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Aguilar Capital – FINMA warnt vor Identitätsmissbrauch auf aguilarcapital.ch
Arthur Wilms
Rechtsanwalt
Unter der Domain aguilarcapital.ch präsentiert sich eine Plattform als Schweizer Vermögensverwalter und Investmentunternehmen. Die Website wirbt mit institutioneller Vermögensverwaltung, festverzinslichen Anlagen, alternativen Investments, Immobilien, Aktien, Fonds und sogenanntem „Crypto-Backed Margin Trading“. Zugleich werden ein angeblich verwaltetes Vermögen von 556 Millionen US-Dollar, 28 Investmentexperten und eine Kundenbindungsquote von 98 Prozent dargestellt. Besonders kritisch ist die ausdrückliche Warnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA: Nach dem veröffentlichten Hinweis steht die Website aguilarcapital.ch nicht im Zusammenhang mit der tatsächlich im Schweizer Handelsregister eingetragenen Aguilar Capital GmbH in Zürich. Für die Website selbst besteht demnach kein eigener Handelsregistereintrag. Die Domain nutzt damit offenbar die Identität beziehungsweise Unternehmensdaten einer real existierenden Gesellschaft, ohne zu dieser zu gehören. Diese Konstellation ist als möglicher Identitätsmissbrauch beziehungsweise Clone-Firm-Sachverhalt einzuordnen. Anleger dürfen nicht allein deshalb von einem seriösen Anbieter ausgehen, weil auf einer Website der Name, die Handelsregisternummer oder die Anschrift eines tatsächlich existierenden Unternehmens verwendet werden. Maßgeblich ist, ob die konkrete Domain nachweislich von der eingetragenen Gesellschaft betrieben wird. Kanzlei Wilms – Rechtsanwalt für Kryptobetrug & Online-Investmentbetrug 📞 +49 69 380 781 603 📩 info@anwalt-wilms.de 🌐 https://betrugsopfer‒hilfe.de/kontakt/ Aguilar Capital – Was sagt die FINMA? Die FINMA führt aguilarcapital.ch auf ihrer Warnliste und weist ausdrücklich darauf hin, dass die Website nicht mit der im Schweizer Handelsregister eingetragenen Aguilar Capital GmbH, Zürich, CHE-425.601.643, verbunden ist. Der Hinweis ist besonders wichtig, weil die Website selbst den Eindruck einer unmittelbaren Verbindung zu dieser Gesellschaft erzeugt. Im Footer werden unter anderem die Bezeichnung „Aguilar Capital GmbH“, eine Handelsregisternummer sowie Aussagen wie „FINMA Supervised“ und „VQF Member“ verwendet. Als angeblicher Hauptsitz wird die Bäckerstrasse 58 in Zürich genannt. Die FINMA beschreibt ihre Warnliste als Verzeichnis von Unternehmen und Personen, die möglicherweise bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten und nicht von ihr beaufsichtigt werden. Eine Aufnahme in die Liste ist keine strafrechtliche Verurteilung, stellt aber ein erhebliches Warnsignal dar. Aguilar Capital – Identitätsdiebstahl bei aguilarcapital.ch? Die Warnung weist auf eine typische Form des Identitätsmissbrauchs im Finanzbereich hin. Dabei verwenden unbekannte Betreiber Daten eines tatsächlich existierenden Unternehmens, um bei Anlegern Vertrauen zu erzeugen. Übernommen werden häufig: Firmenname, Handelsregisternummer, Geschäftsanschrift, Namen von Geschäftsführern, Gründungsjahr, Behördenbezeichnungen, Mitgliedschaften und angebliche Aufsichtshinweise. Auf aguilarcapital.ch wird die Handelsregisternummer CH-020.4.068.678-2 genannt. Diese gehört tatsächlich zu der 2019 eingetragenen Aguilar Capital GmbH mit Sitz in Zürich und der Unternehmensidentifikationsnummer CHE-425.601.643. Als Geschäftsführer wird in öffentlich zugänglichen Registerinformationen Lucian Aguilar genannt. Nach der FINMA-Warnung besteht jedoch gerade keine Verbindung zwischen dieser realen Gesellschaft und der Website aguilarcapital.ch. Anleger müssen deshalb davon ausgehen, dass die auf der Website verwendeten Registerdaten nicht belegen, dass sie mit der echten Aguilar Capital GmbH kommunizieren. Aguilar Capital – Welche Leistungen bewirbt die Website? Die Website stellt sich als Vermögensverwalter für vermögende Familien, Stiftungen und institutionelle Anleger dar. Beworben werden unter