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Betrugswarnung

AI App – FMA warnt vor Angeboten und fehlender Berechtigung für Wertpapiergeschäfte

22. Oktober 202616 Min. Lesezeit
Arthur Wilms
Arthur WilmsRechtsanwalt

AI App – Betrug?

Die Bezeichnung „AI App“ klingt zunächst nach einem modernen Finanzangebot, das mit künstlicher Intelligenz, automatisierten Analysen oder digitalen Anlagemöglichkeiten verbunden sein könnte. Gerade solche Begriffe können für Anleger attraktiv wirken, weil technische Lösungen häufig mit Effizienz, automatisierten Entscheidungen und vermeintlich professionellen Handelsmöglichkeiten in Verbindung gebracht werden. Entscheidend ist jedoch nicht die Bezeichnung eines Angebots, sondern die Frage, wer dahintersteht, welche Finanzdienstleistungen tatsächlich angeboten werden und ob hierfür die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Berechtigungen vorliegen.

Im Fall der „AI App“ hat die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA am 18. September 2026 eine ausdrückliche Warnung veröffentlicht. Nach der von der FMA veröffentlichten Bekanntmachung verfügt der Anbieter nicht über die erforderliche Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Konkret weist die Behörde darauf hin, dass der Anbieter deshalb die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs. 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 nicht anbieten darf. Die Veröffentlichung stützt sich laut FMA auf § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.

Damit liegt eine aufsichtsrechtlich relevante Warnung vor. Die Warnung allein ist allerdings nicht mit einer strafrechtlichen Feststellung gleichzusetzen. Aus der Veröffentlichung folgt insbesondere nicht automatisch, dass jeder Kontakt mit dem Angebot zu einem finanziellen Schaden geführt hat oder dass sämtliche Vorgänge rund um die Bezeichnung „AI App“ einheitlich zu beurteilen sind. Für Anleger ist vielmehr entscheidend, die konkrete Geschäftsbeziehung, die Zahlungswege und die Kommunikation mit dem Anbieter genau zu prüfen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Tatsache, dass die FMA ausdrücklich auf eine fehlende Berechtigung für konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich hinweist. Eine solche Berechtigung ist bei entsprechenden Finanzdienstleistungen keine bloße Formalität. Sie steht im Zusammenhang mit der aufsichtsrechtlichen Kontrolle von Anbietern, die bestimmte Wertpapierdienstleistungen erbringen. Wer einem Anbieter Geld für Anlagezwecke überlässt oder ihn mit der Ausführung von Wertpapieraufträgen beauftragt, sollte daher nachvollziehen können, welche Gesellschaft die Leistung erbringt und auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschieht.

Die Bezeichnung „AI App“ liefert für sich genommen keine ausreichende Information über die Identität des Anbieters. Gerade bei Internetangeboten ist deshalb Vorsicht geboten, wenn Interessenten lediglich über eine Webseite, Werbeanzeige, einen Link, eine App-Oberfläche oder eine Kontaktperson angesprochen werden. Anleger sollten prüfen, ob ein vollständiges Impressum vorhanden ist, welche Gesellschaft als Vertragspartner genannt wird, wo sich deren Sitz befindet und welche konkreten Finanzdienstleistungen angeboten werden.

Auch die Internetadresse sollte nicht isoliert als Nachweis für Seriosität betrachtet werden. In der von der FMA veröffentlichten Warnung wird als Webadresse eine technisch komplexe Internetadresse unter der Domain heuristicreview.company genannt. Eine auffällige oder schwer verständliche URL ist zwar für sich genommen kein Beweis für ein unseriöses Angebot. Sie kann aber Anlass sein, die dahinterstehende Anbieterstruktur besonders sorgfältig zu überprüfen. Entscheidend bleibt, welche juristische Person tatsächlich Vertragspartner werden soll und ob diese für die angebotenen Dienstleistungen entsprechend berechtigt ist.

