächlich durchgeführt werden kann.

Wer bei AMA Invest eine Auszahlung beantragt hat, sollte deshalb Screenshots des persönlichen Kontos sichern. Dazu gehören der angezeigte Anlagebetrag, die angeblichen Zinsen, Kontostände und sämtliche Hinweise zur Auszahlung.

Ebenso wichtig sind die Zahlungswege. Bei einer Banküberweisung sollten IBAN, BIC, Kontoinhaber, Bankname, Überweisungsdatum und Verwendungszweck dokumentiert werden. Bei einer Kreditkartenzahlung sollten die entsprechenden Abrechnungen gesichert werden. Bei Kryptowährungen sind Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes von besonderer Bedeutung.

Betroffene sollten keine weiteren persönlichen Dokumente übersenden, wenn nicht eindeutig geklärt ist, wer der tatsächliche Empfänger ist. Das gilt insbesondere für Ausweiskopien, Kontoauszüge und andere sensible Unterlagen.

Auch ein angeblicher Nachweis über eine Einlagensicherung sollte genau geprüft werden. Entscheidend ist nicht allein, was auf einer Website behauptet wird, sondern welches konkrete Institut die Einlage entgegennimmt und ob die entsprechende Sicherung tatsächlich besteht.

Sollte ein angeblicher Mitarbeiter von AMA Invest telefonisch oder per Messenger Druck ausüben, eine Zahlung sofort vorzunehmen, sollten Anleger besonders vorsichtig sein. Auch aggressive oder einschüchternde Kommunikation ändert nichts daran, dass eine Zahlungsforderung unabhängig überprüft werden sollte.

Wurde bereits Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer installiert, sollten Betroffene außerdem ihre digitale Sicherheit überprüfen. Fernzugriffe können insbesondere dann problematisch sein, wenn während einer Sitzung Banking-Zugänge oder persönliche Daten sichtbar waren. In solchen Fällen sollten Passwörter geändert und die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert werden.

Eine konkrete verweigerte Auszahlung bei AMA Invest kann anhand der vorliegenden Informationen nicht als allgemeiner Erfahrungswert dargestellt werden. Sollte ein solcher Fall tatsächlich vorliegen, können die Unterlagen jedoch wichtige Hinweise darauf enthalten, wie die Anlage abgewickelt wurde und wohin das Geld geflossen ist.

Wer mit einer zusätzlichen Zahlungsforderung konfrontiert wird, sollte daher nicht vorschnell nachzahlen. Zunächst sollten die Forderung, der Zahlungsweg und der tatsächliche Vertragspartner geprüft werden.

AMA Invest (ama-invest.com) – Geld zurück?

Wer über AMA Invest Geld angelegt und anschließend Zweifel an dem Angebot bekommen hat, möchte häufig wissen, ob sich das Geld zurückholen lässt. Eine pauschale Zusage ist nicht möglich. Ob eine Rückholung oder Durchsetzung von Ansprüchen möglich ist, hängt vom konkreten Sachverhalt, dem Zahlungsweg, dem Zeitpunkt der Zahlung und den vorhandenen Informationen ab.

Bei Banküberweisungen sollten zunächst sämtliche Zahlungsdaten zusammengestellt werden. Dazu gehören insbesondere IBAN, BIC, Kontoinhaber, Bank, Betrag, Datum und Verwendungszweck. Diese Informationen können entscheidend sein, um den weiteren Zahlungsweg zu prüfen.

Die eigene Bank sollte bei einem konkreten Verdacht auf einen problematischen Anlagevorgang zeitnah informiert werden. Je nach Situation kann geprüft werden, ob noch Möglichkeiten bestehen, eine Zahlung zurückzurufen oder weitere Maßnahmen einzuleiten. Eine Rückholung kann allerdings nicht garantiert werden.

Bei Kreditkartenzahlungen können andere Möglichkeiten bestehen. Abhängig von den Umständen kann beispielsweise geprüft werden, ob ein Rückbuchungsverfahren in Betracht kommt. Auch hier sollte nicht mit einem automatischen Erfolg gerechnet werden.

Besondere Bedeutung haben bei solchen Fällen die Zahlungswege. Entscheidend ist nicht nur, welche Website verwendet wurde, sondern wohin das Geld tatsächlich überwiesen wurde. Wenn beispielsweise ein anderes Unternehmen als AMA Invest als Kontoinhaber erscheint, kann diese Abweichung für die weitere Prüfung relevant sein.

Auch bei Kryptowährungen sollten die Zahlungsdaten vollständig gesichert werden. Dazu gehören insbesondere die verwendete Wallet-Adresse, der Transaktions-Hash und gegebenenfalls die Kryptobörse, über die die Transaktion durchgeführt wurde.

Eine Blockchain-Analyse kann grundsätzlich nachvollziehbar machen, welche weiteren Wallet-Adressen an einer Transaktion beteiligt waren. Daraus ergibt sich jedoch nicht automatisch eine Rückzahlung. Entscheidend kann sein, ob sich der Zahlungsweg zu einem identifizierbaren Dienstleister oder einer Kryptobörse verfolgen lässt.