anderem: alternative Anlagen, festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien, Aktien, Fonds und ETFs, Kryptohandel beziehungsweise „Crypto-Backed Margin Trading“, generationenübergreifende Vermögensplanung. Daneben behauptet der Internetauftritt, Vermögen in Höhe von 556 Millionen US-Dollar zu verwalten, Märkte in 38 Staaten abzudecken und über 28 Investmentexperten zu verfügen. Zudem werden angebliche Kundenbeziehungen mit Familiengesellschaften, Stiftungen und Family Offices aus 14 Ländern dargestellt. Die Website räumt allerdings selbst ein, dass die Kundennamen anonymisiert und die Logos nur illustrativ seien. Solche umfangreichen Selbstdarstellungen sollten nur dann als belastbar angesehen werden, wenn sie sich anhand unabhängiger Quellen, geprüfter Geschäftsberichte und behördlicher Register nachvollziehen lassen. Vorliegend steht dem gerade die FINMA-Warnung entgegen, wonach die Domain nicht mit dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmen verbunden ist. Aguilar Capital – Ist die behauptete FINMA-Aufsicht echt? Im unteren Bereich der Website erscheinen die Angaben: „FINMA Supervised“, „Swiss Financial Market Authority“, „VQF Member“, „Self-Regulatory Organisation“. Diese Aussagen vermitteln den Eindruck einer umfassenden staatlichen Regulierung. Die bloße Verwendung solcher Begriffe oder Behördenbezeichnungen ist jedoch kein Nachweis einer tatsächlichen Bewilligung. Anleger sollten stets im offiziellen Register der FINMA kontrollieren, ob die konkrete Gesellschaft und insbesondere die konkrete Domain einem beaufsichtigten Institut zugeordnet sind. Die FINMA weist ausdrücklich darauf hin, dass Anleger ihre Listen zugelassener Institute prüfen sollen. Die Warnliste enthält dagegen Anbieter, bei denen Anhaltspunkte für eine Tätigkeit ohne erforderliche Bewilligung bestehen können. Im Fall von aguilarcapital.ch ist die Sachlage besonders deutlich: Selbst wenn die Website Daten eines tatsächlich existierenden Unternehmens verwendet, erklärt die FINMA ausdrücklich, dass die Domain nicht mit diesem Unternehmen verbunden ist. Aguilar Capital – Warum reicht die Handelsregisternummer nicht aus? Ein häufiger Irrtum besteht darin, lediglich die auf einer Website genannte Handelsregisternummer zu überprüfen. Existiert die Nummer tatsächlich, wird daraus vorschnell geschlossen, dass auch die Website seriös sei. Diese Prüfung reicht nicht aus. Entscheidend ist vielmehr: Gehört die Domain tatsächlich zu der eingetragenen Gesellschaft? Stimmen E-Mail-Adressen und Telefonnummern mit offiziellen Kontaktdaten überein? Wird die Internetseite in behördlichen Registern genannt? Bestätigt die echte Gesellschaft die Verbindung? Besteht eine Zulassung gerade für die beworbenen Dienstleistungen? Im vorliegenden Fall existiert zwar eine Aguilar Capital GmbH im Handelsregister. Nach der ausdrücklichen FINMA-Mitteilung hat diese Gesellschaft jedoch nichts mit aguilarcapital.ch zu tun. Genau darin liegt die besondere Gefahr eines Clone-Firm-Sachverhalts. Aguilar Capital – Betrug? Ob die Betreiber von aguilarcapital.ch einen strafrechtlichen Betrug begehen, können abschließend nur die Ermittlungsbehörden und Gerichte feststellen. Die vorliegenden Umstände begründen jedoch erhebliche Zweifel an der Seriosität der Website. Zu den Warnsignalen gehören: ausdrückliche FINMA-Warnung, fehlender eigener Handelsregistereintrag der Website, Nutzung der Identität einer realen Gesellschaft, Verwendung fremder Registerdaten, behauptete FINMA-Aufsicht trotz gegenteiliger Warnung, weitreichende Behauptungen zu verwaltetem Vermögen und Personal, Werbung mit komplexen und möglicherweise erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen. Anleger sollten deshalb keine Zahlungen leisten und keine persönlichen Unterlagen übermitteln, ohne die Identität des konkreten Vertragspartners unabhängig überprüft zu haben. Aguilar Capital – Erfahrungen mit Clone-Firm-Betrug Bei vergleichbaren Identitätsdiebstählen