Bei der Suche nach Erfahrungen zur AI App sollte ebenfalls zwischen unabhängigen Informationen und werblichen Aussagen unterschieden werden. Bewertungen auf Webseiten, in sozialen Netzwerken oder auf eigens eingerichteten Finanzportalen können unterschiedlich belastbar sein. Positive Erfahrungsberichte beweisen keine aufsichtsrechtliche Zulassung. Ebenso kann eine einzelne negative Bewertung nicht ohne Weiteres beweisen, dass ein Anbieter generell rechtswidrig handelt. Für die rechtliche und finanzielle Einschätzung sind konkrete Unterlagen, Zahlungsnachweise, Vertragsbedingungen und die Identität des Anbieters wesentlich aussagekräftiger.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Angebot mit hohen oder besonders schnellen Renditen wirbt, ein angeblich persönlicher Anlageberater Kontakt aufnimmt oder eine Einzahlung kurzfristig erfolgen soll. Auch Druck, Zeitvorgaben oder die Behauptung, eine bestimmte Gelegenheit sei nur für kurze Zeit verfügbar, sollten Anleger kritisch hinterfragen. Gleiches gilt, wenn zunächst kleine Beträge eingezahlt werden sollen und anschließend deutlich höhere Zahlungen verlangt werden.

Ein weiteres Warnsignal kann entstehen, wenn auf einer Plattform ein bestimmtes Guthaben oder ein Anlagegewinn angezeigt wird, die Auszahlung aber nicht ohne zusätzliche Zahlung möglich sein soll. Typische Begründungen können beispielsweise angebliche Steuern, Gebühren, Provisionen, Compliance-Prüfungen, Sicherheitsleistungen oder Kosten für eine Freischaltung sein. Solche Forderungen sind nicht automatisch rechtswidrig. Ihre konkrete Berechtigung muss jedoch anhand der Vertragsunterlagen und des tatsächlichen Geschäftsmodells überprüft werden.

Bei der AI App sollte deshalb zwischen der technischen Darstellung eines Angebots und seiner aufsichtsrechtlichen Einordnung unterschieden werden. Eine moderne App, künstliche Intelligenz oder eine professionell wirkende Handelsoberfläche ersetzt keine erforderliche Berechtigung. Für Anleger ist die zentrale Frage daher nicht allein, ob die AI App seriös wirkt, sondern ob der konkrete Anbieter für die angebotene Tätigkeit rechtlich dazu befugt ist.

Die FMA-Warnung vom 18. September 2026 ist in diesem Zusammenhang ein wesentlicher Umstand. Sie sollte insbesondere von Personen berücksichtigt werden, die bereits Kontakt mit dem Angebot hatten, Geld überwiesen haben oder eine Investition in Erwägung ziehen. Wer bereits Zahlungen geleistet hat, sollte sämtliche Vorgänge dokumentieren und nicht allein aufgrund weiterer Versprechen zusätzliche Beträge überweisen.

AI App – Verweigert Auszahlung?

Eine besonders kritische Situation entsteht für Anleger, wenn nach einer Einzahlung keine Auszahlung erfolgt oder eine Auszahlung von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht wird. Gerade bei Online-Anlageangeboten kann die Kommunikation nach einer ersten Einzahlung erheblich intensiver werden. Wird beispielsweise erklärt, dass ein angeblicher Gewinn vorhanden sei, dieser aber erst nach Zahlung einer weiteren Summe ausgezahlt werden könne, sollten Betroffene die Situation sorgfältig prüfen.

Bei einer verweigerten oder verzögerten Auszahlung können unterschiedliche Erklärungen genannt werden. Dazu gehören beispielsweise angebliche steuerliche Verpflichtungen, Gebühren für eine Überweisung, Kosten einer Geldwäscheprüfung, eine notwendige Identitätsbestätigung, eine Liquiditätsprüfung, eine Sicherheitsleistung oder eine angebliche Freigabe durch eine Compliance-Abteilung. Auch eine sogenannte Wallet-Verifizierung oder ein Nachweis über die Herkunft der eingesetzten Gelder kann als Begründung für eine weitere Zahlung genannt werden.

Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen einer tatsächlichen vertraglichen Verpflichtung und einer bloßen Zahlungsforderung. Nicht jede Gebühr ist automatisch unberechtigt. Gleichzeitig sollten Anleger nicht davon ausgehen, dass eine Forderung allein deshalb legitim ist, weil sie mit Begriffen wie „KYC“, „AML“, „Compliance“, „Steuern“ oder „Sicherheitsprüfung“ begründet wird. Entscheidend sind die konkreten Vertragsbedingungen und der tatsächliche Zahlungsablauf.

Besonders problematisch kann es sein, wenn nach jeder Zahlung eine neue Forderung entsteht. Zunächst wird möglicherweise eine vergleichsweise geringe Gebühr verlangt. Nach deren Zahlung folgt eine angebliche Steuerzahlung. Anschließend soll eine weitere Sicherheitsleistung erforderlich sein. Danach kann eine zusätzliche Freigabegebühr verlangt werden. Ein solcher Verlauf kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Betroffene sollten deshalb bei einer ausbleibenden Auszahlung nicht automatisch der Aufforderung folgen, noch mehr Geld einzuzahlen. Stattdessen sollte zunächst eine vollständige Dokumentation erstellt werden. Dazu gehören insbesondere Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Empfängerdaten, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Screenshots der Plattform und sämtliche Mitteilungen über angebliche Gebühren oder Auszahlungsvoraussetzungen.

Auch die Identität der Person, die den Anleger kontaktiert, sollte dokumentiert werden. Das gilt insbesondere, wenn ein angeblicher persönlicher Berater, Finanzexperte oder Kundenbetreuer auftritt. Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und verwendete Messenger-Konten können später für die Rekonstruktion der Vorgänge relevant sein.

Vorsicht ist auch geboten, wenn ein angeblicher Mitarbeiter dazu auffordert, Fernwartungssoftware zu installieren. Programme für den Fernzugriff können grundsätzlich legitime Zwecke haben. Wenn ein unbekannter Kontakt jedoch Zugriff auf den eigenen Computer oder das Online-Banking verlangt, sollte dies besonders kritisch geprüft werden. Wurden bereits Zugangsdaten eingegeben oder Fernzugriffsprogramme installiert, sollten Betroffene unverzüglich geeignete Sicherheitsmaßnahmen treffen.

Eine verweigerte Auszahlung sollte außerdem nicht dadurch beantwortet werden, dass weitere Zahlungen aus Angst vor einem angeblichen Verlust geleistet werden. Aussagen wie „Nur noch diese eine Zahlung“, „Danach wird das Guthaben sofort freigegeben“ oder „Wenn Sie jetzt nicht zahlen, verfällt der Gewinn“ können erheblichen Druck erzeugen. Ob eine solche Behauptung tatsächlich zutrifft, lässt sich nicht allein anhand der Aussage des Kontakts beurteilen.

Bei der AI App ist zusätzlich die veröffentlichte FMA-Warnung zu berücksichtigen. Die Behörde stellt ausdrücklich fest, dass der Anbieter nicht über die erforderliche Berechtigung für die genannten konzessionspflichtigen Wertpapiergeschäfte in Österreich verfügt. Wer deshalb bereits Geld eingezahlt hat und Schwierigkeiten bei einer Auszahlung erlebt, sollte die Angelegenheit nicht ausschließlich als gewöhnliches technisches Problem betrachten. Vielmehr kann eine rechtliche und tatsächliche Prüfung des gesamten Zahlungs- und Kommunikationsverlaufs sinnvoll sein.

Auch bei einer vermeintlich erfolgreichen Auszahlung ist Vorsicht angebracht. Manchmal kann eine kleinere Auszahlung dazu führen, dass ein Anleger weiteres Vertrauen in ein Angebot entwickelt. Eine einzelne erfolgreiche Transaktion beweist jedoch nicht automatisch, dass ein Anbieter über die erforderliche aufsichtsrechtliche Berechtigung verfügt. Für die Beurteilung kommt es auf die Gesamtumstände an.