Auch die Prüfung möglicher Ansprüche gegen beteiligte Personen oder Unternehmen kann Bestandteil einer rechtlichen Bewertung sein. Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt von den konkreten Vertragsunterlagen, Zahlungswegen und Umständen ab.

Deshalb sollten Anleger ihre Beweismittel möglichst vollständig sichern. Dazu gehören insbesondere E-Mails, Chatverläufe, Verträge, Screenshots, Kontoauszüge, Überweisungsbestätigungen und die Daten der Ansprechpartner.

Auch Aussagen über angebliche Bankpartnerschaften sollten dokumentiert werden. Wenn auf ama-invest.com beispielsweise konkrete Banken genannt wurden, kann es für die spätere Prüfung relevant sein, welche Institute genannt wurden und in welchem Zusammenhang die angebliche Kooperation dargestellt wurde.

Gleiches gilt für Aussagen über Einlagensicherung. Anleger sollten sichern, wie und mit welchem Institut eine Einlagensicherung dargestellt wurde. Solche Angaben können später bei der Bewertung des Sachverhalts eine Rolle spielen.

Wer bereits weitere Zahlungen geleistet hat, sollte diese ebenfalls vollständig erfassen. Eine Übersicht mit Datum, Betrag, Zahlungsart und Empfänger kann helfen, den gesamten finanziellen Ablauf nachvollziehbar zu machen.

Je früher die Zahlungswege und Unterlagen geordnet werden, desto besser lässt sich beurteilen, welche weiteren Schritte möglich sind. Dabei sollte allerdings niemand mit einer sicheren Rückholung des Geldes rechnen.

Neben den ursprünglichen Zahlungen können auch spätere Gebühren relevant sein. Wenn beispielsweise eine angebliche Steuerzahlung, Sicherheitsleistung oder Freischaltungsgebühr verlangt wurde, sollte dokumentiert werden, wer diese Forderung gestellt und welches Konto dafür angegeben hat.

Besonders wichtig ist außerdem die Vorsicht vor einem möglichen Recovery Scam. Nach einem Anlageverlust können sich Personen melden, die behaupten, das Geld bereits gefunden oder einen Empfänger identifiziert zu haben. Anschließend wird häufig eine Vorauszahlung verlangt.

Solche Angebote sollten nicht ungeprüft angenommen werden. Auch wenn der Kontakt sich als Anwalt, Ermittler, Blockchain-Experte oder Behörde ausgibt, sollte die Identität unabhängig überprüft werden.

Eine Rückholung von Geldern aus einem Anlagefall kann grundsätzlich von verschiedenen Faktoren abhängen. Entscheidend sind insbesondere die Art der Zahlung, der Zeitpunkt, die beteiligten Zahlungsdienstleister und die vorhandenen Nachweise. Deshalb sollte jeder Fall individuell bewertet werden.

AMA Invest (ama-invest.com) – Was tun?

Wer bereits Geld an AMA Invest überwiesen hat oder Zweifel an der Seriosität von ama-invest.com hat, sollte zunächst keine weiteren finanziellen Verpflichtungen eingehen. Insbesondere zusätzliche Zahlungen für angebliche Steuern, Gebühren, Freischaltungen oder Sicherheitsleistungen sollten nicht ohne unabhängige Prüfung vorgenommen werden.

Der erste wichtige Schritt ist die Sicherung aller vorhandenen Unterlagen. E-Mails sollten vollständig gespeichert werden. Gleiches gilt für WhatsApp-, Telegram- oder andere Messenger-Kommunikation. Wenn ein Ansprechpartner telefonisch Kontakt aufgenommen hat, sollten Name, Telefonnummer und Zeitpunkt der Gespräche dokumentiert werden.

Auch die Website sollte dokumentiert werden. Screenshots können zeigen, welche Zinsen, Einlagensicherungen, Bankpartnerschaften oder Unternehmensangaben zum Zeitpunkt des Kontakts gemacht wurden. Gerade bei späteren Änderungen einer Website können solche Unterlagen wichtig sein.

Besonders relevant sind die Angaben zu 4,75 % p.a. Festgeld, zur behaupteten Einlagensicherung bis 100.000 Euro, zum Standort Basel und zur E-Mail-Adresse info@ama-invest.com. Auch die unterschiedlichen Standortangaben und die widersprüchlichen Aussagen zur Unternehmensgeschichte sollten gesichert werden.

Anleger sollten außerdem prüfen, welche Gesellschaft in einem Vertrag oder einer Zahlungsaufforderung genannt wird. Der Name auf dem Vertrag sollte mit dem Namen des Empfängerkontos und den sonstigen Unternehmensangaben abgeglichen werden.

Wenn ein anderes Unternehmen oder eine Privatperson als Kontoinhaber erscheint, sollte dies besonders sorgfältig dokumentiert werden. Gleiches gilt für Zahlungen auf ausländische Konten oder Kryptowährungs-Wallets.

Die Bank oder der Zahlungsdienstleister sollte bei einem konkreten Verdacht auf einen problematischen Anlagevorgang möglichst zeitnah informiert werden. Dabei sollten sämtliche relevanten Zahlungsbelege zur Verfügung stehen.