treten unbekannte Personen unter dem Namen eines tatsächlich existierenden Finanzunternehmens auf. Die Kontaktaufnahme erfolgt häufig über Telefon, E-Mail, soziale Netzwerke, WhatsApp oder Telegram. Interessenten erhalten professionell gestaltete Unterlagen, angebliche Handelsregisterauszüge und Links zu einer Website, die den Namen des echten Unternehmens verwendet. Teilweise werden auch Mitarbeiterprofile, Geschäftsanschriften oder Lizenznummern übernommen. Nach einer ersten Einzahlung erhalten Anleger häufig Zugang zu einem Dashboard. Dort erscheinen vermeintliche Handelsgeschäfte und steigende Kontostände. Die dargestellten Gewinne sollen Vertrauen schaffen und weitere Einzahlungen auslösen. Schwierigkeiten treten meist auf, sobald eine Auszahlung verlangt wird. Dann werden zusätzliche Zahlungen gefordert, beispielsweise für: Steuern, Provisionen, AML- oder Compliance-Prüfungen, Sicherheitsleistungen, Liquiditätsnachweise, Wallet-Verifizierungen, internationale Überweisungsgebühren. Diese typischen Abläufe dürfen nicht ohne konkrete Beweise den Betreibern von aguilarcapital.ch zugeschrieben werden. Sie sind jedoch aus zahlreichen vergleichbaren Fällen des Online-Anlagebetrugs und Identitätsmissbrauchs bekannt. Aguilar Capital – Auszahlung verweigert? Wer bereits über aguilarcapital.ch investiert hat und keine Auszahlung erhält, sollte angezeigte Kontostände nicht mit tatsächlich vorhandenem Vermögen gleichsetzen. Ein internes Dashboard beweist nicht, dass: reale Finanzinstrumente erworben wurden, Kundengelder noch vorhanden sind, Gewinne tatsächlich erzielt wurden, Vermögenswerte auf den Namen des Anlegers verwahrt werden. Besonders kritisch sind Forderungen, wonach vor einer Auszahlung zunächst weitere Beträge überwiesen werden müssten. Dies gilt insbesondere für angebliche Steuern oder Sicherheitsleistungen, die an die Plattform, eine fremde Gesellschaft oder ein privates Konto gezahlt werden sollen. Vor dem Hintergrund der FINMA-Warnung sollten Betroffene keine weiteren Einzahlungen leisten. Aguilar Capital – Gefahr für die echte Aguilar Capital GmbH Der Identitätsmissbrauch schädigt nicht nur Anleger, sondern auch die tatsächlich existierende Aguilar Capital GmbH. Bei einem Clone-Firm-Betrug wird der gute Name eines realen Unternehmens verwendet, obwohl dieses selbst nicht an den Angeboten beteiligt ist. Anleger sollten deshalb vermeiden, Vorwürfe vorschnell gegen die eingetragene Aguilar Capital GmbH oder deren Geschäftsführer zu richten. Nach der FINMA-Mitteilung ist vielmehr davon auszugehen, dass das echte Unternehmen selbst Opfer des Identitätsmissbrauchs ist. Zahlungen, Verträge und Kommunikation müssen daher genau daraufhin geprüft werden, mit wem der Anleger tatsächlich Kontakt hatte. Entscheidend sind insbesondere: Absender-E-Mail-Adressen, verwendete Telefonnummern, Domainnamen, Kontoinhaber, Bankverbindungen, Wallet-Adressen, Vertragsunterlagen. Aguilar Capital – Geld zurück? Ob verlorene Gelder zurückgeholt werden können, hängt vom Zahlungsweg und vom Zeitpunkt der Transaktion ab. Bei Banküberweisungen sollte die Hausbank unverzüglich informiert und ein Überweisungsrückruf veranlasst werden. Erfolgsaussichten bestehen insbesondere dann, wenn sich das Geld noch auf dem Empfängerkonto befindet oder die Empfängerbank schnell reagieren kann. Bei Kreditkartenzahlungen kann abhängig vom Einzelfall eine Reklamation oder ein Chargeback geprüft werden. Wurden Kryptowährungen transferiert, lassen sich die Transaktionen in der Blockchain nachvollziehen. Wichtig sind: Empfänger-Wallets, Transaktions-Hashes, Datum und Uhrzeit, verwendete Kryptowährung, beteiligte Kryptobörsen, weitere Transfers. Eine Blockchain-Analyse kann zeigen, ob die Vermögenswerte an eine regulierte Kryptobörse weitergeleitet wurden. Dort können unter bestimmten Voraussetzungen Kundendaten zu den Walletinhabern vorhanden sein. Aguilar Capital – Was sollten Betroffene jetzt tun? Wer bereits Kontakt mit angeblichen