Anleger sollten außerdem darauf achten, ob die auf der Plattform angezeigten Kontostände tatsächlich mit den eigenen Zahlungsvorgängen übereinstimmen. Eine Anzeige auf einer Webseite ist kein unabhängiger Nachweis dafür, dass das dargestellte Guthaben tatsächlich vorhanden und verfügbar ist. Relevant sind insbesondere tatsächliche Zahlungseingänge, Kontobewegungen und gegebenenfalls nachweisbare Transaktionen.

Wenn bereits mehrere Zahlungen erfolgt sind, sollte eine weitere Zahlung nicht allein mit dem Argument vorgenommen werden, dadurch könne das bisher investierte Geld gerettet werden. Gerade in einer emotional belastenden Situation kann die Hoffnung auf eine unmittelbar bevorstehende Auszahlung dazu führen, dass immer weitere Beträge überwiesen werden. Eine sachliche Prüfung des bisherigen Zahlungswegs kann helfen, die Situation besser einzuordnen.

Für die spätere Prüfung kann es außerdem wichtig sein, sämtliche Versionen der Kommunikation aufzubewahren. Nachrichten sollten nicht gelöscht werden, auch wenn sie unangenehm oder belastend sind. Dazu gehören insbesondere Aufforderungen zur Einzahlung, Aussagen über Gewinne, Zusagen zur Auszahlung, angebliche Gebührenbescheide, Zahlungsanweisungen und Hinweise auf angebliche rechtliche oder regulatorische Anforderungen.

Wer bereits Geld an einen Anbieter überwiesen hat und anschließend eine weitere Zahlungsaufforderung erhält, sollte daher zunächst innehalten. Die Frage, ob eine Auszahlung tatsächlich geschuldet ist und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, hängt von den konkreten Umständen ab. Die FMA-Warnung bildet dabei einen wichtigen Ausgangspunkt, ersetzt aber nicht die Prüfung des individuellen Falls.

AI App – Geld zurück?

Wenn bereits Geld an die AI App oder einen mit dem Angebot verbundenen Zahlungsempfänger überwiesen wurde, stellt sich häufig die Frage, ob und auf welchem Weg eine Rückerlangung des Geldes möglich ist. Eine pauschale Zusage, dass ein bestimmter Betrag zurückerlangt werden kann, wäre jedoch nicht seriös. Die Möglichkeiten hängen unter anderem davon ab, wann die Zahlung erfolgt ist, auf welchem Weg sie vorgenommen wurde, welcher Empfänger angegeben wurde und was anschließend mit dem Geld geschah.

Bei einer klassischen Banküberweisung sollten zunächst die konkreten Zahlungsdaten gesichert werden. Dazu gehören insbesondere Datum, Betrag, Empfängername, IBAN, BIC, Verwendungszweck und gegebenenfalls die Referenznummer der Transaktion. Auch die Bank des eigenen Kontos und die möglicherweise beteiligte Empfängerbank können für die spätere Rekonstruktion relevant sein.

Je schneller eine verdächtige Zahlung erkannt wird, desto wichtiger ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit der eigenen Bank. Welche Maßnahmen im konkreten Fall möglich sind, hängt von der Zahlungsart und dem jeweiligen Bearbeitungsstand ab. Eine Bank kann nicht unabhängig vom Einzelfall verpflichtet werden, einen bereits ausgeführten Zahlungsvorgang rückgängig zu machen. Deshalb sollten Betroffene keine pauschalen Erwartungen an einen automatischen Rückerhalt des Geldes entwickeln.

Bei Kartenzahlungen, Zahlungsdienstleistern oder anderen Zahlungswegen können wiederum andere Prüfungen und Verfahren relevant sein. Deshalb sollte zunächst festgestellt werden, über welchen Zahlungsweg das Geld tatsächlich geflossen ist. Nicht immer ist der auf einer Webseite genannte Name identisch mit dem tatsächlichen Zahlungsempfänger.

Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn Kryptowährungen eingesetzt wurden. Bei einer Zahlung in Bitcoin, Ether oder anderen Kryptowerten können Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes wichtige Informationen liefern. Eine Blockchain kann grundsätzlich nachvollziehbare Transaktionsdaten enthalten. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass sich eine Person hinter einer Wallet-Adresse identifizieren oder ein überwiesener Betrag zurückholen lässt.