Bei einer Banküberweisung sind insbesondere IBAN, BIC, Empfängername, Bank und Überweisungsdatum wichtig. Bei Kreditkartenzahlungen sollten die Kartenabrechnungen gesichert werden. Bei Kryptowährungen sollten Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes vollständig notiert werden.

Auch die digitale Sicherheit sollte überprüft werden. Wenn ein angeblicher Mitarbeiter von AMA Invest Zugriff auf den Computer oder das Smartphone erhalten hat, sollten Betroffene entsprechende Fernwartungssoftware überprüfen und gegebenenfalls entfernen. Passwörter sollten geändert und die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert werden.

Wer Ausweisdokumente oder andere persönliche Unterlagen übermittelt hat, sollte ebenfalls dokumentieren, welche Informationen weitergegeben wurden. Weitere Dokumente sollten nicht ohne vorherige Prüfung übersandt werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdient eine Situation, in der nach einer ersten Einzahlung weitere Zahlungen verlangt werden. Anleger sollten sich nicht davon überzeugen lassen, dass die Auszahlung nur noch „einen letzten Schritt“ entfernt sei, wenn hierfür erneut Geld überwiesen werden soll.

Auch vermeintliche Kontostände oder Gewinne sollten nicht als Beweis für vorhandenes Vermögen angesehen werden. Erst eine tatsächlich erfolgte Auszahlung zeigt, dass ein entsprechender Betrag verfügbar ist.

Die vorliegenden Informationen zu AMA Invest rechtfertigen eine sorgfältige Prüfung, ohne dass daraus allein ein Betrugsvorwurf abgeleitet werden kann. Insbesondere die widersprüchlichen Standortangaben, die fehlende konkrete Lizenzangabe und das im ausgewerteten Website-Auszug fehlende Impressum sollten Anleger jedoch nicht ignorieren.

Wer bereits betroffen ist, sollte deshalb die gesamte Kommunikation und sämtliche Zahlungswege geordnet zusammenstellen. Von Bedeutung können außerdem die Angaben zur angeblichen Zusammenarbeit mit 52 Banken aus 23 EU-Ländern und zur Einlagensicherung sein. Diese Aussagen sollten anhand unabhängiger Unterlagen überprüft werden.

Wenn bereits ein finanzieller Schaden entstanden ist, kann eine rechtliche Prüfung der Zahlungswege und der vorhandenen Unterlagen sinnvoll sein. Dabei kann untersucht werden, welche Personen oder Unternehmen in den Zahlungsablauf eingebunden waren und welche rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen.

Auch eine zeitnahe Prüfung kann wichtig sein, weil Zahlungswege, Konten und digitale Spuren nicht unbegrenzt verfügbar sein müssen. Eine erfolgreiche Rückholung von Geldern kann jedoch nicht garantiert werden.

Wer von AMA Invest kontaktiert wurde, aber noch keine Zahlung geleistet hat, sollte vor einer Überweisung zunächst die Identität des Anbieters, die konkrete Gesellschaft, die behauptete Regulierung und die Angaben zur Einlagensicherung überprüfen.

Wer bereits gezahlt hat, sollte dagegen keine weiteren Zahlungen leisten, die Beweise sichern, die eigene Bank beziehungsweise den Zahlungsdienstleister informieren und die Zahlungswege fachkundig prüfen lassen.

Die Frage, ob AMA Invest seriös ist oder ob im konkreten Fall ein Anlagebetrug vorliegen könnte, kann nur anhand der tatsächlichen Umstände beantwortet werden. Die vorhandenen Warnsignale sprechen jedoch dafür, das Angebot nicht ungeprüft als sichere Geldanlage zu behandeln.

Kanzlei Wilms – Experten für Online-Anlagebetrug

Die Kanzlei Wilms unterstützt seit Jahren Mandanten, die Opfer von Online-Anlagebetrug, Kryptobetrug, Fake Brokern, Investmentbetrug, Bitcoin-Betrug oder Recovery Scams geworden sind.

Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland. Viele Verfahren weisen internationale Bezüge auf und betreffen grenzüberschreitende Zahlungsströme, Kryptowährungen oder komplexe Unternehmensstrukturen.

Wir analysieren unter anderem:

  • Banküberweisungen
  • SEPA- und SWIFT-Zahlungen
  • Kreditkartenzahlungen
  • Zahlungsdienstleister
  • Kryptobörsen und Wallet-Transaktionen
  • internationale Zahlungsstrukturen

Mehr Informationen finden Sie in unserem Blog.

Kanzlei Wilms – Ihr Ansprechpartner bei Online-Anlagebetrug, Kryptobetrug, Fake Brokern und internationalen Betrugsfällen.

Kontakt

Lassen Sie Ihren Betrugsfall rechtlich einordnen.

Sie vermuten Opfer eines Betruges geworden zu sein? Schildern Sie kurz Ihre Situation. Auf dieser Grundlage kann eine erste rechtliche Einschätzung erfolgen.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Vorname
Telefon
Pflichtfeld.
DSGVO-konforme Datenverarbeitung – Ihre Informationen sind sicher, geschützt und privat.