Mitarbeitern von Aguilar Capital hatte, sollte folgende Maßnahmen ergreifen: keine weiteren Zahlungen leisten, sämtliche Kontoauszüge und Zahlungsbelege sichern, E-Mails und Messenger-Verläufe speichern, Telefonnummern und Namen der Ansprechpartner dokumentieren, Screenshots des Kundenkontos erstellen, Verträge und Anlageunterlagen sichern, Bankkonten und Wallet-Adressen festhalten, die Hausbank oder Kryptobörse informieren, Fernwartungsprogramme entfernen, Passwörter ändern, den Sachverhalt rechtlich prüfen lassen. Wurden Ausweiskopien, Kontoauszüge oder andere persönliche Dokumente übermittelt, sollte außerdem ein möglicher Identitätsmissbrauch beobachtet werden. Aguilar Capital – Recovery Scam vermeiden Geschädigte eines Identitätsdiebstahls werden häufig später erneut kontaktiert. Angebliche Rechtsanwälte, Behörden, Ermittler oder Blockchain-Spezialisten erklären, das verlorene Geld bereits gefunden zu haben. Vor der Auszahlung sollen jedoch weitere Gebühren entrichtet werden, beispielsweise für: Steuerfreigaben, Geldwäscheprüfungen, Gerichtskosten, Versicherungen, Wallet-Aktivierungen, internationale Transfers. Dabei kann es sich um einen sogenannten Recovery Scam handeln. Echte Finanzaufsichtsbehörden verlangen keine Zahlung auf private Bankkonten oder Wallets, damit angeblich beschlagnahmtes Geld freigegeben wird. FAQ zu Aguilar Capital Warnt die FINMA vor aguilarcapital.ch? Ja. Die FINMA weist darauf hin, dass aguilarcapital.ch nicht mit der im Schweizer Handelsregister eingetragenen Aguilar Capital GmbH verbunden ist. Gibt es eine echte Aguilar Capital GmbH? Ja. Die Aguilar Capital GmbH ist seit 2019 in Zürich unter CHE-425.601.643 beziehungsweise CH-020.4.068.678-2 eingetragen. Gehört aguilarcapital.ch zur echten Gesellschaft? Nach der ausdrücklichen FINMA-Warnung besteht keine Verbindung zwischen der Website und der eingetragenen Aguilar Capital GmbH. Ist die Website von der FINMA beaufsichtigt? Die Website behauptet eine FINMA-Aufsicht. Die Warnung der Behörde spricht jedoch gerade gegen eine legitime Zuordnung der Domain zu dem regulierten beziehungsweise registrierten Unternehmen. Was ist eine Clone Firm? Eine Clone Firm verwendet Namen, Registerdaten oder Anschriften eines echten Unternehmens, ohne tatsächlich mit diesem verbunden zu sein. Warum ist der Handelsregistereintrag kein Seriositätsbeweis? Weil Betrüger fremde Registerdaten kopieren können. Entscheidend ist, ob die konkrete Domain tatsächlich dem eingetragenen Unternehmen gehört. Sollte ich weitere Zahlungen leisten? Nein. Vor dem Hintergrund der FINMA-Warnung sollten keine weiteren Zahlungen ohne unabhängige Prüfung vorgenommen werden. Kann eine Überweisung zurückgerufen werden? Ein Rückruf kann über die Hausbank versucht werden. Je schneller gehandelt wird, desto besser sind regelmäßig die Aussichten. Können Kryptozahlungen nachverfolgt werden? Ja. Blockchain-Transaktionen sind grundsätzlich nachvollziehbar. Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes sollten vollständig gesichert werden. Sollte Strafanzeige gestellt werden? Bei einem konkreten Vermögensschaden und dem Verdacht eines Identitätsmissbrauchs kann eine Strafanzeige sinnvoll sein. Der Sachverhalt sollte dafür chronologisch und vollständig dokumentiert werden. Kanzlei Wilms – Hilfe bei Anlagebetrug Die Kanzlei Wilms vertritt Geschädigte in Fällen des Online-Anlagebetrugs, Kryptobetrugs und Identitätsmissbrauchs durch sogenannte Clone Firms. Wir prüfen Zahlungswege, Kommunikation, Betreiberangaben und mögliche Verbindungen zu Banken, Zahlungsdienstleistern oder Kryptobörsen. Auf unserem Blog unter https://betrugsopfer-hilfe.de/blog veröffentlichen wir regelmäßig Warnmeldungen zu Tradingplattformen, Kryptoprojekten, Festgeldangeboten, Fake-Brokern, Recovery-Scams und neuen Betrugsmaschen. Kanzlei Wilms – Rechtsanwalt für Kryptobetrug & Online-Investmentbetrug 📞 +49 69 380 781 603 📩 info@anwalt-wilms.de 🌐 https://betrugsopfer-hilfe.de/kontakt/