Eine Blockchainanalyse kann dennoch für die Rekonstruktion von Zahlungswegen von Bedeutung sein. Dabei können beispielsweise Ausgangs- und Ziel-Wallets, Folgeadressen und weitere Transaktionen untersucht werden. Je nach Sachverhalt kann eine sogenannte Multi-Hop-Analyse Hinweise darauf geben, wie Vermögenswerte nach einer Transaktion weitergeleitet wurden.

Auch Kryptobörsen können im Zahlungsweg eine Rolle spielen. Wenn Vermögenswerte von einer Wallet zu einer zentralen Kryptobörse übertragen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen Informationen über den weiteren Weg relevant werden. Ob konkrete Daten verfügbar sind oder rechtlich genutzt werden können, hängt vom jeweiligen Anbieter, den vorhandenen Informationen und den Umständen des Einzelfalls ab.

Wichtig ist deshalb, Wallet-Adressen nicht nur als einzelne Zeichenfolgen zu betrachten. Betroffene sollten die vollständigen Transaktionsdaten sichern. Dazu gehören insbesondere Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes, Zeitpunkte, Beträge und die verwendete Blockchain. Screenshots der betreffenden Plattform können zusätzlich dokumentieren, welche Guthaben oder Transaktionen dort angezeigt wurden.

Bei Bankzahlungen sollten Kontoauszüge und Überweisungsbelege vollständig aufbewahrt werden. Bei Kartenzahlungen sind Kartenabrechnungen und Zahlungsbestätigungen relevant. Bei Zahlungen über Zahlungsdienstleister sollten ebenfalls sämtliche Transaktionsdaten und Nachrichten gespeichert werden.

Darüber hinaus sollte die gesamte Kommunikation mit dem Anbieter erhalten bleiben. Dazu zählen E-Mails, Messenger-Nachrichten, Chatverläufe, SMS, Gesprächsnotizen und Dokumente. Wenn telefonisch kommuniziert wurde, können zumindest Datum, Uhrzeit, Telefonnummer und Gesprächsinhalte dokumentiert werden. Solche Informationen können später bei der Rekonstruktion des Sachverhalts erheblich sein.

Auch Werbeanzeigen und Internetseiten können relevant sein. Wenn eine bestimmte Webseite inzwischen verändert oder nicht mehr erreichbar ist, können vorhandene Screenshots, gespeicherte E-Mails oder Browserdaten wichtige Hinweise liefern. Die von der FMA in ihrer Warnung genannte Webadresse sollte deshalb ebenfalls dokumentiert werden, wenn ein Betroffener über diese Adresse Kontakt mit dem Angebot hatte.

Bei der Frage nach dem Geld zurück ist außerdem zu berücksichtigen, dass mehrere Zahlungsschritte miteinander verbunden sein können. Ein Anleger kann beispielsweise zunächst Geld von seinem Bankkonto an einen Empfänger überwiesen haben. Danach können weitere Zahlungen an andere Konten erfolgt sein. Bei Kryptowerten kann das Geld anschließend über mehrere Wallets weitergeleitet worden sein. Eine isolierte Betrachtung nur einer Transaktion kann deshalb zu kurz greifen.

Wenn bereits ein erheblicher Betrag verloren gegangen ist, kann eine rechtliche Prüfung der Zahlungswege und möglicher Ansprüche sinnvoll sein. Dabei kann beispielsweise untersucht werden, welche Personen oder Unternehmen als Vertragspartner aufgetreten sind, welche Zusagen gemacht wurden, welche Zahlungen erfolgt sind und welche Nachweise für die einzelnen Vorgänge existieren. Auch Fragen des Schadensersatzes können von Bedeutung sein, müssen aber anhand des konkreten Sachverhalts geprüft werden.

Die FMA-Warnung bedeutet nicht, dass ein bestimmter Anleger automatisch einen Anspruch gegen eine bestimmte Bank, einen Zahlungsdienstleister oder eine Kryptobörse hat. Ebenso lässt sich aus der Warnung allein nicht ableiten, dass ein konkreter Betrag sicher zurückerlangt werden kann. Die rechtlichen Möglichkeiten hängen von den jeweiligen Umständen ab.

Besonders vorsichtig sollten Betroffene bei sogenannten Rückholangeboten sein. Nach einem finanziellen Verlust können Personen kontaktiert werden, die versprechen, das verlorene Geld gegen eine Vorauszahlung zurückzuholen. Dabei können erneut Gebühren, Provisionen oder angebliche Behördenkosten verlangt werden. Wer bereits Opfer eines problematischen Anlageangebots geworden ist, sollte deshalb neue Zahlungsforderungen besonders sorgfältig prüfen.

Die entscheidende Grundlage für weitere Schritte ist eine möglichst vollständige Rekonstruktion. Je genauer dokumentiert ist, wann welche Person welchen Betrag verlangt hat, wohin das Geld überwiesen wurde und welche Gegenleistung versprochen wurde, desto besser lässt sich der Vorgang sachlich untersuchen.

AI App – Was tun?

Wer bereits Kontakt mit der AI App hatte oder aufgrund des Angebots Geld eingezahlt hat, sollte zunächst keine weiteren Zahlungen leisten, solange die Hintergründe der Forderung nicht geklärt sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Auszahlung angeblich nur gegen eine zusätzliche Zahlung möglich sein soll. Eine weitere Überweisung sollte nicht allein deshalb erfolgen, weil ein Ansprechpartner mit einem angeblich unmittelbar bevorstehenden Geldzufluss argumentiert.

Als erster Schritt sollte der bisherige Ablauf chronologisch festgehalten werden. Wann wurde die AI App entdeckt? Über welche Webseite oder Werbung kam der Kontakt zustande? Welche Person hat den Anleger angesprochen? Welche E-Mail-Adressen oder Telefonnummern wurden verwendet? Wann erfolgte die erste Einzahlung? Welche weiteren Zahlungen wurden anschließend verlangt? Und welche Begründungen wurden für diese Forderungen genannt?

Ebenso wichtig ist die Sicherung sämtlicher Beweismittel. Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Kreditkartenabrechnungen, Zahlungsbestätigungen, E-Mails, Messenger-Chats und Screenshots sollten vollständig gespeichert werden. Auch die ursprüngliche Internetadresse sollte dokumentiert werden, wenn sie noch erreichbar ist.

Wenn auf der Plattform ein Benutzerkonto besteht, sollten relevante Informationen gesichert werden, bevor Änderungen vorgenommen werden. Dazu können Kontostände, Transaktionsübersichten, angebliche Gewinne, Einzahlungsübersichten und Nachrichten innerhalb des Benutzerkontos gehören. Screenshots sollten möglichst Datum und Uhrzeit erkennen lassen, soweit dies technisch möglich ist.

Wurde ein Passwort mehrfach verwendet, sollte es geändert werden. Das gilt insbesondere dann, wenn ein unbekannter Kontakt Zugangsdaten erhalten haben könnte. Bei einem Verdacht auf Zugriff auf das E-Mail-Konto sollten auch dort die Sicherheitseinstellungen geprüft und gegebenenfalls Passwörter geändert werden.

Besondere Vorsicht ist erforderlich, wenn eine Person Zugriff auf den Computer oder das Smartphone erhalten hat. Wurde Fernwartungssoftware installiert oder ein unbekannter Ansprechpartner konnte den Bildschirm sehen und Eingaben nachvollziehen, sollte überprüft werden, welche Programme installiert und welche Zugangsdaten möglicherweise offengelegt wurden. Gegebenenfalls sollte professionelle technische Unterstützung hinzugezogen werden.

Wenn Zugangsdaten zum Online-Banking betroffen sein könnten, sollte die eigene Bank möglichst schnell informiert werden. Dabei sollte der Sachverhalt konkret geschildert werden. Relevant sind insbesondere die betroffenen Konten, Zahlungsdaten, Zeitpunkte und die Frage, ob ein Dritter möglicherweise Zugriff auf das Gerät oder auf Zugangsdaten hatte.

Bei Überweisungen sollten sämtliche Zahlungsinformationen zusammengestellt werden. Die eigene Bank kann dann auf Grundlage der konkreten Umstände prüfen, welche Maßnahmen noch möglich sind. Betroffene sollten sich dabei nicht auf allgemeine Aussagen verlassen, sondern den konkreten Vorgang und dessen aktuellen Bearbeitungsstand klären.

Bei Kryptowährungen sollten Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes gesichert werden. Wer eine Kryptobörse genutzt hat, sollte außerdem die entsprechenden Transaktionsübersichten, Einzahlungs- und Auszahlungsdaten speichern. Eine nachträgliche Rekonstruktion kann deutlich schwieriger werden, wenn wichtige Daten nicht mehr verfügbar sind.

Auch die Kommunikation mit angeblichen Finanzberatern sollte erhalten bleiben. Wenn ein Berater beispielsweise versprochen hat, mit einer bestimmten Anlagestrategie Gewinne zu erzielen, oder wenn konkrete Auszahlungstermine genannt wurden, sollten diese Aussagen dokumentiert werden. Das gilt auch für Sprachnachrichten und Nachrichten in Messengern.

Die FMA-Warnung zur AI App sollte ebenfalls zu den Unterlagen genommen werden. Die Behörde weist darauf hin, dass der Anbieter keine Berechtigung besitzt, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Die Veröffentlichung erfolgte auf Grundlage des § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018. Für Personen, die bereits mit dem Angebot in Kontakt standen, ist diese Information bei der weiteren Prüfung des Sachverhalts relevant.

Wer bereits Geld verloren hat, sollte außerdem prüfen lassen, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht. Entscheidend kann sein, welche Gesellschaft in Vertragsunterlagen genannt wurde, welche Bankverbindungen verwendet wurden, welche Namen in E-Mails auftauchen und ob unterschiedliche Unternehmen oder Personen als Ansprechpartner aufgetreten sind.

Bei einem komplexen Sachverhalt kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein. Dabei kann insbesondere untersucht werden, welche Ansprüche gegen Vertragspartner oder andere Beteiligte in Betracht kommen, wie die Zahlungswege dokumentiert werden können und welche Informationen für eine mögliche Vermögenssicherung relevant sind. Eine solche Prüfung bedeutet jedoch keine Garantie dafür, dass ein entstandener Schaden vollständig ausgeglichen werden kann.

Wer bereits mit der AI App Kontakt hatte, sollte zudem vorsichtig sein, wenn nach dem Verlust erneut Personen mit einem angeblichen Hilfsangebot auftreten. Rückholbetrug kann an bereits bekannte Informationen über einen früheren finanziellen Schaden anknüpfen. Ein unbekannter Ansprechpartner kann beispielsweise behaupten, er arbeite für eine Behörde, eine Kanzlei, eine Bank oder ein internationales Rückholunternehmen. Auch dann sollte die Identität des Kontakts unabhängig überprüft werden.

Wichtig ist schließlich, keine weiteren Unterlagen oder Zugangsdaten unkontrolliert weiterzugeben. Insbesondere Passwörter, TANs, Wiederherstellungscodes für Wallets und andere Sicherheitsdaten sollten nicht an unbekannte Personen übermittelt werden. Gleiches gilt für Fernzugriff auf Computer oder Mobiltelefone.

Die Frage „AI App – was tun?“ lässt sich daher vor allem mit einer konsequenten Sicherung der eigenen Position beantworten: keine unüberlegten weiteren Zahlungen, vollständige Dokumentation, Absicherung gefährdeter Konten und Geräte, schnelle Information der betroffenen Zahlungsdienstleister und eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten. Die konkrete Vorgehensweise hängt davon ab, welche Zahlungen vorgenommen wurden, wer als Empfänger auftrat und welche Kommunikation zwischen dem Anleger und dem Anbieter stattgefunden hat.

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